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Ihre Stimme zählt: Verbesserung der E-Rechnungsschreibung mit DATEV Eigenorganisation vor dem 01.01.2025

240
letzte Antwort am 26.03.2025 16:33:04 von Julia-S
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Alexander_Herrmann
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Liebe DATEV,

liebe Kollegen und Anwender,

 

nachdem hier in der Community in verschiedenen Threads diverse Unzulänglichkeiten bei der neuen E-Rechnungsschreibung mit DATEV Eigenorganisation (classic und comfort gleichermaßen) thematisiert wurden und der zuständige Product Owner @Jonas_Bauer in meinem anderen Thread (hier verlinkt) darum gebeten hat, sich mit weiteren "Nennungen" zu den Verbesserungsvorschlägen zu beteiligen, eröffne ich diesen neuen Thread mit folgendem Ziel:

 

  • Sammelt in diesem Thread
    • echte Fehler, die euch beim Erstellen von E-Rechnungen auffallen 
    • Hinweise auf Inkompatibilitäten mit eurem Kanzlei-Workflow bei der Rechnungsschreibung
    • Verbesserungsvorschläge und Wünsche zur neuen E-Rechnungsschreibung
    • Eventuelles Feedback/Reaktionen eurer Mandanten zu erhaltenen E-Rechnungen aus der Kanzlei
       
  • Unterlasst es an dieser Stelle bitte über alles mögliche andere zu diskutieren und haltet den Thread kommunikativ "sauber"

  • Beteiligt euch mittels kurzer Antworten in der Form "ist mir auch wichtig". Das ist wichtig, damit der Thread sichtbar bleibt und viele User erreicht - reine Kudos reichen hierfür nicht aus.

  • Seid konstruktiv und macht mit - auch wenn euch gerade manches zu dem Thema gar nicht gefällt, mal ganz vorsichtig formuliert. Meckern können viele, mitmachen schon sehr viele weniger. Letzteres ist aber für eine Verbesserung entscheidend.

 

@Jonas_Bauer vielleicht wäre ein kurzfristiger Beratungsauftrag hierzu an den DATEV Vertreterrat noch im IV. Quartal möglich? Ich wäre jedenfalls dabei.

 

 

 

Beitrag zu Office Management verschoben von @Christina_Schulze 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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Alexander_Herrmann
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Problem Bankverbindung in der Fußzeile

 

Hier gibt es gleich zwei Probleme:

  1. Der Name der Bankverbindung wird aus der Institutsverwaltung gezogen. Da der Name unsere "Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG" leider 32 Zeichen beinhaltet, das Namensfeld jedoch nach 25 Zeichen abgeschnitten wird, steht auf unseren Rechnungen nun bei der Empfängerbank ein abgeschnittener Name. Das ist natürlich maximal unprofessionell aus.

  2. Man kann nur eine Bankverbindung als Kanzleibankverbindung angeben. Das ist aus zwei Gründen blöd:

    1. Kanzleien haben in der Regel zu mehreren regionalen Banken gute und gepflegte Verbindungen. Daher werden oft zwei oder drei Bankverbindungen auf dem Briefkopf genannt, was (meiner Erfahrung nach) bei den Führungskräften der Banken durchaus anerkennend wahrgenommen wird. 

    2. Man möchte gegenüber seinen Mandanten idR mehrere Bankverbindungen zur Zahlungsabwicklung anbieten, damit möglichst eine dabei ist, die mit der eigenen Bank im selben Verbund ist.
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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steme
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Das ist mir auch wichtig.

Alexander_Herrmann
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Problem 4K / DPI-Awareness

 

Ich arbeiten mit 2x 27" Monitoren in 4K-Auflösung. Seit dem Update auf die 18.0 funktioniert die Darstellung der gesamten Fakturierung von EO-Comfort nicht mehr, wenn man einmal in dem neuen Fenster zur Logo-Auswahl für die E-Rechnung war. Anschließend ist die Skalierung bei 100%, was dazu führt, das a) nichts mehr lesbar ist und b) Button-Beschriftungen etc. abgeschnitten werden.

