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Unterberaternummer Prozesseinbindung

23
letzte Antwort am 09.04.2024 14:54:53 von metalposaunist
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Kroete
Beginner
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Nachricht 1 von 24
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Hallo zusammen,

 

mir geht es im großen und ganzen um die Unterberaternummern und den Umgang damit.

Derzeit häufen sich bei mir die Fälle, die umgespeichert werden müssen / sollen.

 

Sei es wegen des Beraterpassworts beim Selbstbucher oder wegen der Personaldatenabrufbarkeit in Unternehmen online.

 

Wir haben auch schon Beraternummernüberträge erhalten bei denen auch Lohn und Steuererklärungen auf der Unterberaternummer lagen. 

 

Nun haben wir einen Mandanten Neuanlage wegen Geschäftsgründung ohne Datenübertrag. Und den hätte ich nun gerne in Rewe und den Folgeanwendungen direkt auf der Unterberaternummer angelegt. Aber ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht  genau wie. Bei den Service-Anwendungen gibt es ja dieses "+" Beraternummer anlegen. Dann kommt schon mal die erste Frage nach dem Standort, wo ich unsicher bin.

 

Ich hab mich schon mal versucht durch DATEV Dokumente zu wühlen, aber leider haben mir die letzten Monate gezeigt, dass nichts über die praktische Erfahrung geht.

 

Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht? Wir wird das denn in der Praxis gehandhabt?

Speicher ihr bestehende Rewebestände nach und nach um z.B. nachdem Unternehmen online bestellt wurde?

 

Bei uns wäre es einfach ein ganz neuer Prozessschritt bei der Mandatsannahme und dort kein Problem, was mit den Bestandsmandanten langfristig ist wird sich zeigen,

 

 

Vielen Dank und Grüße

 

Eure Kroete

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 24
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@Kroete schrieb:

Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht?


Neue mandantengenutzte Beraternummern bestelle ich samt Hard- und Software gleich im Shop mit.  

 


@Kroete schrieb:

Speicher ihr bestehende Rewebestände nach und nach um z.B. nachdem Unternehmen online bestellt wurde?


Nein. Ich verstehe aktuell auch das warum nicht. Wo die Daten liegen, hat technisch keinerlei Bewandtnis. Einzig allein für die spätere etwaige direkte Abrechnung durch DATEV an den Mandanten spielt das eine Rolle. Die Rechte werden alle in der Rechteverwaltung (online) administriert.  

 


@Kroete schrieb:

Sei es wegen des Beraterpassworts beim Selbstbucher oder wegen der Personaldatenabrufbarkeit in Unternehmen online.


Warum? Ich denke nicht, dass es sich technisch lohnt, solch einen Aufwand zu machen.   

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
Experte
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Nachricht 3 von 24
432 Mal angesehen

@Kroete  schrieb:

 

Hallo zusammen,

 

mir geht es im großen und ganzen um die Unterberaternummern und den Umgang damit.

Derzeit häufen sich bei mir die Fälle, die umgespeichert werden müssen / sollen.

 

Sei es wegen des Beraterpassworts beim Selbstbucher oder wegen der Personaldatenabrufbarkeit in Unternehmen online.


Das Beraterpasswort ist auf jeden Fall kein Grund zum Umspeichern. Ich zitiere mich mal selbst:

 

Die Lösung klingt komisch, funktioniert aber.

 

In der Beraternummern-/Kennwörterverwaltung beim Mandanten muß die Kanzleiberaternummer mit dem Mandantenkennwort (!!!) zusätzlich erfasst werden.

 

Also:

 

Mandantengenutzte Beraternummer

 

12345 Passwort: ABC1234

 

Kanzleiberaternummer

 

67890 Passwort: ABC1234

 

 

Klingt merkwürdig, funktioniert aber.

 

So müssen Sie nichts umspeichern.

