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Inflationspauschale 3000 Euro

381
letzte Antwort am 19.12.2022 09:09:11 von Wuppergirl
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lodas-abrechner
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Danke!

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Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 


eine separate Lohnart in LODAS ist für die Inflationsprämie nicht geplant. 
Sie können die Inflationsprämie mit der Stammlohnart 201 erfassen. 

Informationen finden Sie im Dokument 1025136 .

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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M_H
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Hallo in die Runde,

 

habe ein Seminar zur IAP absolviert, Referent war ein Rechtsanwalt ... zusammenfassend:

 

1.

Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ausschließlich vor Gericht zum tragen kommt falls ein Arbeitnehmer auf Auszahlung klagt - hat mit der steuer+sv-Freiheit nix zu tun (war eigentlich klar)

2.

betriebliche Übung kann nur ausgeschlossen werden, wenn ein separates Schreiben aufgesetzt wird, dass die Zahlung freiwillig und ohne Rechtsanspruch erfolgt und muss vor Zahlung erstellt und ausgehändigt werden, Hier wurde auch ausdrücklich auf das NachwG verwiesen, dass u.a. Gehaltszahlungen schriftlich fixiert werden müssen (insbesondere auf Bußgeldtatbestand). Lediglich ein Hinweis auf der Lohnabrechnung reicht nicht aus. ... Ich habe mir das Corona-Schreiben entsprechend umgestrickt 😉

3.

alle Mitarbeiter können die IAP erhalten, auch MA in ruhendem Arbeitsverhältnis - solange ein aktives Arbeitsverhältnis besteht (also auch Krankengeldbezug, ausgesteuerte MA, Praktikanten, kurzfristig Beschäftigte etc. ... Bürohunde ? 🙈 u.ä.)

4.

Die IAP ist personengebunden und kann insofern mehrfach erhalten werden wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen (Stichwort Haupt- und Nebenbeschäftigung oder konzerninterne Versetzung)

5.

Die IAP ist, anders als die Corona-Prämie, pfändbar. Bei der Corona-Prämie wurde argumentiert, dass diese wegen erschwerten Arbeitsbedingungen gezahlt wird (also quasi Erschwerniszulage) die IAP wird aber "nur" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten gezahlt, hat also mit dem Arbeitsverhältnis an sich nix zu tun

-> hier erfolgte der Hinweis, dass der MA einen Hochsetzungsantrag der Pfändungsschutzgrenze bei Gericht stellen kann. Erfolgt diese, kann ja monatlich gezahlt werden, damit die neue Grenze eingehalten werden kann.

 

Soviel mein momentanes Wissen und nun viel Vergnügen bei der Umsetzung - mal sehen was die FAQ's bringen 🙂

 

M_H

 

t_r_
Allwissender
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Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ausschließlich vor Gericht zum tragen kommt falls ein Arbeitnehmer auf Auszahlung klagt - hat mit der steuer+sv-Freiheit nix zu tun (war eigentlich klar)

Ich habe mal an eine "kleine" Gemeinheit gedacht. Steuerfreiheit geschenkt, sehe ich in der Regel kein größeres Problem, aber SV könnte spannend werden.

 

Wir haben in der SV das Anspruchsprinzip...

 

... wird die IAP monatlich gezahlt, wäre es ein ein lfd. Bezug und damit dem Anspruchsprinzip unterworfen. (Also einfach mal so argumentiert)

 

Wer weiß, ob da nicht der ein oder andere Prüfer auf Ideen kommen könnte... 

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M_H
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Wieso?

 

Der AN klagt vor Gericht die IAP ein ... die ist steuerfrei und somit sv-frei (weil sich das SV-Recht da an das Steuerrecht anlehnt). Also - wenn Sie selber sagen Steuerrecht ist geschenkt - dann schenken Sie mich doch auch das SV-Recht 😉 Mit dem Prüfer würde ich mich glatt anlegen. 😁

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deusex
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Ist dennoch eine freiwillige Leistung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden KANN.

