abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Hinweis:
Inhalte im Archiv stehen nur lesend zur Verfügung.

Gedrehte Belege müssen gedreht bleiben

Idee aufgenommen
letzte Antwort am 28.02.2025 08:39:03 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
kh_k
Fortgeschrittener
Offline Online
16164 Mal angesehen

Als Unternehmer möchte ich, dass wenn man einen Beleg im Belegviewer einmal gedreht hat, diese Position dann für diesen Beleg gespeichert wird und bei erneutem Aufrufen wieder so angezeigt wird.

 

 

Feedback von DATEV am 27.02.2025

Nachdem der Bereich DATEV Ideas zum 28.02.2025 geschlossen wird, möchte ich noch einen Abschlusspost geben.

 

Wie in meinen vorherigen Antworten bereits angekündigt, liegt unser Fokus derzeit auf der Neuschreibung von Belege online. Im Februar 2024 sind wir erfolgreich in die Pilotphase gestartet. Uns war es wichtig, frühzeitig einzusteigen, um so schnell wie möglich Ihr wertvolles Feedback zu erhalten. Daher ist der Funktionsumfang derzeit noch begrenzt, was auch von unseren Piloten bestätigt wurde.

 

Ich verstehe, dass dieser Wunsch für Sie von großer Bedeutung ist. Wir können Ihnen jedoch keine aktuelleren Informationen als die, die wir bereits mitgeteilt haben, geben.

 

Ihre Idee haben wir bereits in unsere Zukunftsplanung integriert. Das bedeutet, dass wir eine Umsetzung in der neuen Version Belege online planen, jedoch noch keinen konkreten Zeitplan dafür haben.

 

Ich nenne bewusst keinen Umsetzungszeitpunkt, da jede Timeline, die ich jetzt nennen würde, falsch wäre und ich dies vermeiden möchte.

 

 

Wir halten Sie über das Dokument DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten gibt! 

 

 

 

Feedback von DATEV am 24.05.2024

Wir haben im Dezember damit begonnen, den neuen Viewer in Belege online auszurollen. Die Freischaltung erfolgte sukzessiv bis Februar dieses Jahres. Seitdem können Sie alle von den Vorteilen der neuen Belegbildanzeige profitieren (kürzere Ladezeiten und schärfere Darstellung, sowie ein paar weitere Vorteile).

 

Wie geht’s jetzt weiter?

Wie bereits angekündigt liegt unser Fokus auf der Neuschreibung von Belege online. Dieses Jahr konnten wir erfolgreich in die Pilotphase starten. Uns war es wichtig, hier frühzeitig einzusteigen, um so früh wie möglich Feedback von Ihnen zu erhalten. Deswegen ist der Funktionsumfang begrenzt. Das haben wir auch von unseren ausgewählten Piloten gespiegelt bekommen. Ergo: Wir haben noch einiges zu tun und unser Backlog ist gut gefüllt (einen Überblick dazu finden Sie in diesem Dokument:  DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich ... - DATEV Hilfe-Center). Unser nächster Step wird deswegen sein, die Pilotphase von der neuen Version DATEV Belege online weiter auszubauen.

 

 

Feedback von DATEV am 31.03.2023

Lasen Sie mich mit meiner Antwort etwas ausholen, um alle Community-Teilnehmer auf den gleichen Stand zu bringen:

Korrekt: Wir arbeiten gerade an einem neuen Viewer. Wir wollen den heutigen Viewer mit all seinen Funktionen 1:1 abzulösen. Der Mehrwert, der für Sie herausspringt, ist, dass PDF-Dateien nicht mehr konvertiert, sondern nativ im Browser angezeigt werden. Das führt zu einer schärferen Darstellung dieser Dateiformate. Auch beim Hineinzoomen 😉

Den neuen Viewer wollen wir aus Gründen der Stabilität sukzessive ausrollen. Beginnen werden wir damit, ihn voraussichtlich im April 2023 in der die Belegfreigabe online zu integrieren. Dort sammeln wir Feedback und Erfahrungen. Abhängig der Rückmeldungen der ersten User werden die restlichen DUO-Anwendungen folgen. Auch das wird sukzessive passieren, bis schließlich alle Anwendungen (Auswertungen online, Kassenbuch online, Belege/Bank online) den neuen Viewer nutzen.

