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Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den Lohn!

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letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 511 von 670
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Hallo @Uwe_Lutz 

 

darf ich um Ihre Meinung bzgl. nachfolgender Konstellation bitten. 

 

 

Meine Frage lautet, wenn bei einem Minijobbler bereits eine Unterbrechungsmeldung (SV Net Meldung Nummer 34) umgesetzt wurde, z.B. war dieser seit dem 31.05.2022 nicht mehr als Minijobbler tätig, bekommt er die EPP auch dann die EPP ausgezahlt. 

 

Ist hier noch relevant ob er in 2022 noch arbeiten wird oder nicht?

 

Wir gehen bitte von der Fallkonstellation aus, dass er noch arbeiten wird.

 

AG führt monatlich die LSt ab. 

 

Bin der Auffassung, dass die EEP ausgezahlt wird, da es sich um ein fortlaufendes (nicht abgemeldetes) Arbeitsverhältnis handelt. 

 

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Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. 

 

Vielen Dank.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 512 von 670
2511 Mal angesehen

@Mehmet-Al  schrieb:

Hallo @Uwe_Lutz 

 

darf ich um Ihre Meinung bzgl. nachfolgender Konstellation bitten. 

 


Hier hatte der Kollege @bodensee doch schon auf Ihre Frage geantwortet. Und ich wüsste nicht, was ich hier noch Besseres darlegen könnte. 

Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 513 von 670
2472 Mal angesehen

@Uwe_Lutz vielen Dank für Ihre Rückmeldung,

 

mir ging es um Ihre Meinung einer weiteren Koryphäe. 

 

Für die Rückmeldung von  @bodensee bedanke ich mich auch nochmals. 

 

Viele Grüße. 

 

 

 

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 514 von 670
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Eine Frage an die DATEV:

 

bisher wurden ja eigentlich alle Fragen in diesem Thread gestellt und beantwortet. Mittlerweile sind doch viele Threads zu diesem Thema aufgetaucht, teils mit selber Thematik. Könnte die DATEV vielleicht eine eigene Kategorie aufmachen und die Threads verschieben - analog bei Corona?

Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 515 von 670
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Liebe DATEV: 

 

Den Vorschlag von  @M_H kann ich mich nur anschließen. 

 

Ideal wäre eine Übersicht über ähnliche Fallkonstellationen.

 

Vielen Dank. 

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 516 von 670
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Hat hier jemand mit dem Finanzamt wegen der Nullmeldung telefoniert?

 

Ich habe heute in München angerufen und habe erstmal die Auskunft bekommen, da sie keine Auskunft geben und doch die FAQ lesen soll. Hab trotzdem nochmal gefragt und sie meinte solange eine Steuernummer vorliegt und Lohnsteueranmeldungen abgegeben werden (auch wenn nur 0,00 € wegen Mini- und Midijob, ist eine Auszahlung möglich.

M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 517 von 670
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Habe mit dem FA Neuss - LAST - telefoniert weil ich wissen wollte ob für einen Jahresmelder das A-Signal noch steht. Antwort war: wenn nicht dann machen wir es eben wieder auf damit die EPP gezahlt werden kann. ...

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 518 von 670
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Das hier ein A-Signal vorliegen muss wurde nicht gesagt. Ich weiß jetzt nicht was ich meinen Mandanten erzählen soll.

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 519 von 670
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Naja - das A-Signal ist ja Voraussetzung dafür, dass eine Lohnsteueranmeldung abgegeben werden muss.

 

Wenn kein A-Signal steht, dann ist die Steuernummer nicht für das Elstam-Verfahren frei. Deshalb sollte bei Jahresmeldern, die sonst nur Minis haben gefragt werden ob das A-Signal steht.

Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 520 von 670
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Es ist doch kein großer Akt @Gelöschter Nutzer ein A-Signal beim zuständigen FA wieder zu eröffnen. Mit einem 2 Zeiler kann es doch wieder von der zuständigen Instanz gesetzt werden. Ohne A-Signal geht es definitiv nicht. 

 

Das A-Signal kann ja auf jährlich angesetzt werden. Meldung wird dann zum 10.01.2023 umgesetzt. Die Mitarbeiter würden die EPP zum 01.09.2022 erhalten. AG müsste nur in Vorkasse treten, bis zur Erstattung in 01/2023. 

 

Die Auszahlung der EPP könnte ja auch mit den Löhnen 12/2022 umgesetzt werden, sodass der AG nicht lange Zeit auf sein Geld warten muss. 

 

Aber die AN wären bestimmt glücklich, ohne großen Aufwand die EPP zu erhalten.

 

 

 

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 521 von 670
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Uns wurde vom FA mitgeteilt dass ohne A-Signal die Auszahlung nicht möglich ist und bei nur Minijobbern auch kein A-Signal gesetzt wird.

 

Es wurde auf dem FAQ verwiesen.

