Hallo,
wir arbeiten mit LODAS und haben die Durchschnittsberechnung bei einigen Mandanten angelegt.
In der Anwendung bin ich soweit damit zufrieden. Ich muss jedoch feststellen, dass es ohne Kontrolle der Werte nicht sicher ist, dass die Beträge korrekt sind. M.E. ist die Auswertung "Durchschnittsspeicher" - die dazu noch gesondert abzurufen ist - nicht sehr hilfreich ist.
Wenn ich bei der Kontrolle der Durchschnittsbeträge angekommen bin, möchte ich nicht noch zwei Stunden warten bis die Auswertung vorliegt!!
Wenn so großes Augenmerk bei Außenprüfungen auf diesen Sachverhalt gelegt wird, sollte es doch möglich sein, den Wert simpel abgleichen zu können. Wäre ja auch gut, wenn aus diesen Auswertungen die Berechnung eindeutig hervorginge und gleichzeitig als Nachweis für Außenprüfungen verwendet werden könnte.
Im Moment hole ich mir über das Auskunftssystem eine selbstgebastelte List zum Abgleich - das ist aber nicht effektiv.
Ist hier seitens Datev mit einer baldigen Unterstützung zu rechnen?
Gibt es ein Seminarangebot dazu - allerdings nicht mit dem allgemeinen Einrichtungsthema - sondern Anwenderwissen und praxisrelevant.
MFG Frau Teich
Hallo Frau Teich,
es ist richtig, dass die Auswertung 530 derzeit nur über die temporäre Auswertungssteuerung abrufbar ist.
Der Wunsch, die Auswertung als Standardauswertung hinterlegen zu können, ist bereits aufgenommen. Derzeit ist keine Umsetzung geplant. Gerne halten wir Sie zum Thema auf dem Laufenden.
Hier finden Sie ein Lernvideo, dass Sie per Abruf bestellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo, wir haben (zu zweit) Auswertungen gesucht in denen eine Übersicht der Daten abgerufen werden kann, auf dessen Basis die Durchschnittsöhne ermittelt werden. Weder in den umfangreichen Beschreibungen im Fachportal, noch in der Auflistung der Auswertungen gibt es die Auswertung 530 Durchschnittspeicher, bzw. den Hinweis auf diese Auswertung? Warum?
Ich finde es schon spannend, dass nur eine (gegoogelte) Antwort bzw Frage aus 2017 mir helfen konnte.
Eigentlich ist es eher traurig und auch peinlich, daher möchte ich an dieser Stelle den "Unwillen bekunden"
Werden die Programme eigentlich noch gepflegt - gefühlt wird es immer umständlicher und unübersichtlicher?
😞
Hallo,
das ist richtig. In der Auflistung der Standardauswertungen in LODAS ist die Auswertung 530 nicht dabei, da die Auswertung nur über einen Temp. Auswertungsabruf erstellt werden kann.
In unserem Hilfedokument zum Durchschnittspeicher (1070204 - Durchschnittsspeicher einrichten und ändern) gehen wir genauer auf die Auswertung und den Temp. Auswertungsabruf ein.
Guten Tag Herr Teich, hallo an alle, die dieses schöne Thema auch immer wieder begeistert:-)
Das Lernvideo ist leider nicht mehr zu finden.
Gibt es ein akutelles Seminar zum Thema Durchschnittsberechnung? Gern auch direkt damit verbunden, wie wir die Lohnarten diesbezüglich schlüsseln müssen oder ist dies bereits in den Stammlohnarten enthalten unter der Lasche Durchschnitte? Danke
Hallo,
es gibt neue Lernvideos für LODAS bzw. LuG aus 2021. Diese sind aktuell und beschäftigt sich neben anderen Themen auch mit der Durchschnittsberechnung.
Die Lernvideos können über den DATEV Shop bestellt werden:
LODAS: Art.-Nr. 78931, Titel: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge - Aufbauseminar für DATEV LODAS
Lohn und Gehalt: Art.-Nr. 78932, Titel: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge - Aufbauseminar für DATEV Lohn und Gehalt
Gibt es hierzu ein aktuelles Seminar (für LODAS)?
Ich finde nur das Webinar "Typische Ansprüche des Arbeitnehmers", https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/online-seminare/78548-typische-ansprueche-des-arbeitnehmers/
... bin mir aber nicht sicher, ob hier nur Grundlagen vermittelt werden oder ob auch auf die Programmbedienung eingegangen wird.
Hallo,
aktuell wird kein Seminar angeboten, in dem dem ausschließlich um den Durchschnittsspeicher geht.
Im Seminar https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/online-seminare/78549-erholungsurlaub-und-entgeltfortzahlung/ wird der Durchschnittsspeicher als Teilthema bei der Berechnung des Urlaubsentgelts besprochen.
Sie können die einzelnen Themen der Seminarangebote auch selbst einsehen, in dem Sie das Seminar anklicken und sich dann die Inhalte anzeigen lassen. Hier erhalten Sie unter der Rubrik: Themen eine entsprechende Übersicht.
@NinaJ schrieb:Gibt es hierzu ein aktuelles Seminar (für LODAS)?