 

So kann der Mandant auf die Daten zugreifen, selbst wenn sie unter der Kanzleiberaternummer liegen

Live long and prosper!
noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 24
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Kroete
Beginner
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Nachricht 5 von 24
424 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

@Kroete schrieb:

Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht?


Neue mandantengenutzte Beraternummern bestelle ich samt Hard- und Software gleich im Shop mit.  

 

Haben wir bisher auch immer so gehandhabt. Bei Neuprodukt gibt es direkt die Unterberaternummer und gut ist.

 

 

 


@Kroete schrieb:

Speicher ihr bestehende Rewebestände nach und nach um z.B. nachdem Unternehmen online bestellt wurde?


Nein. Ich verstehe aktuell auch das warum nicht. Wo die Daten liegen, hat technisch keinerlei Bewandtnis. Einzig allein für die spätere etwaige direkte Abrechnung durch DATEV an den Mandanten spielt das eine Rolle. Die Rechte werden alle in der Rechteverwaltung (online) administriert.  

 

 

Das war nur eine Frage ins blaue, ob das jemand so macht. Persönlich würde ich auch nichts proaktiv umspeichern, bis es sein muss. Die Frage ist insbesondere bei Neugründungen, ob ich mir diese Fälle durch anderes anlegen  im umspeichern ersparen kann. 

 


@Kroete schrieb:

Sei es wegen des Beraterpassworts beim Selbstbucher oder wegen der Personaldatenabrufbarkeit in Unternehmen online.


Warum? Ich denke nicht, dass es sich technisch lohnt, solch einen Aufwand zu machen.   

 

Das waren in beiden Fällen die jeweiligen Lösungen der DATEV. Beim Selbstbucher hatte ich das auch verstanden, weil der sonst das Kanzlei PW gebraucht hätte für das übermitteln der Daten

Beim Lohn  handelt es sich um einen Baulohn der bei DATEV abgerechnet wurde und den nun elektronisch erforderlichen Abruf der Krankmeldungen. Diese Datenabruf würde wohl sonst 20-25 € ( keinen genauen Preis im Kopf) pro Abruf kosten. Und damit der Mandant das selbst über Personaldaten erstellen kann, müsste wohl der gesamte Bestand umgespeichert werden. 

Wir hatten es zuvor mit der RVO versucht, aber dann kam eben die entsprechende Anforderung zum umspeichern.  

 

Seitens DATEV hieß es auch, dass das mittlerweile von Kanzlei zu Kanzlei mit den Unterberaternummern anders gehandhabt wird. Wir haben nun bei uns festgelegt: Fremdbuchhaltungen immer direkt auf die Unterberaternummer. 

 

 

Da Praxis und Theorie sich hier sicher unterscheiden, frag ich euch hier und nicht die DATEV  🙂

Kroete
Beginner
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Nachricht 6 von 24
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Ha, das ist ja cool 😄  Danke

 

Notier ich direkt mal, falls man wieder was auf die Kanzleinummer bestellt.

Was sicher wieder passieren wird, weil hier einfach auch nur Menschen am Anschlag arbeiten. 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 7 von 24
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@Kroete schrieb:

Die Frage ist insbesondere bei Neugründungen, ob ich mir diese Fälle durch anderes anlegen  im umspeichern ersparen kann. 


Wäre eine Idee wert. Bitte im Lohn bei LODAS dann aber daran denken, den Aboauftrag im RZ um alle mandantengenutzten Beraternummern zu erweitern. Andernfalls kommen aus dem RZ keine Daten automatisch in die Kanzlei zurück, weil der Sammler nur weiß: Kanzleiberaternummer kenne ich und hole ich aus dem RZ ab. Und wenn man langfristig denkt und Mandate auch wieder abgibt, muss man an der Stelle am besten die mandantengenutzte Beraternummer wieder löschen, damit der Sammler nicht meint: Beraternummer 12345? Gehört nicht zur Kanzleiberaternummer 4711 Mitgliedschaft - kein Zugriff. 