 

Die Drehfunktion werden wir erst im neuen Viewer einbauen. Wann, kann ich heute noch nicht sagen. Er steht aber bei uns in der Warteschlange!!

Fokus für uns liegt in diesem Jahr auf der Neuschreibung von Belege online, um frühzeitig in eine Pilotierung starten zu können (weitere Informationen finden Sie hier:  DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen).

 

 

Feedback von DATEV am 16.09.2019

 

Die Umsetzung Ihrer Idee ist für das erste Halbjahr in 2020 geplant. Somit wird es dann möglich sein, dass gedrehte Belege beim erneuten Aufrufen wieder in der gleichen Position angezeigt werden.

Status: Idee aufgenommen

Hallo Community, 

 

Nach fachlicher wie auch technischer Analyse sind wir zu dem Entschluss gekommen, diese Idee kurzfristig nicht umzusetzen. Eine reine Umsetzung in Unternehmen online wäre zu kurz gesprungen. Damit die Seitendrehung auch in Kanzlei-Rechnungswesen und damit prozessübergreifend berücksichtigt werden kann, sind tiefgehende technische Änderungen nötig.

202 Kommentare
cwes
Meister
Offline Online
766 Mal angesehen
@prudentius 
...  und arbeitet endlich!!! ...

But muh work-life-balance!!!


 

olafbietz
Meister
Offline Online
745 Mal angesehen
jjunker
Allwissender
Offline Online
637 Mal angesehen

@prudentius im Ökosystem erwachsen schon Predatoren welche einnehmen langsamen grünen gebräuchlichen Dino jagen.

Moonshine
Erfahrener
Offline Online
484 Mal angesehen

Vielleicht iwann in Zukunft wird es das Feature geben...

mic
Fortgeschrittener
Offline Online
462 Mal angesehen

Ja, sobald die Eloi entsprechend geschuhlt wurden wird es das Feature geben. Ganz sicher.

cro
Experte
Offline Online
389 Mal angesehen

Auch noch mal. Bin weiterhin DAFÜR !!! 

 

Es reicht schon, wenn man mtl. "nur" 10-15 Belege hat, die man mehrmals drehen darf. Echt sch............

 

 

deusex
Allwissender
Offline Online
316 Mal angesehen

Mal eine blöde Frage zwischendurch und vielleicht fehlt mir da "der Tiefgang" zum Problem:

 

Warum dreht ihr die Belege überhaupt und warum ist euch das so wichtig ?

 

Ich empfinde das manches Mal auch als etwas "unschick", aber wenn die Rechnung erkannt wurde oder ich dann doch EINMAL drehen muss zur Ansicht, ist das für UNS kaum relevant.

 

Wegen der OCR-Erkennung oder was hat das für einen langfristigen Effekt?

Damit es der Betriebsprüfer mal schöner hat ? Rechtlich ist der Beleg auf auf den Kopf gedreht valide.

 

Ich möchte jetzt echt nicht künstlich einfach diesen Wunsch bagatellisieren und einfach einene "gegen den Strom raushauhen", weil dieser Wunsch offenbar für so manchen sehr wichtig ist. 

 

Wenn ich mir die Zeit verschwenden wollte, einen täglichen "Mahne- und Erinnere-Post" abzusetzen, fielen mir sicherlich zweit Dutzend andere offene Ideen ein.

 

Die Rechnung wird einmal, maximal zweimal in der Kanzlei gesichtet und dann "vaya con dios" und ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen, aber da verrennt man sich m.E. in Nichtigkeiten.

