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Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den Lohn!

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letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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Lila_Lohn
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Ist bei unseren Mandanten auch so, so gut wie alle übernehmen die 2 %.

 

Einkünfte auch nichtselbständiger Arbeit erzielt ein Minijobber ja auch.

Sie ist bei ihm aber nicht als Einnahme berücksichtigen, wenn der Arbeitslohn pauschal versteuert wurde.

Aber Arbeitslohn ist die Energiepauschale selbst in dem Sinne ja nicht.

Bei Haufe steht es ähnlich, dass bei GFB auf eine Besteuerung aus Vereinfachungsgründen verzichtet wird.

 

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sschu
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Evtl. sollten wir einfach mal 1-2 Wochen abwarten und schauen, was die DATEV für eine Lösung präsentiert...! Da kann man sich doch eigentlich immer auf die DATEV verlassen (siehe Mwst Änderung, Erstattung nach dem IFSG...).

Constanze_GM
Einsteiger
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Hallo,

 

laut der Power-Point-Folie des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks soll die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei sein. "Der Anspruch entsteht am 1. September 2022. Bei Auszahlung der EPP im September kann eine Verrechnung mit der Lohnsteuer-Anmeldung am 10. September 2022 für August 2022 erfolgen, sodass die Auszahlung der EPP im September nicht zu Vorfinanzierungsbelastungen bei den Arbeitgebern führt... Wenn die EPP in einem Betrieb insgesamt höher als die Lohnsteuer sind, erstattet das Finanzamt den Betrag... Die ausgezahlte EPP muss vom Arbeitgeber in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben "E" gekennzeichnet werden.

In den Fällen von Minijobbern, in denen der Arbeitgeber keine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abruft, soll eine Auszahlung der EPP an den Arbeitnehmer nur erfolgen, wenn dieser dem Arbeitgeber vor der Auszahlung der EPP schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt."

 

Sicherlich wird DATEV bis zum Sommer mit Hochdruck daran arbeiten, die entsprechenden technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Die Power-Point-Präsentation ist übrigens wirklich zu empfehlen.

 

Constanze

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metalposaunist
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@Constanze_GM schrieb:

Sicherlich wird DATEV bis zum Sommer mit Hochdruck daran arbeiten, die entsprechenden technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.


Und viele sprechen dann an, dass DUO veraltet ist, DATEV vieles nicht zu Ende denkt oder umsetzt und wir alle die täglichen Leiden mit DATEV in allerlei Form erleben müssen 😫

 

Wenn 85% der Entwicklerkapazitäten in 2020/2021 für die ganzen tollen Gesetze §§§ drauf gingen, wird man mit 15% keinen Blumentopf gewinnen und länger auf DUO next, KM next, Lohn online und Co. warten müssen ... 

 

Das wird noch spannend in Deutschland 🇩🇪 werden, was 2025 und darüber hinaus passiert 😶. Wahrscheinlich haben wir uns bis dahin kaputt verwaltet ☠️

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
lohnexperte
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Liebe Community,

 

auch wenn ich hier eine ganz neue Argumentationsschiene aufmache. (Mir graust ganz einfach davor, dass jetzt und ggf. künftig diese politischen Schnellschüsse als Krebsgeschwüre im Steuerrecht angesiedelt und den Arbeitgebern überantwortet werden.):

 

Ist denn die Festlegung im EStG, wonach die Energiepreispauschale steuerpflichtige Einkünfte darstellen, überhaupt okay?

 

Nach meinem Verständnis der Einkommensteuersystematik passt diese staatliche Einmalzahlung in keiner Weise in die Einkunftsarten.

 

Und ist es nicht ein weiterer Systembruch, dass die SV-Pflicht nicht gilt? Oder gibt es da Beispiele, an die ich momentan gar nicht denke - steuerpflichtig ja, aber nicht sv-pflichtig?

 

Vielleicht hat ja schon mal jemand daran gedacht, die staatliche Zahlung dieser 300 € steuerrechtlich zu prüfen und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Besteuerung gar nicht zulässig ist.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

bodensee
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Aus meiner Sicht muss das Thema Steuerpflicht nur auf Ebene des Verfassungsrechts geprüft werden, da soweit ich das sehe das Gesetzgebungsverfahren mit dem Schluss der Steuerpflicht. Wobei wie sinnig ist das 300 EUR an die AN ( ich vereinfache) auszuschütten und eine Teil davon ich behaupte mal im Schnitt 25-40% zurückzuholen. So daß im Schnitt nur so ca. 200 netto übrigbleiben. 