 

Und gerade bei LODAS muss man beim Umspeichern dran denken, dass die Auswertungen im Programm das nicht mitbekommen (DUO aber sehr wohl schon) und wenn man die jetzt klassische alte digitale Personalakte nutzt, müssen die Ordnungsbegriffe bzgl. Bank online übereinstimmen, sonst kann das Mandat nicht via DUO die Löhne zahlen / die Kanzlei die alte Personalakte nutzen. 

 


@Kroete schrieb:

Beim Selbstbucher hatte ich das auch verstanden, weil der sonst das Kanzlei PW gebraucht hätte für das übermitteln der Daten.


Hat @andrereissig ja die Lösung zu.  

 


@Kroete schrieb:

Beim Lohn  handelt es sich um einen Baulohn der bei DATEV abgerechnet wurde und den nun elektronisch erforderlichen Abruf der Krankmeldungen. Diese Datenabruf würde wohl sonst 20-25 € ( keinen genauen Preis im Kopf) pro Abruf kosten. Und damit der Mandant das selbst über Personaldaten erstellen kann, müsste wohl der gesamte Bestand umgespeichert werden. 


Ich bin kein Experte im Lohn aber wenn's um die eAU geht, braucht man da nichts umspeichern und das kostet erstmal keine Entgelte bei DATEV und den Kassen. Wenn, dann ist's Arbeitslohn beim Sachbearbeiter, der das nun "zusätzlich" machen kann, wenn nicht das Mandat selbst die eAU Abrufe durchführt, weil die Information wer wann krank war, zunächst beim Mandanten bekannt ist und man nicht erst diese Information in die Kanzlei tragen muss, wo dann für einen als Mandant verarbeitet wird. Das kostet Zeit und Geld. 

 


@Kroete schrieb:

Wir hatten es zuvor mit der RVO versucht, aber dann kam eben die entsprechende Anforderung zum umspeichern.  


Brauche ich / wir die genauen Anforderungen dazu. Mein Bauch sagt mit aktuellen Informationsstand: geht. 

 


@Kroete schrieb:

Seitens DATEV hieß es auch, dass das mittlerweile von Kanzlei zu Kanzlei mit den Unterberaternummern anders gehandhabt wird.


Anders? Da ist mir zu wenig Fleisch am Knochen.  

 


@Kroete schrieb:

Was sicher wieder passieren wird, weil hier einfach auch nur Menschen am Anschlag arbeiten. 

Dann möge sich jemand drum kümmern, der die Ahnung hat und das gleich von Anfang an richtig macht. Andernfalls macht man sich mit Fehlern selbst mehr Arbeit als nötig und braucht sich "beim Anschlag" nicht wundern, dass man dort ist: make it once, make it right - hilft bei der digitalen Arbeit **bleep** stark, weil digitale Arbeit 2x machen kostet nur Geld am Ende 😉.   

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Meerblick
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Moin, 

bzgl. der Steuerleistungen kann ich nur den Tipp geben, sie in der Kanzlei-Beraternummer zu belassen. Ansonsten muss man für jede neue Unterberaternummer die Beraterstammdaten je Steuerleistung hinterlegen. 
Man möge mich korrigieren, falls wir da etwas übersehen haben.

marcohüwe
Meister
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Ich persönlich bin froh über jeden Bestand, den ich

 

  • nicht auf eine Unterberaternummer umstellen muss
  • der nicht unter einer Unterberaternummer läuft
  • den ich von einer Unterberaternummer wieder auf die Hauptberaternummer ändern muss

 

Da bestehen sehr viele Abhängigkeiten (*) und seitens DATEV sehr schlechte Möglichkeiten zur Selbstverwaltung & Kontrolle.