 

Nach einem Neustart des DATEV Arbeitsplatzes funktioniert es dann wieder.

 

Das Problem besteht bei uns bei allen Usern und ist zu 100% reproduzierbar.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
Alexander_Herrmann
Meister
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Ich wünsche mir:  Spalten in der Fußzeile

 

Wenn ich mir unseren Briefkopf und den von vielen Kollegen anschaue, dann finden sich in der Fußzeile der Geschäftsbriefe unter anderem Informationen zu:

  • Vertretungsberechtigten Geschäftsführern / bzw. Partnern bei Partnerschaftsgesellschaften
  • Namentliche Nennung aller Berufsträger mit den jeweiligen Berufstiteln (RA/StB/WP)
  • URL der Internetseite und ggf. Social-Media-Kanälen
  • Sitze, Registergericht und Registernummer
  • Angaben zu evtl. Zweigniederlassungen
  • Mehrere Bankverbindungen

Die aktuellen Konfigurationsmöglichkeiten lassen lediglich 7 Zusatzzeilen vor; eine vertikale Ausrichtung (bspw. mittels Tab-Stops innerhalb der Zeilen) ist nicht möglich.

 

Es wäre schön, wenn man diese Informationen in der Fußzeile nicht nur Zeilenweise, sondern auch Spaltenweise angeben könnte.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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chrisocki
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Problem/Workflow:

- Versand über die e-invoice@datev.de 

Das bereitet vielen Kanzleiinhabern deutliche Kopfschmerzen. Auch wenn "im Auftrag von Kanzlei XYZ" inhaltlich aufgeführt wird, ist es einfach eine schlechte Außenwirkung. So zumindest die Meinung fast aller Kanzleiinhaber aus meinem "Dunstkreis".

 

 

Als Techniker:

Lasst den Kanzleien die Entscheidung. Wer den Versand via DATEV-RZ nutzen möchte, setzt den entsprechenden Haken. Alle anderen lassen ihn weg und der Versand erfolgt über die (oft) bereits eingerichteten Mailserver.

einmalnoch
Experte
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Zuerst @Alexander_Herrmann 👍 zu dieser Initiative.

 

Leider unterscheiden sich EO comfort und classic gerade im Bereich der Rechnungsschreibung sehr stark voneinander, Fehler und Unzulänglichkeiten in einem Thread zu erfassen dient nicht der Klarheit.

 

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
rschoepe
Experte
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@Alexander_Herrmann  schrieb:

Die aktuellen Konfigurationsmöglichkeiten lassen lediglich 7 Zusatzzeilen vor; eine vertikale Ausrichtung (bspw. mittels Tab-Stops innerhalb der Zeilen) ist nicht möglich.


Insbesondere in Verbindung mit

Da der Name unsere "Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG" leider 32 Zeichen beinhaltet, das Namensfeld jedoch nach 25 Zeichen abgeschnitten wird

muss dann doch ziemlich viel leerer Platz ab Mitte der Seite sein, oder? Wir haben aktuell vier Zeilen in vier Spalten, die Info ließe sich vielleicht in sieben Zeilen (ohne Spalten) packen, sähe dann aber ziemlich doof aus.

 


@Alexander_Herrmann  schrieb:

Wenn ich mir unseren Briefkopf und den von vielen Kollegen anschaue, dann finden sich in der Fußzeile der Geschäftsbriefe unter anderem Informationen zu:

  • Namentliche Nennung aller Berufsträger mit den jeweiligen Berufstiteln (RA/StB/WP)

Die stehen bei uns im Briefkopf, inklusive Nennung der Spezialisierungen (Fachanwalt für …) und Zusatzqualifikationen (Mediator, Zertifizierter Testamentsvollstrecker usw.). Der zieht sich also (in zwei schmalen Spalten rechts) ungefähr die halbe Seite runter. Das kann ja noch lustig werden mit der E-Rechnung … 🙈

 

@einmalnoch schrieb:

Leider unterscheiden sich EO comfort und classic gerade im Bereich der Rechnungsschreibung sehr stark voneinander