 

SV Rechtlich ist das aus meiner Sicht nicht zu beanstanden, da das Entgelt die EPP nichts mit der Tätigkeit zu tun haben, so etwa Entgelt von Dritter Seite- daher ist die SV freiheit aus meiner Sicht in Ordnung. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
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@bodensee  schrieb:

Wobei wie sinnig ist das 300 EUR an die AN ( ich vereinfache) auszuschütten und eine Teil davon ich behaupte mal im Schnitt 25-40% zurückzuholen. So daß im Schnitt nur so ca. 200 netto übrigbleiben. 


Dies dürfte den Hintergrund haben, dass jemand der wenig verdient eine höhere EPP erhalten sollte. Erst war geplant, dies gestaffelt nach der Höhe des Bruttoentgelts auszuzahlen. Jetzt wird dies über die "Rückzahlung" durch die LSt-Pflicht geregelt.

 

Den Sinn kann ich nachvollziehen - einfacher macht es das aber eher nicht.

 

Und über die Verfassungsmäßigkeit dürfen sich andere kluge Köpfe streiten. In den Lohnabrechnungen ist es erst einmal so umzusetzen, wie dies im Gesetz steht. Alles weitere muss dann im Rahmen der ESt-Erklärungen geprüft und geregelt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

bodensee
Experte
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Hallo Herr Lutz, 

 

das ist schon klar , dass über die Progression mal wieder versucht wird die berühmt Einzelfallgerechtigkeit hinzukriegen ich sage einfach mal hinzubiegen. 

Und welchen Unterschied macht es zwischen Eingangssteuersatz 14% und maximal Steuersatz 45%. Heißt dem Spitzenverdiener bleiben 165 EUr, dem Geringverdiener  258. Delta 93 EUR im Jahr oder 7,75 im Monat ? 

 

Wäre es dann nicht viel Sozialverträglicher gewesen, Einkommen ab xx Eur von mir 10.000 /Monat oder auch 15000 oder 20.000 auszuschließen und den REst steuerfrei auszuschütten. Aber ich weiß da wäre die Klagewelle wg. Ungerechtigkeit bzw. Ungleichbehandlung groß gewesen. Aber vlt. muss die Regierung da einfach mal ran inkl. der Rechtsprechung. 

 

Weil wer keine Steuern zahlt und nicht arbeitet - braucht die EPP nicht ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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lohnexperte
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Sehr geehrter Herr Lutz,

 

ich bin da ein Visionär: Als vor Jahren / gar Jahrzehnten (?) das Werkstorprinzip eingeführt wurde mit dem Effekt, dass erst ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale steuerlich geltend gemacht werden konnte, hatte sich glücklicherweise ein engagierter Steuerbürger (wenn ich mich recht erinnere, ein Verwaltungsrichter in Berlin?) gefunden, der die verfassungswidrige Regelung binnen "kurzer" Zeit zum Kippen brachte:

 

1. Antrag auf Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für den kompletten Arbeitsweg (also ab dem 1. Entfernungskilometer)

 

2. Nach ablehnendem Bescheid (der Freibetrag wurde nur ab dem 21. Kilometer gem. des neu eingeführten Werkstorprinzips gewährt) Einspruch eingelegt

 

3. Im Rahmen des Einspruchs- (und Klageverfahrens?) einen Musterprozess angeregt, aufgrund dessen dann ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk in alle Einkommensteuerbescheide aufgenommen wurde 

 

Nach meiner Erinnerung wurde die Verfassungswidrigkeit des Werkstorprinzips festgestellt und die Entfernungspauschale musste (rückwirkend) ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt werden.

 

In ähnlicher Form könnte ich mir das auch hier vorstellen; habe aber selbst keine Idee, wie genau man das verargumentieren soll ...

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

Uwe_Lutz
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@bodensee  schrieb:

 

 

Weil wer keine Steuern zahlt und nicht arbeitet - braucht die EPP nicht ?


Nein, Rentner 👴👵 verbrauchen doch keine Energie 😳

 

 

 

Ich wollte durchaus nicht ausdrücken, dass ich die Regelung für gerecht, sinnvoll oder gelungen halte. Aber so ist es, wenn kurzfristig etwas entschieden wird / werden soll von Leuten, die keine Ahnung von der Praxis haben. 