 

-> Unterberaternummern organisieren/verwalten - Hinweise etc. und Verknüpfung mit zentralen Mandanten 

 

Die Unterberaternummer zur Abgrenzung der Bepreisung Kanzlei <->Mandant (dafür wird ja im Regelfall der ganze Aufwand betrieben) sollte es gar nicht (mehr) geben müssen. Dafür darf DATEV gerne eine vernünftige neue Anwendung "DATEV Rechnungssteuerung" entwickeln - mit integrierten FP/Sign...-Online Unterschriften und Freigaben - wo nötig.

 

Ich finde es schon erschreckend, wie viele Anfragen sich hier in der Community nur um das leidige Thema "Unterberaternummer" drehen. Da lohnt sich ja fast ein eigener Bereich.

 

Eine Mandant = eine Mandantennummer. Die hängt an einer Mitgliedschaft/Hauptberaternummer. Fertig.

 

@DATEV: Das muss euch beim Mitlesen doch langsam auch mal wehtun, oder? Und sagt jetzt bitte nicht, dass ihr die heutige Logik genauso in die Cloud-Welt übertragen wollt.

 

(*) z.B.

  • Abschlussprüfung comfort = gleiche Beraternummer wie Kanzlei-Rewe, ggf. Umspeichern nötig
  • Abschlussprüfung comfort = Hauptberaternummer muss als Standard für Bausteine hinterlegt werden
  • Kanzleiweite Abfragung Offenlegung = nur getrennt pro Beraternummer
  • Verwaltung der Kanzlei-Stammdaten getrennt für jede Unterberaternummer nötig
  • Adressen der Unterberaternummer aktualisieren sich nie von selbst
  • Buchungsbeleg Lohn -> Fibu, ggf. Korrektur der Unterberaternummer
  • usw..

 

marcohüwe
Meister
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Noch als Ergänzung: DUO Bestand umspeichern 

andrereissig
Experte
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guenther
Erfahrener
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Ich verstehe auch den Sinn und Zweck von Unterberaternummern überhaupt nicht, bei diesem Thema habe ich auch schon oft gegrübelt...

mfg Thomas Günther
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metalposaunist
Unerreicht
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Kann ich gerne erklären und sogar aufmalen, weil ein Bild mehr als 1 Worte sagt. DATEV ist eher Typ: viel Text statt ein Bild. Ich hätte mir im DHC auch mehr Bilder z.B. vom conceptboard gewünscht, was auf diversen Events sowieso zum Einsatz kommt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Kroete
Beginner
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@Meerblick  schrieb:

Moin, 

bzgl. der Steuerleistungen kann ich nur den Tipp geben, sie in der Kanzlei-Beraternummer zu belassen. 


Als ich den Datenübertrag erhielt und dort alles auf Unterberaternummer war, hab ich genau aus der Sorge heraus auch der DATEV geschrieben.

Die Antwort war dann eben die Empfehlung Rewe und Lohn zu lassen und die Steuererklärungen umzuspeichern eben wegen dem ganzen kram was hinten dran hängt. Ich hab doch keine Ahnung wo das Steuerkonto, die eVast, Bescheide usw. greifen. 

Der elektronische Bescheidabgleich war hier aber wohl im Übrigen der einzige Grund, seitens der DATEV zu warten.

 

Früher hieß es eine zentrale Mandantennummer und gut ist.  (aber wehe die Ehefrau ist die Unternehmerin, dann lieber noch eine zweite, weil sonst ein Stammdatenchaos hoch 3 herrscht - etwas off topic, aber auch hier kann nur den Kopf schütteln, dass man das nicht vernünftig eingeben kann...)

 

 

@marcohüwe Kann ich eigentlich nur unterschreiben, aber ich fürchte das wird nichts bringen 😄

 

 

 

 

 

 

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Kroete
Beginner
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@metalposaunist  schrieb:

@Kroete schrieb:

Die Frage ist insbesondere bei Neugründungen, ob ich mir diese Fälle durch anderes anlegen  im umspeichern ersparen kann. 


Wäre eine Idee wert. Bitte im Lohn bei LODAS [...]

