Uff, ok, dann habe ich Ihnen Unrecht getan. Verzeihung.
Aber nö da geh ich nicht mehr durch.
So interessant ist es dann zum Rechtsstand heute (also keiner) auch nicht.
😁😂🤣
Die fackeln nicht lange und die Inflationspauschale gibt es dann sicher auch noch 😉
oder wissen die schon mehr wie wir 🤔
Wenn ich den Bericht lese, ist es ja schon länger geplant. Sollte somit nicht umgewidmet werden können, von einer Prämie für den Börsengang zur Inflation. Das wäre dann wieder einmal 😠
Hallo Frau Mertel,
wäre es möglich, diese Lohnart dann entsprechend der Lohnart für Firmenrabatt so zu schlüsseln, dass die 3000-€-Grenze automatisch überwacht wird?
Moin,
wenn ich es richtig lese, geht die IG BCE davon aus, dass die in den Tarifverhandlungen vereinbarten Sonderzahlungen steuerfrei geleistet werden können. So neulich in TV-Nachrichten und auch bei deren FAQs
https://igbce.de/igbce/fragen-und-antworten-zum-chemie-tarifabschluss-213194
Jetzt die Fragen in die Runde:
Würden alle eine tarifvertraglich vereinbarte Zahlung als "zusätzlichen" Lohn im Sinne der Steuerfreiheit sehen? Für mich ist da wenig zusätzlich und freiwillig. Oder sind die IGs wieder besser informiert als ich bzw. wir?
Wenn eine tarifliche Leistung steuerfrei sein sollte, müssten dann ich auch viele Möglichkeiten für unsere kleineren Mandanten bestehen, Lohn- und Gehaltszahlungen zu steuerfrei umzuwandeln?
Oder liege ich mit meinen Zweifeln völlig neben der Spur?
Für jede Aufklärung dankbar grüßt
WF
Schauen Sie mal hier rein:
Es wird ja nicht umgewandelt, sondern vertraglich geregelt. Sollten auch kleine Arbeitgeber machen können.
Wurde unterbrochen, daher nun kurz weiter:
Wenn es noch keine Vereinbarungen gibt, sollte es möglich sein, dass Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten vereinbaren, dass diese im kommenden Jahr monatlich EUR xx Inflationsausgleich erhalten.
Es wird keine weitere Vereinbarung getroffen und alle sind glücklich.
Gibt es schon eine Erhöhungsvereinbarung, dann darf diese dafür nicht widerrufen oder umgewandelt werden.
Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Leistung nicht im folgenden Jahr durch eine entsprechende Gehaltserhöhung ersetzt werden darf.
Man muss also sehr genau überlegen, was man wie mit den Arbeitnehmern vereinbart, aber man darf es schriftlich im Voraus mit den Arbeitnehmern vereinbaren.
Moin @grandfunck ,
es wird klar unterschieden in tarifliches Inflationsgeld und Tariferhöhungen. Die ersten Punkte befassen sich alleine mit dem Inflationsgeld und - wenn ich richtig gezählt habe - ab Punkt 15 geht es um die Tariferhöhungen.
Also ich sehe das so, dass das Infl-Geld steuer- und sv.frei ist, so wurde es auch in den Medien kommuniziert ... steht auch in Punkt 1 so drin 😉
M_H
Ich gehe davon aus, das keine automatische Überwachung geben wird. Gab es beim Corona Bonus ja auch nicht. Über Daly kann man aber die Lohnart auswerten.
Vielleicht schreibt Datev ja was wenn die Auszahlung möglich wird.
Aber im Grunde kann man ja einfach selber eine Lohnart anlegen.
Nochmal. Wer das Thema mit Hilfe der bestehenden Hilfe Dokumente. "Individuelle Anlage einer Lohnart" und nen bisschen Hirnschmalz und Überwachung des Bundesanzeigers nicht selber auf die Kette kriegt......wie sehen denn da die Coronahilfen aus und die Grundsteuer....🙈
Das habe ich geschrieben. Die Lohnart ist einfach erstellt. Es ging ja hier nur um die Frage der Überwachung der Obergrenze.
Wir warten auf die Veröffentlichung weil mehrere Mandanten unbedingt sofort zahlen wollen.
Das Gedrängel nervt aber was nicht geht geht eben nicht („der Chef versteht das nicht. Es ist doch am 07.10 alles beschlossen…..“)
Ruhig bleiben und Tee trinken ….
Nein, die 3000€ werden voll verbeitragt und versteuert. Der Buschfunk behauptet zwar das es die 3000€ inflationsprämie auch geben soll, jedoch gab’s von der corona Prämie nur 300€ auf den letzten Drücken nach IG Metall Verhandlungen.
Julia, das war Ironie !