 

Und es bleiben ja auch viele andere Fragen noch offen.

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bodensee
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Ich weiß , ich weiß .

 

Ich habe den Fragebogen des DStV mit Fragestellungen hierzu überflogen. 

 

Aber genau das macht es ja so schwer, wir müssen einfach wieder zu einfachen Regelungen kommen und das muss sich bis Berlin rumsprechen und das muss dann auch gegen welche Lobby auch immer durchgesetzt werden. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Uwe_Lutz
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@lohnexperte  schrieb:

 

 

In ähnlicher Form könnte ich mir das auch hier vorstellen; habe aber selbst keine Idee, wie genau man das verargumentieren soll ...


Hallo @lohnexperte 

 

das mag durchaus sein, dass die Regelung, wie sie jetzt gefunden wurde, verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. So wirklich "glücklich" bin ich über die gefundene Regelung auch nicht. Ob der Gesetzgeber pauschal sagen kann, wir zahlen (über den Arbeitgeber) eine EPP an alle Arbeitnehmer und definieren diese als lohnsteuerpflichtig, wäre ich mir auch nicht sicher.

 

Rein formal wird aber niemand vor der Abrechnung September 2022 (also vor der Auszahlung der EPP) den Rechtsweg beschreiten können, da es noch nichts gibt, gegen das man vorgehen kann.

 

Somit wird uns für die Umsetzung für die Auszahlung nichts anderes übrig bleiben, als dies als lohnsteuerpflichtigen Bezug abzurechnen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber die € 300,00 auszahlen wird aber keine Lohnsteuer hierauf einbehält - da wäre das Haftungsrisiko doch etwas hoch.

 

Die Klärung, ob dies alles rechtens ist wird es m.E. auf jeden Fall geben. Aber eben erst, nachdem die Auszahlungen erfolgt sind und damit letztlich in der Umsetzung erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagungen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

jjunker
Experte
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Rein formal wird aber niemand vor der Abrechnung September 2022 (also vor der Auszahlung der EPP) den Rechtsweg beschreiten können, da es noch nichts gibt, gegen das man vorgehen kann.

 

Da wäre es soweit was bekannt wird an den Steuerberaterkammern einen Eilantrag in Leipzig einzureichen. Oder auch an der IHK. Aber wie üblich legt man bei den Kammern die Hände in den Schoß. 😐

 

Wirklich interessant wird es erst dann wenn durch die EPP Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. 🤔

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
metalposaunist
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@jjunker schrieb:

Wirklich interessant wird es erst dann wenn durch die EPP Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. 🤔


Nicht schlimm. Dann kann man wieder neue Gesetze §§§ für die neuen Gesetze §§§ entwerfen und innerhalb von 1M anwenden lassen, damit es DATEV nicht langweilig bei der Programmierung wird.

 

Wie es dann heißt: Überbrückungshilfen reloaded.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
bodensee
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@jjunker  schrieb:

 

 

 

Wirklich interessant wird es erst dann wenn durch die EPP Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. 🤔


Die EPP ist genauso konzipiert das dies dem Grunde nach - Ausnahmen bestätigen die Regel- gar nicht geschehen kann, das bereits mit der Lohnsteueranmeldung August die 300 EUR verrechnet werden kann, d.h. das Finanzamt finanziert das Ganze letztlich vor. 

 

@metalposaunist ich denke 12 oder waren es jetzt 13 neue §§ im EStG für die EPP sollten reichen, was ein Aufwand 🙄

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
renek
Fachmann
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@Uwe_Lutz  schrieb:

@bodensee  schrieb:

Wobei wie sinnig ist das 300 EUR an die AN ( ich vereinfache) auszuschütten und eine Teil davon ich behaupte mal im Schnitt 25-40% zurückzuholen. So daß im Schnitt nur so ca. 200 netto übrigbleiben. 


Dies dürfte den Hintergrund haben, dass jemand der wenig verdient eine höhere EPP erhalten sollte. Erst war geplant, dies gestaffelt nach der Höhe des Bruttoentgelts auszuzahlen. Jetzt wird dies über die "Rückzahlung" durch die LSt-Pflicht geregelt.

 

Den Sinn kann ich nachvollziehen - einfacher macht es das aber eher nicht.


