Natürlich wollen die Mandaten wissen, was kostet der Spass und natürlich rechne ich das mit den jetzigen Hebesätzen aus + Hinweis mit dem Hebesatz aus 2022.
KN ist ja am überlegen eben den Hebesatz noch zu erhöhen, dann Prost Mahlzeit wird hier schon teuer genug.
@vogtsburger Was sagen Sie dann ihren Mandanten ? Kann ich nicht ? 🤣 Weiß ich nicht ? Ich kann nicht in die Glaskugel sehen ?
Aus meiner Erfahrung kommt der Satz vom Mandanten dann nehmen Sie doch den Hebesatz von heute und dann sind wir bei dem was @oliverstippe sagte und rechnete.
@bodensee schrieb:Natürlich wollen die Mandaten wissen, was kostet der Spass und natürlich rechne ich das mit den jetzigen Hebesätzen aus + Hinweis mit dem Hebesatz aus 2022.
Besser eine falsche Auskunft geben, als gar keine?
Gerade die, denen Sie jetzt eine Prognoseberechnung erstellen, sind diejenigen, welche sich beschweren, wenn die Prognose falsch war.
Wir müssen den Mandanten klar machen, dass wir definitiv wissen, wie hoch der Gegenstandswert ist :-), aber keine Ahnung haben, wie die Steuer aussehen wird.
Das Ganze hat ja aber noch Zeit bis zum Februar 2025. Rund 30 Monate.
die Formel zur Berechnung der Grundsteuer hat sich geändert
die 'Steuermesszahl alt' ist auch nicht mit der 'Steuermesszahl neu' zu verwechseln
und der 'Hebesatz neu' wird eine gaaaanz andere Zahl sein 😉
P.S.
das gesamte Steueraufkommen soll für die Gemeinden ja in etwa gleich bleiben
... wer's glaubt 😎
Bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer ?
Meine Software rechnet Steuermeßzahl Neu * hebesatz = Grundsteuer neu.
Variabel ist hier nur der Hebesatz und der wird ,das würde mich wundern, bestimmt nicht gesenkt.
Das Problem wird sein das Gebiete mit hohen Bodenrichtwerte teuer werden mit der Grundsteuer und andere werden billiger werden. Insgesamt über Deutschland hinweg kann es gut sein das sich das neutral verhält.
Meine Mandanten sind es gewohnt von mir eine konkrete Auskunft zu erhalten und die bekommen sie auch,
wenn es Unsicherheiten gibt teile ich diese mit.
Probleme hatte ich damit noch nie. Eher das Gegenteil endlich mal konkrete Auskünfte und keine Ausflüchte.
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer (neu)
eine Gleichung mit 3 Unbekannten ----> mathematisch anspruchsvoll 😄
P.S.
mit den Begriffen kann man schnell in's Schleudern kommen
oft wird mit dem Begriff "Grundsteuermessbetrag" gearbeitet
(Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag)
Drei Unbekannte? Ich sehe nur eine.
Grundsteuerwert = neuer Einheitswert
Steuermesszahl = 0,31 Promille (die alte ist 2,6 Promille wenn ich mich nicht irre).
(... habe den Post sicherheitshalber gelöscht ...)
... man wird noch ganz meschugge bei diesem Grundsteuer-Chaos ...
Fakt ist aber, dass heute noch niemand sagen kann, wie hoch die Grundsteuer für ein bestimmtes Objekt sein wird, da die Gemeinden ihre Hebesätze erst in 2024 selbst festlegen werden und sogar in manchen Bundesländern eine neue "Grundsteuer C" 'erfinden'.
Wenn man im 'Idealfall' davon ausgeht, dass die Gemeinden das gleiche Grundsteueraufkommen erreichen wollen, kann es eigentlich nur Verschiebungen bzw. 'Verwerfungen' zwischen den einzelnen Objekt-Typen geben, also z.B. bei Wohnanlagen zukünftig eine niedrigere Grundsteuer pro Wohneinheit, bei freistehenden Einfamilienhäusern mit größerer Grünfläche zukünftig (vielleicht) eine höhere Grundsteuer
Auf Nachfrage der Mandanten kann man über die Höhe der zukünftigen Grundsteuer meiner Meinung nach nur spekulieren.
