abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Inflationspauschale 3000 Euro

381
letzte Antwort am 19.12.2022 09:09:11 von Wuppergirl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 211 von 382
5101 Mal angesehen

Uff, ok, dann habe ich Ihnen Unrecht getan. Verzeihung.

Aber nö da geh ich nicht mehr durch.

So interessant ist es dann zum Rechtsstand heute (also keiner) auch nicht.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 212 von 382
5095 Mal angesehen

😁😂🤣

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 213 von 382
5033 Mal angesehen

Die fackeln nicht lange und die Inflationspauschale gibt es dann sicher auch noch 😉

 

deusex_0-1666103395410.png

 

oder wissen die schon mehr wie wir 🤔

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 214 von 382
5019 Mal angesehen

Wenn ich den Bericht lese, ist es ja schon länger geplant. Sollte somit nicht umgewidmet werden können, von einer Prämie für den Börsengang zur Inflation. Das wäre dann wieder einmal 😠

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 215 von 382
4419 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

 

wäre es möglich, diese Lohnart dann entsprechend der Lohnart für Firmenrabatt so zu schlüsseln, dass die 3000-€-Grenze automatisch überwacht wird?

LG
VM
grandfunck
Fachmann
Offline Online
Nachricht 216 von 382
4354 Mal angesehen

Moin, 

 

wenn ich es richtig lese, geht die IG BCE davon aus, dass die in den Tarifverhandlungen vereinbarten Sonderzahlungen steuerfrei geleistet werden können. So neulich in TV-Nachrichten und auch bei deren FAQs

 

https://igbce.de/igbce/fragen-und-antworten-zum-chemie-tarifabschluss-213194

 

Jetzt die Fragen in die Runde: 

 

Würden alle eine tarifvertraglich vereinbarte Zahlung als "zusätzlichen" Lohn im Sinne der Steuerfreiheit sehen? Für mich ist da wenig zusätzlich und freiwillig. Oder sind die IGs wieder besser informiert als ich bzw. wir?

 

Wenn eine tarifliche Leistung steuerfrei sein sollte, müssten dann ich auch viele Möglichkeiten für unsere kleineren Mandanten bestehen, Lohn- und Gehaltszahlungen zu steuerfrei umzuwandeln?

 

Oder liege ich mit meinen Zweifeln völlig neben der Spur?

 

Für jede Aufklärung dankbar grüßt

 

WF

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 217 von 382
4316 Mal angesehen

Schauen Sie  mal hier rein:

 

§ 8 Abs. 4 S. 2 EStG 

 

Es wird ja nicht umgewandelt, sondern vertraglich geregelt. Sollten auch kleine Arbeitgeber machen können.

 

Wurde unterbrochen, daher nun kurz weiter:

 

Wenn es noch keine Vereinbarungen gibt, sollte es möglich sein, dass Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten vereinbaren, dass diese im kommenden Jahr monatlich EUR xx Inflationsausgleich erhalten.

Es wird keine weitere Vereinbarung getroffen und alle sind glücklich.

Gibt es schon eine Erhöhungsvereinbarung, dann darf diese dafür nicht widerrufen oder umgewandelt werden.

 

Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Leistung nicht im folgenden Jahr durch eine entsprechende Gehaltserhöhung ersetzt werden darf. 

 

Man muss also sehr genau überlegen, was man wie mit den Arbeitnehmern vereinbart, aber man darf es schriftlich im Voraus mit den Arbeitnehmern vereinbaren.

0 Kudos
M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 218 von 382
4036 Mal angesehen

Moin @grandfunck ,

 

es wird klar unterschieden in tarifliches Inflationsgeld und Tariferhöhungen. Die ersten Punkte befassen sich alleine mit dem Inflationsgeld und - wenn ich richtig gezählt habe - ab Punkt 15 geht es um die Tariferhöhungen.

 

Also ich sehe das so, dass das Infl-Geld steuer- und sv.frei ist, so wurde es auch in den Medien kommuniziert ... steht auch in Punkt 1 so drin 😉

 

M_H

0 Kudos
FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 219 von 382
3930 Mal angesehen

Ich gehe davon aus, das keine automatische Überwachung geben wird. Gab es beim Corona Bonus ja auch nicht. Über Daly kann man aber die Lohnart auswerten.