Und genau diesen Sinn kann ich nicht nachvollziehen! Rentner wurde ja schon genannt. Aber wenn ich mal auf mich persönlich schaue: Ich bin Alleinverdiener einer 6-köpfigen Familien. Meine Frau bekommt nebenbei stolze 80 Euro Minijob.

 

Jetzt bekommen wir 1 x die Pauschale, obwohl wir mehr heizen müssen als 2 Vollzeitbeschäftigte. Okay, dann bleibt von der Pauschale knapp 220 Euro übrig. Im Gegensatz zu 2 Vollzeitbeschäftigten mit gutem Gehalt, denen bleibt bei 40% Steuerlast 360 Euro. Man heizt mehr (blöd das Kinder halt nicht immer im Kindergarten sind und in Deutschland keine Vollbeschäftigung herrscht) und wird dafür bestraft! So ist es aktuell mit dem Missgebilde der Bundesregierung.

 

Als kleiner Bibu und SFA hätte ich gesagt: Macht einen Nettozuschuss als Pauschale die sich am steuerlichen Einkommen orientiert zuzüglich Pauschalen anhand von Personen im Haushalt. Das Ganze wird dann von der zu entrichtenden Steuer in EStE abgezogen und gezahlt. Hat natürlich auch den Nachteil das Leute plötzlich eine EStE machen müssen obwohl sie nicht verpflichtet wären... so what.

 

 

Aber im Kern bleibt das eine Krücke: Eine gerechte Verteilung wird es nicht geben! Egal wie man es anstellt.

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Thomas_Kahl
Meister
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Moin,

 

kurze Frage - da ich dazu derzeit nix gefunden habe:

 

Die Pauschale wird auch an Minujobber ausgezahlt, wenn sie bestätigen, dass dies der erste Minijob ist. Soweit so gut. Aber gilt das auch für minderjährige Minijobber? Ich meine - es sind Ferien und es wird da wohl wieder einen Schwung Ferienarbeiter geben ....

MfG
T.Kahl
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

meines Wissens ist die Energiepreispauschale nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Wer (als sonst nicht Erwerbstätiger - Hausfrau, Schüler, Student, Rentner ...) also schnell noch einen Minijob ergattert (der aber am  01.09.2022 bestehen muss), und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, bekommt die 300 €.

 

Das geht ja auch schon als Empfehlung durch die Presse ... 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

Maureen1975
Einsteiger
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Moin,

 

kurze Frage - da ich dazu derzeit nix gefunden habe:

 

Die Pauschale wird auch an Minujobber ausgezahlt, wenn sie bestätigen, dass dies der erste Minijob ist. Soweit so gut. Aber gilt das auch für minderjährige Minijobber? Ich meine - es sind Ferien und es wird da wohl wieder einen Schwung Ferienarbeiter geben ....

 

Dazu ist noch nichts bekannt.

Der Bund der Steuerzahler hat angeregt, ein Mindestalter festzulegen und darauf hingewiesen, dass auch Ferienjobber nach aktuellem Stand anspruchsberechtigt wären.

 

Meines Wissens kommt da noch ein FAQ-Katalog vom BMF, in dem alle offenen Fragen beantwortet werden.  

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo noch einmal,

 

ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Mindestalter eingeführt werden soll. Aus dem Gesetzestext ergibt sich das nicht. Sollte dann das Gesetz noch einmal geändert werden?

 

FAQ können nach meinem Verständnis keine weitergehenden Einschränkungen festlegen als es ein Gesetz vorgibt. 

 

Letztlich sind die Arbeitgeber hier wieder in der Pflicht, die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach zu prüfen. Und das wird viele vor Schwierigkeiten stellen und dazu führen, dass ggf. die Arbeitgeber aus Unsicherheit eben gerade keine Auszahlung veranlassen. 

 

(Bei der Berechnung und Auszahlung der Entschädigungszahlungen haben wir es doch schon gut erkennen können: Viele der Anspruchsberechtigten haben eben keine Entschädigungszahlung durch ihre Arbeitgeber erhalten. Statt dessen sollten sie Urlaub nehmen oder eine AU-Bescheinigung bringen. Da gab es viel zu viele fachliche Defizite oder aber schlichtweg finanzielle Hürden. Denn was muss ein Mandant zahlen, wenn sein Steuerberater die Lohnabrechnung und zusätzlich noch die Entschädigungszahlung von A bis Z erledigt?)

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

 

 

Maureen1975
Einsteiger
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Nachricht 81 von 670
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Na ja hier geht um die Auslegung des Gesetzes.

