Für den Fall, dass jemand noch nicht "klein" genug gedacht hat:
Irgendwo hatte ich es schon mal angedeutet - wir haben einen Kleingarten. Klassisch im Verein, Pachtland, Laube drauf. Auch ich habe von der Stadt Leipzig ein Ankündigungsschreiben bekommen, dass demnächst der Fragebogen für die neue Grundsteuer kommen wird ...
Ich freu mir. Der Großteil der Gartenfreunde wird seine ehemaligen Einheitswertmessbescheide ganz bestimmt aufgehoben haben.
Für die Kleingärten werden hier im Umfeld die Vereine selbst und nicht die Parzellenpächter tätig. Die Pächter müssen lediglich einen kleinen Fragebogen (siehe unten) ausfüllen. Die Herausforderung dabei besteht ausschließlich im korrekten lesen und in der korrekten Verwendung eines Gliedermaßstabes. Weiterhin werden Kenntnisse über die Rechenart "Multiplikation" vorausgesetzt.
Die allgemeine Unsicherheit und die ständigen neuen und unterschiedlichen Ansätze in Bezug auf die Deklaration lassen m. E. in einer Vielzahl von Fällen kaum eine andere Wahl zu, als erstmal abzuwarten.
... einfach nur "abzuwarten", wäre zu langweilig
Bei der Grundsteuerreform hat man ja die Chance,
quasi vom Sofa aus einer "Digitalen Revolution" live zuzuschauen
(von der Sütterlin-Schrift zu Bits&Bytes)
Die Einen stürmen mit Mistgabeln voran,
die Anderen schlagen sich 'durch die Büsche',
die Nächsten laufen einem Demagogen hinterher,
manche verfallen in einen Goldrausch
usw.
... ziemlich spannend, was in diesem Bereich alles so abläuft 😉
und dann gibt es die, die sich noch Popcorn holen und dabei zuschauen
Hallo @HGM-AUDIT ,
es ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen überflüssig, Probleme lösen zu wollen, die nicht existent sind und diese "Ausdruckerei" ist digitales Mittelalter und sollte zumindest Berufsangehörigen verboten werden.
Wenn dies ein Bauer im tiefen bayrischen Wald dann eben per Papier erlaubt bekommt, ist das etwas anderes; aber gerade Bauern sollte man in Bezug auf Digitalisierung nicht unterschätzen... Wie ich das heute sehe ist der Großteil der U70ern in der Lage PC/Notebook/Tablet zu bedienen und/oder hat jemanden an seiner Seite, der das kann und meine damit nicht den Steuerberater, sondern eher Kinder, Frau, Geschwister, Freunde, Bekannte . . . die das kostenlos machen.
Der 31.10.2022 ist ein wachsweicher Termin, der mich bspw. nicht im Geringsten interessiert, weil bis dahin noch viele bits und bytes den Datenfluss runterschwimmen.
Ich glaube eher, das Problem wird den Berufsstand weitgehend nur streifen.
Haben Sie aber Verständnis, dass Ihr o.g. Ausdruckproblem sicher keine Priorität besitzt.
Von der DATEV (oder sonst jemandem) bereits ein voll funktionsfähiges Programm zu erwarten, für eine Erklärung die frühestens am 1.07.2022 eingereicht werden "SOLL" bzw. "DARF" ... na ja.
Zu meinem vorigen Beitrag war mir indes noch nicht bewusst, dass das in Bayern "gehen soll", weiß ich aber zwischenzeitlich auch und hoffe, dass dies nur für Ausnahmen gilt; wer soll die ganzen Zahlen denn ins System "reinhacken"; da ist das letzte Wort nicht gesprochen . . . versprochen.
Ansonsten zur Problematik Grundsteuer per heute: Mal wieder viel Rauch um Nichts.
@eliansawatzki Danke, das sollte ich hinbekommen, in der Hoffnung, dass hier nicht wieder irgendetwas eigenes gebastelt wird, was komplizierter und ganz anders ist.
... überrascht mich, dass auch Pächter angeschrieben werden.
... hätte jetzt erwartet, dass nur Eigentümer von Grundstücken bzw. diejenigen, die im Grundbuch stehen, angeschrieben werden.
... aber evtl. läuft das bei Kleingarten-Vereinen anders, vor allem, wenn die Kommune der Verpächter ist.
... da sammelt vielleicht der Verpächter Daten für seine eigene Feststellungserklärung
[...] Mal wieder viel Rauch um Nichts [...]