 

Glücklicherweise haben wir kein LODAS...sondern Lohn und Gehalt.

Die verlinkten Dokumente der Kollegen konnte ich noch nicht durchsehen. 

Aber:  du verstehst meinen Ansatz was am Prozess zu ändern, das find ich ehrlich schon sehr erbaulich. 

 

 


@Kroete schrieb:

Beim Selbstbucher hatte ich das auch verstanden, weil der sonst das Kanzlei PW gebraucht hätte für das übermitteln der Daten.


Hat @andrereissig ja die Lösung zu. 

Die Lösung ist dann wohl entweder der DATEV nicht bekannt oder nicht gewünscht. Die Kollegin hat sich damals einen Wolf abtelefoniert 😶

 

 


@Kroete schrieb:

Beim Lohn  handelt es sich um einen Baulohn der bei DATEV abgerechnet wurde und den nun elektronisch erforderlichen Abruf der Krankmeldungen. Diese Datenabruf würde wohl sonst 20-25 € ( keinen genauen Preis im Kopf) pro Abruf kosten. Und damit der Mandant das selbst über Personaldaten erstellen kann, müsste wohl der gesamte Bestand umgespeichert werden. 


Ich bin kein Experte im Lohn aber wenn's um die eAU geht, braucht man da nichts umspeichern und das kostet erstmal keine Entgelte bei DATEV und den Kassen. Wenn, dann ist's Arbeitslohn beim Sachbearbeiter, [...]

Kam vielleicht nicht gut durch: der Lohn wird bei der DATEV abgerechnet. ist also outgesourct und hier hieß es, wenn das von der DATEV lohnstelle gemacht wird 20€ pro Abruf. Die Mandanten könnten das selbst machen. 

Die RVO hat eben nicht gereicht; DATEV das umspeichern ist dafür zwingend. Warum genau hab ich eben auch noch nicht verstanden. 

 


@Kroete schrieb:

Seitens DATEV hieß es auch, dass das mittlerweile von Kanzlei zu Kanzlei mit den Unterberaternummern anders gehandhabt wird.


Anders? Da ist mir zu wenig Fleisch am Knochen. 

 

JA die einen speichern die Buchhaltungen auf Unterberaternummern - vllt. hat sich die Dame eben auch nur auf die Fremdbuchhaltungen bezogen - und die anderen machen es wie bisher und fahren zweigleisig: Beim Mandant auf  Unterberaternummer und in der Kanzlei beim einspielen auf die Kanzleiberaternummer mit ändern der Stapeldaten. 

Der eine Fall der auf Mittelstand selbst bucht auf der eigenen Unterberaternummer, den ich in der Kanzlei umgespeichert habe ist sehr schön: Die kollegin musss nur noch die daten aus dem RZ holen und hat den aktuellen Stand. 

 


@Kroete schrieb:

Was sicher wieder passieren wird, weil hier einfach auch nur Menschen am Anschlag arbeiten. 

Dann möge sich jemand drum kümmern, der die Ahnung hat und das gleich von Anfang an richtig macht. Andernfalls macht man sich mit Fehlern selbst mehr Arbeit als nötig und braucht sich "beim Anschlag" nicht wundern, dass man dort ist: make it once, make it right - hilft bei der digitalen Arbeit **bleep** stark, weil digitale Arbeit 2x machen kostet nur Geld am Ende 😉.   


Hey!!! Ich geb doch schon mein bestes! 😭 😉

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vogtsburger
Allwissender
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ich hänge mich mal mit meinen Fragen hier dran. Ich hoffe das ist ok, @Kroete, oder ?

 

... das Thema "mandantengenutzte Beraternummer" / "Unterberaternummer" drängt sich mir auch gerade auf ...

 

... da bei Bestellung des "Rechnungsdatenservice 1.0" eine "mandantengenutzte Beraternummer" vorhanden sein oder neu angelegt werden muss.