 

Mit zunehmender elektronischer Zustellung von Belegen oder der E-Rechnung reduziert sich das Problem auch noch erheblich.

 

Wenn der Mandant seine Belege dummerweise gedreht einscannt, muss er damit leben, falls er mal einen Beleg sucht und sichten will.

Dann soll er doch gefälligst gleich richtig scannen. In der Praxis wird´s ihm egal sein. Nichtsdestotrotz wäre m.E. zunächst die Ursache zu beseitigen, bevor man an Symptome geht:

Mandanten darauf hinweisen, dass die Belege sauber, vollständig und korrekt ausgerichtet eingescannt werden.

 

Die Buchführungskraft in der Kanzlei schaut sich den Beleg einmal an. Der Abschlussersteller vielleicht nochmals und wenn dann einer von 30 Belegen gedreht ist, ist das doch einerlei.

 

Könnte mich jemand aufklären, damit ich mich auch aufregen kann 😉

Moonshine
Erfahrener
Offline Online
304 Mal angesehen

Man sollte erstmal empathisch sich in die Lage hineinversetzen und dann überlegen warum das so ist. Ja in letzter Zeit kommt es nicht mehr so häufig vor, dass ich Belege drehen muss vor dem Buchen. Aber es kann noch vereinzelt vorkommen und dann nervt dieser zusätzliche Klick einfach. Den man immer wieder machen muss, wenn man sich nachher beim Bankbuchen den Beleg nochmal anschaut oder später bei der Abstimmung, denn es kann immer sein, dass es ein Beleg mit Problemstellung ist. Dazu kommt dieser Druck von Kanzleiinhabern, die ja denken Buchführung geht in 2 Sec und da kostet jeder Klick Zeit, wodurch Zeitdruck entsteht. Einfach umsetzen und gut ist. Es wäre ja einfach Ruhe, wenn DATEV ruhig und sachlich erklären würde, warum es nicht geht und warum das so ein hoher Aufwand ist, wenn andere Anbieter das anscheinend können.

jjunker
Allwissender
Offline Online
300 Mal angesehen

@deusex Ich kriege im Monat bestimmt wenigstens fünf Taxi Quittungen welche nicht richtig orientiert sind.

Start und Ziel werden bei uns im Buchungstext mit erfasst. Köln HBF - Hotel, Hotel Köln Messe, Hotel-Flughafen Köln/Bonn.

Bei der Handschrift der Fahrer..... Die Beträge werden bei handschriftlichen Belegen auch nicht erkannt sondern müssen abgelesen werden.

 

Ein USD Beleg zu den Kreditkarten. Da sieht man nicht auf den ersten Blick ist das ein Restaurant, Messeticket,....die muss man auch anschauen.

Und ganz einfach gesagt: Ich bin da spießig. Daten gehören sich (ab visuell oder digital) möglichst einfach abgelesen. Dazu gehört die richtige Orientierung der Bilddatei.

deusex
Allwissender
Offline Online
286 Mal angesehen

Hast Du Deine Mandanten diesbezüglich "instruiert" oder lässt man die einfach weiter so schlecht vorbereiten oder wie läuft das ?

 

Bei uns gibt es monatlich ein kurzes feedback, das auch mal "gut gemacht" enthält oder fehlende Belege nachgefordert werden usw.

Individuell oder auch mit allgemeiner Info weisen wir auch auf gedrehte, unvollständige oder unlesbare Belege hin, mit der Bitte um korrekte Nachreichung und den Hinweis Sorge zu tragen, die Belege sauber zu erfassen, um dem Mandanten doppelte Arbeit zu ersparen.

