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Informationen zum KEA-Verfahren

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letzte Antwort am 18.11.2024 15:18:13 von rschoepe
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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 31 von 38
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Hallo Community,

 

bitte entschuldigt die Verwirrung. Mein Post war nicht ganz eindeutig bzw. vollständig. 

 

Wie bereits @sala richtig angemerkt hat, ist der Zeitpunkt der Datenübermittlung KEA frühestens der 1. des Folgemonats für den Kug oder S-Kug abgerechnet wird.

 

Hier ein Beispiel:
Der März wird am 21.03. abgerechnet. Die Datenübermittlung erfolgt zum 01.04. (bzw. folgender Werktag).
Wird der März am 05.04. abgerechnet, erfolgt die Datenübermittlung noch am selben Tag.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 32 von 38
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Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 33 von 38
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Hallo Zusammen,

 

wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand? 

 

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich heute abgerechnet habe, die DÜ erst am 01.08. erfolgt und anschließend auch erst die Auswertung 198 zur Verfügung steht?

 

Vorab vielen Dank für weitere Erfahrungswerte.

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sorgen
Einsteiger
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Nachricht 34 von 38
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Hallo,

 

so ist meines Wissens, auch der aktuelle Stand im Moment.

Kurzarbeit muss ja per Gesetz unvorhersehbar sein und begrenzt. Am 31.7.2024 können sich somit immer noch Arbeitszeiten ergeben. Vorhersehbar manchmal, aber nicht immer. So war eine Besprechung mit der Agentur für Arbeit, im Zuge einer Prüfung. 

 

VG 

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Das wäre aus meiner Sicht eher unpraktikabel. Muss man jedes Mal auf WV legen . . . Ob das so bleibt. . . 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 36 von 38
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Hallo Frau Frohmeyer und/oder Kolleg(inn)en,

 

aus aktuellem Anlass eine Bitte:

 

Es wäre schön, wenn bei der Abfrage vorm Senden noch eine Eingabemöglichkeit der jeweiligen anzurechnenden Arbeitnehmerzahl eingebaut würde; dieser Punkt wird zu schnell übersehen, und dann ist der Antrag raus mit der ggf. nicht mehr zutreffenden Zahl des Vormonats.

 

Nur in den Stammdaten ist "zu wenig"

lohnhilfe_0-1731585643448.png

 

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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139 Mal angesehen

Hallo,


vielen Dank für Ihre Anregung.


Ihren Wunsch, zumindest vor dem Senden des Leistungsantrags (KEA) auf die aktuell anzurechnende Arbeitnehmerzahl hingewiesen zu werden, nehmen wir gerne auf.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Experte
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Nachricht 38 von 38
130 Mal angesehen

@Matthias_Platz, ich möchte noch den Wunsch ergänzen, dass bei gesetztem Haken "Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA" der Antrag bei der Probeabrechnung erzeugt und angezeigt wird.

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letzte Antwort am 18.11.2024 15:18:13 von rschoepe
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