 

Jetzt stellt sich mir auch die technische Frage, was mit den bisherigen Beständen und Wirtschaftsjahren dieses Mandanten passiert, die bisher auf die Kanzleiberaternummer liefen

 

  1. erhält z.B. der REWE-Bestand 2024 mitten im Wirtschaftsjahr andere Ordnungsbegriffe ?
  2. was ist mit den REWE-Beständen WJ 2023 und älter ?
  3. welche Ordnungsbegriffe stehen auf den Auswertungen ?
  4. ist ein Mehrjahresvergleich über diesen Umstellungstermin hinweg möglich ?

 

Im aktuellen Fall ...

  • ist der Mandant kein Selbstbucher
  • hat der Mandant bisher keinen DUO-Vertrag und hat auch kein Verlangen danach
  • hat der Mandant keine SmartCard und kein SmartLogin
  • will der Mandant auch zukünftig nicht direkt mit den Datev-Anwendungen arbeiten

 

... aber vielleicht ist der 'Umstieg' auf eine andere Beraternummer ja nur ein rechtliches oder organisatorisches Thema und kein technisches, nach dem Motto:

 

"stell Dir vor, die Beraternummer ändert sich und keiner merkt was davon" 😎

... ok, wenn Buchungsstapel durch die Republik geschickt werden, geht das 'natürlich' nur mit den korrekten Ordnungsbegriffen. Es muss ja in Deutschland und bei der Datev alles 'seine Ordnung' haben 😎

 

... aber die 'Umwandlungs-Operation' ist doch hoffentlich 'unblutig, oder ?

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Kroete
Beginner
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@vogtsburger  schrieb:

 

ich hänge mich mal mit meinen Fragen hier dran. Ich hoffe das ist ok, @Kroete, oder ?

klar ist das ok, normalerweise sind ja Diskussionsthreads bei einer Community normal. Auch wenn das DATEV Forum mehr wie ein "Servicekontakt DIY" aufgebaut ist. 

 

 

... das Thema "mandantengenutzte Beraternummer" / "Unterberaternummer" drängt sich mir auch gerade auf ...

 

... da bei Bestellung des "Rechnungsdatenservice 1.0" eine "mandantengenutzte Beraternummer" vorhanden sein oder neu angelegt werden muss.

 

 

benötigt ihr Rechnungsdatenservice 1.0 um Belege zu importieren aus z.B. Lexoffice? 

Dann ist ein umspeichern des Bestandes auf die Unterberaternummer nicht notwendig. 

Wir haben zwei dieser Fälle, der eine nutzt den SmartLogin um die Belege sogar selbst nach "Belege online" zu schieben. Auch bei dem wo wir die Daten abrufen gibt es eine Unterberaternummer. Verstehe grad nicht warum, vermute aber mal für die Abrechnung. 

 

 

Jetzt stellt sich mir auch die technische Frage, was mit den bisherigen Beständen und Wirtschaftsjahren dieses Mandanten passiert, die bisher auf die Kanzleiberaternummer liefen

 

  1. erhält z.B. der REWE-Bestand 2024 mitten im Wirtschaftsjahr andere Ordnungsbegriffe ?
  2. was ist mit den REWE-Beständen WJ 2023 und älter ?
  3. welche Ordnungsbegriffe stehen auf den Auswertungen ?
  4. ist ein Mehrjahresvergleich über diesen Umstellungstermin hinweg möglich ?

Das Thema hat sich zwar vermutlich erledigt, aber hier meine Erfahrungen:

Du würdest grundsätzlich den gesamten Bestand umspeichern (also alle Jahre) auf die Unterberaternummer und den alten Rewebestand löschen. 

Im Idealfall merkt der Sachbearbeiter tatsächlich nix davon, außer am Ordnungsbegriff. 

Auf den Auswertungen steht dann statt der Kanzleinummer die Unterberaternummer.

Mehrjahresvergleich weiter möglich, da ja alles umgespeichert in Rewe. 

