Nach meiner Interpretation kann die E-Rechnung über den kostenfreien E-Rechnung Service der DATEV versendet werden. ("Wenn Sie die E-Rechnung in den Mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitstellen, erhält der Mandant keine E-Mail von DATEV E-Rechnung Service.") Leistungsbeschreibung DATEV E-Rechnung Service Der „DATEV E-Rechnung Service“ ist eine Funktion für die Erzeugung und den Versand von E-Rechnungen [...]. Die Funktion unterstützt den Versand von Rechnungen in den Formaten ab ZUGFeRD 2.0 und XRechnung nicht nur an Rechnungsempfänger im B2G (Business to Governement), sondern auch im B2B- (Business to Business) Umfeld. Der „DATEV E-Rechnung Service“ wird im DATEV-Rechenzentrum betrieben und kann von unterschiedlichen on premise- und online-DATEV-Anwendungen, mit denen Ausgangsrechnungen erstellt werden können, genutzt werden. Kurzanleitung - E-Rechnung einrichten Aktuell braucht man für ZUGFeRD diesen Haken noch nicht: Auch sehr informativ: Unterschiede E-Rechnung ZUGFeRD XRechnung (EO comfort) FeRD (ferd-net.de) Müssen ZUGFeRD-Rechnungen immer per E-Mail versendet werden? Nein. ZUGFeRD ist ein Format, welches Aufbau und Inhalt einer Rechnungs-Datei beschreibt. Übertragungswege werden mit dem Format nicht festgelegt. Somit können ZUGFeRD-Rechnungen auf beliebigem Weg (per E-Mail, De-Mail Dienst, extra-standard, File-Download, FTP etc.) zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger ausgetauscht werden.
... Mehr anzeigen