Hallo zusammen, meine Frage ist, welche Adresse für den Versand postalischer Schreiben vom Finanzamt generell greift? Die Anschrift der Teilnehmernummer hinter der Vollmachtsdatenbank, die Anschrift der Beraternummer oder die der jeweiligen Niederlassung? Hintergrund ist, wir haben 2 Vollmachtsdatenbanken mit 2 Teilnehmernummern, bei welchen die Vollmachten manuell gepflegt werden (über die Website und nicht über den DATEV Arbeitsplatz). Des Weiteren haben wir unterhalb der Hauptberaternummer noch einige Niederlassungen, welche die Post Ihrerer Mandanten im Idealfall direkt zugestellt bekommen sollten? (und nicht in die Hauptstelle auf welche die Vollmachtsdatenbank läuft) Genutzt wird aber nur eine DATEV Installation.
... Mehr anzeigen