 

Und wenn Arbeitgeber schon die Auszahlung (stellvertretend für den Staat) vornehmen sollen, dann hätte man doch gerne etwas Rechtssicherheit.

 

 

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jjunker
Experte
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Nachricht 82 von 670
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@bodensee Darf schon mit August verrechnet werden? Dann wäre zwar eine theoretische Konstellation denkbar in der die EPP Grund für eine Zahlungsunfähigkeit sein könnte aber...🤗

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@renek  schrieb:


Ich bin Alleinverdiener einer 6-köpfigen Familien. Meine Frau bekommt nebenbei stolze 80 Euro Minijob.

 

Jetzt bekommen wir 1 x die Pauschale,


Da dies für Ihre Frau dann die "Hauptbeschäftigung" ist, sollten Sie nach meinem Verständnis die EPP 2x erhalten.

renek
Fachmann
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Nachricht 84 von 670
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@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Da dies für Ihre Frau dann die "Hauptbeschäftigung" ist, sollten Sie nach meinem Verständnis die EPP 2x erhalten.

Aha, das ging an mir vorüber. Aber das bedeutet wahrscheinlich dass meine Frau selbst tätig werden muss und das (wie auch immer) bestätigen muss? Sorry, aber auch da: Der Aufwand der betrieben wird ist abnormal, vor allem wenn es einfachere Möglichkeiten gäbe.

 

Vorschlag an die Politik: Auszahlung erfolgt durch die Gemeinde (Einwohnermeldeamt)... Dann müssen sich wenigstens die richtigen damit rumärgern 😉

 

Danke trotzdem für den Hinweis (auch von @Thomas_Kahl ).

 

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo Renek,

 

beigefügtes Formular hatte ich  auf Seite 2 schon einmal eingestellt. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon weiter.

 

@ Rechtscommunity: habe jetzt den letzten Satz noch eingefügt - kann das vielleicht einmal jemand prüfen ob das jetzt so in Ordnung ist.

 

Vielen Dank

 

M_H

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 86 von 670
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Moin,

 

das BMF hat eine "FAQ" zur Energiepreispauschale veröffentlicht:

 

Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

oaausb69
Aufsteiger
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Nachricht 87 von 670
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Zur Steuerpflicht: Gemäß FAQ bei z.B. Freiberuflern "Sonstige EK", bei AN dann § 19 EStG. Das ist ja sowas von systemfremd. Den Schlaumeier, der gegen die Steuerpflicht klagt (und dann m.E. nach auch gewinnen wird) feiere ich jetzt schon ab. Das kann doch nicht richtig sein?

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M_H
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Freue mich jetzt schon auf die Rückrechnungen, wenn die Mandanten am 10.09. mit der Info um die Ecke kommen, dass dem Mitarbeiter xy zum 31.08. gekündigt wurde ... 😬

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grandfunck
Fachmann
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Nachricht 89 von 670
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Danke für den Link!

 

Aber mal ehrlich: Wie sollen wir in D - vgl. Small-Talk-Bereich - vorankommen, wenn wir so einen Aufwand verursachen für wahrscheinlich sehr wenig Nutzen? Wer von uns hat denn die Zeit über, 18 Seiten FAQs durchzuarbeiten und im Betrieb umzusetzen? Dazu dann noch die rückwirkenden Änderungen in der Lohnabrechnung (schön wenn man nichts mit KuG etc. zu tun hat ;-)), Grundsteuer, Corona incl. Hilfen, Zensus... Wobei die IT-Unterstützung durch die Verwaltung ja gern mal zu wünschen übrig lässt, lasst das man StB und co. machen, die können das einfach mal so nebenbei...

 

Zunächst wollte ich hier noch ausführlicher mein Leid klagen, aber dass verschiebe ich lieber zum Small-Talk.

 

Erst mal ganz schnell die 18 Seiten zumindest überfliegen, intensiv durcharbeiten kann ich die FAQs ja heute Abend zu Hause, muss doch meinen Mandanten helfen können, macht ja sonst keiner... 

 

Kopfschüttelnde Grüße

 

WF,

 

der das Helfersyndrom immer wieder - häufig weniger erfolgreich - abzuschütteln versucht.

 

 

M_H
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

ok - jetzt noch einmal überarbeitet. Vielleicht möchte es ja einer haben 🙂

 

M_H

669
letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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