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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
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Liebe Community, 

 

wir arbeiten gerade in unseren beiden Lohnprodukten LODAS und Lohn und Gehalt an der Umsetzung von KEA, also der elektronischen Übermittlung der KuG Leistungsanträge an die Agentur für Arbeit. 

 

Mit der KEA-Version 2.0 wurde ein weiterer Schritt für einen durchgängigen digitalen Prozess geschaffen: Der Leistungsantrag wird als Datensatz an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Die bisher papiergebundenen Formulare 107a und 307a  werden durch eine ergänzende Erklärung im Datensatz ersetzt.  

Das Verfahren sieht vor, den digitalen KUG-Antrag inkl. Abrechnungswerte aus den Lohnabrechnungsprogrammen automatisiert an die Agentur für Arbeit zu versenden.  

 

Es handelt sich im Moment um ein optionales Verfahren.  

 

Einige Vorteile des KEA-Verfahrens im Überblick:  

 

  • Digitale Automatische Übermittlung 
    Die KuG-Anträge und Abrechnungswerte werden direkt an die Agentur für Arbeit gesendet.  
  • Digitale Korrekturen ebenfalls möglich 
    Nachträgliche Korrekturen, die sich auf den Leistungsantrag auswirken, können ebenfalls einfach durchgeführt und übermittelt werden. Ein Zwischenschritt über den Mandanten ist nicht mehr notwendig. 
  • Neue Datenfelder 
    Die zu übermittelnden Werte werden im Lohnprogramm einfach zu erfassen sein bzw. wo möglich automatisch gefüllt werden. 
    Im Gegensatz zum heutigen Leistungsantrag, in dem Sie manuell jeden Monat die gleichen Werte erfassen müssen (z.B.: Mitarbeiterzahlen, Neueintritte usw.). 

 

Darüber hinaus nehmen wir in diesem Zuge den gesamten KuG-Prozess unter die Lupe. Die Verfahrensbeschreibung weist an einigen Stellen noch Stolpersteine auf (z.B. die Bestätigung eines jeden Datensatzes bei der Datenübermittlung von KuG aus einem zertifizierten Lohnabrechnungsprogramm – Stichwort: „Ergänzende Erklärung“). Diese werden wir mit Blick auf durchgängige Prozessabläufe noch genauer diskutieren und analysieren. 

 

Weitere Informationen zum KEA-Verfahren und Vorarbeiten, die Sie heute schon tätigen können, finden Sie im Dokument: 

 

 

Zum Beispiel können Sie die "Vollmacht zur Anzeige und Übermittlung von KuG-Anträgen“ vorab bei Ihren Mandanten einholen. Diese Vollmacht muss Ihnen einmalig schriftlich pro Mandanten vorliegen. 

 

Ausblick: Da wir noch in einigen Umsetzungsfragen mit der Bundesagentur für Arbeit in Klärung sind, können wir heute noch keinen genauen Freigabe-Termin garantieren. Wir melden uns hier wieder mit den aktuellen Informationen. 

  

Viele Grüße 

 

Marie Hemmer und Arthur Roth

Product Owner (Lohn und Gehalt, LODAS) 

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