 

Vielleicht schreibt Datev ja was wenn die Auszahlung möglich wird.

Aber im Grunde kann man ja einfach selber eine Lohnart anlegen.

jjunker
Experte
Offline Online
Nachricht 220 von 382
3918 Mal angesehen

Nochmal. Wer das Thema mit Hilfe der bestehenden Hilfe Dokumente. "Individuelle Anlage einer Lohnart" und nen bisschen Hirnschmalz und Überwachung des Bundesanzeigers nicht selber auf die Kette kriegt......wie sehen denn da die Coronahilfen aus und die Grundsteuer....🙈

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 221 von 382
3894 Mal angesehen

Das habe ich geschrieben. Die Lohnart ist einfach erstellt. Es ging ja hier nur um die Frage der Überwachung der Obergrenze.

 

Wir warten auf die Veröffentlichung weil mehrere Mandanten unbedingt sofort zahlen wollen. 

Das Gedrängel nervt aber was nicht geht geht eben nicht („der Chef versteht das nicht. Es ist doch am 07.10 alles beschlossen…..“)

 

Ruhig bleiben und Tee trinken ….

JuliaA
Beginner
Offline Online
Nachricht 222 von 382
3863 Mal angesehen

Nein, die 3000€ werden voll verbeitragt und versteuert. Der Buschfunk behauptet zwar das es die 3000€ inflationsprämie auch geben soll, jedoch gab’s von der corona Prämie nur 300€ auf den letzten Drücken nach IG Metall Verhandlungen.

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 223 von 382
3761 Mal angesehen

Julia, das war Ironie !

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
grandfunck
Fachmann
Offline Online
Nachricht 224 von 382
3419 Mal angesehen

Danke t_r_, danke M_H, 

 

manchmal sollte man auch im höheren Dienstalter in die § schauen und nicht dem "normalen" Wortverständnis anhängen. Vielleicht werde ich für solche Regelungen einfach nur zu alt. Wenn etwas (tarif-)vertraglich verpflichtende ist, ist es für mein Verständnis nicht freiwillig. Der AG kann ja aufgrund der Regelungen nicht auf die Zahlung verzichten. 

 

Dank Eurer Hilfe bin ich mal wieder etwas mehr steuerrechtlich eingenordet. 

 

Es lebe die Hilfe aus der Community!

 

LG

 

WF

M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 225 von 382
1944 Mal angesehen

Man, die lassen sich aber viiiiel Zeit den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Ich gucke mir jetzt jeden Tag die Augen knopfig - ob die gemerkt haben was das für einen Mitnahmeeffekt hat und sich deshalb nicht trauen, das Gesetz zu veröffentlichen 🙄

0 Kudos
einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 226 von 382
1922 Mal angesehen

Gesetze werden hier veröffentlicht.

 

Heute erscheint eine neue Nummer.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 227 von 382
1891 Mal angesehen

Danke für den Hinweis - da schaue ich jeden Morgen hin 😉 Aber gut zu wissen dass heute eine neue Nummer erscheint. Dann haben wir ja noch Hoffnung.

0 Kudos
Henke-VF
Beginner
Offline Online
Nachricht 228 von 382
1813 Mal angesehen

Die neue Nummer ist veröffentlicht, damit sollte alles rechtens sein:

 

Artikel 2
Änderung des
Einkommensteuergesetzes
Nach § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I
S. 911) geändert worden ist, wird folgende Nummer 11c eingefügt:
„11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form
von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte
Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen
Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von
3 000 Euro;“.

 

 

Ist nur noch zu klären wie Datev das jetzt umsetzt.

 

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 229 von 382
1735 Mal angesehen

 

Ist nur noch zu klären wie Datev das jetzt umsetzt.

 


 Siehe Nachricht 174 in diesem Thread.  Und im Bundesgesetzblatt wird laut Presse/Politik am 27.10.2022 veröffentlicht.

0 Kudos
oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 230 von 382
1731 Mal angesehen

 

Ist nur noch zu klären wie Datev das jetzt umsetzt.