 

Ich habe hier bspw. einen größeren Messebauer der international tätig ist und in den Hauptmessezeiten mit sechs Kreditkarten, welche jeweils monatlich dann zwischen 15 und 40 Buchungen enthalten (natürlich auch Posten aus Bestellungen, Lizenzen etc.) und bspw. Mautbelege, Taxibelege, Treibstoff, Hotel- und oder Gastststättenbelege oder sonstiger Kleinkram und auch in allerlei Fremdwährungen, aber das Problem haben wir tatsächlich so fast nicht (mehr); natürlich kommen auch mal "krumme Hunde" rein, aber wie gesagt, ist das unbedeutend.

 

Das ist echt kein Schmarrn, aber gerade an diesem Beispielmandanten kann ich eure Sorge tatsächlich nicht nachvollziehen und wenn das dann nur wenige Belege sind, geht es hier weniger ums "handling", sondern wohl doch eher ums Prinzip, dass das gehen muss.

 

Ganz offen gesagt, hätte mich das Problem gar nicht erreicht, gäbe es hier eine IDEA und die Debatte dafür.

 

Möglicherweise mögen meine Beiträge kontraproduktiv für eine Umsetzung des Wunsches sein, aber ich denke, manches Mal ist hilfreich, einen anderen Blickwinkel zu sehen.

 

 

deusex
Allwissender
Offline Online
258 Mal angesehen

@Moonshine 

 

Man sollte erstmal empathisch sich in die Lage hineinversetzen und dann überlegen warum das so ist.

 

Ja, das habe ich in der Tat, sonst hätte ich die Fragen nicht so formuliert, wie ich das tat, meine Eindrücke zum Sachverhalt geschildert und bin dann zu dem Schluss gekommen, dass die Reaktionen im Verhältnis zum Status Quo einfach überzogen und der Wunsch - für mich persönlich - unter "ferner liefen" verbucht wird.

 

Wir ich ferner ausführte, gibt sicherlich drei Dutzend Ideen, die es würdig wären zu vefolgen und vielleicht sollte man sich auch nicht an jeder Kleinigkeit hochziehen und/oder darin verrennen.

 

Empahthie hin oder her. Jeder hat natürlich seine Prioritäten, aber man darf nicht enttäuscht oder wütend sein, wenn nicht alle Befindlichkeiten erfüllt werden.

 

M.E. geht es nach aktuellem Stand vorrangig um einen stellvertretenden exemplarischen Protest. M.E. wohlgemerkt.

 

jjunker
Allwissender
Offline Online
257 Mal angesehen

Hast Du Deine Mandanten diesbezüglich "instruiert" oder lässt man die einfach weiter so schlecht vorbereiten oder wie läuft das ?

 

Du meinst ob wir "Erziehungsarbeit" leisten? --> Selbstredend. Da die zusätzlich notierten Zeitaufwände ohne Wimperzucken gezahlt werden bekommen wir ja auch Schmerzensgeld für den Mist.

Bei mir eine ähnliche Gemengelage. 7 Kreditkarten zu drei GmbHs (Oma/Mutter, Tochter, Enkelin [4/2/1]) rund 80 KK Belege im Monat. Davon dann 3-7 falsch orientiert. Inzwischen kommen die richtigen Belege bei der richtigen Fima im richtigen Belegtyp zeitnah an. Da bin ich ja schonmal froh.😇 

deusex
Allwissender
Offline Online
241 Mal angesehen

Da die zusätzlich notierten Zeitaufwände ohne Wimperzucken gezahlt werden bekommen wir ja auch Schmerzensgeld für den Mist.

Das reicht mir längst nicht mehr und ich empfehle jedem, diesen Mehraufwand wieder ins Feld des Mandanten zu spielen, bis es klappt.

 

Geld habe ich genug. Zeit habe ich umso weniger. Mit Zeit kann ich Geld verdienen. Mit Geld kann ich keine Zeit erwerben -------> Ich benötige Zeit also dringlicher als Geld.

 

Du wirst es sicher bestätigen, dass die üblichen "Kandidaten" sich nicht wesentlich bessern, wenn sie den Zusatzaufwand bezahlen müssen. Warum ? Weil sie es sich leisten können und mit der Nachlässigkeit und dem dadurch (vermeintlich) enstandenem Zeitgewinn operativ arbeiten können und Geld verdienen; im besten Fall mehr, als Dein Zuschlag kostet.