 

Hinweis aber noch: im Bilanzbericht auf die Kanzleiberaternummer gespeicherte Vorlagen, müssen dann vermutlich kopiert werden, soweit sind wir aber mit unseren drei Beständen noch nicht .. Ist ja erst März 2024 -- bleibt noch viel Zeit für JA 2022 🙃

 

Man möge ich korrigieren oder ergänzen, falls was falsch ist oder fehlt. 

 

 

 


 

vogtsburger
Allwissender
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@Kroete schrieb:
[...]

benötigt ihr Rechnungsdatenservice 1.0 um Belege zu importieren aus z.B. Lexoffice? 

Dann ist ein umspeichern des Bestandes auf die Unterberaternummer nicht notwendig. 

[...]


Danke, 

 

wenn die Bestellung der neuen Unterberaternummer 'nur der Schönheit dient' bzw. aus irgendwelchen Gründen von der Datev gefordert wird, ansonsten aber keine weiteren Konsequenzen nach sich zieht und man auf ein Umspeichern sämtlicher Wirtschaftsjahre des Mandanten verzichten kann, wäre mir das natürlich am liebsten

 

... technisch und 'optisch' würde dann alles beim Alten bleiben.

Man müsste dann nicht an diversen Stellen 'Klimmzüge' machen, bloß weil die Datev ohne eine neue Unterberaternummer 'nicht leben' kann  😉

 

... das Thema Bereitstellung der Buchungsstapel und der Belege geht ja sowieso in weitem Bogen an diesem Mandanten vorbei

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Kroete
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Hallo,

 

ich gebe hier mal ein kurzes Update:

 

Neuanlage direkt mit Unterberaternummer

Wir haben ein Neumandat nun vor Leistungsanlegung in Rewe auf der Kanzleinummer, eine Beraternummer bestellt. Das ging probemlos via Service-Anwendungen/Beraternummern verwalten/+neue Beraternummer.

 

Irreführend ist hier nur das erste Feld, bei dem man nur eine Juristische Person oder eine natürliche Person auswählen kann. Bei der GbR hab ich mich für j.Pers entschieden, da ich sonst am Zwangsfeld Vornamen gescheitert wäre.

 

Es musste dann das Beraternummernkennwort bei uns im System gespeichert werden, da es sonst dauernd abgefragt wurde. Bisher gibt es keine Probleme (zumindest hab ich keine mitbekommen - ein gutes Zeichen).

 

 

umspeichern:

ich musste ja noch einen Mandanten umspeichern: mit Dokumentsuche, Export der Zahlungen in DATEV UnO sowie deren Import, habe ich insgesamt 5-6h verbraucht. Also wirklich mit allen inkl. Testen und einiger Probleme die ich doch nicht so kommen sah. 

Ich bin guter Dinge, dass das dann doch mal in 3h zu schaffen ist.

 

Folgende Problemstellen möchte mit euch teilen über die ich gestolpert bin:

1. nicht nur die Mandantenverwaltung RZ umspeichern sondern auch den lokalen Bestand. Ich würde mit dem lokalen immer anfangen. 

 

2. Vor dem umspeichern des Unternehmen online Bestandes, sollte man die noch offenen Zahlungen exportieren - oder vom Mandanten ausführen lassen. Ich musste exportieren, da der Mandant im Urlaub war. Der Export lies sich in einem Rutsch ausführen. Der Import leider nur je Zahlungsvorgang und zusätzlich ging die Belegverknüpfung verloren 😞 

 

3. Problem Bilanzbericht

Diesen muss man erst von der ZMSD wegordnen, dann kann man KanzleiRewe überhaupt erst umspeichern. hab dann im Bestandsmanager die Berichte auf die neue Beraternummer transferiert, da sonst hier die Verknüpfung verloren geht. (ProTipp: stellt das Jahr direkt beim ersten mal auf das unterste ein... hab ich erst beim 3. Jahr überrissen).