Dann wäre die E-Rechnung doch der ideale Anlass, das zumindest "nach hinten raus" zu vereinheitlichen. Aber wahrscheinlich kommen die Daten vorne zu unterschiedlich an, als dass sich das ohne (fast) komplette Neuschreibung mindestens eines EO umsetzen ließe. 😕

einmalnoch
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@rschoepe  schrieb:

🙈

@einmalnoch schrieb:

Leider unterscheiden sich EO comfort und classic gerade im Bereich der Rechnungsschreibung sehr stark voneinander

Dann wäre die E-Rechnung doch der ideale Anlass, das zumindest "nach hinten raus" zu vereinheitlichen. Aber wahrscheinlich kommen die Daten vorne zu unterschiedlich an, als dass sich das ohne (fast) komplette Neuschreibung mindestens eines EO umsetzen ließe.😕


Gerade "nach hinten raus" finden sich neben der Mitte die größten Unterschiede. Komplett andere Datenbankstruktur. Das lohnt nicht mehr hier eine Zusammenführung vorzunehmen.

 

Alle aufgeführten Probleme mit der E-Rechnung sind hinlänglich bekannt und wurden auch schon vor Jahren in der damaligen Newsgroup benannt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
JPN
Einsteiger
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Das ist uns auch extrem wichtig. Nur so können auch weitere Anhänge (z.B. Stundennachweise) angehängt oder ein erläuternder Text ergänzt werden.

martinkolberg
Meister
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Vermutlich haben alle Kanzleien aktuell ein für ihre Zweck optimiertes Rechnungsformular, welches sich sicherlich an alle gesetzlichen Vorgaben hält.

 

Seit Einführung des ZugFerd- Formates wird der Wunsch ausgesprochen, daß genau dieses Formular einfach um die digitalen Informationen ergänzt wird. fertig!

 

DATEV, bitte legt die Verantwortung des korrekten Rechnungsformulars in die Hände der Kanzleien, die genau wissen, was auf der PDF- Rechnung angedruckt werden soll. 

 

Die Formatierungen betreffen insbesondere:
- Briefkopf
- Fußzeile
- Optimierter Seitenumbruch (Also keine **bleep**nkinder oder Schusterjungen)
- Formatierung und Schriftart der Rechnungszeilen, auch die Spalten- Anordnung und das Datumsformat.

 

Inhaltlich entsprechen diese individual formatierten Berichte exakt dem DATEV- Formular aus der Dose.


Wo ist das Problem?

 

 

 

einmalnoch
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@martinkolberg 

 

Es geht ja leider nicht nur um den sichtbaren Bereich sondern auch um die Übernahme der Informationen in den XML Teil der Rechnung.

 

Am Beispiel von @Alexander_Herrmann hinsichtlich der Bankverbindungen stelle ich das Problem einmal dar da es in comfort und classic gleich geartet ist.

 

In dem Standardformular (also nicht die E-Rechnung) kann ich alle Bankverbindungen im Sichtbereich zeigen - kein Problem. Ich nenne sie einfach mal 1, 2 und 3. Für die Einrichtung in classic brauch ich geschätzt eine halbe Stunde, liegt an der Ausrichtung der Textfelder, ist eben Fummelarbeit.

 

Nun soll ja auch damit gearbeitet werden, das Programm nimmt die in den Grundwerten standardmäßig hinterlegte Bankverbindung um diese bei platzierten Datenbankfeldern anzudrucken. Das Speichern der von mir gewünschten Bankverbindung ist ja auch wichtig wenn mit SEPA Lastschrifteinzug gearbeitet werden soll. In dieser Übergabe sollte es nur eine geben (wegen der SEPA Historie im Mandat). Diese eine Bankverbindung wird in den XML Teil der E-Rechnung übernommen, auch die Zahlungskondition sollte (m. E. muss) im XML-Teil auftauchen.

 

Soll der Mandant überweisen und dabei die Wahl haben wohin müssen natürlich alle Bankverbindungen bekannt gemacht werrden, im Sichtbereich kein Problem, im XML-Teil braucht es jetzt neue Mehrfachplatzhalter und die Rechnungsdatenbank (also die Datenbank, in der die Daten zur Rechnung geführt werden) muss auf Lookup Tables umgestellt werden. Zwei Sack voll Arbeit für die Abwicklung, äh Entwicklung.

