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Informationen zum KEA-Verfahren

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letzte Antwort am 25.03.2024 13:30:31 von Jacqueline_Schön
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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community, 

 

wir arbeiten gerade in unseren beiden Lohnprodukten LODAS und Lohn und Gehalt an der Umsetzung von KEA, also der elektronischen Übermittlung der KuG Leistungsanträge an die Agentur für Arbeit. 

 

Mit der KEA-Version 2.0 wurde ein weiterer Schritt für einen durchgängigen digitalen Prozess geschaffen: Der Leistungsantrag wird als Datensatz an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Die bisher papiergebundenen Formulare 107a und 307a  werden durch eine ergänzende Erklärung im Datensatz ersetzt.  

Das Verfahren sieht vor, den digitalen KUG-Antrag inkl. Abrechnungswerte aus den Lohnabrechnungsprogrammen automatisiert an die Agentur für Arbeit zu versenden.  

 

Es handelt sich im Moment um ein optionales Verfahren.  

 

Einige Vorteile des KEA-Verfahrens im Überblick:  

 

  • Digitale Automatische Übermittlung 
    Die KuG-Anträge und Abrechnungswerte werden direkt an die Agentur für Arbeit gesendet.  
  • Digitale Korrekturen ebenfalls möglich 
    Nachträgliche Korrekturen, die sich auf den Leistungsantrag auswirken, können ebenfalls einfach durchgeführt und übermittelt werden. Ein Zwischenschritt über den Mandanten ist nicht mehr notwendig. 
  • Neue Datenfelder 
    Die zu übermittelnden Werte werden im Lohnprogramm einfach zu erfassen sein bzw. wo möglich automatisch gefüllt werden. 
    Im Gegensatz zum heutigen Leistungsantrag, in dem Sie manuell jeden Monat die gleichen Werte erfassen müssen (z.B.: Mitarbeiterzahlen, Neueintritte usw.). 

 

Darüber hinaus nehmen wir in diesem Zuge den gesamten KuG-Prozess unter die Lupe. Die Verfahrensbeschreibung weist an einigen Stellen noch Stolpersteine auf (z.B. die Bestätigung eines jeden Datensatzes bei der Datenübermittlung von KuG aus einem zertifizierten Lohnabrechnungsprogramm – Stichwort: „Ergänzende Erklärung“). Diese werden wir mit Blick auf durchgängige Prozessabläufe noch genauer diskutieren und analysieren. 

 

Weitere Informationen zum KEA-Verfahren und Vorarbeiten, die Sie heute schon tätigen können, finden Sie im Dokument: 

 

 

Zum Beispiel können Sie die "Vollmacht zur Anzeige und Übermittlung von KuG-Anträgen“ vorab bei Ihren Mandanten einholen. Diese Vollmacht muss Ihnen einmalig schriftlich pro Mandanten vorliegen. 

 

Ausblick: Da wir noch in einigen Umsetzungsfragen mit der Bundesagentur für Arbeit in Klärung sind, können wir heute noch keinen genauen Freigabe-Termin garantieren. Wir melden uns hier wieder mit den aktuellen Informationen. 

  

Viele Grüße 

 

Marie Hemmer und Arthur Roth

Product Owner (Lohn und Gehalt, LODAS) 

DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
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Liebe Community, 

die Umsetzung von KEA, also die elektronische Übermittlung der KuG sowie S-Kug Leistungsanträge an die Agentur für Arbeit, ist in beiden Lohnprodukten LODAS und Lohn und Gehalt weiter vorangeschritten.

Heute informieren wir Sie über die geplanten Freigabetermine und wie es danach weiter geht.

KEA ist nach wie vor ein optionales Verfahren. Sie entscheiden je Mandant durch die Aktivierung eines Kontrollkästchens im Programm, ob Sie am elektronischen Verfahren teilnehmen möchten.

 

 

Umsetzung in LODAS und Lohn und Gehalt: 

Eine voraussichtliche Freigabe von KEA in unseren Lohnprogramm ist wie folgt geplant:

Lohn und Gehalt:
• Voraussichtlich mit der Jahreswechselversion Lohn und Gehalt 13.0 zum 29.12.23 können Sie das KEA-Verfahren einrichten.
• Achtung: Die Freigabe zur Datenübermittlung erfolgt zum Stichtag 01.01.2024.

LODAS:
• Voraussichtlich mit der Jahreswechselversion LODAS 12.7 zum 29.12.23 können Sie bereits Daten für KEA erfassen und speichern.
• Achtung: Die komplette Freigabe und Nutzung zur Datenübermittlung aus LODAS erfolgt erst mit einem Service Release in Q1/2024.


