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Informationen zum KEA-Verfahren

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letzte Antwort am 25.03.2024 13:30:31 von Jacqueline_Schön
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Kristin_Frohmeyer
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Hallo Community,

 

bitte entschuldigt die Verwirrung. Mein Post war nicht ganz eindeutig bzw. vollständig. 

 

Wie bereits @sala richtig angemerkt hat, ist der Zeitpunkt der Datenübermittlung KEA frühestens der 1. des Folgemonats für den Kug oder S-Kug abgerechnet wird.

 

Hier ein Beispiel:
Der März wird am 21.03. abgerechnet. Die Datenübermittlung erfolgt zum 01.04. (bzw. folgender Werktag).
Wird der März am 05.04. abgerechnet, erfolgt die Datenübermittlung noch am selben Tag.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 32 von 32
39 Mal angesehen

Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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31
letzte Antwort am 25.03.2024 13:30:31 von Jacqueline_Schön
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