@guenther schrieb:
und damit unabhängig vom Finanzamt machen.
Würde das nicht voraussetzen, dass man die Daten und alle Unterlagen 1:1 zwischen den Ämtern austauschen kann? Ich habe gehört, dass beim Wechsel alles Papier von Finanzamt A nach B muss und das wohl ein heiden Aufwand sei und sich das neue Finanzamt reinarbeiten muss, weil nicht alle Kennzahlen digital vorliegen? Stimmt dem so? Wenn ja, hilft da eine neue Nummer auch nichts 😂.
Der Vorteil für den Steuerpflichtigen ist mal später, dass sich beim Wechsel des FA seine WiId nicht ändert wie jetzt die StNr.
Ja, und ob das FA Papierakten anfordern muss oder nicht…
@metalposaunist schrieb:@guenther schrieb:
und damit unabhängig vom Finanzamt machen.
Würde das nicht voraussetzen, dass man die Daten und alle Unterlagen 1:1 zwischen den Ämtern austauschen kann? Ich habe gehört, dass beim Wechsel alles Papier von Finanzamt A nach B muss und das wohl ein heiden Aufwand sei und sich das neue Finanzamt reinarbeiten muss, weil nicht alle Kennzahlen digital vorliegen? Stimmt dem so? Wenn ja, hilft da eine neue Nummer auch nichts 😂.
Ich stelle mir gerade vor, wie das wohl ist, wenn die Akten von einem Bundesland zum anderen wechseln und diese unterschiedliche Standards hinsichtlich der Digitalisierung haben...
@f_mayer schrieb:
Ich stelle mir gerade vor
Besser nicht. Nachher kommt noch Excel als Konverter von digitalen Daten zum Einsatz ...
@f_mayer schrieb:
Ich stelle mir gerade vor, wie das wohl ist, wenn die Akten von einem Bundesland zum anderen wechseln und diese unterschiedliche Standards hinsichtlich der Digitalisierung haben...
Dazu gab's letztens beim WDR (glaube ich, find's grad nicht mehr) einen Artikel. Der komplette Kram wird ausgedruckt, per Post verschickt, und beim neuen Finanzamt wieder eingetippt.
@metalposaunist, die "öffentliche Bekanntgabe" wird wahrscheinlich eine Randnotiz im Bundesgesetzblatt oder so, dass die USt-IdNr ab dem … auch die Wirtschafts-IdNr ist.
Das ist so typisch deutsch. Nun auch noch eine Wirtschafts-ID vor allem für die Freiberufler und Einzelkaufleute. Obwohl solche schon seit Jahrzehnten für jede Einkunftsart eine separate "Anlage S oder EÜR" in der Steuererklärung machen müssen, deren Zughörigkeit in den Behörden schon genau so lange in den Datenbanken kenntlich, auswertungsfähig und abrufbar sind. Ich "gönne" den Beteiligten die unabwendbaren Folgen des Nummern-Mix`.
Jop, das war's. Über 30 Jahre und keinen Schritt voran gekommen - da kriegt man Schleudertrauma vom Kopfschütteln. Föderalismus gut und schön, aber manchmal stehen wir uns damit mehr im Weg, als es Nutzen bringt.
@tu_heggi den Bericht habe ich auch gesehen. Ich hatte danach ein Schleudertrauma vom Kopf schütteln.
Danach war mir auch klar, warum der Wechsel von einem FAmt zum anderen und dann auch noch unterschiedliche Bundesländer in einem unserer Fälle 1,5 Jahre 🙄 gedauert hat. Jedes FAmt hat dem anderen die Schuld zu geschoben. Meine naturblonden Strähnen (graue Haare) sind in der Zeit auch etwas mehr geworden. 😂
Zu lange von der Substanz gelebt, Verantwortliche ohne Ahnung, Datenschutz, Föderalismus und zack ist man nur noch Schwellenland und in einigen Bereichen sogar Entwicklungsland - wobei es da ja eine "Entwicklung" geben müsste
@tu_heggi schrieb:in einigen Bereichen sogar Entwicklungsland
Wobei "echte" Entwicklungsländer uns in dem Bereich oftmals um Jahrzehnte voraus sind. 😕
Ich stelle mir gerade vor, wie das wohl ist, wenn die Akten von einem Bundesland zum anderen wechseln und diese unterschiedliche Standards hinsichtlich der Digitalisierung haben...
Haben wir vor 2 Jahren gehabt, MD von NRW nach Bayern mit seiner GmbH gezogen, neue Steuernummer hat locker über 6 Wochen gedauert und dann mit mehrmaligen nachfragen, "Akte vom anderen Fa nicht da etc." Und dann auch noch viele Umsätze in anderen Ländern (EU/Drittländer)
@glasi bei uns war es von NRW nach Hessen, mit 6 Wochen ging es doch schnell, wir haben 1,5 Jahre gebraucht.
Wie haben mal bei einer Neugründung (Einzelunternehmen) recht lange auf eine Steuernummer warten müssen. Und bald darauf dann eine Mahnung, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen verspätet abgegeben wurden. Wir haben dezent darauf hingewiesen, dass wir ohne Steuernummern diese nicht einreichen konnten.