.. also sollten wir alle besser die Füße still halten, bis weißer Rauch aus dem FINO-Schornstein kommt ?
... als Signal für:
habemus fertig !
Ich bin lediglich gespannt, wie viel Software-Pilze "Grundsteuer" noch aus dem Boden sprießen und die Konkurrenz beleben.
Ich schätze mal ab Juli wird aus so einigen Kaminen weißer Rauch aufsteigen; aus anderen wiederum nicht, wenn´s "nicht passt".
Man darf gespannt sein, wie sich die Anwendungskosten entwickeln und ob sich der ein oder andere Anbieter nicht ein betriebswirtschaftliches Waterloo programmiert hat.
Auszug FAQ BMF Punkt 13 : : In die Berechnung der Grundsteuer fließen künftig nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter ein.
Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke geht es konkret um fünf Parameter: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Heute sind für die Berechnung etwa 20 Faktoren nötig.
Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Gewerbegrundstücke sinkt die Zahl der von den Steuerpflichtigen zu erklärenden Angaben von bisher mehr als 30 auf maximal acht.
Ich denke, die Grundsteuer könnte man auch per Rauchzeichen einreichen 😉 Wer natürlich auf 53 Seiten Papier steht . . . wohlan.
Spannend wird auch die Antwort auf die Frage des Mandanten nach dem Honorar für fünf grundlegende Angaben.
@deusexDie Pilze sprießen schon wie nach einem Sommerregen
kleine Auswahl:
https://grundsteuerwert.de/de
https://grundsteuer-leichtgemacht.de/
https://grundsteuer-einfach.net/aktuelles-grundsteuer.html
https://www.einfach-grundsteuer.de/
https://www.easy-grundsteuer.de/#starten
https://www.easygrundsteuer.de/
Zumindest in die Namenswahl wurde nicht viel Kreativität gesteckt.
Vielen Dank @andreasgiebel für die Zusammenstellung.
Diese Links und ggf. noch weitere (u.a. Elster) füge ich zu gegebener Zeit meiner Info-Mail "Grundsteuer" bei und selbstredend eine kleine Voraberläuterung über die notwendigen Daten, um meine Mandanten von der scheinbaren Komplexität mental zu befreien.
Selbstverständlich werde ich in diesem Zug auch mein "Mindesthonorar" nennen und darüber nach §13 StbVV abrechnen.
Wer es dann nicht selber macht, ist selber schuld oder hat tatsächlich eine Fall mit besonderer Tragweite.
Selbstverständlich hat zuletzt der Mandantenwunsch Vorrang, sollte sich aber später nicht echauffieren, was das gekostet hat.
Wie erwähnt, geht es mir nicht darum, so viel Grundsteuerfälle wie möglich an Land zu ziehen, sondern so viele wie möglich zu vermeiden.
@deusex ,
@andreasgiebel hat die kleine Liste sicher nicht als Empfehlungsliste, sondern eher als 'Negativ-Liste' gemeint.
Ich selbst habe mal in eine der 'Empfehlungen' reingeschaut (in die .net(te) Empfehlung) und gleich Fehler bei der Honorarberechnung gesehen.
Wenigstens die StBVV sollten StBs 'aus dem FF' kennen 😅
Selbstverständlich sind es dann immer schwierige Fälle, so etwa wie bei den Privatliquidationen der Ärzte, um liquider zu werden
Nachtrag:
Negativ-Beispiele zu erwähnen ist immer etwas riskant, weil deren Werbesprüche oft an die Dummheit der Angesprochenen appellieren und viel zu oft tatsächlich an das Beste dieser 'Kandidaten kommen, nämlich an ihr Geld
Oh, danke für den Hinweis.
Da ich diese Links eher für meine Mandanten zum "Selbermachen" bereitstelle, entfällt in unserem Fall eine Honorarberechnung.
Wie ich das im Moment sehe, liegen bei mir in der Kanzlei zumindest drei Viertel der Grundstücke im ELSTER-Erfassungskosmos.
Ich denke @andreasgiebel hat die Liste weder als Positiv- oder Negativliste erstellt, sondern wollte vielmehr damit aufzuzeigen, wie schnell der Markt schon mit "Grundsteuer-Apps" geflutet wurde.
Selbstredend werde ich auch einen kurzen Blick auf die "Empfehlungen" werfen, bevor diese gepostet werden.