Für den 'durchschnittlichen' Grundstückseigentümer dürfte sich bei der Grundsteuer eigentlich nicht viel ändern ..... falls die Gemeinde nicht deutlich mehr an Grundsteuern kassieren will (oder darf)
... und weil man als Gemeindeverwaltung ab 2025 vielleicht nur wenige Prozent erhöhen will oder darf, erhöht man lieber jetzt schon den Hebesatz, damit man ab 2025 auf dem höheren Niveau bleiben kann 😃
... alles ziemlich verwirrend ...
dann lieber fahruntüchtig,
habe ich mich bislang noch nicht sehr intensiv damit beschäftigt. Aber leider kommen jetzt doch täglich Anfragen aus der Mandantschaft und zu meinem Leidwesen andere Bundesländer:
Hessen , Niedersachsen, Schleswig-Holstein usw. 😠
Bei den üblichen Steuererklärungen (z.B. KöSt, ESt, USt oder GewSt - vermutlich auch ErbSt oder Schenkungsteuer (aber die mache ich nicht)) erhält jeder Mandant -natürlich- eine Zahl mit der vermutlichen Erstattung oder Nachzahlung.
Bei der Grundsteuer nicht - und bisher hat keiner danach gefragt (zumindest bei uns). Jeder war nur heilfroh, dass er/sie/es es nicht machen musste und wir ihnen den §$%!&? dankenswerterweise abgenommen haben.
Meine Chefin war auch sehr erstaunt - noch nie wurden unsere Rechnungen so schnell bezahlt, wie die für die Grundsteuererklärung.
die Mandanten aus den anderen Bundesländern suchen sich jetzt vielleicht einen StB in Bayern und BW, in der Annahme, dass man dort viel mehr Zeit für die Feststellungserklärung zur Verfügung hat
(wegen den einfachen Grundsteuermodellen in Bayern und BW) 😁
@m-brunzendorf: Genau so mache ich es auch. Ich erkläre den Mandanten, dass Ihnen die Berechnung des Wertes gar nichts bringt, weil wir die Hebesätze für 2025 noch nicht kennen. Ich biete an, es gegen Zeithonorar selber zu berechnen. Wollte bisher keiner.
Für die Prüfung der Bescheide habe ich eine Excel Datei entwickelt, die zumindest Standardfälle leicht berechnen kann. Von meinen Grundsteuererklärungen betreffen 90 % Einfamilienhäuser aus 3 Städten, da kann ich die Mietniveaustufen schnell auswendig. Der Rest ist sehr schnell nachzuprüfen.
Meine Mandanten erhalten die Berechnung mit dem Messbetrag und dem Hinweis auf die Variable "Hebesatz der jeweiligen Gemeinde"...
Ich bin aber gerade noch über etwas anderes gestolpert... Landwirtschaftliche Grundstücke in Hessen...
Über das Einheitswertaktenzeichen kann ich mir den Sonderkatasterauszug Hessen als PDF abrufen (über die Hessische Steuerverwaltung). Dieses PDF tippe ich ab... händisch... (ein Hoch auf die Digitalisierung) und erhalte meine Berechnung des Hebesatzes anhand der vom Finanzamt übernommenen Ertragsmesszahlen.
Im Grunde genommen melde ich dem Finanzamt digital die Zahlen ,die ich mir analog beim Finanzamt geholt habe!
Ich bin am überlegen, ob es sinnvoll ist, die Ertragmesszahlen zu überprüfen, d.h. stimmt die Einstufung des Finanzamtes noch.. aus landwirtschaftlicher Nutzung wurde inzwischen Brachland, da Naturschutzgebiet. Ich habe aber keinerlei Möglichkeit in der Erfassung hier eine Hinweis oder ähnliches aufzunehmen.
Wie sehen Sie das? Wie gehen Sie vor? Prüfen Sie die einzelnen Nutzungen der Flächen?
Grüße, Sonja Prechtner
Zu Sonja Prechtner:
"Im Grunde genommen melde ich dem Finanzamt digital die Zahlen ,die ich mir analog beim Finanzamt geholt habe!"
=> in Baden Württemberg machen wir eigentlich bei allen Grundsteuererklärungen nichts anderes. Wir melden die Zahlen die wir uns von der Finanzverwaltung bzw. Gemeinde digital oder analog geholt haben...
So kann man auch die Verwaltung digitalisieren bzw. unterschiedliche Systeme zusammenfassen.
Man braucht nur viele fleißige Bürger (und Steuerberater), die das für einen übernehmen ....
Viele Grüße
S. Berger
So und hier sind wir dann bei "wünsch Dir was" oder so ähnlich.... 🤔
Wenn ich es mir aussuchen kann aber keins der drei Auswahlmöglichkeiten zutrifft....
