Schaut es euch an, die Details kommen sicher noch... (unter Punkt 5 kommt die Pauschale)
https://www.berliner-zeitung.de/news/energiekrise-bvg-monatsticket-fuer-neun-euro-li.218621
300,- für jeden Arbeitnehmer (Steuerklasse 1-5), abzurechnen über den Lohn.
Mir ist schleierhaft, wo die Arbeitgeber das Geld dann wieder herbekommen sollen (ich nehme mal an über Anträge...).
Das ist dann die nächste Aktion, die die Steuerberater zu stemmen haben.
Nach:
Corona-Hilfen
Grundsteuer
Steuersatzänderung 2020
OSS-Verfahren 2021
@mehrkaffee schrieb:
Mir ist schleierhaft, wo die Arbeitgeber das Geld dann wieder herbekommen sollen (ich nehme mal an über Anträge...).
Ich nehme an, am Einfachsten wäre eine Verrechnung in der LSt-Anmeldung.
Was ich mich eher frage:
Unter Progressionsvorbehalt oder wie Coronabonus zu behandeln?
Das wäre möglich bei denjenigen, die monatlich abgeben.
Aber was ist mit den Quartal oder Jahresmeldern? Hier können die AG vorfinanzieren, was bei kleinen Betrieben schon happig werden kann.
Grüße
AKW
Für die Kleinen gibt es dann eine Härtefallregelung.
Die dürfen dann auf monatliche LSt-Anmeldung umstellen. 🤣🤣🤣
aber es reicht ja nicht bei allen Unternehmen die monatliche Lohnsteuersumme aus, um die Pauschale zu "stemmen". Dann stehen diese Unternehmen auch nicht gut da.
Kurz die Großkopferten haben wieder mal sehr schlau mitgedacht. Die Arbeit hat das Fußvolk. Also wir.
Ich rechne ja heute spätestens morgen noch mit der ersten Anfrage, warum das im Märzlohn nicht berücksichtigt wurde...
Und dann können wieder die nächsten 4 Wochen vertrösten, dass alles zwar versprochen ist aber die Umsetzung noch nicht erfolgt ist.. siehe ÜBH 1-107 .
Grüße AKW
Man kann auch negative LSt-Anmeldungen abgeben. Eigene Zeile und die Finanzverwaltung erstattet, denn sonst gibt es Rückfragen wegen negativem Saldo.
Also um es allen schwierig zu machen:
Schriftlicher Härtefallantrag in dreifacher Ausfertigung,
keine eigene Zeile für die Beträge in der LSt-Anmeldung,
schriftliche Rückfrage durch die Finanzbehörde,
schriftliche Antwort durch den Steuerpflichtigen.🙄
Weder noch, so habe ich es verstanden - sondern unterliegt der normalen individuellen LSt.
... und müsste ja dann eigentlich auch SV-pflichtig sein?
Also ich würde mal tippen, habe aber nicht weiter gelesen:
Kein Lohn, nur als Vereinfachung Auszahlung über den Lohn. AG kriegt Geld erstattet, wie auch immer. AN hat es mit auf der LSt-Bescheinigung und muss es im Rahmen der ESt versteuern.
Da es kein Lohn ist, auch nicht sv-pflichtig.
300,00 € bei 42 % ESt macht netto nur noch 174,00 😥.
Der Geschäftsführer mit 10k + im Monat der sich ohne den Zuschuss eben die neuesten Kopfhörer oder anderen Schnickschnack nicht leisten kann kriegt also nur noch 174,00 Euro?!
Dafür bekommt der Bandarbeiter mit 4k im Monat ja immerhin noch 280.
Bei 200 Euro Spritkosten vor den Preissteigerungen um zur Arbeit zu kommen reicht der Aufschlag dann auch für drei Monate.
Ich bin ja sonst eher liberal aber bei solch hirnlosen Aktionen geht einem die Hutschnur schon mal durch.