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Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 522 von 670
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@FrauSmith wenn es z.B. ein privater Haushalt ist, bin ich bei Ihnen. 

Als Unternehmer bedarf es doch einem A-Signal(Arbeitgeber Signal). 

 

Auch wenn ich nur einen Minijobbler hätte, ist dieses A-Signal eine Voraussetzung. Die Konstellation, dass Sie über das Jahr hinweg einen AN einstellen mit anberaumter Lohnsteuer kann doch eintreten.

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 523 von 670
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Nein, das ist es nicht. Wir haben viele AG (kein Haushalt) die nur Minijobber beschäftigen und wo noch nie     lohnsteuerpflichtige AN beschäftigt waren. Hier gibt es nicht zwingend ein AG-Signal.

 

Aussage FA: „wir setzten hier kein Signal nur für die EPP. Dann keine Auszahlung über AG. So steht es in den FAQ“

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 524 von 670
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Ich werde mal alle betroffenen Finanzämter anschreiben. Ob die nun eins setzen oder nicht, bin ich gespannt. Mehr als Nein können sie ja nicht sagen.

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Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 525 von 670
1989 Mal angesehen

@FrauSmith ist zutreffend die Aussage vom FA.

 

Doch finde ich die Haltung etwas diffus.

 

Wenn mir der AG prognostiziert und es ja auch nur anstrebt, dass zum 11/2022 eine LSt Pflichtige AN eingestellt wird, dann ist die Umsetzung des A Signal (auf jährliche Anmeldung) von Seite des FA doch zwingend notwendig.

 

Mir ist ferner nur bekannt, dass AG (Unternehmer) nur mit einem A-Signal ausgestattet werden. Die jährliche LSt-Meldung ist hier zumindest eine Prämisse.(außer privat Haushalte natürlich). 

 

Ihr angegebenes Beispiel ist mir also nicht bekannt. 

 

Sorry.  

 

.  

 

 

 

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Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 526 von 670
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Beim hier zuständigen FA geht dieses auch teilweise telefonisch...

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FrauSmith
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Nachricht 527 von 670
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Ja und wir haben eben die telefonische Auskunft dass das Signal nicht gesetzt wird wenn nur Minijobber beschäftigt sind. Eine Einstellung von lohnsteuerpflichtigen AN ist nicht geplant.

Wir werden in diesen Fällen (nur Minijobber) die EPP mit der Gefahr das der AG das nicht erstattet bekommt nicht abrechnen.

Davon abgesehen wollen viele unser Mandanten mit jährlicher Anmeldung eh nicht auszahlen - auch mit Festangestellten

 

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Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 528 von 670
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@FrauSmith da hat natürlich der AG das Recht, die EPP nicht auszuzahlen. 

 

Empfinde aber die Umsetzung der EPP für den AN als einfacheren Weg und ferner als AN Bindung.

 

AG könnte die EPP mit dem Lohn 12/2022 auszahlen. 

 

Zum 10.01.2023 zurück erhalten. 

 

Prämisse natürlich mit einem A-Signal ausgestattet. 

 

Aber dem AG steht im natürlich frei.  

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 529 von 670
1893 Mal angesehen

Ja und wir haben eben die telefonische Auskunft dass das Signal nicht gesetzt wird wenn nur Minijobber beschäftigt sind. Eine Einstellung von lohnsteuerpflichtigen AN ist nicht geplant.

Wir werden in diesen Fällen (nur Minijobber) die EPP mit der Gefahr dass der AG das nicht erstattet bekommt nicht abrechnen.

Davon abgesehen wollen viele unser Mandanten mit jährlicher Anmeldung eh nicht auszahlen - auch mit Festangestellten

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Huch Entschuldigung doppelt …

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lohnhilfe
Meister
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Das ist doch eigentlich nicht dem Arbeitgeber überlassen, ob er will, sondern er muss, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen zutreffen?

 

Minijobber könnten aber ja auch mal was pauschal versteuertes erhalten (Fahrgeld, Urlaubsbeihilfen, ...), dafür wäre das A-Signal für eine jährliche LStA notwendig.

LG
VM
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M_H
Fortgeschrittener
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Die Frage ist, ob bei Beginn der Lohnbuchhaltung bereits nur Minijobber beschäftigt waren. In diesem Fall wird von unserer Seite erst gar kein A-Signal gesetzt, denn es ist nicht zwingend. Wurde einmal ein Mitarbeiter über 450€ beschäftigt, so musste das A-Signal gesetzt sein, insofern stellt sich dann die Frage, ob dieses später wieder gelöscht wurde, weil nur noch Minis da sind.

 

Also habe ich mir die Mühe gemacht und die FA angerufen und siehe da: einige Mandate hatten das A-Signal aus früheren Zeiten, andere nicht (das habe ich auch nicht setzen lassen).