So bereiten Sie sich auf das KEA-Verfahren vor:


Voraussichtlich ab Januar 2024 können Sie die erweiterten Daten zu Kurzarbeit in den Programmen erfassen. Diese werden dann im KEA Verfahren elektronisch übermittelt.


Folgende Daten können Sie aber bereits vorab prüfen:


o KuG-Nr.:
Für das KEA-Verfahren ist die KuG-Nr. sowohl bei KuG, als auch bei S-KuG ein Pflichtfeld. Ohne Angabe dieser Nummer ist eine Übermittlung über KEA nicht möglich.

o Arbeitsausfallnummer (AA-Nr.):
Die AA-Nr. ist für KuG ebenfalls ein Pflichtfeld. Diese entnehmen Sie dem Anerkennungsbescheid (wie die KuG-Nummer). Bei S-Kug ist die AA-Nummer bei der Erfassung nicht zwingend erforderlich. Es empfiehlt sich diese aber im Vorfeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu erfragen und ebenfalls zu erfassen.

o Personalaktenführende Stelle:
Als Lohnabrechnungsstelle gemäß KEA gilt der Aufbewahrungsort der gesamten Personalakten von Arbeitnehmern. Im Regelfall sind die Lohnabrechnungsstellen die kurzarbeitenden Betriebe selbst oder übergeordnete Einheiten (z. B. Holding, GmbH oder Muttergesellschaft) eines Konzerns.
Die Adresse kann programmseitig anhand der erfassten Stammdaten (Steuerkanzlei, Mandantendaten etc.) ermittelt werden. Wenn es sich um eine „abweichende Adresse“ der personalaktenführenden Stelle handelt, werden in den neuen Programmversionen weitere Adressfelder für die Eingabe angeboten.
Fragen Sie Ihren Mandanten, welche Adresse der personalaktenführenden Stelle zu verwenden ist.

 

o Gesamtzahl der Beschäftigten:
Diese müssen manuell im Programm hinterlegt sowie bei Änderung monatlich angepasst werden.
Analog dazu ist auch die Anzahl Neueinstellungen zu ermitteln, die im beantragten Monat kein KuG haben.

 


Ein Blick hinter die Kulissen:

Wir haben uns intensiv mit den in unseren Augen vorhandenen Stolpersteinen der Verfahrensbeschreibung auseinandergesetzt und die Bundesagentur für Arbeit auf Hürden eines intuitiven automatischen Prozesses verwiesen.
Zum Beispiel muss gemäß den Vorgaben der “Ergänzenden Erklärung*” aus einem zertifizierten Lohnabrechnungsprogramm für jeden Datensatz von Kug oder S-Kug bei jeder Datenübermittlung zugestimmt werden.

Hier haben wir Folgendes realisieren können:
• Über ein Kontrollkästchen im Programm kennzeichnen Sie die Teilnahme an der Datenübermittlung KEA.
• Die Zustimmung zur ergänzenden Erklärung geben Sie einmalig für ein gesamtes Übermittlungspaket in einem gesonderten Dialog beim Daten senden.

Weitere Informationen zum KEA-Verfahren und Vorarbeiten, die Sie heute schon durchführen können: 

KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen – Hintergrund (Dok.-Nr. 1028049) 

 


Ausblick:

Wir informieren Sie rechtzeitig, wann das Service-Release LODAS mit der kompletten Freigabe KEA voraussichtlich bereitgestellt wird.

Gleichzeitig sind einzelne Fragestellungen mit der Bundesagentur für Arbeit weiter in Klärung und wir werden bestimmte Details in beiden Lohnprodukten (z.B. ein eigenes KEA-DÜ-Protokoll) noch in Q1/2024 ergänzen.

  
Viele Grüße  und eine schöne Weihnachtszeit,

Marie Hemmer und Arthur Roth
Product Owner (Lohn und Gehalt, LODAS) 

 


* Mit der ergänzenden Erklärung werden bestimmte Tatbestandsmerkmale für die KuG Beantragung bestätigt. Weitere Informationen sowie die Links zu den Ergänzenden Erklärungen zu KUG und S-KuG finden Sie hier: Verfahrensbeschreibung KEA (arbeitsagentur.de)

anjuwan
Aufsteiger
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Das hört sich nicht schlecht an.

 

Ist denn damit auch mit der sich wiederholenden Eingabe von Kontakt- E-Mail und Telefonnummer endlich Schluß? Eventuell auch bei den Papierformularen?