Man hätte auch die ESt Kurve am unteren Ende leicht verschieben können.
Ne das wäre ja eine dauerhafte Entlastung der arbeitenden Bevölkerungsgruppen. Ich dachte in der Ampel gäbe es eine rote Fraktion. Stimmt ja die verstehen nichts von Steuern.😅
@t_r_ schrieb:AN hat es mit auf der LSt-Bescheinigung und muss es im Rahmen der ESt versteuern.
Ich würde eher von einer steuerfreien Zahlung ausgehen. Aber auch dies ist letztlich Spekulation.
NACHTRAG: nicht steuerfrei - siehe übernächster Beitrag
Das entspräche aber dem, wie im letzten Jahr im Grunde die "reicheren" Eltern "entlastet" wurden. 😁
Aber sind, so lange es noch nicht in trockenen Tüchern ist, alles nur Spekulationen und ich habe tatsächlich noch nicht einmal bisher die Nachrichten gelesen, sondern nur aus den hier geschriebenen Beiträgen getippt.
Der Beschluss von heute sagt zur Energiepreispauschale folgendes:
"Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht
entlasten. Wir werden deshalb eine Energiepreispauschale einführen: Allen einkommen-
steuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreis-
pauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die
Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden
steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgeber-
erstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der
Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers
bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten
einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die
Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem
Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln."
Gerade noch mal Nachrichten gelesen
Hilfen wegen hoher Energiepreise: Das Entlastungspaket im Überblick | tagesschau.de
Danach soll diese Zahlung doch der Einkommensteuer unterliegen.
wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem
Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln
Und bezahlt wird das alles über die Druckerei oder wie sehe ich das? 🤔
Na, dann saß ich wohl doch unterm Tisch und habe Mäuschen gespielt.😁 Oder hatte die große Glaskugel. 😎
@jjunker Druckerei? Zu hohe Energiekosten...
Interessant ist auch, dass Selbständige die Zahlung über eine reduzierte ESt-Vorauszahlung erhalten sollen. Soweit klingt das jetzt erst mal gut.
Wie soll das passieren, bei Stpfl., die sowohl einen Angestelltenjob und auch selbständig sind? Kriegen die das doppelt?
Was passiert bei Stpfl, die (gerade auch im Zusammenhang mit Corona-Problemen) derzeit keine Einkommensteuervorauszahlungen zahlen? Gehen die leer aus?
Fragen über Fragen ... schauen wir mal, was da so in nächster Zeit an Ausführungen zu kommt...
Ich glaube die Ampel-Koalition wollte den Steuerberatern was gutes tun und einfach alle Bürger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten.
Herrlich
Die Grundsteuererklärungen werden ja schließlich auch mal eben per Augenzwinkern erledigt.
Wieso für die Grundsteuer greift Fino doch in die Trickkiste. 😇
Die Auszahlung über den Lohn ist tatsächlich ein Problem.
Beispiel: Kulturbetrieb darf nur 50% ausgelastet betrieben werden. Da werden die liquiden Mittel knapp sein. In der Regel haben diese Betriebe (Teather, kleine Freizeitparks, Tierparks, Orchester....) viele tendenziell eher niedrig bezahlte Angestellte. Bei 40 Leuten müssen dann Mal eben 12 k zwischenfinanziert werden. Plus Zeitaufwand der Lohnabrechnungsstelle welchen niemand erstatten wird.
Bekommen Mitarbeiter welche KUG beziehen die 300€ auch?
Was ist mit geringfügig Beschäftigten die daneben noch aufstocken?
Rentner mit 450€ Job?
Das wird wieder so eine Hauruckaktion wie die ersten Soforthilfen für C19 Chaos Unsicherheit und Verwirrung auf Seiten der AN, AG, Lohnabrechnungsstellen und Finanzämter.