 

Insofern gehen hier ganz klar die Feedbacks raus, dass dieser und jener Beleg bitte erneut korrekt hochgeladen werden muss, wenn dieser unleserlich oder unvollständig ist und darauf zu achten ist, dass die Ausrichtung stimmt; letztere fordere ich allerdings nicht nach, wenn sie sonst in Ordnung sind.

So lange wird ohne Vorsteuer oder sogar ohne Betriebsausgabenabzug gebucht.

Selbstredend sind diese "feedbacks" auch zusätzlich Kosten, welche bereits in der Vergütung eingepreist sind. Auch dies wird offen kommunziert und in Aussicht gestellt, dass bei mangelfreier Belegvorlage und wenig Rückfragebedarf, eine Zeitersparnis in der Kanzlei entsteht, die dann auch in Form einer Reduzierung der Vergütung resultieren kann.

 

Grundsätzlich geht es mir um Effizienz in der Bearbeitung, denn mir bringt es nichts, wenn ich die zusätzlich Zeit vergütet bekomme, diese aber in anderen Aufträgen sowieso erwirtschafte, die ich nicht ausführen kann, weil wir zu lange in der Buchführung festsitzen.

 

Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe (außer den GmbHs) annähernd noch alle 2023er Fälle offen . . .

jjunker
Allwissender
Offline Online
291 Mal angesehen

@deusex ich bin sowas von bei dir.

Wir haben den Kuddelmuddel mit den Belegen im falschen Belegtyp bis auf wenige Ausnahmen (niedrigster Promillebereich) im Griff, die Belege kommen zeitnah (in der Regel spätestens mit KK Übersicht), die Belege liegen im richtigen Bestand(ja auch das war Anfangs ein Thema...), die Anzahl der falsch orientierten Belege ist von Anfangs 10-15 pro Monat runter auf durchschnittlich 5. --> Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.

Wenn das Anfangsniveau niedriger ist muss man eben mehr Arbeit reinstecken. 

 

Wie schön wäre es wenn die **bleep**e Technik die Belege einfach automatisch richtig orientieren würde.

Das Mandat würde den Zeitvorteil durch die "Nachlässigkeit" behalten und bei uns würde kein Erziehungsaufwand anfallen. Schöne Welt wäre das die technisch locker machbar ist.

Nur eben nicht mit zu wenigen und/oder zu gering qualifizierten Programmierern.

 

Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe (außer den GmbHs) annähernd noch alle 2023er Fälle offen . . .

 

Durch unsere ABC +A Analyse letztes Jahr sind wir da bei 2023 mit ca. 75 % Erledigungsquote gut dabei.

deusex
Allwissender
Offline Online
288 Mal angesehen

Durch unsere ABC +A Analyse letztes Jahr sind wir da bei 2023 mit ca. 75 % Erledigungsquote gut dabei.

Respekt !

Moonshine
Erfahrener
Offline Online
280 Mal angesehen

Wenn ich bei Buchführung jedes mal etwas schreiben würde, wenn mich etwas nervt, dann hätte ich schon längst einen eigenen Thread...

Es gibt viele FiBus, die ich einfach erledigen kann. Aber dann gibt es Buchführungen, wo ich eine Rückfrage schreibe und dann wieder wochenlang nichts von höre und dann nur gesagt kriege: Ja wir haben alles super hochgeladen, also warum eine Rückfrage. Es nervt einfach tierisch und deswegen merkt man das immer wieder, zum Monatsende verlässt einen die Motivation, weil man dann nur noch Sh*t FiBus hat.