Sehr durchdacht die ganze Sache
Da denkt man sich doch mittlerweile -immer öfter - "denn sie wissen nicht was sie tun"
Und der Grundgedanke dieser "Macher" ist wohl - "zum Glück müssen es ja die anderen ausbaden!"
VG
Regi
Heute haben wir tatsächlich die ersten Bescheide bekommen. Und ich dachte wir könnten uns noch monatelang Zeit lassen und entspannen.
Grrrr.
Die dazugehörenden Steuererklärungen haben wir über Elster erstellt und übermittelt.
Ich habe heute auch die ersten Bescheide bekommen. Die Berechnungen stehen vollständig drauf (anders als der BdSt behauptet) und sind leicht nachzurechnen. Dauert keine 5 Minuten. Man legt die abgeschickte Erklärung, ein aufgeschlagenes Gesetz daneben und dann ist das schnell gemacht. Bin heilfroh, nur Elster zu nutzen und meine Lebenszeit nicht mit halbgarem Schrott zu verschwenden.
dann wäre es interessant zu erfahren, ob die festgestellten Grundsteuerwerte auch den eigenen Berechnungen entsprechen.
Bei der Erstellung und Übermittlung der Erklärung per ELSTER musste man ja nicht selbst rechnen, aber zur Prüfung des Bescheids muss man wohl oder übel 'in diesen sauren Apfel beißen', da es ja ein Grundlagenbescheid ist, gegen den man bei Bedarf rechtzeitig Einspruch einlegen muss.
Unsere bisherigen Erklärungen wurden alle per Grundsteuer-Digital erstellt und übermittelt. Wir hätten es auch üüüberhaupt nicht eilig mit dem Erhalt der Bescheide bzw. mit der Bescheidprüfung
Ich habe bislang einen Bescheid mit Unterstützung einer Arbeitshilfe des NWB-Verlages teilweise geprüft.
Hänge aber noch an einer "Excel-Zelle" fest, die das Hilfsprogramm (auf Excel-Basis) partout nicht selbständig füllen möchte.
Da muss ich noch einmal ran.
Gruß
Martin Heim
.. apropos Steuerberechnungen:
die Darstellung der Steuerberechnungen und die Dateibezeichnungen dieser Steuerberechnungen haben sich in Grundsteuer-Digital ziemlich stark geändert, oder sagen wir 'verbessert'
Jetzt kann man an den Dateinamen sogar die Adresse des Objekts erkennen.
Vielleicht steht demnächst sogar noch der Mandanten-Name oder die Mandantennummer im Dateinamen 😉
Viele Probleme entstehen eben erst bei vielen Dateien, vielen Mandanten und vielen Objekten 😊
Die neuen Berechnungsergebnisse unterscheiden sich zum Glück nicht von den alten. Das wäre nämlich dann wieder eine neue Katastrophe
Nachtrag:
Übrigens, ich hätte große Lust, die Übermittlung der restlichen Erklärungen noch eine ganze Weile bewusst zurückzuhalten, um nicht jetzt schon von einer Lawine von Bescheiden überrollt zu werden. Es wurde nämlich schon eine 3-stellige Anzahl an Erklärungen übermittelt.
Es wird sich wohl demnächst herauskristallisieren, ob man i.d.R. die Bescheide akzeptieren kann oder 'auf breiter Front' Einspruch einlegen muss bzw. Einspruch einlegen sollte
... apropos
Das Hilfesystem in "Grundsteuer-Digital" ist eine wahre Fundgrube für nicht hilfreiche Texte
... Beispiel gefällig ?
... no comment ... 😎
... noch ein zweites Beispiel gefällig ?
... also doch keine CSV-Datei und keine eigene Excel-Datei, na bravo !
Hat schon mal jemand mit den so 'genialen' Importvorlagen gearbeitet ?
... umständlicher geht es nach meiner Erfahrung nicht, aber ich will jetzt keine Beispiele für noch 'schlimmere' Excel-Tabellen sehen
... 'selbstverständlich' ist die gesamte Struktur der Excel-Arbeitsmappe (Importvorlage) geschützt, na bravo !
... soviel zu den Möglichkeiten in GrundsteuerDigital und zum Informationsgehalt des Hilfesystems.
"in fino veritas est" ? 😎
Au weia. Wie gut, dass ich mit diesem Schrottprogramm nicht mehr arbeite und auch in Zukunft um jedes fino-Produkt einen großen Bogen machen werde.