 

Auch hier entsteht m.E. kein Anspruch i.S. des Anspruchsprinzips der SV. Gemein wäre es in der Tat, von einem Prüfer so etwas aufzuwerfen. Wäre der Zweite den ich hochkant aus dem Büro werfen würde, wenn er dann hier prüfen täte ;-).

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AliV
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Hier könnte es spannend werden - denn wann gesteht ihm denn das Gericht die Zahlung zu (sowas dauert ja durchaus etwas)?

 

Wenn der AG erst nach dem 31.12.2024 auszahlt, dann kann die Zahlung nicht mehr steuerfrei bleiben und dann auch nicht sv-frei.

 

Weiterhin könnte ich mir einen fiesen SV-Prüfer vorstellen, der den Gleichheitsgrundsatz beansprucht und dann die SV-Pflicht aus dem Entgeltanspruch heraus ableitet. § 1 Abs. 1 S. 2 SvEV unterstellt für die SV-Freiheit, dass auch in der Abrechnung LSt-frei belassen wurde & das wäre hier nicht gegeben. Wäre aber ein ganz fieser Prüfer, der schon was von Arbeitsrecht verstehen müsste.

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M_H
Fortgeschrittener
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Ja, das könnte nicht nur St.+sv-pflichtig sein sondern ist es so wie ich den Anwalt verstanden habe.

 

Stichtag ist der 31.12.2024. Bis dahin sind die Zahlungen frei, ab dem 01.01.2025 pflichtig. Die Zahlung muss also zum 31.12.2024 auf dem Konto des Mitarbeiters sein. Also Obacht auch bei Spätabrechnern ...

 

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Marc_K
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Kann man die IAP auch an ausländische Gastarbeiter (beschränkt Steuerpflichtige) zahlen?

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AliV
Einsteiger
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Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir das nicht beurteilen. Vielleicht hat jemand aus der Community hierzu einen Tipp?

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
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Volkswagen96
Beginner
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Was passiert jetzt mit den Arbeitnehmern, die in der Privatinsolvenz sind und die Prämie ausgezahlt wurde, da deren Rechtsanwalt die Freigabe erteilt hat und auch das Amtsgericht gesagt hat ist in Ordnung? Da gab es ja keine faq zu der Zeit. 

Danke Euch im Voraus. 

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lodas-abrechner
Einsteiger
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Vielen Dank für den Tipp ! Ich habe schon auf die FAQs gewartet 😉

 

Ist es nicht verwunderlich, dass es die IAP auch für jedes Dienstverhältnis (mehrere AG parallel oder auch fortlaufende verschiedene AG) geben soll/darf ? Ich vermute da schon so manche Kreativ-Gestaltung...

 

Viele Grüße 

Barbara D.

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bodensee
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Den Spaß haben wir gerade täglich 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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deusex
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@Volkswagen96  schrieb:

Was passiert jetzt mit den Arbeitnehmern, die in der Privatinsolvenz sind und die Prämie ausgezahlt wurde, da deren Rechtsanwalt die Freigabe erteilt hat und auch das Amtsgericht gesagt hat ist in Ordnung? Da gab es ja keine faq zu der Zeit. 

Danke Euch im Voraus. 


Muss kurz meinen Flux-Kompensator tanken, um dann zurück in die Gegenwart zu reisen 😉 . . . Spaß beiseite. Wer soll das heute schon wissen, was "dann" ist.

 

Nicht vergessen: FAQ sind kein Gesetz ! Wenn das Amtsgericht oder ein Rechtsanwalt das "gesagt" hat, ist es erstmal nichts wert, denn morgen war es anders "gemeint"; zumindest sollte in jedem Fall mindestens ein Schriftstück vorliegen, auf das man sich berufen kann.

 

Ich rate von solchen Zahlungen zunächst ab, da man u.U. den falschen mit der Prämie bedenkt.