Danke t_r_, danke M_H,
manchmal sollte man auch im höheren Dienstalter in die § schauen und nicht dem "normalen" Wortverständnis anhängen. Vielleicht werde ich für solche Regelungen einfach nur zu alt. Wenn etwas (tarif-)vertraglich verpflichtende ist, ist es für mein Verständnis nicht freiwillig. Der AG kann ja aufgrund der Regelungen nicht auf die Zahlung verzichten.
Dank Eurer Hilfe bin ich mal wieder etwas mehr steuerrechtlich eingenordet.
Es lebe die Hilfe aus der Community!
LG
WF
Man, die lassen sich aber viiiiel Zeit den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Ich gucke mir jetzt jeden Tag die Augen knopfig - ob die gemerkt haben was das für einen Mitnahmeeffekt hat und sich deshalb nicht trauen, das Gesetz zu veröffentlichen 🙄
Gesetze werden hier veröffentlicht.
Heute erscheint eine neue Nummer.
Danke für den Hinweis - da schaue ich jeden Morgen hin 😉 Aber gut zu wissen dass heute eine neue Nummer erscheint. Dann haben wir ja noch Hoffnung.
Die neue Nummer ist veröffentlicht, damit sollte alles rechtens sein:
Artikel 2
Änderung des
Einkommensteuergesetzes
Nach § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I
S. 911) geändert worden ist, wird folgende Nummer 11c eingefügt:
„11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form
von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte
Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen
Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von
3 000 Euro;“.
Ist nur noch zu klären wie Datev das jetzt umsetzt.
Ist nur noch zu klären wie Datev das jetzt umsetzt.
Siehe Nachricht 174 in diesem Thread. Und im Bundesgesetzblatt wird laut Presse/Politik am 27.10.2022 veröffentlicht.
Ist nur noch zu klären wie Datev das jetzt umsetzt.
Für alle, die nicht warten können. Ich würde mich an den steuerfreien Coronaprämien orientieren und ggfs. eine eigene Lohnart anlegen.
Vorbehaltlich der Veröffentlichung der rechtlichen Grundlage, können diese Zahlungen in den Bewegungsdaten in LODAS mit der Stammlohnart 201 „Festbezug st/sv-frei“ und in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3701 „Bezug, st- und sv-frei“ abgerechnet werden.
Hallo zusammen,
ich wurde jetzt schon mehrmals gefragt, ob es pfändbar ist in der Privatinsolvenz?
Ich wäre ja der Meinung nein, da es ja auch zur Entlastung ist, wie die Corona Prämie.
Danke Euch im Voraus und eine angenehme Arbeitswoche.
Das BAG hat die Corona Prämie unter § 850a Nr. 3 ZPO eingeordnet, weil mit der Leistung eine bei der Arbeitsleistung der Schuldnerin tatsächlich gegebene Erschwernis kompensiert werden soll.
Ich glaube die Argumentation zieht bei § 3 Nr. 11c EStG nicht.
Ich tippe eher auf pfändbar.
Ist doch heute im BgBl veröffentlicht.
Für alle, die die Abrechnungen für Oktober 2022 heute nicht mehr fertigstellen wollen, können dann ab morgen die steuerfreie Pauschale abrechnen.
Das Gesetz schränkt ferner NICHT ein, womit die 3.000 € je nach Wunsch bis 31.12.2024 gezahlt werden können; ob dies ratenweise ist oder in einem Einmalbetrag ist also irrelevant.
Bis DATEV was mit dem nächsten Update liefert, benenne ich einfach die angelegte Corona-Pauschale um und gut ist . . .
Vielen Dank erstmal für die Einschätzung.
In meinen Augen ist es aber schon eine Erschwernisszulage und diese wäre nicht pfändbar.
Vielleicht wissen wir dazu bald mehr.
M.E. teilt die Inflationspauschale das Schicksal des Corona-Bonus und der Energiepreispauschale; alles andere wäre nicht zielführend und damit sinnfrei.
Interessant in dem Zusammenhang wäre es zu wissen, ob Mehrfachbeschäftigte den Zuschuss aus mehreren Arbeitsverhältnissen steuerfrei beziehen können.
Ja, daher eher unpfändbar in meinen Augen.
@deusex schrieb:
Für alle, die die Abrechnungen für Oktober 2022 heute nicht mehr fertigstellen wollen, können dann ab morgen die steuerfreie Pauschale abrechnen.
abrechnen kann man das auch heute schon - es kommt ja auf die Auszahlung an.
Sie mögen recht haben, dennoch befürchte ich bei unserer Gesetzgebung, dass hier ein Fallstrick entstehen könnte; es geht natürlich nur um den einen heutigen Tag, aber ich mach es durchgängig erst morgen. Das Problemchen lass ich lieber erst gar nicht entstehen.
Da hatte ich wohl zu früh in den Bundesanzeiger geschaut. 🙂
Habe soeben gegoogelt und irgendwie werde ich nicht fündig bzgl. §11c. . .
Könnte mir bitte jmd. behilflich sein bzw. die Verlinkung einfügen?
Die Mandanten drängeln . . .
Vielen Dank und rundum erfolgreichen Tag