... es ist nicht alles Schrott, was 'rostig' aussieht ... manchmal ist es auch "Kunst", wie z.B. bei der Gartenkunst aus Cortan-Stahl
... und da wir gerade beim Begriff 'Garten' sind ...,
... auch bei der Nutzungs-"Art" oder bei der Grundstücks-"Art"
... Spaß beiseite, es gibt auch Funktionen, die in GrundsteuerDigital überraschend komfortabel sind, z.B. dass beim Klick auf den Link mit der Adresse des Objekts (z.B. "Mietwohngrundstück: Musterstraße 11, xxxxx Musterstadt") direkt das Grundstück in "Google Maps" angezeigt wird
... die Suche nach den guten Funktionen in GrundsteuerDigital ähnelt allerdings eher der Perlenfischerei. Man muss lange suchen, bis man eine echte Perle findet 😎
Nachtrag:
@vogtsburger schrieb:
[...] dass beim Klick auf den Link mit der Adresse des Objekts [...] direkt das Grundstück in "Google Maps" angezeigt wird [...]
... diese Funktion ist natürlich sehr schön, um sich einen Eindruck über die Lage und das Umfeld des Objekt zu verschaffen.
Noch nützlicher wäre allerdings die direkte Anzeige der "Wirtschaftlichen Einheit" und der Flurstücksdaten (Flur, Zähler, Nenner, Fläche) etwa so wie bei der Funktion "Datenbeschaffung" -> "Liegenschaftsinformationen" ("Luftbild", "Amtliches Luftbild", "Liegenschaftskarte", "Schrägluftbild"), die tatsächlich sehr gut zu gebrauchen ist.
"Google Maps" ist übrigens bei LuF-Grundstücken kaum zu gebrauchen, da diese Grundstücke ja keine 'normale' Adresse (Straße, Hausnummer) haben. Mit Google Maps findet man jedenfalls keine Flurstücke über Flurnummer, Zähler und Nenner.
Die Implementierung von Google Maps ist ein schönes Beispiel von nett gemeint aber im Grunde nutzlos.
Anstatt das Programm mit solchen Dingen zu überfrachten, sollten sich die Entwickler auf die Kernfunktion eines Steuerprogramms konzentrieren.
Wie gesagt, ich bin mit dem Ding durch. Auch wenn es sich zum besten Programm auf dem Markt mausern sollte.
Der aus meiner Sicht katastrophale und kundenunfreundliche Umgang seitens fino wirkt bei mir nach, obwohl ich normalerweise kein nachtragender Mensch bin.
Wir nutzen mittlerweile Opti.tax. Das Programm ist optisch eher "clean", um es mal freundlich auszudrücken. In der Bedienung nicht besonders intuitiv, aber nach der Bearbeitung von zwei oder drei Fällen hat man den Bogen raus. Für unsere Fälle in Niedersachsen bringt mich das Programm mittlerweile schnell und zuverlässig zum Ziel. Und das für einen Bruchteil der Kosten, die von den beiden "großen" Lösungen aufgerufen werden.
Um mal einen Vergleich in die Runde zu werfen:
Wir sind bei der Erstellung mit Opti.tax in einem Polo in der Grundausstattung unterwegs. Das reicht völlig aus. Die "dicken Karren" mit umfangreicher Sonderausstattung benötigen wir für die Erstellung in Niedersachsen nicht.
... der Aufruf von "Google Maps" ist aus meiner Sicht sehr wenig Aufwand und nur 1 Klick entfernt
... einfach den Link zu Google Maps mit Hilfe der Wohnadresse zusammensetzen und schon hat man die Karte mit der gesuchten Adresse vor Augen.
Wenn man sonst schon kaum Komfort anbietet, sollte man wenigstens das nutzen, was auch mit einfachsten Mitteln möglich ist
Beispiel:
die Adresse : Unter den Linden 77, 10117 Berlin
wird zum Link :
https://www.google.com/maps/place/Unter%20den%20Linden+77,+10117+Berlin
... 1 Klick reicht und schon hat man den Komfort 😉
... einfacher geht's kaum
... was ich allerdings doch deutlich 'blöder' finde, ist, dass bei der gebührenpflichtigen "Datenbeschaffung" der "Liegenschaftsinformationen" des Öfteren nicht mal die wichtigsten Stammdaten der Flurstücke geliefert werden (können)
Beispiel:
... wobei mir der Fachbegriff "Umring" leider nicht bekannt ist
(vielleicht hat es ja etwas mit dem 'Umring der Nibelungen' oder mit 'Herr der Umringe' zu tun) 😎
Apropos,
wenn FKZ und Fläche nicht vorliegen, wird vermutlich nur der Bodenrichtwert geliefert, der allerdings auch öfters mal fehlt (z.B. in BaWü)
Was passiert eigentlich, wenn FKZ und Fläche und BRW fehlen ?