Und jetzt ist das Stammdatenfeld in DATEV da 🙂
Und man kann sogar automatisch die UStId-Nr. als W-IdNr. vorbelegen und es wird automatisch das Unterscheidungsmerkmal gesetzt! Super, ich bin begeistert! 😍
na ja, das Unterscheidungsmerkmal -00001 muss noch ab Herbst manuell geprüft werden, in den meisten Fällen wird die 1 richtig sein, aber nicht immer
Prüfen muss ich generell immer alles (meine Meinung), aber ich finde es schon super, dass ich die Nummer nicht händisch übertragen muss und wenn die 00001 in 8 von 10 Fällen richtig ist, habe ich mir schon viel Arbeit gespart. 😉
@guenther schrieb:na ja, das Unterscheidungsmerkmal -00001 muss noch ab Herbst manuell geprüft werden, in den meisten Fällen wird die 1 richtig sein, aber nicht immer
Sofern der Unternehmer im ust-lichen Sinne nur einen Betrieb hat.
Das wurde ja dann mal recht unbürokratisch gelöst. Ich bin positiv überrascht.
Die USt-ID-Nr. des "Unternehmens" und eine (wahrscheinlich) fortlaufende Ergänzung mit -00001 für den ersten Betrieb, -00002 für den weiteren Betrieb, -00003 für einen nochmals weiteren Betrieb . . .
Abgesehen davon dass man auf die Nullen hätte verzichten können und bei mehr als neun Betrieben dann eben -10 verwendet wird, ist wohl eher technisch bedingt (Füllnullen für die 90er-Software 😉 ).
Egal, damit kann man leben.
@metalposaunist schrieb:@steme schrieb:
Dann bekommst du keine Post, sondern erhältst deine WirtschaftsIDNr über eine öffentliche Bekanntmachung. 😆
Rauchzeichen? Krass! In welche Himmelsrichtung muss ich schauen? ⬆️➡️⬇️⬅️ Was ist eine "öffentliche Bekanntmachung"? Irgendwelche Register, die ich manuell abklappern muss?
Aus der Pressemitteilung des DStV :
1) Allen wirtschaftlich Tätigen mit vorhandener USt-IdNr. wird mit Wirkung ab einem durch öffentliche Bekanntmachung festzulegenden Stichtag diese USt-IdNr. als W-IdNr. zugeteilt. Zu beachten ist: Außer einer öffentlichen Bekanntmachung im BStBl. I (voraussichtlich im Oktober 2024) erfolgt kein Mitteilungsschreiben an diese wirtschaftlich Tätigen oder ihre steuerlichen Berater.
2) Für wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die elektronische Mitteilung der W-IdNr. voraussichtlich ab November 2024. Der wirtschaftlich Tätige ohne Berater muss hierfür über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen. Hat der Steuerpflichtige einen steuerlichen Berater mit entsprechender Bekanntgabevollmacht, erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter. Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, sodass die steuerlichen Berater die W-IdNr. über ihre Kanzleisoftware abrufen können.
3) Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine W-IdNr. voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 elektronisch zugeteilt. Für die Bekanntgabe gelten die oben unter 2). ausgeführten Voraussetzungen.
4) Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Darüber werden die wirtschaftlich Tätigen und ihre Berater gesondert informiert. Bis dahin wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 vergeben.
Noch Fragen, Kienzle?
@steme schrieb:Und man kann sogar automatisch die UStId-Nr. als W-IdNr. vorbelegen und es wird automatisch das Unterscheidungsmerkmal gesetzt! Super, ich bin begeistert! 😍
Ich nur so semi. Wenn die USt-IdNr bereits beim Mandanten hinterlegt ist, ist der Button (zumindest bei mir) ausgegraut. Bei einem anderen Mandanten habe ich die USt-IdNr gerade frisch eingetragen, da konnte ich sie übernehmen.
Hallo,
Wenn die USt-IdNr bereits beim Mandanten hinterlegt ist, ist der Button (zumindest bei mir) ausgegraut.
Ich habe das jetzt bei zwei Mandanten getestet und der Button für die Übernahme funktioniert bei mir.
Nein Hauser, ich beiße nur in die Tischkante. Einen Vorteil hat das, wenn sich die Unternehmer auf Elster dafür registrieren, dann geht das mit der Meldepflicht für die Kassen nach § 146a AO „Smooth“ durch. Müssen nur rund 115 Felder gefüllt werden…
Hallo @Margarita_Ludwig ,
wird es auch die Möglichkeit geben die Funktion "Als W-IDNr. vorbelegen" massenhaft für viele/alle Mandanten/Adressaten durchzuführen oder muss das bei jedem einzeln gemacht werden?
Beste Grüße
Danach haben wir auch gesucht - nein. Wir sind die Massenhaftumsteller.
Kommt doch irgendwann Cloud-Software, da wird nichts mehr in die „alte Basis“ investiert. Manches kann ich verstehen, aber so etwas?!
Die Frage ist ja, ob die -00001 immer richtig ist, deshalb bevorzuge ich keine massenhafte Umstellung.
Erst in ca. 2 Jahren ist ja die W-Id ein Pflichtfeld. Bis dahin steht diese dann auf allen Schreiben vom Finanzamt.
Also keine Eile.
@Margarita_Ludwig schrieb:Hallo @guenther ,
das Feld für die Wirtschafts-ID kommt mit den DATEV Programmen 18.0. Auslieferung ist voraussichtlich Ende August 2024.
Moin @Margarita_Ludwig ,
wo finde ich denn den zugehörigen Platzhalter, um diese Nr. dann automatisch "andrucken" tu können? Unter SDD/UNT finde ich bislang nichts?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
BG