Hallo alle zusammen,
Ich erhielt die ersten Rückmeldungen durch ELStAM zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Dabei stellte ich fest, dass auch für nicht privat Versicherte Mitarbeiter Beiträge zurückgemeldet wurden, z.B.:
- für Versorgungsbezugsempfänger
- für gesetzlich Versicherte Mitarbeiter mit Zusatzversicherung
Soll man die übermittelten Beiträge aus den Stammdaten löschen oder kann man diese stehenlassen?
Wenn man in den Personalstammdaten bei einem Versorgungsbezugsempfänger in die Maske Sozialversicherung - Private Versicherung in den Monat Januar 2026 gehr, kommt man dort nicht mehr raus ohne die Daten zu löschen.
Wird das noch geändert, dass für nicht privat Versicherte keine Rückmeldung übertragen wird?
Hallo in die Runde,
dies kann ich nur bestätigen. Auch wir erhalten Beitragsanteile eingespielt bei Mitarbeitern, die nicht privat krankenversichert sind. Das ist jedoch nicht korrekt.
Erfolgt da noch eine Korrektur?
Die Beträge werde ich wieder rausnehmen.
Hat mein Kollege heute auch mit Schrecken festgestellt. Hier war es ein Hauptberuflich selbständiger Mitarbeiter.
Zahlen stehen im Januar 26 drin.
Hier ist es zwar korrekt, dass eine PKV besteht aber die Zahlen gehören nicht in die Gehalsstammdaten. Der Mitarbeiter darf keinen Zuschuss erhalten
Nicht nur „nicht privatversicherte“ …
Ich habe heute Rückmeldungen samt Einspielung der Beträge in 01.26 bei zwei Minijobbern. Die werden privat versichert sein aber die Beträge haben nichts in den Stammdaten zu suche.
Frage hier an die Datev:
heißt das alle Rückmeldungen prüfen und die fälschlicher Weise eingespielten Zahlen manuell löschen????
Oder werden diese Daten von Datev gelöscht ?
Die gemeldeten Beträgen dienen aber doch nicht nur für die Berechnung des Zuschusses, sondern auch für die Berücksichtigung der Beiträge als Vorsorgeaufwand bei der Lohnsteuer.
Insoweit ist es m.E. durchaus korrekt, dass diese Beträge gemeldet werden. Es müsste dann nur der Haken "Arbeitgeberzuschuss nicht automatisch ermitteln" bei der KV und bei der PV gesetzt werden.
Aber die Beiträge die Datev einspielt stehen in den Feldern zum privaten KV- und PV-Beitrag und nicht im Feld Basisschutz .
Die Beträge kann man ja doch auch nicht 1:1 da rein übernehmen .
Ich meine nur Beträge im Feld Basisschutz haben Einfluss auf die Lohnsteuer. Hier muss man ja auch eine extra Bescheinigung erhalten
@Lohnnutzer schrieb:
Ich meine nur Beträge im Feld Basisschutz haben Einfluss auf die Lohnsteuer. Hier muss man ja auch eine extra Bescheinigung erhalten
Das ist richtig. Bei den bisher hier elektronisch gemeldeten Beträgen habe ich Einträge in beiden Feldern, so dass sich dies schon entsprechend auswirkt. Aber das hängt sicherlich davon ab, was für eine Versicherung dies ist. Bei Zusatz-KV wird es im Feld Basis-Schutz nichts geben.
Also wir haben das Problem auch... Aber auch ganz wilde Zahlen. Bei den gesetzlichen versicherten steht auch einfach mal 1,0 bzw. 11,0 in einem der Felder.
Hat DATEV hierzu schon eine Lösung?
Ich weiß nicht, ob die DATEV hier der richtige Ansprechpartner ist.
Wenn die Versicherungen die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern melden und diese Daten dadurch im Rahmen der ELStAM-Daten zum Abruf bereitgestellt werden, kann (darf) DATEV m.E. diese Daten nicht einfach unterdrücken.
Zu diesem Ergebnis sind wir auch gekommen -nach Recherche .
In den Elstam-Rückmeldungen zur elektronischen Lohnsteuerkarte löschen bzw. verändern wir ja auch grundsätzlich nicht von uns aus.
Diese Rückmeldung zur PKV kommt auch über Elstam und dann haben wir es zu akzeptieren .
Das scheint bisher nur Lodas zu betreffen. In LuG habe ich noch keine Rückmeldedaten gesehen.
Wenn ich bei nicht privat Versicherten Arbeitnehmern Daten zur privaten KV/PV gemeldet bekomme und ich aber bei privater Krankenversicherung gar kein Häkchen gesetzt habe, dann dürfte Lodas das auch nicht in die Berechnung der gesetzlichen KV aufnehmen oder was ändern. Somit ist mir doch egal, ob ich da Werte gemeldet und drinnen habe.