Wird dann die Gebühr für "nichts" berechnet ?
... heißt dann diese Gebührenposition auf der Abrechnung "Berliner Luft" ?
Nachtrag:
inzwischen weiß ich, dass es den Begriff "Umring" tatsächlich gibt.
Es ist ein Fachbegriff aus der Vermessungstechnik und bedeutet einfach bloß georeferenzierte Polygone, also die genaue Lage und Form der Grundstücke inkl. der Koordinaten
... das muss ich mir jetzt bloß noch im Gedächtnis speichern 😉
Apropos "Google Maps":
bei LuF-Grundstücken versagt "Google Maps" leider gnadenlos.
Landwirtschaftliche Grundstücke haben leider i.d.R. keinen Straßennamen und keine Hausnummer.
... und dann findet "Google Maps" bzw. in GrundsteuerDigital der Klick auf den Link mit der Adresse des Grundstücks entweder nichts oder ein falsches Ziel
Beispiel:
wenn ein Acker die Lagebezeichnung "Auf dem Holzweg" in der Gemeinde "Himmelreich" hat,
findet "Google Maps" evtl. ein Wohnhaus mit der Adresse "Auf dem Holzweg" in der Gemeinde "Höllental" und zeigt das Satellitenbild dafür an. Na bravo !
Ich bin selbst schon in diese 'Pfütze' getreten und wunderte mich über das Ergebnis 😉
Es ist gar nicht mal so einfach, gezielt nach Flurstücken zu suchen und sie direkt anzuzeigen.
Kennt jemand eine gute URL bzw. einen seriösen 'Online-Dienst', der die Flurstücksuche komfortabel und bundesweit zur Verfügung stellt ?
Die üblichen Geoportale sind nicht bundesweit und -einheitlich verfügbar und meist ziemlich 'hakelig'
... es überrascht mich ein wenig, dass es hier zum Thema "GrundsteuerDigital" so ruhig geworden ist.
... vielleicht kämpft man ja 'flächendeckend' wie Don Quijote und Sancho Panza gegen die 'Windmühlen' von "GrundsteuerDigital".
... mir ist sowieso nicht klar, welche Funktion die "GrundsteuerDigital Community" (https://feedback.grundsteuer-digital.de/) eigentlich hat oder haben soll
Mein Eindruck ist, dass man in den aktuell "1.365 topics" kaum hilfreiche Antworten findet.
In der Regel verlaufen die Fragen im Sand bzw. im Nirwana oder werden mit Hilfe von nichtssagenden Statusbezeichnungen auf die lange Bank geschoben
... ich erspare mir die Aufzählung der Statusbezeichnungen, da ich überhaupt nichts damit anfangen kann ...
Neuerdings irritiert mich ein Effekt, der erst seit kurzem auftritt.
Beim Versuch, "Mandanten" oder "Grundstücke" zu exportieren, erhält man nämlich neuerdings die Meldung "keine Daten für den Export gefunden"
... keine Ahnung, wie man die Daten 'schön präsentieren' bzw. 'unter die Nase halten' muss, damit der "Export" funktioniert
Es ist jeweils eine große Anzahl von markierten 'Export-Kandidaten' vorhanden, aber "GrundsteuerDigital" entscheidet anscheinend nach einer eigenen Logik, was exportiert wird
@vogtsburger schrieb:
... es überrascht mich ein wenig, dass es hier zum Thema "GrundsteuerDigital" so ruhig geworden ist.
Dank Ihnen, @vogtsburger, werden wir doch immer auf dem neuesten Stand der (vermeintlichen) Unzulänglichkeiten des Programmes gehalten. Und können beurteilen, ob das ebenfalls zutrifft.
Mit der Exportmöglichkeit befasse ich mich eigentlich überhaupt nicht. Warum auch? Machen wir in anderen Steuerprogramme auch nicht.
Wenn wir hier Probleme mit dem Programm haben, lösen wir die pragmatisch über die Hotline. Bisher klappte das (mehr oder weniger) einwandfrei.
Der große Showdown steht natürlich in den nächsten Wochen bevor. Schauen wir mal...