Ich finde nur das Webinar "Typische Ansprüche des Arbeitnehmers", https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/online-seminare/78548-typische-ansprueche-des-arbeitnehmers/
... bin mir aber nicht sicher, ob hier nur Grundlagen vermittelt werden oder ob auch auf die Programmbedienung eingegangen wird.
Kann mir jemand, vielleicht auch außerhalb von DATEV, ein Webinar oder ähnliches empfehlen für den Einstieg in das Thema?
Hallo Community,
kann hierbei jemand helfen?
@Kristin_Frohmeyer schrieb:Hallo,
es gibt neue Lernvideos für LODAS bzw. LuG aus 2021. Diese sind aktuell und beschäftigt sich neben anderen Themen auch mit der Durchschnittsberechnung.
Die Lernvideos können über den DATEV Shop bestellt werden:LODAS: Art.-Nr. 78931, Titel: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge - Aufbauseminar für DATEV LODAS
Lohn und Gehalt: Art.-Nr. 78932, Titel: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge - Aufbauseminar für DATEV Lohn und Gehalt
Ich muss leider nochmal nerven, aber gibt es hierzu vielleicht noch eine Seminar-Unterlage? Ich tue mich leider ziemlich schwer mit dem Einstieg 😕 Hat jemand irgendetwas für mich?
Bei den aktuellen Seminaren von DATEV haben die Termine leider nicht gepasst.
Da gibt es m.E. nicht so wirklich was zu...
Am Besten setzt man die Vorgaben der DRV-Prüfer um, damit überhaupt was aus dem Schnitt errechnet wird...:-)
Man muss ja jede LA anpassen und die Durchschnittsspeicher bei jedem AN füllen.
Dann ist die Frage, wie die Daten vom Mdt. ankommen.
Hallo,
es gibt auch ein Lernvideo Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit - LODAS ohne vorgegebene Termine.
Gibt es einen bestimmten Bereich der Dich interessiert? Hier aus der Unterlage die Punkte des Kapitels Umsetzung in LODAS:
oh dankeschön, das habe ich noch nicht gesehen
Also ich habe das Seminar durchgearbeitet. Dabei sind zwei Fragen aufgetreten:
1. Warum wird bei der Ermittlung der Monatsarbeitszeit mit Faktor 4,35 gerechnet? Die Sprecherin meinte, dies würde das Programm auch so rechnen. Wir rechnen immer mit 13 / 3 = 4,33¯ - auch beim Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung wird so gerechnet.
2. In einem Beispiel ist die Rede von dem strengen Lohnausfallprinzip:
D. h. bei Feiertag muss ich anhand von Schichtplänen prüfen und den vollen Zuschlag berechnen - wie verhält es sich dann bei Urlaub und krank - da muss ich dann die Durchschnittsberechnung anwenden?
Habe mich auch angemeldet bei dem Seminar-Scout, dann hoffe ich, dass vielleicht nochmal ein Kurs dabei sein wird.
Hallo @NinaJ,
1. Der Divisor mit dem 4,35-fachen der wöchentlichen Arbeitszeit ist für SFN-Abrechnung fest vorgeschrieben.
2. SFN-Zuschläge, die nicht erarbeitet wurden, sind steuer- und sv-pflichtig aus dem Durchschnittsspeicher zu berechnen.
Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Soweit Zuschläge gezahlt werden, ohne dass der Arbeitnehmer in der begünstigten Zeit gearbeitet hat, z. B. bei Lohnfortzahlung an Feiertagen, im Krankheits- oder Urlaubsfall oder bei Lohnfortzahlung an von der betrieblichen Tätigkeit freigestellte Betriebsratsmitglieder, sind sie steuerpflichtig.
Diese und weitere Informationen zur SFN-Abrechnung finden Sie auch in DATEV LEXinform online in folgendem Dokument: https://lexinform.apps.datev.de/document/5300574
@NinaJ schrieb:Also ich habe das Seminar durchgearbeitet. Dabei sind zwei Fragen aufgetreten:
1. Warum wird bei der Ermittlung der Monatsarbeitszeit mit Faktor 4,35 gerechnet? Die Sprecherin meinte, dies würde das Programm auch so rechnen. Wir rechnen immer mit 13 / 3 = 4,33¯ - auch beim Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung wird so gerechnet.
Hier (Zeitberechnungen bei der Lohnabrechnung) sind sehr gut die Hintergründe zum Entstehen der Faktoren 4,33 und 4,35 beschrieben. (Da man in Deutschland ist, wird bei dem Faktor 4,35 auch noch berücksichtigt, dass es Schaltjahre gibt und betrachtet dann den Zeitraum von 400 Jahren.)
Eigene Anmerkungen dazu:
Für die Umrechnung von Festbezügen nehme ich immer die Berechnung 13/3, da diese Berechnung im Alltag seit Jahrzehnten bewährt und üblich ist.
Wenn es um st-/sv-rechtliche Dinge geht, benutze ich allerdings den Faktor 4,35.
Das Interessante daran ist übrigens, dass es für diesen Faktor nur eine steuerrechtliche Vorschrift gibt, aber keine sozialversicherungsrechtliche. Ausgerechnet Krankenkassen und die Arbeitsagenturen rechnen aber mit dem Faktor 4,35.