Deswegen bin ich auch der Meinung, wenn du ein Unternehmen aufmachst, dann erstmal Grundkurs Buchführung und ein ordentliches Scansystem kaufen, aber damit stehe ich glaube alleine... Viele machen einfach und kümmern sich nicht um die FiBu und ärgern sich dann noch über die Kosten...

jjunker
Allwissender
Offline Online
276 Mal angesehen

weil man dann nur noch Sh*t FiBus hat

 

Sowas fällt dem zweiten A in der Analyse zu Opfer.

deusex
Allwissender
Offline Online
255 Mal angesehen

Deswegen bin ich auch der Meinung, wenn du ein Unternehmen aufmachst, dann erstmal Grundkurs Buchführung und ein ordentliches Scansystem kaufen, aber damit stehe ich glaube alleine...

Au contraire !!!

 

Ich plädieren schon seit Jahrzehnte für einen "Gewerbeführerschein", der einen Teil A für "Allgemeines" und einen Teil B für "Besonderes" beinhaltet.

 

Allgemeines: Alles rund um Theorie wie Steuern, Buchführung, kaufmännische Grundlagen etc. sowie einen kleinen Existenzgründungsbericht.

Besonderes: Alles rund um die beabsichtigte Branche, wie Zugangsvoraussetzungen, Büro (Angebot und Faktura), Kalkulation und fachspezifische Grundlagen - keine Meisterpflicht.

 

Wenn da in Deutschland nur die Gewerbefreiheit nicht wäre, aber die könnte man durchaus etwas anpassen (je nach Branche), wenn man wollte, entspreched anpassen.

Die Kehrseite: Es gäbe keine Dönerläden . . . 😉 (sage ich so abschätzig, weil ich tatsächlich eine "Katastrophe" betreute, die dann gekündigt wurde und danach der Zweite noch schlimmer als der Erste war).

 

Kurzer Schwank: Wir hatten mal ein Mandat aus Asti (Italien) die Schaumwein herstellten und in Deutschland eine Zweigstelle eröffnete. Mangels deutscher Sprachkenntnisse musste das Ehepaar in Stuttgart an vier Wochenenden (Sa+So) einen Gewerbekurs besuchen und mit einer kleinen Prüfung abschließen; auf italienisch.

Wir konnte uns recht gut auf hand-und-Fuss-Deutsch-italienisch mit Englisch recht gut verständigen.

Die Leute waren gebildet, das merkt man sofort. Die Buchführung war nach kürzester Zeit tadellos (damals noch in Papier) und der Kurs hat die Beiden sehr viel genützt.

 

So einen Vier-Wochenenden-Kurs mit kurzer Abfrage des Gelernten und obligatorischer Vorlage beim Gewerbeamt würde reichen.

 

So lässt man jeden sein Glück versuchen und jeder Dritte bleibt erfolglos, weil er Maßgebliches nicht bedacht hat.

 

 

jjunker
Allwissender
Offline Online
245 Mal angesehen

"Gewerbeführerschein"

 

Das greift zu kurz. Selbstständigen Führerschein sonst vergisst man die ganzen freien Berufe.

deusex
Allwissender
Offline Online
237 Mal angesehen

"Gewerbeführerschein"

 

Das greift zu kurz. Selbstständigen Führerschein sonst vergisst man die ganzen freien Berufe.

 

Die meisten freien Beruf benötigen bereits eine Qualifikation zur Ausübung und dort gehört das bereits in die Ausbildung integriert; wie das bei Meisterschulen auch der Fall ist.

Natürlich hast Du recht, dass da noch Fotografen etc. rumrennen, aber die sind zumeist recht übersichtlich mit den Unterlagen.

 

Letztlich darf man den Ball einfach nicht bei sich liegen lassen, sondern den Verursacher in der Verantwortung lassen und wenn dann eben Verspätungs- oder Säumniszuschläge etc. festgelegt werden; ein probates Mittel indes zur Mandantenerziehung, denn dann tuts dort weh, wo es weh tun sollte.

 

Uppss, wir schweifen ab . . . (gedrehte Belege)