 


Für alle, die nicht warten können. Ich würde mich an den steuerfreien Coronaprämien orientieren und ggfs. eine eigene Lohnart anlegen.

 

Vorbehaltlich der Veröffentlichung der rechtlichen Grundlage, können diese Zahlungen in den Bewegungsdaten in LODAS mit der Stammlohnart 201 „Festbezug st/sv-frei“ und in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3701 „Bezug, st- und sv-frei“ abgerechnet werden.

Volkswagen96
Beginner
Offline Online
Nachricht 231 von 382
1707 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich wurde jetzt schon mehrmals gefragt, ob es pfändbar ist in der Privatinsolvenz?

 

Ich wäre ja der Meinung nein, da es ja auch zur Entlastung ist, wie die Corona Prämie. 

Danke Euch im Voraus und eine angenehme Arbeitswoche. 

0 Kudos
jafrasch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 232 von 382
1606 Mal angesehen

Das BAG hat die Corona Prämie unter § 850a Nr. 3 ZPO eingeordnet, weil mit der Leistung eine bei der Arbeitsleistung der Schuldnerin tatsächlich gegebene Erschwernis kompensiert werden soll.

 

Ich glaube die Argumentation zieht bei § 3 Nr. 11c EStG nicht.

Ich tippe eher auf pfändbar. 

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 233 von 382
1592 Mal angesehen

Ist doch heute im BgBl veröffentlicht.

 

Für alle, die die Abrechnungen für Oktober 2022 heute nicht mehr fertigstellen wollen, können dann ab morgen die steuerfreie Pauschale abrechnen.

 

Das Gesetz schränkt ferner NICHT ein, womit die 3.000 € je nach Wunsch bis 31.12.2024 gezahlt werden können; ob dies ratenweise ist oder in einem Einmalbetrag ist also irrelevant.

 

Bis DATEV was mit dem nächsten Update liefert, benenne ich einfach die angelegte Corona-Pauschale um und gut ist . . .

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Volkswagen96
Beginner
Offline Online
Nachricht 234 von 382
1567 Mal angesehen

Vielen Dank erstmal für die Einschätzung. 

In meinen Augen ist es aber schon eine Erschwernisszulage und diese wäre nicht pfändbar. 

Vielleicht wissen wir dazu bald mehr. 

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 235 von 382
1548 Mal angesehen

M.E. teilt die Inflationspauschale das Schicksal des Corona-Bonus und der Energiepreispauschale; alles andere wäre nicht zielführend und damit sinnfrei.

 

Interessant in dem Zusammenhang wäre es zu wissen, ob Mehrfachbeschäftigte den Zuschuss aus mehreren Arbeitsverhältnissen steuerfrei beziehen können.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
Volkswagen96
Beginner
Offline Online
Nachricht 236 von 382
1544 Mal angesehen

Ja, daher eher unpfändbar in meinen Augen. 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 237 von 382
1540 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

 

 

Für alle, die die Abrechnungen für Oktober 2022 heute nicht mehr fertigstellen wollen, können dann ab morgen die steuerfreie Pauschale abrechnen.

 

 


abrechnen kann man das auch heute schon - es kommt ja auf die Auszahlung an.

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 238 von 382
1477 Mal angesehen

Sie mögen recht haben, dennoch befürchte ich bei unserer Gesetzgebung, dass hier ein Fallstrick entstehen könnte; es geht natürlich nur um den einen heutigen Tag, aber ich mach es durchgängig erst morgen. Das Problemchen lass ich lieber erst gar nicht entstehen.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 239 von 382
1450 Mal angesehen

Da hatte ich wohl zu früh in den Bundesanzeiger geschaut. 🙂

0 Kudos
SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 240 von 382
1307 Mal angesehen

Habe soeben gegoogelt und irgendwie werde ich nicht fündig bzgl. §11c. . . 

 

Könnte mir bitte jmd. behilflich sein bzw. die Verlinkung einfügen?

 

Die Mandanten drängeln . . . 

 

Vielen Dank und rundum erfolgreichen Tag

0 Kudos
381
letzte Antwort am 19.12.2022 09:09:11 von Wuppergirl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage