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A1-Bescheinigungen durch Mandant selbst beantragen

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letzte Antwort am 11.04.2023 14:44:34 von Alexandra_Friedrich
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torsten-kalb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 17
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Hallo,

wir haben leider selbst keine Erfahrungen mit A1-Bescheinigungen. Der Mandant möchte diese gern selbst erfassen und für sich abrufen. Er hat Unternehmen Online. Welche Möglichkeiten gibt es für Mandanten, A1-Bescheinigungen zu beantragen, ohne dass wir als Steuerbüro tätig werden müssen? danke für die Hilfe.

Torsten Kalb

björn
Experte
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Nachricht 2 von 17
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Hallo Herr Kalb,

da bleibt dem Mandanten nur der Weg über sv.net, wenn er selber die Abrechnungen nicht erstellt.

Gruß

Björn Niggemann

torsten-kalb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 17
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Hallo Herr Niggemann, vielen Dank. Ich hatte gehofft, dass man das auch über Unternehmen Online vielleicht machen könnte. 😉 Gruß Torsten Kalb

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 4 von 17
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Doofe Frage: Ist es ein großes Lohnmandat?

Hintergrund: Man kann großen Mandanten ja durchaus "organsiert" die Auswertungen zur Verfügung stellen. Und natürlich auch arbeitsteilig arbeiten.

Nur falls von Interesse. Lohnt nicht für mal 2-3 A1-Bescheinigungen....

VG, Andreas Hofmeister

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bewebb
Einsteiger
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Nachricht 5 von 17
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Hallo Herr Hofmeister,

Sie schreiben von Arbeitsteilung bei der Erstellung von A1-Bescheinigungen. Wir haben ein großes Lohnmandat, wo wir aktuell vor der Frage stehen, wie wir am sinnvollsten dabei vorgehen.  Meine Erfahrungen mit Lohn und Gehalt sind eher gering, daher sehe ich vielleicht die Optionen nicht.

Könnten Sie vielleicht skizzieren, wie Sie hier organisiert vorgehen und arbeitsteilig A1-Bescheinigungen erstellen?

Vielen Dank

Bernd Weber

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andreashofmeister
Allwissender
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Hab Ihnen mal eine PN geschickt. Das ist m.E. zielführender!

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frankdriver
Beginner
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Hallo,

wir haben genau die gleiche Fragestellung wie Herr Kalb. Dadurch, dass wir ein Vertriebsunternehmen sind, haben wir relativ viele Auslandsreisen.

Unser Abrechnungsunternehmen/Steuerbüro ist nicht so richtig hilfreich. sv-net scheint uns nicht praktikabel zu sein (Arbeitsaufwand).

Es sollte doch technisch möglich sein, uns als Mandant einen begrenzten Zugriff auf das System zu geben (oder eine vorgeschaltete Maske), um die fehlenden Daten einzugeben.

Was ist denn unter arbeitsteilig zu verstehen?

Vielen Dank, Gruß

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andreashofmeister
Allwissender
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Guten Morgen,

technisch ist das möglich. Mit entsprechendem org.-techn. Aufwand "eigentlich" auch kein Problem.

Aber:

- es gibt keinen gesonderten Zugriff auf den Bereich der Stammdaten in LODAS (LuG kann ich nicht beurteilen), der A1-relevant ist. Diese Fragestellung wurde mir so von DATEV beantwortet.

Denn: sollten Ihnen als Mandant in der arbeitsteiligen Bearbeitung der Zugriff auf die Stammdaten ermöglicht werden, haben Sie "leider" aus Sicht des Steuerbüros auch die Möglichkeit, mal eben ach Dinge zu ändern (aufgrund fachlicher Unerfahrenheit), die Ihnen bei der nächsten Gehaltsabrechnung "um die Ohren fliegen".

Es wäre ja schön, wenn LODAS so konzipiert wäre. Ist es aber nicht. Und von daher müssen Sie leider damit leben. Oder aber SVnet nutzen. Letztendlich aufgrund fehlendes Stammdatenabgleichs zumindest bei der Erstanlage einer A1-Bescheinigung.

Wunschdenken. Aber wenn LODAS erstmal in der Cloud ist.....sicherlich möglich (das ist jetzt meine subjektive Einschätzung.....)

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 9 von 17
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Hallo,

svnet ist gar nicht so arbeitsaufwändig, wenn Sie die Vor-Ort-Installation wählen. Dann können Sie nämlich die Firmen- und Arbeitnehmerdaten speichern und müssen diese nicht für jede A1 neu erfassen.

LG
VM

LG
VM
andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 10 von 17
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Das stimmt. Aber man ertappt sich trotzdem bei doppelter Datenerfassung. Und arbeiten mit 2 Datentöpfen.....

Prozessoptimiert ist anders......

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 11 von 17
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Auch in Lohn und Gehalt ist eine solche Arbeitsweise nicht vorgesehen und würde zu einem kompletten Zugriff des Mandanten auf das Programm führen.

Es bleibt dabei, dass wohl in einem ersten Schritt neben der Sofortmeldung auch die A1-Bescheinigung über Unternehmen online seitens der Datev realisiert werden müsste.

Die "große" Lödung - cloudbasiertes Personalwesen mit entsprechenden Zugriffslösungen - wird wohl noch etwas auf sich warten lassen.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 12 von 17
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Die "große" Lödung - cloudbasiertes Personalwesen mit entsprechenden Zugriffslösungen - wird wohl noch etwas auf sich warten lassen.

Ob wir die noch erleben werden......aber vielleicht kommt ja dazu was vom DATEV-Kongress heute....? Zumindest in den Twitter-Messages war (noch) nix dabei......

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 13 von 17
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Schau mal hier:

Expedition Zukunft DATEV-Lohn-Lösungen

Beitrag 26 von Herrn Michael Eß. Aber die Mühlen mahlen halt langsam....

Ich habe aber auch schon in kleiner Runde - bei einem Workshop Lohn und Gehalt - von einem dritten Lohnprogramm gehört, welchem wohl die Zukunft gehören wird (soll).

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 14 von 17
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Letztendlich, diese Erfahrung habe ich hier konkret und praxisnah mit den Anforderungen an die A1-Bescheinigung gemacht:

Manche sehe es als "lästiges" Beiwerk an. Und nehmen an, das ganze ist nur mal ein Formular, was ausgefüllt werden muss. Wie das ganze dann entsprechend "formal" zusammenkommt, muss man natürlich verstehen.

Wäre die Digitalisierung hier längst weiter, würde das ganze per APP auf irgendein "Endgerät" übertragen und gut wäre es. Aber nein, typisch Deutschland/EU/was auch immer. Erstellung mit Hürden, Ausdruck, Vorhaltung dann mit analogem Medium (Papier).

Digitalisierung geht anders, finde ich.....

t_r_
Allwissender
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Nachricht 15 von 17
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Die Sofortmeldung funktioniert auch digital. Im Grunde würde eine ähnliche Meldung in ein eu-weites Portal ausreichen, ohne das ein Arbeitnehmer Papier oder Endgeräte rumschleppen müsste.

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MaWi15
Beginner
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Nachricht 16 von 17
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Gibt es den hierzu was aktuelles neues?

Kann die A1 den aktuell im Unternehmen Online erstellt werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 17
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Hallo,


nein leider nicht.
Die A1-Bescheinigung kann weiterhin nur über das Lohnprogramm bzw. sv.net abgerufen werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.04.2023 14:44:34 von Alexandra_Friedrich
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