Hallo Zusammen,
soeben kam die E-Mail der Datev mit den Voraussetzungen für das "Digitale DATEV-Label 2026".
Nun ja... Bereich Kanzleimanagement: NEU Anteil E-Rechnungen 50%!!! (von 0%)
Finde ich "super"...! 😠
Meine Digi.quote Rechnungsausgang (also PDF) liegt bei 97%, da ich noch nicht auf E-Rechnungen umgestellt habe (bin mit der Umsetzung innerhalb der DATEV/Kanzlei und deren Prozesse noch nicht ganz zufrieden)...
Dann können sich diverse Kanzleien auf unbestimmte Zeit vom "Label 2026" verabschieden, bis sie rückblickend auf die letzten 365 Tage die 50% erreicht haben.
Was meint ihr dazu?
Blöde Frage bitte: dann zählen "normale PDF-Rechnungen" für dieses Label zu den E-Rechnungen?
Ich frage deshalb: hat eine Kanzlei viele Mandanten mit privaten Einkommensteuerrechnungen, kann die Kanzlei für diese Mandanten doch maximal eine PDF-Rechnung, aber keine E-Rechnung erstellen und dann wäre für diese Kanzleien dieses digitale Label doch niemals erreichbar, wenn PDF-Rechnungen nicht dazu zählen würden.
Oder liege ich da mal wieder falsch?!?
Hallo,
nein ich meine eben nicht! Genau dies ist das Problem... hatte ich noch vergessen in meinem Post aufzunehmen sorry. B2C hat eben keine E-Rechnung-Pflicht und ich habe auch einen ganzen ESt-Mandantenstamm
So sieht es bei mir aus:
Damit bin ich wohl das nächste halbe Jahr "durchgefallen", dann so lange brauche ich ca., bis ich die Quote erreicht haben, wenn ich von heute an nur noch E-Rechnungen schreiben würde.
Naja, du kannst den Privatmandanten ja auch eine ZUGFeRD Rechnung stellen. Die müssen halt zustimmen.
Wir stellen am 01.11. um (toitoitoi) und stellen auch die Privatmandate, die derzeit eine sonstige Rechnung bekommen auf E-Rechnung um. Die Privatmandate dürfen der E-Rechnung natürlich widersprechen.
Ja, wenn dann auf jeden Fall ZUGFeRD-Rechnungen (und keine X-Rechnung), damit man wenigstens noch das PDF hinter dem Datensatz findet.
Layout-technisch sieht das PDF dann natürlich nicht mehr so schick aus, aber damit kann ich leben.
Ich lege aber die versendete PDF-Rechnung aktuell noch im DMS ab, um den Versandnachweis relativ fix im Mandat zu sehen (ggf. für Mahnungen = E-Mail wird nochmal weitergeleitet mit dem Hinweis auf Ausgleich).
Dies ist ja mit der Umstellung auf E-Rechnung meiner Meinung nach so nicht mehr möglich, der Versandnachweis ist dann nur noch im Postausgangsbuch zu finden glaube... dies "schreckt" mich noch ein wenig ab, hier muss ich mal schauen bzw. "umdenken"...
@VerenaWied schrieb:Naja, du kannst den Privatmandanten ja auch eine ZUGFeRD Rechnung stellen. Die müssen halt zustimmen.
Wir stellen am 01.11. um (toitoitoi) und stellen auch die Privatmandate, die derzeit eine sonstige Rechnung bekommen auf E-Rechnung um. Die Privatmandate dürfen der E-Rechnung natürlich widersprechen.
Naja... können schon, aber genau... sie müssen zustimmen bzw. dürfen widersprechen.
Bei den Einen Steuerbüros geht das einfach. Bei den Anderen weniger einfach. Kommt halt immer auf den Mandant drauf an.
DATEV digitale Kanzlei = Intel Inside = Windows vorinstalliert
Ein Warnhinweis gehört sich bei gemeingefährlichen Objekten ja auf jede Verpackung.
Wen juckt denn dieses Label? eine Kanzlei die sich damit schmückt wäre für mich ein Grund nicht dort anzufragen.
@m_brunzendorf schrieb:
@VerenaWied schrieb:Naja, du kannst den Privatmandanten ja auch eine ZUGFeRD Rechnung stellen. Die müssen halt zustimmen.