 

Jetzt kommen natürlich wieder die berechtigten Anforderungen wie Liquiditätssteuerung, 2 und Mehrkontenmodelle etc.  in die Programmlogik mit E-Rechnung einzubauen. Noch ein Sack voll Arbeit.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
MC89
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Hallo,

 

hier meine Ergänzungen.

 

- In unserem Verbund haben wir eine WP-Gesellschaft. Bisher gibt es keine Möglichkeit den Verweis auf die STbVV bei der UST, welcher hier nicht richtig wäre auszublenden/-schalten. 

- In der Vorschau zur Rechnung wird der abweichende Leistungsempfänger nicht angezeigt, erst bei Druck wird dies auf der Rechnung übernommen. 

- Mandanten mit manuellen Adressen müssen alle geprüft werden. Hier wäre eine Auswertbarkeit sinnvoll, damit wir im Vorfeld wissen, welche Adressen wir anpassen müssen. Außerdem haben wir eine Gesellschaft, die nur Insolvenzfälle betreut. Hier werde ich prüfen müssen, ob die Anzahl der Zeichen unter Angabe des Insolvenzverwalters und des Unternehmensnamens ausreichend sind. Würde hier gerne wissen, ob es geplant ist, dass die Felder künftig mehr Zeichen zulassen sollen.

 

 

Falls mir noch etwas einfällt, melde ich mich wieder.

Chris607
Fortgeschrittener
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Auch von mir ein "ist mir wichtig". Die aktuelle E-Rechnung aus Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle kann doch keinem Mandanten ernsthaft geliefert werden. Wir Menschen haben schließlich das Belegbild vor Auge.

 

Ich schließe mich daher den kompletten Designanforderungen an. Ist es wirklich so schwer, ein Belegbild in Form der bisher gut gepflegten Rechnungsformulare zu liefern? Die Rechnungsdaten können doch auch ohne strukturiertes Belegbild im strukturierten Format mitgeliefert werden. Die Treppchenbildung im Logo kann ich bestätigen, selbst bei einer Datei, die sich sonst größer auch gut sehen lässt. Je nach Zoom und Programm (Adobe und Edge) werden auch willkürlich Schatten und Striche dargestellt.

 

Den verpflichtenden Versand über Datev bemängele ich ebenfalls. Was ist hier der tatsächliche Grund dafür? Die PDF bisher lässt sich doch auch gut auf dem eigenen System versenden. Die Möglichkeit eines individuellen Begleittextes etc. wird damit komplett genommen.

 

In der erhaltenen Testmail erfolgt kein Trennzeichen (/) des Dateinamens. Der Schrägstrich ist nicht zulässig, aber ein Unterstrich wäre m. M. n. gut, um die Trennung ersichtlich zu machen.

 

Eine generelle Editierung des Formulars wäre schon wünschenswert, dies betrifft die Texte, Formatierungen, Darstellung in Spalten/Ausrichtung, Trennung IBAN in 4er Blöcken etc.

 

Vielleicht wäre es an der Zeit einen Jahresendspurt hinzulegen. Eine Schnittstelle für Gegenstandswerte aus der cloud in Rechnungsschreibung existiert ja. Warum also nicht von lokal in die alles bessermachende cloud? Entwickelt eine neue Rechnungsschreibung online, vergesst aber bitte nicht die Schnittstellen in Rewe, DMS, Zahlungsverkehr, Bank online, ...? Wäre vielleicht an der Zeit bevor man seine Rechnungen lieber wieder druckt, wobei...dafür gäbe es ja Geschäftspost Druck.

Alexander_Herrmann
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Individuelle(re) E-Mail-Vorlage für den Versand der E-Rechnung durch DATEV

 

Die aktuelle Vorlage für den Versand der E-Rechnungen per Mail durch die DATEV genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen:

 

Die E-Mail kommt von der Kanzlei - versendet von DATEV. So steht es bereits im Absendername der E-Mail und wird auch dadurch verdeutlicht, dass die E-Mail eine Grußformel und Namen des Kanzlei-Ansprechpartners samt Adresse beinhaltet.

 

Damit müssen nach meiner Ansicht alle für Geschäftsbriefe relevante Pflichtangaben des Absenders (die Kanzlei) in der E-Mail aufgenommen werden können.

 

Aktuell ist das nicht möglich.

 

Abgesehen davon kritisiere ich, dass:

  • ein Ansprechpartner genannt werden muss, der als "Unterzeichner" der E-Mail aufgeführt wird. Eine größere Kanzlei, die ein Sekretariat mit mehreren Personen hat, wird hier keine natürliche Person nennen wollen, sondern lediglich die Gesellschaft.

  • Wenn schon eine Person genannt wird, dann bitte als "Vorname Nachname" ggf. Berufstitel und nicht "Nachname, Vorname". Ein durch Komma getrennter Nach- und Vorname in einer Unterschriftszeile - wer hat das denn bitte freigegeben?!

  • Keine Kontaktdaten außer einer E-Mailadresse für Rückfragen angegeben werden können. Wenigstens eine Telefonnummer sollte sein.
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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prudentius
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"ist mir auch wichtig"

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olafbietz
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Meine Kritik habe ich ja insbesondere schon hier geäußert:

 

https://www.datev-community.de/t5/IT-Club/IT-Club-Fr%C3%BChjahresrunde-2024/m-p/407454#M1891

 

Der Zwangsversand über den E-Rechnungsdienst ist das größte Ärgernis (aber längst nicht das einzige). Schickt man die Rechnung darüber, hat man sofort den Mandanten am Telefon, was das denn soll und ob das so seine Richtigkeit hat oder ob das als Spam weg kann. Empfehlung IT-Club: Rufen Sie den Mandanten vorher an und informieren Sie ihn. ERNSTHAFT? DATEV KANN KEINE AHNUNG VON UNSERER PRAXIS HABEN. Egal wie rum ich es mache, ich habe mit jedem Mandanten Diskussionen. Sinnlos. Zeitverschwendung.

 

Ich muss dann auch erklären, dass es mit DATEV nicht anders geht. Das versteht kein Mandant. Hier steht also auch ein Rufschaden im Raum.

 

Ja, ich schäme mich für Datev. Und Mandanten haben mich bei einer ähnlichen Situation bei DUO (Datev kann oder will das nicht anders) auch schon gefragt, warum ich denn weiter mit DATEV arbeite. Auch das muss man dann erst mal erklären und stellt sich die Frage irgendwann selbst.

 

@Datev: einfach mal sacken lassen.

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
steme
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Ist mir auch wichtig.

Gelöschter Nutzer
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Hallo @Alexander_Herrmann ,

vielen Dank für den Beitrag.

Liebe Datev, bitte auch überlegen, wie der Ablauf in den Kanzleien sein soll, die bisher Ihre Rechnung im Rahmen einer Abschlussbesprechung dem Mandanten als letztes in die Hand gedrückt haben. Für die wäre ein Papierausdruck mit dem mündlichen Hinweis auf die zusätzlich noch anschließend versandte E-Rechnung hilfreich. Geht das überhaupt, dass ich eine "schöne" Rechnung dem Mandanten in die Hand drücken kann, ohne das gleichzeitig die Übermittlung der E-Rechnung durch die Datev schon erfolgt ist?

Alexander_Herrmann
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Hallo @Alexander_Herrmann ,

vielen Dank für den Beitrag.

Liebe Datev, bitte auch überlegen, wie der Ablauf in den Kanzleien sein soll, die bisher Ihre Rechnung im Rahmen einer Abschlussbesprechung dem Mandanten als letztes in die Hand gedrückt haben. Für die wäre ein Papierausdruck mit dem mündlichen Hinweis auf die zusätzlich noch anschließend versandte E-Rechnung hilfreich. Geht das überhaupt, dass ich eine "schöne" Rechnung dem Mandanten in die Hand drücken kann, ohne das gleichzeitig die Übermittlung der E-Rechnung durch die Datev schon erfolgt ist?


Hallo @Gelöschter Nutzer ,

ich denke nicht, dass das geht. Die E-Rechnung wird (so im DATEV-Workflow vorgesehen) direkt zusammen mit der Erstellung über DATEV versandt; aktuell per E-Mail und ab 2025 über die E-Rechnungsplattform. Anschließend kann die im DMS/DokAblage abgelegte Rechnung natürlich ausgedruckt und dem Mandanten "in die Hand gedrückt" werden, aber vor dem Versand ist das nicht möglich.

 

Lösungsvorschlag: Sie können vorab ja einen Probe-Ausdruck machen und dem Mandanten die Vorschau "in die Hand drücken", mit dem Hinweis, dass die richtige Rechnung anschließend per E-Mail kommt.

 

Es betrifft ja ohnehin nur B2B-Mandanten und die müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und digital verarbeiten können - ob sie wollen oder nicht, älteres Semester hin oder her.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
stefanbrust
Aufsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

ich weiß nicht wie der Ablauf in anderen Kanzleien ist, aber in denen ich bisher gearbeitet habe (und so händele ich es auch) wurde die Rechnung bei Abschlusserstellung erstellt  und dann erst nach Besprechung (oder Versand des Abschlusses) übermittelt.

 

Es kann also sein, dass die Rechnung weit vor Versand "fertig" ist. Derzeit händele ich das so, dass ich die E-Mail mit der Rechnung abfange (also den E-Mail-Empfänger händisch auf mich selbst ändere) und die Rechnung dann erst nach Besprechung versende. Nicht toll, aber ein klassischer DATEV-Würgaround.

 

Häufig finde ich auch noch Fehler in der Rechnung (alte "Objektbezeichnungen" sind da gerne genommen), da die Vorschaumöglichkeiten im EO-Classic ja so richtig toll sind (@DATEV: das war Ironie!), und kann die Rechnung dann direkt korrigieren.

 

So wie ich das E-Rechnungs-Ding bis jetzt verstanden habe, ich die Rechnung nach Druck weg, und ich habe dann den Mandanten am Telefon. Warum ohne Not der Zugferd-Prozess für Neumandanten dieses Jahr schon abgeschafft wurde, erschließt sich mir auch nicht. 

 

Solange das von DATEV nicht angepasst wurde, werde ich ohne gesetzlichen Zwang das E-Rechnungs-Ding nicht verwenden. Notfalls suche ich mir einen anderen Anbieter, das Rechnungsprogramm (das ich so seit 1999 !!!! kenne) ist eh kaum noch zumutbar. Wer schon mal Rechnungen mit anderen Programmen (ich kenne Sevdesk) geschrieben hat, weiß wie schnell und komfortabel es heute gehen könnte...

 

Das waren meine 50cent zu dem Thema, ich denke nicht das es in Nürnberg jemanden interessiert.

olafbietz
Meister
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Im Ergebnis wie bei mir:

 

Man will frühzeitig die komplette Rechnungsschreibung in einem Rutsch umstellen um auf die neuen Anforderung vorbereitet zu sein. Man empfiehlt das aus Überzeugung auch den Mandanten. Und dann schiebt man selbst alles bis zum letzten Tag der Frist und nutzt vielleicht sogar noch Übergangsregelungen wegen Datev.

 

PS:

Hat jemand zwischenzeitlich das Datev-Digitalisierungs-Cockpit aufgerufen? Da gibt es inzwischen einen Tacho für E-Rechnungen. Und Kanzleien, die das Label Digitale Datev Kanzlei haben und behalten möchten, wissen sicher, was das heißt.

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
tu_heggi
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Jo ham wa

 

tu_heggi_0-1724235482475.png

 

Bedurfte letztes Jahr ein paar Stunden manuelle Umstellungsarbeit, da bei jedem der Sie bekommen sollte die Einstellungen geändert werden mussten.