 

 

Cheers
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DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo anjuwan,

 

ja, hier schaffen unsere Programmlösungen zukünftig Erleichterung:
Sowohl für das Papierverfahren als auch das elektronische Verfahren zu KEA können Sie zukünftig alle Angaben zum Leistungsantrag speichern. Diese gelten dann für den kompletten Gewährungszeitraum.

Viele Grüße aus der Entwicklung,

Marie Hemmer

JudithLohn1
Einsteiger
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Wie ist der aktuelle Stand für LODAS?

 

Ab wann soll die Übermittlung möglich sein? 

DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo JudithLohn1, 

 

wir arbeiten intensiv am nächsten Release und streben den Update-Termin im Februar an. Die LODAS Version 12.72 steht voraussichtlich am 22.02.2024 per DFÜ-Abruf zur Verfügung. Damit ist dann die digitale Übermittlung der KUG-Anträge möglich auch LODAS möglich. Erste gute Erfahrungen konnten wir bereits mit Lohn und Gehalt machen, das Verfahren läuft auch auf Seiten der Annahmestellen sehr stabil.

 

Ergänzend dazu halten wir Sie über die gewohnten Medien auf dem Laufenden. 

 

Viele Grüße 

 

Arthur Roth

Product Owner LODAS 

KWirtz
Beginner
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Hallo Herr Roth,

 

ich habe in Lodas bei 2 Mandanten testweise die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA aktiviert und die fehlenden Angaben ergänzt.

 

Im Fehlerprotokoll kommt jetzt allerdings bei beiden der Hinweis, die IBAN des Unternehmens sei nicht vorhanden oder fehlerhaft, dies ist jedoch nicht der Fall.

 

Es kann daher keine Datenübermittlung erfolgen.

 

Die Auswertung 103 (Papierformat) wird nun leider auch nicht mehr ausgegeben und lässt sich auch nicht über einen Auswertungsabruf nachholen.

 

Ebenso kann man den Haken bei DÜ- KEA Verfahren im Abrechnungsmonat nicht mehr löschen, sodass auch keine Wiederabrechnung zur Ausgabe der Auswertung 103 führen kann.

 

Gibt es hierzu eine Lösung?

 

Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
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Hallo KWirtz, 

 

haben Sie sich dazu schon an unsere Service-Hotline gewendet? Die Kollegen können die Angaben in LODAS gezielt überprüfen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

 

Generelle Probleme sind uns bislang nicht bekannt. 

 

Viele Grüße  

 

Arthur Roth  

Product Owner, Produktentwicklung LODAS  

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rschoepe
Fachmann
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Der Eintrag für Kug ist hier (Mandantendaten > Bankverbindungen) vorhanden?

rschoepe_0-1709550222172.png

 

KWirtz
Beginner
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Nein, in der Tat, der Eintrag war nicht vorhanden!

 

Vielen Dank für den Hinweis, ich werde es sofort ausprobieren!

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Sylvie24
Beginner
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Guten Morgen,

 

keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, ich habe keine Frage sondern eine Anregung zu KEA und den KUG-Anträgen in LODAS.

Ist es möglich, auf den Anträgen einen Aufdruck zu erzeugen, wann der Antrag mit KEA übermittelt wurde?

Das KEA-Protokoll (Nr. 198) ist nicht besonders mandantInnenfreundlich und ich würde gern weiterhin ein Antragsduplikat an meine Mandantin weitergeben.

Aber eben mit einem Aufdruck, dass beriets eine DÜ stattgefunden hat.

Oder kann man das einstellen und ich habe es nur übersehen? 🤓

Vielen Dank und viele Grüße

Sylvie

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Sylvie24,

 

auf der Auswertung 198 wird links oben angedruckt, wann die Datenübermittlung stattgefunden hat.
Ich habe Ihnen im Anhang einen Screenshot beigefügt.
Falls bei Ihnen dieser Andruck fehlt, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns. Dann prüfen wir diesen Sachverhalt gerne.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
Sylvie24
Beginner
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Guten Morgen Herr Fürther, 

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Den Aufdruck kenne ich bereits, meine Frage war. ob es möglich ist, den Aufdruck auf das Antragsformular (Auswertung Nr. 100) zu setzen?