Nichtsdestotrotz könnten bei geschilderten fehlerhaften Honorarberechnungen, durchaus auch Zweifel bei den übrigen Programmbestandteilen aufkommen und man sollte mit konkreten Empfehlungen "vorsichtig zurückhaltend" agieren.
@deusex schrieb:
...
Von der DATEV (oder sonst jemandem) bereits ein voll funktionsfähiges Programm zu erwarten, für eine Erklärung die frühestens am 1.07.2022 eingereicht werden "SOLL" bzw. "DARF" ... na ja.
Ich habe ja Verständnis dafür, dass die Programmierer nur tätig werden können, wenn sie verbindliche Vorgaben haben. Auch die Programmierung selbst samt Qualitätskontrolle dauert natürlich einige Zeit. Aber die frei geschaltenen Features sollten schon funktionieren.
Vielleicht noch eine Anmerkung zum Thema Honorar:
Hausverwaltungen dürfen ja diese Feststellungserklärungen für die von Ihnen betreuten WEG's erstellen und einreichen. Wir haben eine Hausverwaltung als Mandant. Vom Geschäftsführer weiss ich, dass die HV's Honorare in der Größenordnung von 20,00 EUR pro Erklärung aufrufen.
Aber auch Steuerberater werben im Internet schon mit Pauschalpreisen von unter 100 EUR pro Erklärung. Da lt. StBVV Pauschalhonorare aber nur für mindestens jährlich wiederkehrende Tätigkeiten zulässig sind, sollen wohl schon erste Steuerberaterkammern tätig werden.
Hier sind sicher noch Diskussionen mit Mandanten vorprogrammiert.
Hallo @dprobst ,
nun das sind erfreuliche Nachrichten und da je Fall mit Vor- und Nacharbeiten mindestens über eine halbe Stunde anfällt und je angefangene halbe Stunde abzurechnen ist, bewegen wir uns im Mittel bei 105 €, was sogleich die Mindestvergütung (bei mir zumindest) darstellen würde. Darüber hinaus korrespondierend zum gleichen Satz.
So würde ich das Angebot von vornherein unterbreiten und wer dies zu diesen Konditionen annehmen mag, darf dies gerne und erhält vollumfängliche Unterstützung und sorgfältige Arbeit.
Ich möchte nicht wissen, wieviel falsche Grundsteuererklärungen eingereicht werden die zu einer höheren Grundsteuer führen, als nötig; insbesondere der Langzeiteffekt einer zu hoch ermittelten Grundsteuer ist hier kritisch.
Wir werden sicherlich auch Fälle von "Selbermachern" vorgelegt bekommen, wo der Bescheid geprüft werden soll; auch hier korrespondiert nach meiner Vorstellung das Honorar nach o.g. Grundsätzen und mindestens 31 Minuten.
Ferner ahne ich ebenso bereits, dass man bei einigen "Selbermachern" mal "kurz drüber schauen soll, "ob es richtig ist"; Vergütung ist mindestens so hoch, als ob die Erklärung in der Kanzlei erstellt wurde.
Wenn die HV es für 20,00 € machen, ist das vollkommen o.k., soll mir recht sein und ich bin raus . . .
In jedem Aufgabengebiet des Steuerberaters gibt es immer wieder, irgendjemanden der etwas billiger macht, als man selbst.
Diese Diskussion bzw. Feilschen habe ich vor Jahren aufgegeben, denn die Honorare ermittle ich und nicht der "Käufer" . . . diese Basarmentalität konnte ich noch nie leiden.
Wer meine Leistung zum angebotenen, leistungsgerechten Preis annehmen mag, darf dies gerne tun oder lassen.
Ich stimme Ihnen aus ganzem Herzen zu. Ich reisse mich auch nicht darum, in Konkurrenz zur HV zu treten und werde jedem raten, die Erklärung in so einem Fall von der HV erstellen zu lassen, aber ich weiß, dass es einige Mandanten gibt, die dann mit dem Argument kommen und dann sind wieder sinnfreie Diskussionen an Telefon angesagt....
Ganz klar: Ich kaufe mir keine Arbeit.
Ich sehe ebenfalls die Selbermacher, die dann kommen, wenn es Ärger mit dem Finanzamt gibt. Dann soll der Steuerberater die Kastanien aus dem Feuer holen, aber bitte möglichst günstig.....