 

4. Kein Problem aber Hinweis:

Die Bank wird in Uno erst angezeigt, sobald die Mandantenverwaltung RZ - Auftragsumspeicherung abgeschlossen ist. Hier braucht man also nicht direkt in Panik verfallen, wenn in Uno keine Bank sichtbar ist 😄 

 

Kann beim Bilanzbericht jedenfalls auf alles zugreifen, was ich auf die Kanzlei Beraternummer an Kopf/Fußzeilen und Dokumentvorlagen angelegt hatte. Davor hatte ich etwas Angst, dass das nicht geht.

 

Was sich von beiden Varianten langfristig anbietet, muss ich beobachten. Wenn ich am Ende auch 3Stunden da sitze um den Mitarbeitern zu erklären warum/Wieso/Weshalb eine Unterberaternummer vor anelgen der Leistung bestellt werden soll, bleib ich vielleicht lieber beim umspeichern...

 

 

Verwendung Unterberaternummer

Zudem hab ich eben bei DATEV  eine weitere Empfehlung gefunden, Daten auf die mandantengenutzte Beraternummer zu speichern, im Szenario 4 (Tz 2.4. des Dokuments 1024872) - hier geht es um den mitgliedsübergreifenden Zugriff auf Unternehmen online. 

Mir war hier auch neu, dass man sich als abgebende Kanzleimitarbeiter bei der neuen Kanzlei anlegen lassen kann. Das ist die Problemlösung für Mandatswechsel deren Jahresabschluss noch aussteht. 

 

 

Viele Grüße

Kroete

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metalposaunist
Unerreicht
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Falls Ihr Kanzleiauswertungspakete im Rechnungswesen habt, müsst Ihr die auf die mandantengenutzte Beraternummer kopieren, damit der Kanzleistandard auch in solch einem Fall greift. DATEV kann bei der Kopie aber nur jene Auswertungen anlegen, die zur FiBu dann passen. Wenn also ein paar Auswertungen fehlen, könnte es daran liegen, dass es diese zur FiBu nicht gibt. Das müsst Ihr 1x für die laufende Buchführung und 1x für den JA machen. Irreführend ist hier die Benennung der Kopien, weil man die Auswertungen auf die mandantengenutzte Beraternummer kopieren muss. Für DATEV sind das aber alles Kanzleiberaternummern. Zumindest habe ich das UI-mäßig so verstanden. Kann falsch sein - Hauptsache die Mitarbeiter sind zufrieden. 

 

Läuft Lohn über die mandantengenutzte Beraternummer, muss man den DFÜ-Sammler um diese mandantengenutzte Beraternummer erweitern. Sonst wartet man ewig auf eine Probeabrechnung. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Kroete
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Danke! Die Fibu-Auswertungen hab ich tatsächlich vergessen... 🙈

eliansawatzki
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Zur Änderung der Ordnungsbegriffe gehören in den meisten Fällen noch ein paar mehr Dinge dazu:

 

Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer/Basis-Nummer) innerhalb der Mitgliedschaft ändern

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Kroete
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Das steht ja außer Frage, dass da noch mehr dazu gehört.

 

Persönlich konnte ich mich mit dem Dokument

https://apps.datev.de/help-center/documents/1071427

besser zurecht finden. 

 

@metalposaunist hab die Auswertungen gestern Abend noch kontrolliert. 

Die Mandanten-Auswertungspakete wurden mitübertragen und das "Kanzlei Vorlagenpaket" sehe ich auch noch

\🙂/

 

Bin positiv überrascht!

metalposaunist
Unerreicht
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@Kroete schrieb:

Bin positiv überrascht!


Ja, das war ich in dem Fall mit DATEV Software auch 😅. Wenige Klicks, keine Fehlermeldungen und DATEV Anwender happy. Hat man eher selten.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 09.04.2024 14:54:53 von metalposaunist
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