Wo sind eigentlich unsere Kammern und die größte Genossenschaft für Steuersoftware wenn solche Dinge durch gepeitscht werden? Da baut man schon nen Würfel in Berlin, statt in Karlsruhe 🙈 und hat Trotzdem kein Ohr bei den Entscheidungsstellen? 🤷
🍌🇩🇪
Was ist mit Langzeitkranken, Praktikanten, mehrfach Beschäftigte, Frauen im Mutterschutz/Elternzeit, im entsprechenden Monat Arbeitssuchenden, Personengesellschafter:innen, Selbständigen.
Jeder Mitarbeiter könnte einen Art Scheck mit dem Nettobetrag ausgedruckt bekommen, welchen er dann bei seiner Bank einlösen kann.
Wer zahlt eigentlich den Steuerberater-Mehraufwand? Wie lange benötigt Datev die Vorgabe umzusetzen, wenn die Spielregeln bekannt sind?
Auf jeden Fall gilt: Das wird lustig!
Gruß
Martin Heim
Ich gehe davon aus, dass die DATEV (so wie fast immer) eine gute Lösung erarbeiten wird. Wir sollten es doch positiv sehen, dass die Mwst Sätze nicht wieder für 6 Monate verringert wurden ;-)!
Ich gehe davon aus, dass die DATEV (so wie fast immer) eine gute Lösung erarbeiten wird. Wir sollten es doch positiv sehen, dass die Mwst Sätze nicht wieder für 6 Monate verringert wurden ;-)!
... und erstmal die gesetzliche Grundlage abwarten.... 🤓
Waum? Die 16% lassen sich ja mit aktuellen Steuerschlüsseln noch buchen..🙈
Volkswirtschaftlich ist beides Käse.
@metalposaunist Gott sei Dank unterliegen die 300 Euro der ESt. Damit bleiben dem alleinerziehenden Vater der es dringend braucht 300 Euro. Die Abteilungsleiterin ohne Kinder eines großen Konzerns kriegt dann 178 Euro. Was auch noch zu viel ist zumal sie die Kostensteigerungen gut verkraften können dürfte.
Edith: der Vater wird die 300€ recht schnell in Konsum umwandeln und damit 19/7 % zurück ins Staatssäckel befördern. Über die ESt/KSt auf den Umsatz kommt noch ein Teil zurück. Die 178€ blähen im Zweifelsfall nur die Immobilienblase weiter auf.
Hallo,
das geplante Entlastungspaket, in dem die Energiepreispauschale enthalten ist, wurde bislang noch nicht im Gesetz verabschiedet.
Wir stellen Ihnen umfassende Informationen bereit, sobald uns die gesetzlichen Grundlagen mit den entsprechenden Details zur Umsetzung in den Lohnprogrammen vorliegen.
Hallo an alle Wissbegierigen,
hier eine Info aus dem Haufe-Programm. Denke, da ist schon einmal einiges drin an Infos. Jetzt muss nur noch die DATEV umsetzen 😁
Grüße
M_H
Für die Energiepreispauschale wurden 11 Paragrafen eingeführt...
§ 112 - 122 EStG
In jedem Paragrafen steht überwiegend nur ein Satz.
...Typisch Deutsch...
Mir stellt sich gerade die Frage zu §117, Abs. 2: Wie soll man die Energiepauschale bis zum 10. September 2022 von der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen, wenn die September Lohnabrechung erst Ende September bzw. Anfang Oktober erstellt wird und somit dann auch erst die 300 € auf der Lohnabrechnung erscheinen? Für die Auzahlung muss man ja am 01.09.2022 in einem Dienstverhältnis stehen, deshalb kann man die Energiepauschale ja definitiv erst mit der September Lohnabrechung auszahlen und die Energiepauschale erst bis zum 10. Oktober 2022 von der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen. Wenn man die Energiepauschale bis zum 10. September 2022 von der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen soll, muss man diese ja mit der August Lohnabrechung auszahlen. Was ist, wenn erst zum 01.09.2022 neue Mitarbeiter eingestellt werden? Oder habe ich da gerade einen Denkfehler ;-)?