Ebenso bei Minijobbern. Oder sehe ich das falsch?
Wir haben das Problem auch. Auch diese seltsamen Werte mit 1,0.
Wie oben von einem Anwender schon erwähnt, kommt man aus dem Feld nicht mehr raus, wenn man nicht den Haken bei privat versichert setzt.
Liebe Datev, was ist hier zu tun???
Wenn man in der Maske Private Versicherung im Monat Januar 2026 ist und es stehen rückgemeldete Werte drin, kommt man nicht mehr raus - d.h. man kann nicht in einen anderen Monat oder einen anderen Mitarbeiter wechseln.
Es kommt die Fehlermeldung:
"Die Angaben zur privaten Krankenversicherung sind nur möglich, wenn das Kontrollkästchen `Privat krankenversichert´ aktiviert ist."
Auch wenn man einen Haken setzt bei: `Arbeitgeber-Zuschuss nicht automatisch ermitteln´ kommt man nicht mehr raus.
@Claudia- schrieb:Somit ist mir doch egal, ob ich da Werte gemeldet und drinnen habe.
Ich habe damit prinzipiell schon große Probleme! Denn warum soll etwas in den Stammdaten sein, das da nichts zu suchen hat und wofür keinerlei Notwendigkeit besteht? Das wäre Datenmüll und angesichts der dann irgendwann mal im Hintergrund ggf. auftretenden Schnittstellen und nicht sichtbaren Auswirkungen auf andere Sachverhalte schlichtweg gefährlich.
Wichtig ist also: Gehört das hier her? Aus welchem Grund? Wenn nicht, muss das weg!
Viele Grüße!
Ich glaube, hier sind die Versicherungsunternehmen ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.
Nach § 39 Absatz 4 Nr. 4 EStG gehören zu den ELStAM folgende Beiträge:
a) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, für die der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zahlt
b) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG (also Basisversicherung)
Nur diese Beiträge gehören zu den von Versicherungsunternehmen nach § 39 Absatz 4 Nr. 4a EStG zu meldenden Beiträgen.
Wenn nun reine Zusatzversicherungen als ELStAM gemeldet werden, hat das Versicherungsunternehmen das Gesetz m.E. nicht so wirklich verstand und zu viel gemeldet.
Hierzu gibt es auch ein umfangreiches BMF-Schreiben: Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern
Genau genommen, müssten also die Versicherungsunternehmen entsprechende Korrektur- bzw. Stornomeldungen erstellen.
@Andrea_PS schrieb:Liebe Datev, was ist hier zu tun???
Rückmeldung bei einer Werkstudentin, die privat familien(?)versichert ist:
Habe ich dann halt wieder gelöscht, was soll man sonst damit machen?
Dasselbe hab ich auch gemacht.
@rschoepe first: don't panic, das finde ich schon mal gut 😉
Dann sehe ich es aber eher wie der bzw die Kollegen oben... ich lösche nicht zurückgemeldete Daten. Da hätte ich gerne eine Korrektur Einspielung von den Versicherungen...!
Klar, aber wenn ich in dem Moment nicht anders aus der Maske komme … 😉
@rschoepe ah, da habe ich einfach mal den Haken bei privat versichert gesetzt und dann ging es ja ( kannst Dich zumindest durchklicken). Ich wollte den Wert nicht löschen und hoffe auf eine Lsg bzw. Korrektur Einspielung bis zur Abrg im Januar.
Das ist aber auch nicht korrekt.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Es kann nicht die Lösung sein, dass wir falsche Angaben in den Personalstammdaten machen müssen wegen der eingespielten Werte.
Und da erinnere ich mich doch gleich wieder an das sehr große Engagement der DATEV, uns Anwendern die Möglichkeit der automatischen Erstellung der Arbeitsbescheinigungen bei Austritt programmtechnisch zu nehmen, weil eine Bundesbehörde vorgeblich im "Datenmüll" zu ersticken droht ...
Liebe DATEV: Kannst du bitte eine solche Blockade auch für uns User einbauen, damit wir keine unnötigen Daten erhalten?
PS: Ich weiß, das dies nicht geht und ich Äpfel mit Birnen vergleiche. Allerdings lernt auch jedes Kind, dass zwischen beiden Sorten eben kein Unterschied besteht, wenn man nur eben den großen Überblick/Draufblick hat: alles Obst! 😉
Das war auch mein Gedanke.
Wurden nicht bezüglich der ohne Anforderung übermittelten Arbeitsbescheinigungen u. a. Datenschutzbedenken vorgebracht?
Diese Rückmeldung von Versicherungsbeiträgen, die nichts mit einem AGzuschuss zu tun haben können (reine Zusatzversicherungen z. B.), sind doch allesamt Datenschutzverstösse.
Es wird alles immer schräger.
Das stimmt.