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Volkswagen96
Beginner
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Nachricht 376 von 382
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Wir haben natürlich eine Mail (ist ja ein Schriftstück) vorliegen! 

so würden wir das nicht machen, aber die Insolvenzverwalterin hat geschrieben, dass es für den Schuldner unpfändbar ist und auch das Amtsgericht hat es am Telefon bestätigt, da ein Vollstreckungsschutzantrag gestellt wurde und auf die Entscheidung der Verwalterin verwiesen hat. 

daher sehen wir da keinen Grund, dass er es wieder abgeben muss. 

VG

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deusex
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@lodas-abrechner  schrieb:

Vielen Dank für den Tipp ! Ich habe schon auf die FAQs gewartet 😉

 

Ist es nicht verwunderlich, dass es die IAP auch für jedes Dienstverhältnis (mehrere AG parallel oder auch fortlaufende verschiedene AG) geben soll/darf ? Ich vermute da schon so manche Kreativ-Gestaltung...

 

Viele Grüße 

Barbara D.


 

Ob diese kreativen Gestaltungen Bestand haben werden, bleibt abzuwarten und ob die heutigen Regelungen für die Zukunft Vertrauensschutz entfalten, bleibt zweifelhaft.

 

Erst heute "flattert" eine E-Mail rein, was man noch anders berücksichtigen muss für die Abrechnung der Überbrückungshilfe I aus 2020 . . . ???

 

FAQ waren und sind nichts, weil sie zumindest von Einäugigen an Blinde gerichtet sind und später Sehende Vieles revidieren können.

 

Man sollte bei der IAP tatsächlich bei Grenzfällen den Auszahlungszeitraum bis Ende 2024 im Auge behalten.

 

Ggf. könnte man auch erst mal ein Arbeitgeberdarlehen gewähren, um die größte Not zu lindern und sollte eine positive Rechtslage eindeutig sein, die IAP gewähren und mit dem Darlehen verrechnen oder so was Ähnliches 😉

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deusex
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Na also, warum fragen Sie dann, wenn sie Ihre Frage bereits beantwortet bekommen haben 😉 

Wenn die Mails ausreichend sind. Wunderbar. Das ist doch schon was und wenn die Auskünfte rechtlich Bestand haben, umso besser.

Mehr Rechtssicherheit werden Sie hier garantiert nicht bekommen.

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Wuppergirl
Aufsteiger
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Nachricht 379 von 382
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Guten Morgen,

 

wie seht ihr das - ein AG hat neben Fachkräften noch Azubis und Minijobber. Er möchte den Fachkräften (30AN) sagen wir mal 1000 € zahlen, den Azubis (10AN) 500 € und den Minijobbern (4AN) gar nichts. 

 

Kann er es so machen? Auf der Seite der Bundesregierung ist folgendes zu finden:

 

"Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferung über das Erdgasnetz in § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes beschlossene Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie sieht keine Regelung vor, dass die Prämie an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss."

 

Danke euch schonmal.

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

 

wurde weiter oben auf dieser Seite schon beantwortet von @M_H.

Der eine Punkt ist Arbeitsrecht (der AG muss damit rechnen dass ein AN, Minijobber klagt) und der andere Punkt betrifft die LSt+SV. Bei der genannten Staffelung 500 € oder 1.000 € ist man ja unter dem Maximialbetrag.

 

Viele Grüße

Eva

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FrauSmith
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Gleichbehandlungsgesetz. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Arbeitsrecht beraten wir nicht weil wir es nicht dürfen. 
Sv- bzw. Lst.-rechtlich hat das keine Relevanz.


Es könnte höchstens sein dass ein Mitarbeiter sich bezüglich der Gleichbehandlung beschwert bzw. beim Arbeitsgericht klagt. 
Ob er damit durchkommt ist ungewiss und Arbeitgeberrisiko. 

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Wuppergirl
Aufsteiger
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@kleinerotehexe und @FrauSmith vielen Dank für die Antwort. 

 

So in etwa wie Sie geantwortet haben, habe ich auch mit der betreffenden Mitarbeiterin der Firma gesprochen. 

 

 

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letzte Antwort am 19.12.2022 09:09:11 von Wuppergirl
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