Liebe Community,
wir arbeiten gerade in unseren beiden Lohnprodukten LODAS und Lohn und Gehalt an der Umsetzung von KEA, also der elektronischen Übermittlung der KuG Leistungsanträge an die Agentur für Arbeit.
Mit der KEA-Version 2.0 wurde ein weiterer Schritt für einen durchgängigen digitalen Prozess geschaffen: Der Leistungsantrag wird als Datensatz an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Die bisher papiergebundenen Formulare 107a und 307a werden durch eine ergänzende Erklärung im Datensatz ersetzt.
Das Verfahren sieht vor, den digitalen KUG-Antrag inkl. Abrechnungswerte aus den Lohnabrechnungsprogrammen automatisiert an die Agentur für Arbeit zu versenden.
Es handelt sich im Moment um ein optionales Verfahren.
Einige Vorteile des KEA-Verfahrens im Überblick:
Darüber hinaus nehmen wir in diesem Zuge den gesamten KuG-Prozess unter die Lupe. Die Verfahrensbeschreibung weist an einigen Stellen noch Stolpersteine auf (z.B. die Bestätigung eines jeden Datensatzes bei der Datenübermittlung von KuG aus einem zertifizierten Lohnabrechnungsprogramm – Stichwort: „Ergänzende Erklärung“). Diese werden wir mit Blick auf durchgängige Prozessabläufe noch genauer diskutieren und analysieren.
Weitere Informationen zum KEA-Verfahren und Vorarbeiten, die Sie heute schon tätigen können, finden Sie im Dokument:
Zum Beispiel können Sie die "Vollmacht zur Anzeige und Übermittlung von KuG-Anträgen“ vorab bei Ihren Mandanten einholen. Diese Vollmacht muss Ihnen einmalig schriftlich pro Mandanten vorliegen.
Ausblick: Da wir noch in einigen Umsetzungsfragen mit der Bundesagentur für Arbeit in Klärung sind, können wir heute noch keinen genauen Freigabe-Termin garantieren. Wir melden uns hier wieder mit den aktuellen Informationen.
Viele Grüße
Marie Hemmer und Arthur Roth
Product Owner (Lohn und Gehalt, LODAS)