 

Denn das DÜ-Protokoll möchte ich nicht zusätzlich an meine Mandanten herausgeben, es ist sehr verwirrend für "meine " Laien. SO hätte es die Möglichkeit, den Antrag 100 an meine Mandanten zu übermitteln und gleichzeitig wissen diese, dass KEA bzw. die Übermittlung gefunzt hat. 🙂

Viele Grüße

Sylvie

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Happy
Beginner
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Hallo Frau Hemmer,

 

ich habe ein Frage zu den Auswertungen.

 

Das DÜ-Protokoll KEA (Auswertung 198), wird die Auswertung auch in Unternehmen Online in der Anwendung Auswertungen Personalwirtschaft angezeigt?

 

Wenn ja, unter welcher Bezeichnung?

Leider kann ich das DÜ-Protokoll KEA dort nicht aufrufen.

 

Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Happy,

 

das DÜ-Protokoll KEA wird in Auswertungen Personalwirtschaft online angezeigt.

 

Für Lohn und Gehalt werden die Auswertungen seit der Version 13.0 zum Jahreswechsel nach Auswertungen Personalwirtschaft online übergeben:

  • DÜ-Protokoll Leistungsantrag Kug
  • DÜ-Protokoll Leistungsantrag SKug

 

Kleines Update: Zum März Service Release 13.08 am 21.03. werden wir voraussichtlich das verbesserte Layout der Auswertungen ausliefern.

 

Für LODAS werden die Auswertungen seit der Freigabe vom 22.02.2024 mit der Version 12.72 nach Auswertungen Personalwirtschaft online übergeben:

  • DÜ-Protokoll KEA

 

Zu beachten ist:

Damit die neue Auswertung genutzt und angezeigt werden kann, müssen die Rechte für die Benutzer administriert werden. Die Administration erfolgt in der Rechteverwaltung online unter 
Personalwirtschaft | Auswertungen Personalwirtschaft | Weitere Auswertungen über das gleichnamige Recht 

  • DÜ-Protokoll Leistungsantrag Kug (LuG)
  • DÜ-Protokoll Leistungsantrag SKug (LuG)
  • DÜ-Protokoll KEA (LODAS)

Allgemeine Informationen zur Vergabe von Rechten für Auswertungen Personalwirtschaft online finden Sie im Dokument Berechtigung für Auswertungen Personalwirtschaft online freischalten (Dok.-Nr. 1001612).

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Marie Hemmer

(Product Ownerin, Produktentwicklung Lohn und Gehalt)

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Sylvie,


das KEA-Verfahren ist ein optionales Verfahren. Daher ist ein Andruck der Datenübermittlung auf der Auswertung 100 nicht möglich.
Als Nachweis für die Datenübermittlung dient die Auswertung 198.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sorgen
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Hallo Frau Hemmer,

 

ich bin ihrer Anleitung in der Rechteverwaltung, zur Freischaltung des KEA-Protokolls gefolgt, aber unter "Weitere Auswertungen" gibt es diesen Punkt nicht. Wir können nur Rechte freigeben für den Antrag auf Gewährung Kurzarbeitergeld. Damit wird aber in den Auswertungen Personalwirtschaft nichts mehr zum Thema Kurzarbeit für den Mandanten angezeigt. 

 

An was könnte es liegen, das wir den Punkt in der Rechteverwaltung Online für Lodas nicht sehen? Lodas Version haben wir Dank ASP die neueste. 

 

Viele Grüße 

Bettina März

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sala
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Bei uns das gleiche Problem. Mandant bemäckelte, dass der KUG-Antrag online nicht mehr einsehbar ist (Auswertung 100 ist seit KEA nicht mehr vorhanden, nur noch die Auswertung 198). Also erst einmal in die Rechteverwaltung geschaut ob da etwas sichtbar ist, aber wir sind nicht fündig geworden. Servicekontakt wurde heute Morgen an die Datev geschickt mit der Frage wann das denn möglich ist. 

Für Mandanten ist die Auswertung 198 wirklich nicht gut zu lesen. Besser wäre es, wenn diese weiterhin die Auswertung 100 einsehen könnten.

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DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
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Hallo liebe Community,

 

wir prüfen derzeit den Sachverhalt bzgl. Auswertungen online.

Mit neuen Erkenntnissen melde ich mich hier in der Community zurück.

 

Viele Grüße,

Marie Hemmer

(Product Ownerin, Entwicklung, Lohn und Gehalt)

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DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
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Hallo liebe Community,

 

für LODAS kann ich Positives vermelden.
Seit gerade eben ist die Auswertung 198 "DÜ-Protokoll KEA" unter dem Knotenpunkt "Weitere Auswertungen" in der Rechtverwaltung online ersichtlich und freizugeben:

 

MicrosoftTeams-image (10).png

 

Bitte wie in folgenden Beitrag beschrieben vorgehen: Informationen zum KEA-Verfahren - DATEV-Community - 378126

 

Für die beiden LuG-Auswertungen gebe ich zeitnah ein Update!