Wir stellen am 01.11. um (toitoitoi) und stellen auch die Privatmandate, die derzeit eine sonstige Rechnung bekommen auf E-Rechnung um. Die Privatmandate dürfen der E-Rechnung natürlich widersprechen.
Naja... können schon, aber genau... sie müssen zustimmen bzw. dürfen widersprechen.
Bei den Einen Steuerbüros geht das einfach. Bei den Anderen weniger einfach. Kommt halt immer auf den Mandant drauf an.
Ja ich glaube mit unserer kleinen Kanzlei würde es auch sehr knapp werden, wenn die privaten rausfallen. Bei der großen kein Problem.
@jjunker schrieb:DATEV digitale Kanzlei = Intel Inside = Windows vorinstalliert
Ein Warnhinweis gehört sich bei gemeingefährlichen Objekten ja auf jede Verpackung.
Wen juckt denn dieses Label? eine Kanzlei die sich damit schmückt wäre für mich ein Grund nicht dort anzufragen.
Darf ich fragen wieso?
Da ist die Datev dem Gesetzgeber ein Jahr voraus mit ihren Anforderungen. Hier gilt aber zu beachten, für das Label entscheidend ist nicht der Erfüllungsgrad zum Stichtag 31.12. sondern es wird der Jahresdurchschnitt der Kennzahlen zugrunde gelegt. Daher sollte man sich dringend im ersten Halbjahr noch damit befassen.
Eine sonstige digitale Rechnung (PDF) wird nicht zu den E-Rechnungen gezählt. Ich weiß, dass es Kanzleien gibt, die als MRE bei allen ESt-Mandanten eine eigene E-Mail Adresse hinterlegen und die Sichtkomponente der ZUGFeRD-Rechnung ausdrucken und wie eine sonstige Rechnung dem Mandanten in die Hand drücken. Damit erreicht man irgendwie die Quote, was aber auch ganz schöner Pfusch ist...
Vielleicht wird die DATEV die Möglichkeit einräumen, natürliche Personen bei der Bewertung für die Kennzahl auszuklammern. Ähnlich wie man auch jetzt schon PV-Anlagen und SBVs bei der Kennzahl Mandanten mit digitalen Belegen ausklammern lassen kann. (Ja richtig, man muss nicht zu jedem kleinst-Mandat ein leeres Blatt als Beleg verknüpfen...)
Aufgrund diverser Schummeleien der Kanzleien, ist das Label leider nicht wirklich aussagekräftig. Wie fast jedes Label: BIO-Äpfel aus China, Nachhaltiges Kobalt aus dem Kongo, TustedEinkaufen-Zertifizierung, Testsieger Stiftung BlaBla, usw.
@jjunker schrieb:
DATEV digitale Kanzlei = Intel Inside = Windows vorinstalliert
Ein Warnhinweis gehört sich bei gemeingefährlichen Objekten ja auf jede Verpackung.
Köstlich! Kann man so durchaus unterschreiben.
Darf ich fragen wieso?
Gerne: Nur zwei Beispiele:
Da es lange nicht möglich war die Bewegungsdaten Vormonat und aktueller Monat in der Vorerfassung zu trennen haben wir den Schmarn nie angefangen. --> Wert fließt in die Quote mit ein ist, also Kriterium für das Label.
Eine Kanzlei die bei der Erfassung der Lohndaten auf eine saubere Erfassung keinen Wert legt nur um ein Label zu bekommen? --> Nein Danke.
Mit der aktuellen Umsetzung der E-Rechnung sind wir aus mehrfach geschilderten Gründen nicht einverstanden.
Jetzt kommt dieses Kriterium noch hinzu.
@Maerker-Stb schrieb:....
Dann können sich diverse Kanzleien auf unbestimmte Zeit vom "Label 2026" verabschieden, bis sie rückblickend auf die letzten 365 Tage die 50% erreicht haben.
Was meint ihr dazu?
Geht dann die Welt unter, wenn man das Label nicht hat? Weniger Arbeit?
Wird man dann schief angeschaut, wenn man auf einer DATEV-Veranstaltung erscheint?
Büfett-Verbot beim DATEV-Regionaltag?
Da gibt es Buffet?!?
Ich muss dringend mal unserem KAM fragen, warum ich bislang nicht eingeladen wurde... 😁
Aber Spaß beiseite:
Es ist ein nice to have, um sich etwas von der Masse abzuheben, mehr auch nicht. Mandanten welche sich ausschließlich auf solche Labels verlassen, will sowieso niemand.
Vielleicht wird die DATEV die Möglichkeit einräumen, natürliche Personen bei der Bewertung für die Kennzahl auszuklammern. Ähnlich wie man auch jetzt schon PV-Anlagen und SBVs bei der Kennzahl Mandanten mit digitalen Belegen ausklammern lassen kann. (Ja richtig, man muss nicht zu jedem kleinst-Mandat ein leeres Blatt als Beleg verknüpfen...)
Wie geht das denn genau mit den PV-Anlagen und SBVs?
@T_Ahmad schrieb:Da gibt es Buffet?!?
Ich muss dringend mal unserem KAM fragen, warum ich bislang nicht eingeladen wurde... 😁
Aber Spaß beiseite:
Es ist ein nice to have, um sich etwas von der Masse abzuheben, mehr auch nicht. Mandanten welche sich ausschließlich auf solche Labels verlassen, will sowieso niemand.
Sie werden nicht eingeladen. Einfach anmelden.
Wir hätten schon lange auf E-Rechnungen umgestellt, wenn dies in EO comfort prozessual vernünftig abgebildet würde und die pdf-Sichtkomponente halbwegs ansprechend gestaltet wäre (oder wir unser eigenes Rechnungslayout einstellen könnten). So ist das aber momentan noch nicht vertretbar.
Auch wenn die Datev vielleicht meint, über diese Maßnahme ihre Totgeburt namens E-Rechnungsplattform pushen zu können...
Dann lieber zum ersten Mal seit 2019 kein Label mehr als digitale Kanzlei 😘 👋
Eine Liste erstellen mit den Mandanten, welche ausgeschlossen werden sollen, mit der Begründung dazu. Als KAM-Kanzlei würde ich diese direkt an unseren KAM senden. Ansonsten wäre vielleicht ein Serivcekontakt eine Option.
Stimme ich grundsätzlich zu "nice to have" & die Welt geht nicht unter!
Ist halt nur sehr ärgerlich, dass die Datev "nur" noch digital arbeiten will, dann aber derartige Sprünge in der Quote hinlegt!
Dem ein oder anderen Mandanten legen wir durchaus etwas "die Pistole auf die Brust", wenn er uns noch Papier schicken/einreichen will. Klappt, auch mit Verweis auf das Label in unserem E-Mail-Disclaimer ganz gut 😉
Das hier noch keiner erwähnt hat, bei dem ganzen digitalen Hochkochen von einem Label, was keiner braucht, dass DATEV digital arbeiten gar nicht richtig funktioniert. Dass DATEV immer wieder Probleme hat beim digitalen Arbeiten und einem immer wieder Steine in den Weg legt. Da muss man sich nicht noch künstlich Steine in den Weg legen um in ein DATEV Label zu passen...
Man kann das als ZUGFeRD versenden, das pdf kann gelesen werden. Wir werden, wenn wir die EO Comfort Hürden angepasst haben, an alle so versenden, auch an die privaten Personen.
Genau so sah es auch bei mir aus. Ich sehe hier die Quoten in rot, gelb, grün, aber das für 2026 vorauszusetzen ist sportlich, die Pflicht beginnt in 2027!
@VerenaWied schrieb:
Wen juckt denn dieses Label? eine Kanzlei die sich damit schmückt wäre für mich ein Grund nicht dort anzufragen.
Darf ich fragen wieso?
Weil es bedeutet, dass sich da jemand ganz ganz tief für die Datev bückt:
Alleine, dass meine E-Rechnung nicht so aussehen darf, wie ich will; DATEVs E-Rechnung aber schon so aussieht, wie die DATEV will, ist eine klare Offenlegung der Präferenzen der bei DATEV Verantwortlichen, um wen es ihnen eigentlich geht.
@Maerker-Stb schrieb:
Nun ja... Bereich Kanzleimanagement: NEU Anteil E-Rechnungen 50%!!! (von 0%)
Zählen dazu nur mit Datev-Rechnungschreibung geschriebene E-Rechnungen, oder landen auch mit anderer Software geschriebene E-Rechnungen auf dieser Agenda?
DATEV soll fähig sein andere E-Rechnungen zu zählen? 🤣
Wenn man die Rechnungen über ein anderes Programm schreibt, werden diese nicht gezählt. Aber 0 von 0 sind eigentlich 100% 😉
Ich mag manches Mal den Finger in die Wunde legen, aber tief bücken musste ich mich für DATEV noch nie und das würde mir charakterlich auch nicht liegen.
Man mag manches anders machen müssen und man könnte manches vielleicht simpler machen, aber Rechtssicherheit und Korrektheit haben in heutigen Zeiten durchaus ihren Mehrwert - nur schön sein, das reicht heute nicht.
@Maerker-Stb schrieb:
Was meint ihr dazu?
Ich nehme mal nur die Initialfrage von @Maerker-Stb auf. Hab dazu bereits unter einem LinkedIn-Beitrag eines DATEV-Corporate-Influencers kommentiert.
Wir erfüllen seit Einführung des Labels alle Kriterien – diesmal scheitern wir erstmals am Punkt „Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen“.
Dabei verlässt bei uns keine einzige Abrechnung das Haus in Papierform. Nur: nicht jeder will ANO nutzen/seinen Mitarbeitern aufzwingen, nicht jedes Lohnmandat hat ein Vorsystem, und viele Mandanten wünschen ausdrücklich den Versand per E-Mail. Das ist und bleibt ein digitaler Prozess – nur eben nicht im „DATEV-Sprech“.
Die Logik des Labels belohnt aus meiner Sicht eher Produktdurchdringung als echte Digitalisierung. Ein PDF per Mail ist nicht weniger digital als ein ANO-Zugriff, nur eben weniger automatisiert. Wenn also Kanzleien „digitaler“ gelten, weil sie mehr DATEV-Produkte verkaufen, sagt das wenig über ihr tatsächliches Digitalverständnis oder ihre Mandantenorientierung aus.
Ich verstehe den Zweck der Kriterien, aber sie passen nicht immer zur Realität in der Kanzlei. Digitalisierung sollte nicht an Tool-Nutzung gemessen werden, sondern daran, ob Prozesse für Mandanten und Mitarbeiter sinnvoll, effizient und sicher sind.
Trotzdem ist das Label inzwischen leider ein relevanter Faktor für die Außendarstellung geworden – sowohl für Mandanten als auch für Mitarbeitende. Viele achten ganz bewusst darauf, ob eine Kanzlei das Siegel trägt, weil es als Indikator für „modernes Arbeiten“ gilt. Ich sehe das durchaus kritisch, denn echte Qualität und Fortschritt lassen sich nicht in einem Logo abbilden. Aber so ist die Realität – und wer im Wettbewerb sichtbar bleiben will, kann sich dieser Wahrnehmung kaum entziehen.
Also entweder auf diesen Unterschied/Vorteil verzichten - oder sinnlos Digitalisierung erzwingen an nicht notwendigen Stellen 🤷♂️
Und falls sich die Frage gezielt auf das Thema "E-Rechnung" bezogen haben sollte:
Wo ist das exakte Problem? Der Versandprozess als "Blackbox"? Oder die Nicht-Anpassbarkeit des Layouts?
Über eine Rechnung hat sich noch nie jemand gefreut. Da ist es in meinen Augen also völlig egal, wie sie aussieht. Ist meinen Mandanten mutmaßlich völlig latte, ob die schön aussieht oder nicht, solange sie inhaltlich korrekt ist.
Bei uns gehen nur noch wenige Rechnungen in Papier raus (reine ESt-Fälle bei denen wir keine Mail-Adressen haben) - alles Andere als E-Rechnung.
Meine 2 langen Cents zum Label. Find ich nicht geil. Braucht man aber (leider).
@NadimBhatti schrieb:
Meine 2 langen Cents zum Label. Find ich nicht geil. Braucht man aber (leider).
M.a.W.: Die Datev missbraucht ihre eigene Markmacht zum Nachteil ihrer Genossen.
@NadimBhatti wir legen jeden mit ANO anlegen. Ob der Mandant es nutzt oder nicht spielt keine Rolle. Ja bedeutet, ich meine ANO kostet(?), mehr Geld an die DATEV. Kann man halten wie bei greenwashing Labeln...
Anlegen alleine reicht aber nicht. Die Mitarbeiter müssen sich registrieren.
@mkinzler, da muss ich widersprechen:
So ist die exakte Forumulierung im Digitialisierungscockpit.
Insofern hat @jjunker Recht: man kann alle Mandanten mit ANO anlegen und die Daten senden.
Ist das sinnvoll? Ich habe erhöhte Zweifel. Hier profitiert ohne Nutzung nur und ausschließlich DATEV (durch die entsprechende Gebühr für ANO).