Erst bei Rechnungsstellung kam der Hinweis das der Ansprechpartner fehlt. Cool also nochmal in alle rein und den jeweiligen StB nachtragen.

 

Willste mal Vorreiter sein, kannste Datev vergessen 

rschoepe
Experte
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@tu_heggi  schrieb:

Erst bei Rechnungsstellung kam der Hinweis das der Ansprechpartner fehlt. Cool also nochmal in alle rein und den jeweiligen StB nachtragen.


Kann es den nicht aus den ZMSD ziehen?

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tu_heggi
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metalposaunist
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@olafbietz schrieb:

Empfehlung IT-Club: Rufen Sie den Mandanten vorher an und informieren Sie ihn.


Dann weißt Du ja jetzt, warum ich den IT-Club schon länger verlassen habe 😅. Das ist nicht unser beider Niveau. I'm sorry. Und hast Du denn von der Telekom keinen Anruf bekommen, dass da eine Rechnung kommt und das das alles seine Richtigkeit hat? Ernsthaft nicht? Aber von 1und1 vielleicht? amazon? Mann!

 


@olafbietz schrieb:

Und Kanzleien, die das Label Digitale Datev Kanzlei haben und behalten möchten, wissen sicher, was das heißt.


Ja, wer 2028 nicht 100% hat, bekommt es nicht 😅

 

Übrigens: Ich habe heute bei der StBVS angerufen, weil ich wissen wollte, wie man das Thema E-Rechnung mit solch einer Verrechnungsstelle via SFTP Schnittstelle löst. Antwort: So ganz genau weiß man das noch nicht. Es wird erst in Q1 2025 mit DATEV getestet. Also zum 01.01 sehe ich da keine E-Rechnung über die StBVS mit DATEV rausgehen. Selbst ist die StBVS aber in der Lage E-Rechnungen zu schreiben, wobei auch da der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD nicht klar war, weil eine XRechnung kein PDF hat. 

 

Deutsche Digitalisierung und Du hast nie Langeweile im Leben 😅. Wir haben noch viel zu tun. 

 

Aber nun gut 🤐. Sonst crashe ich den Thread wieder. Davor hatte @Alexander_Herrmann gewarnt. Warnung ist angekommen. Ich warte mit Spannung ab. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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martinkolberg
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Es gibt Kanzleiinhaber, die Nachts oder am Wochenende die Monats- bzw. Quartalsrechnungen erstellen, aber Wert darauf legen, daß diese erst am folgenden Montag zu normalen Arbeitszeiten zugestellt werden.

metalposaunist
Unerreicht
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@martinkolberg schrieb:

daß diese erst am folgenden Montag zu normalen Arbeitszeiten zugestellt werden.


Das, was Exchange online schon kann, weil man seine typischen Arbeitszeiten und Orte hinterlegt und E-Mails außerhalb dieser Zeit schon mittels Vorschlag: zu Ihren Arbeitszeiten, Werktag 8 Uhr versenden? dann auch gesendet werden. Digitale Transformation. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Alexander_Herrmann
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@martinkolberg  schrieb:

Es gibt Kanzleiinhaber, die Nachts oder am Wochenende die Monats- bzw. Quartalsrechnungen erstellen, aber Wert darauf legen, daß diese erst am folgenden Montag zu normalen Arbeitszeiten zugestellt werden.


... aber die können doch Nachts und am Wochenende Rechnungsvorschläge erstellen, die von einem Mitarbeiter am nächsten Werktag um 8 Uhr abgerechnet/fakturiert werden? Das hat doch nichts mehr mit der E-Rechnung zu tun...

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 30 von 241
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@Alexander_Herrmann schrieb:

die von einem Mitarbeiter am nächsten Werktag um 8 Uhr abgerechnet/fakturiert werden?


Für einige ist das Teamarbeit. Für mich klingt das nach 🐒 Arbeit, die man in 2024 in einem Rutsch automatisieren könnte, wenn uns DATEV lassen würde. Alle sprechen von Fachkräftemangel aber dann muss teures Personal solch niedere Arbeiten erledigen? #KI und so ... 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 26.03.2025 16:33:04 von Julia-S
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