Nun, die Grundsteuer gehört zu den Realsteuern lt. §1 (1) Nr. 2 StbG und die Befugnis richtet sich nach §2 StbG insofern würde ich auch mal die Frage in den Raum werfen, ob die Hausverwaltungen hierzu überhaupt befugt sind.
Kann natürlich auch falsch liegen und es krebst irgendwo ein Ausnahmegenehmigung herum, die mir nicht bekannt ist, weil ich mit dem Thema noch nicht intensiv befasst habe.
@deusex schrieb:[...] es krebst irgendwo ein Ausnahmegenehmigung herum, die mir nicht bekannt ist, weil ich mit dem Thema noch nicht intensiv befasst habe.
Das hat mit der aktuellen Reform nichts zu tun; HV waren auch vorher schon dazu berechtigt, siehe § 4 Nr. 4 StBerG
Danke für die Info
@bodensee schrieb:(...) nur in 11 Bundesländern.
In den FAQ steht in Fettschrift "noch nicht" ...
Ich bin mir nicht sicher, wie dieses "noch nicht" zu interpretieren ist, aber man könnte doch - trotz dem sich anschließenden Hinweis auf die Alternative ELSTER - auf die (kühne) Idee kommen, dass die 5 fehlenden Bundesländer noch folgen 🤔
Jedenfalls würde ich das sehr begrüßen, denn ich halte es wie @deusex ... jeder Grundsteuerfall den ich nicht mache, ist ein guter Grundsteuerfall 😁
... die 5 Bundesländer
und
... sind ja genau für die 'Geschäftsmodellierer' interessant, die bundesweit und am liebsten volldigitalisiert und 'mit studentischen Hilfskräften' und mit möglichst wenig Aufwand die x bis 18/20 der vollen Gebühr 'abgrasen' wollen.
... nach dem Motto :
"ist der Ruf erst uriniert, lebt sich's völlig ungeniert"
... dass sich die Entwickler-GmbH der kostenlosen Grundsteuerlösung ( https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ , 100%ige Tochter des Bundes) (noch) nicht um diese 5 Bundesländer kümmert, könnte daran liegen, dass die Feststellungserklärung hier vielleicht keine programmiertechnische Herausforderung darstellt 😎
... es ist gar nicht so einfach, etwas sehr Einfaches noch einfacher zu machen 😎
... aber Ba-Wü macht es noch ein wenig spannender 😉
Ba-Wü ist eben ganz auf das Prinzip "just-in-time' getrimmt.
Vermutlich hat die Autoindustrie abgefärbt
Wer allerdings auf www.boris-bw.de sucht, sollte auf der Suche nach einer Ausbildung sein und nicht auf der Suche nach Bodenrichtwerten
... 'witzig' ist auch, dass es noch in 2017 in ganz Ba-Wü offenbar noch keine Bodenrichtwerte gab, außer rund um Dußlingen in einem Radius von max 20 km.
Lebt und arbeitet dort vielleicht eine bekannte Persönlichkeit aus der Branche der Immobiliengutachter oder ein Politiker, der im Nebenberuf noch ein Gutachterbüro betreibt ? 😎
... heute, in 2022, gibt es deutlich weniger weiße Flecken auf der BORIS-Landkarte von Ba-Wü, aber immer noch genug, um die Karte als 'Flickenteppich' zu bezeichnen
Da wird man in Ba-Wü als Grundstückseigentümer wohl um jeden Euro an Bodenrichtwert feilschen müssen 😉
@vogtsburger
Mal sehen welche Bundesländer tatsächlich schaffen ihre Info Portale bis zum 01.07. an den Start zu bekommen. Einige sind ja hier schon recht weit
z.B. Niedersachen https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/
oder Hessen http://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis
@andreasgiebel schrieb:@vogtsburger
Mal sehen welche Bundesländer tatsächlich schaffen ihre Info Portale bis zum 01.07. an den Start zu bekommen. Einige sind ja hier schon recht weit
z.B. Niedersachen https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/
Klasse, Niedersachen!
Adresse eintragen, klick und fertig ist der "Auszug aus dem Grundsteuer-Viewer".
Geht doch!
Nachtrag:
Das Hochladen bzw. die Datenübernahme aus Einkommensteuer "Anlage V" oder "Anlage L" soll ab KW20, also seit letzter Woche, verfügbar sein.
Wie ist die Vorgehensweise und welche "relevanten Daten" werden übernommen ?