 

Anlage Haufe

M_H

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 533 von 670
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Wie ich geschrieben habe geht es um Mandanten mit jährlicher Lohnsteueranmeldung und da ist es sehr wohl den Mandanten überlassen ob sie auszahlen wollen oder nicht. Egal ob nur Minijobs oder auch Steuerpflichtige AN.

 

 

Sonst handhaben wir es wie Kollege M_H es schreibt: kein A-Signal keine Auszahlung. Und davon haben wir einige.

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moeller
Einsteiger
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Nachricht 534 von 670
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Wir rechnen bei jährlicher LSt-Anmeldung grundsätzlich die EPP nicht ab, egal ob beim Finanzamt ein Signal gesetzt ist oder nicht.

 

Wir haben die Mandanten entsprechend informiert mit einem Hinweis an die Arbeitnehmer.

 

Wir sehen uns nicht in der Verantwortung, die chaotische Gesetzgebung mit eigenen Aufwand und auf Kosten der Mandanten zu unterstützen.

 

wwinkelhausen
Fachmann
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Nachricht 535 von 670
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Es ist aber auch nicht Ihre Aufgabe, die Wahlrechte des Mandanten ohne seine Befragung auszuüben. 

Dinosaurier
FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 536 von 670
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Ich bin ganz bei ihnen. Schon weil die Finanzämter so unterschiedlich Auskunft geben.

Wie schon von mir berichtet wurde einem Kollegen vom FA gesagt dass man bei einer 0 Meldung generell keine EPP anmelden darf. Egal ob Minijob, Steuerpflichtig, mit oder ohne AG-Kennzeichen.

 

Wir prüfen auch bei jährlichen mit 0 generell nicht auszuzahlen. Besser als wenn die Mandanten nachher die Erstattung abgelehnt bekommen.

Ich bin froh wenn die Mandanten (jährlich) von sich aus nicht auszahlen wollen .

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boomboom
Meister
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Nachricht 537 von 670
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Sollte eine LStA ohne A-Signal eingehen wird das A-Signal entweder automatisch gesetzt (da schlüssig) oder mit Rückfrage gesetzt.. unser "Haupt"-FA sieht das entspannt..

Ich hab faste alle Mandanten vom September überzeugen können... auch die Jahreszahler.

Im ideallfall WIN/WIN/WIN ;-).

schöni
Aufsteiger
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Nachricht 538 von 670
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Hallo,

 

jetzt nochmal zum Verständis:

 

wir haben ein paar Mandanten, die jählich eine Null einreichen in der Lohnsteueranmeldung, da die Mitarbeiter zu wenig verdienen (nicht nur Minijobber, sondern immer je ein Mitarbieter in der Übergangszone).

 

Können die nun die Energiepreispauschale abrechnen? ESTAM ect. wird da ja auch gemacht. A Signal also vorhanden.

 

Oder gibt es da Probleme mit der Erstattung?

 

Es erfolgt immer nur eine Nullmeldung. Schon seit Jahren.

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Mehmet-Al
Beginner
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Nachricht 539 von 670
1357 Mal angesehen

Hallo @schöni  ja....

 

AG darf es auszahlen... @Uwe_Lutz  und @bodensee hatte es bereits beantwortet...

 

Siehe bitte auch link 

 

EPP Energiepreispauschale auch für unterbrochene Minijobbler (länger als 4 Wochen nicht gearbeitet) 

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Chris5
Beginner
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Nachricht 540 von 670
1314 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bin jetzt alle 18 Seiten durch gegangen und leider zu meinen Fragen immer noch nicht schlauer.

Falls ich es überlesen habe tut es mir leid, aber vielleicht kann mir hier jemand helfen:

 

1. ich habe einen Minijobber, der Arbeitslosengeld bezieht und bis zur Grenze noch etwas arbeitet. Ist dieser Minijob dann als erstes Dienstverhältnis zu werten? Das Arbeitsamt ist ja eigentlich kein Dienstverhältnis.

 

2. Die Frage der Elternzeit ist mir nicht klar.

- Wenn ich jemanden in Elternzeit habe, der komplett das ganze Jahr in Elternzeit hat (auch über den 01.09.22), ist das Dienstverhältnis ruhend und nicht aktiv. Muss der Arbeitgeber dann auszahlen?

- Wenn jemand zu Anfang des Jahres in Mutterschutz war (also noch aktiv) und dann in Elternzeit ist (auch über den 01.09.22) muss der Arbeitgeber dann zahlen?

- Was hat das Elterngeld und der Nachweis vom AN an den AG damit zu tun? Und wann muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Bezug nachweisen?

 

3. Die Arbeitgeber die eine jährliche LST-Anmeldung machen, durften vor einem Monat noch auswählen, wann sie die EPP auszahlen (September bis Dezember). Das scheint sich geändert zu haben. Aslo heißt es Jetzt entweder du zahlst im September oder gar nicht?

 

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letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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