 

Viele Grüße,

Marie Hemmer

(Product Ownerin, Entwicklung Lohn und Gehalt)

sorgen
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Liebe Frau Hemmer,

 

nun klappt die Rechtevergabe. Vielen Dank  und ein schönes Wochenende

 

Viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe Community,

 

erfreuliche Nachrichten zum Wochenende auch für die Auswertungen für Lohn und Gehalt in Auswertungen online:

 

Bezugnehmend auf meinen Beitrag Informationen zum KEA-Verfahren - DATEV-Community - 378126

werden die Auswertungen für Lohn und Gehalt seit der Version 13.0 zum Jahreswechsel nach Auswertungen Personalwirtschaft online übergeben.

Zu finden sind diese seitdem unter folgenden Knotenpunkten in der Rechteverwaltung online sowie unter gleichen Namen in Auswertungen Personalwirtschaft online:

Kug:

  • Auswertungen Personalwirtschaft | Weitere Auswertungen
    Bezeichnung der Auswertung zum DÜ-Protokoll Leistungsantrag Kug:
    Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld

SKug:

  • Auswertungen Personalwirtschaft | Baulohn
    Bezeichnung der Auswertung zum DÜ-Protokoll Leistungsantrag SKug:
    Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld

 

Kleines Update: Zum März Service Release 13.08 am 21.03. werden wir voraussichtlich das verbesserte Layout der Auswertungen ausliefern.

 

Ein schönes Wochenende und viele Grüße,

Marie Hemmer

(Product Ownerin, Produktentwicklung Lohn und Gehalt)

 

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Lisa_24_42
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Hallo Herr Fürther,

 

gibt es ein klare Information, wann Datev die DÜ KEA an die Bundesagentur sendet? 

Zum Beispiel für März 2024, wann erfolgt die DÜ?

 

Vielen Dank

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Kristin_Frohmeyer
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Hallo @Lisa_24_42,


die Übermittlung findet am selben Tag nach dem Ende der Lohnverarbeitung statt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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id_norderstedt
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Hallo Community,

 

die Auswertung 198 wurde nach der Abrechnung 02/24 aber vor der Abrechnung 03/24 angelegt.

Leider kommt mit der Abrechnung 03/24 die Auswertung 198 nicht zurück - auch ein temporärer Fachabruf blieb ohne Erfolg.

 

Hat jemand eine Idee, wie ich an die Auswertung komme??

Sonst muss das Formular wieder "Old School" per Mail an die BAfA

 

Beste Grüße

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sala
Einsteiger
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Die DÜ findet erst im Folgemonat (April) statt. Ich vermute, dass auch dann erst das Protokoll zurück übermittelt wird.

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sorgen
Einsteiger
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Hallo norderstedt,

 

ich vermute eher einen Fehler-/Hinweis. Wurde die Auswertung gecheckt?

 

Ich hatte die Auswertung im Feb. angelegt, den Lohn abgerufen und die Übermittlung erfolgte sofort. 

 

Haken : KEA Verfahren durchführen im Lohnprogramm ist gesetzt? 

 

Viele Grüße 

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id_norderstedt
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Die Einstellungen sind alle korrekt. Der Haken ist gesetzt, die Auswertung angelegt...

 

 

@sala: die DÜ findet lt. Datev am Tag nach der Lohnverarbweitung statt (siehe 2 Posts über deinem). Die Erstellung des DÜ-Protokolls ist davon unabhängig. Dieses wird mit der Lohnabrechnung erstellt.

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wielgoß
Experte
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Hallo,

 

starten wir am Beginn: wurde denn beim Senden der Daten das zusätzliche "KEA-Fenster" angezeigt und bestätigt?

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß 

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sala
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Hallo id_norderstedt,

 

es gibt den folgenden Hinweis im Datev Dokument 1028049: 

 

 

Hinweis

Die Datenübermittlung der Kurzarbeitergeldanträge erfolgt frühestens am 1. des Folgemonats, für den Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld abgerechnet wird.

 

Die Agenturen für Arbeit wollten auch schon die Papierbescheide immer erst am 1. des Folgemonats haben.

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letzte Antwort am 25.03.2024 13:30:31 von Jacqueline_Schön
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