Gibt es dazu ein kleines Video oder zwei Halbsätze irgendwo in den FAQ ?
Klasse, Niedersachen!
Adresse eintragen, klick und fertig ist der "Auszug aus dem Grundsteuer-Viewer".
Geht doch!
Der Teufel steckt leider wie in der ganzen Grundsteuer im Detail. Adresse eingeben findet zwar das Grundstück, aber kleine zugehörige Flurstücke (in meinem Testfall die anteilige Zufahrtsstraße und zwei winzige Flurstücke dazwischen) werden nicht von selbst zugeordnet.
Kein Fehler des Katasteramtes, zur Adresse wurde die richtige Flur gefunden, aber die übrigen Flächen ergeben sich wohl nur aus dem Grundbuchblatt.
Wie ich damit in der Praxis umgehe weiß ich noch nicht (vielleicht: Mandant bestätigt Grundstücksgröße), aber ich hoffe eh auf möglichst wenig Fälle.
@stefanbrust schrieb:
[...] Der Teufel steckt leider wie in der ganzen Grundsteuer im Detail [...]
... stimmt, ich habe schon sehr oft 'dem Teufel in's Auge geblickt' 😅
Entweder ziehe ich die Fehler in Grundbüchern magnetisch an oder ein recht großer Prozentsatz der Grundbucheintragungen ist tatsächlich fehlerhaft oder zumindest 'erklärungsbedürftig'
... ich werde jedenfalls keine Daten akzeptieren und deklarieren, die mir falsch erscheinen.
Eine Finanzbeamtin hat mir vor kurzem auch dazu geraten, vermeintlich falsche Daten zu korrigieren. Dann landet die Feststellungserklärung automatisch auf dem (analogen) Schreibtisch (Desktop) eines/einer Sachbearbeitenden in der Finanzverwaltung.
Die Hersteller von Schreibtischen werden vermutlich in den nächsten Monaten oder gar Jahren einen Boom erleben 😅
Nachtrag:
... witzig, heute kam auch wieder ein Stapel von FA-Briefen (wg der Grundsteuerreform) hereingeflattert, ...
... pro Grundstück je ein separater Brief mit je einem "Datenstammblatt", das die Daten eines oder mehrerer Flurstücke enthält ...
... und mehrere davon auf den ersten Blick mit Fehlern (diesmal rel. harmlose Fehler wg. falscher Hausnummer und geänderten Straßennamen)
Ich hoffe, dass man sich wenigstens auf die Einheitswert-Aktenzeichen verlassen kann zur eindeutigen Identifikation des Objekts
... ein kleines konkretes Beispiel:
Ein Privatgrundstück (EFH) setzt sich aus 4 Flurstücken zusammen
Die Finanzverwaltung schickte 4 "Datenstammblätter" ...
... mit 4 verschiedenen Aktenzeichen,
... mit 4 unterschiedlichen Lagebezeichnungen (Straßenname + Hausnummer)
(allerdings keine davon identisch mit der Postanschrift)
... die Daten stammen aus 2 verschiedenen Grundbuchblättern
... die 4 Flurstücke haben 2 unterschiedliche Bodenrichtwerte
Wer von den beteiligten Personen, Institutionen oder Algorithmen sollte jetzt den großen Durchblick haben ?
@vogtsburger schrieb:
... ein kleines konkretes Beispiel:
Ein Privatgrundstück (EFH) setzt sich aus 4 Flurstücken zusammen
Die Finanzverwaltung schickte 4 "Datenstammblätter" ...
... mit 4 verschiedenen Aktenzeichen,
... mit 4 unterschiedlichen Lagebezeichnungen (Straßenname + Hausnummer)
(allerdings keine davon identisch mit der Postanschrift)
... die Daten stammen aus 2 verschiedenen Grundbuchblättern
... die 4 Flurstücke haben 2 unterschiedliche Bodenrichtwerte
Wer von den beteiligten Personen, Institutionen oder Algorithmen sollte jetzt den großen Durchblick haben ?
Da braucht's dann auch keinen "automatischen" Datenabgleich via Schnittstelle der "Grundsteuer-Applikation", oder?
Wer will diesen dieses Datenkonglomerat denn ernsthaft verarbeiten?
Einzig der bayrische Weg, scheint der richtige zu sein.......mit "Datenrückschreibung" nach manueller Amtserfassung durch die Behörden.....
Das dauert dann Dekaden.....
Läuft in Deutschland...