Hessen möchte in einem Projekt die Steuererklärungen für die Bürger erstellen, die keinen Steuerberater haben und Arbeitnehmer sind.
Dies soll in Form einer vorausgefüllten Steuererklärung erfolgen, die dann ergänzt oder akzeptiert werden soll.
Wenn das Finanzamt die Steuererklärung macht
Ich gehe mal davon aus, dass die Idee Zuspruch und Ablehnung erfährt.
Der Berufsstand ist sowieso bereits überlastet und dieses Projekt bundesweit einzuführen, wäre doch eine echte Entlastung für Alle: Steuerpflichtige, Finanzamt, Steuerkanzlei.
Ich persönlich würde "Pro" votieren. Was meint Ihr ?
Wo ist der Unterschied zum heutigen:
Edit: Ah, Link gelesen. Das ist dann quasi eine Schätzung mit abgabebefreiender Wirkung. Klingt gut für mich.
Ich denke, diese Nachricht ist der Werbung geschuldet "Der durchschnittliche Arbeitnehmer bekommt bis zu 1.200 Euro erstattet" .... so ein Quark.
So ein automatischer Bescheid-Vorschlag bringt nur unnötigen Verwaltungsaufwand und Diskussionen über "wieso" und "weshalb".
mfg
In Dänemark, Norwegen, Schweden gibt es das m.E. schon.
Fraglich ist, ob das Finanzamt dann nur für Pflichtveranlagungen oder auch für Antragsveranlagungen dieses Modell anbietet, ob man das aktiv anwählen muss usw...
Mittelfristig werden dadurch die reinen Lohnsteuerhilfevereine weniger Arbeit haben, was beim Steuerberater dadurch an Umsatz weg ist, mal sehen. Bei einfachen Erklärungen ist das kein Problem, bei AN mit höherem Einkommen, die man schon mehrere Jahre bearbeitet, hat man in der Regel einen guten Stundensatz.
Ich denke, das wird irgendwann bundesweit so kommen, ob man das gut findet oder nicht.
Das ist eben keine Schätzung, das ist das was man beim Steuerberater macht und ohne den persönlichen individuellen Bereich wie Spenden, Handwerkerleistungen, außergewöhnlichen Belastungen und Vers. Die normale Steuer und wem das nicht gefällt und die Steuerzahllast zu hoch ist oder die Steuererstattung zu niedrig ist, kann sich einen Steuerberater suchen oder selbst Belege nachreichen. Die einfachsten Fälle sollen damit abgebildet werden, kein Gewerbe/V+V/LuF/Selbständig.
Wahrscheinlich spart das Finanzamt so nicht nur Personal sondern auch ne Menge Steuern. ^^
Viele werden denken "ach da trage ich für 30 € jetzt keine Haushaltsnahen Dienstleistungen ein" oder mache mir andersweitig Mühe.
Soll gerne so umgesetzt werden, die Mandate wo man nur abruft und nicht ansonsten etwas bearbeiten muss, davon haben wir 2-3.
Den Service kann man jetzt schon "genießen".
Nur eben den Mantelbogen unterschrieben einwerfen.
@cwes schrieb:Wo ist der Unterschied zum heutigen:
Gibt bestimmt noch mehr als genug Leute, die ihre Einkommenssteuer auf Papier machen, weil sie Angst vor Elster haben und ja sowieso "nicht mit Computern können". Da hat das Finanzamt die Erklärung dann schon elektronisch im System und braucht bei Bestätigung nur noch auf "OK" klicken, statt alles nochmal händisch abzugleichen.
Solange der vorläufige Steuerbescheid unter VdN steht ist alles super, sonst wäre dies für die Bevölkerung ein erheblicher Nachteil, wenn nicht innerhalb der Änderungsmöglichkeiten reagiert wird.
Die Lösung wäre aber hier wie beim Lohn: ESt/LSt-Abzug an der Quelle, somit auch bei allen Renten aller Art
Was ich mich aber gerade noch frage: wie ist das, wenn ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin (weil nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit) und auch keine Erklärung machen will? Ich habe dieses Jahr nach der Vorausberechnung darauf verzichtet, weil der Lohnsteuerjahresausgleich es zu gut mit mir gemeint hatte und ich mehrere Hundert Euro hätte nachzahlen müssen. Und sooo toll verdiene ich dann auch wieder nicht.
Wenn ich dann keine Möglichkeit habe, die Steuererklärung komplett abzulehnen, freut sich zwar der Staat, ich mich aber überhaupt nicht.
Das wird dann hoffentlich irgendwie so geregelt, dass ich das in Elster "abbestellen" kann.
Sowas Ähnliches kam doch letztes Jahr als Vorschlag von der FDP:
Steuererklärung: Expertenkommission will Steuererklärung deutlich erleichtern | DIE ZEIT
Ich bin eher unentschieden . Warum ?
Ich weiss das gibt es in den nordischen Ländern bereits und bei uns läuft im Bereich Körperschaftsteuer unter dem Motto Selbstveranlagungssteuer ähnliches. Da wir ja die Kst bereits 1:1 ausrechnen.
Aber mein eigentliches Credo ist macht die STeuergesetze einfacher , dann habe ich keine komplizierte Steuersoftware mehr. Werft die Steuergesetzt in den Müll , teil den mündigen Bürgern mit 2 Jahre brauchen wir für ein neues Steuergesetz was dann hoffenltich wieder jeder versteht, so lange müssen wir leider mit dem alten Müll weiterleben. Aber dann eben großer Wurf- habe die Hoffnung allerdings aufgegeben weil ich sage das seit 20 Jahren- mit vielen Pauschalen die auch großzügig sein müssen. Damit wird ein Löwenanteil der jetztigen Bürokratie im Steuerdschungel abgeschafft. Dann braucht es diese Lösung von Hessen gar nicht mehr.
Aber ich fürchte davon sind wir meilenweit entfernt. Wie war der Werbespruch von früher als ich noch geraucht habe ich gehe meilenweit für eine Camel Filter.
😉
Hallo, ich wollte nochmals erwähnen, dass hier wohl ausschließlich reine Arbeitnehmer-Steuerpflichtige mit Pflichtveranlagung im Visier sind, die zunächst vom Finanzamt eine Art "Lohnsteuer-Jahresausgleich" proaktiv per Bescheid erhalten und nicht mehr selbst tätig werden müssen.
Das Finanzamt kann dann nicht ahnen, ob noch Werbungskosten und in welchem Umfang vorhanden sind oder auch Sonderausgaben oder Außergewöhnliche Belastungen. Diese können dann "elektronisch" ergänzt werden und per geändertem Bescheid veranlagt werden.
Selbstverständlich könnte man den Arbeitnehmerpauschbetrag vervielfachen, was dann m.E. wenig sachgerecht wäre und wiederum die bestraft, die tatsächlich unverhältnismäßig hohe Werbungskosten selbst tragen müssen und für diejenigen ist die Lösung ja angedacht.
Für die anderen 80% bleibt es bei einer "aufwandslosen" Steuererklärung und natürlich steht es jedem frei, noch "kurz" elektronisch eine Spende nachzulegen . . .
@rschoepe schrieb:Was ich mich aber gerade noch frage: wie ist das, wenn ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin (weil nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit) und auch keine Erklärung machen will? ...
Deshalb soll es ein Bescheid-Vorschlag geben, dem man dann vermutlich zustimmen kann/muss oder auch nicht.
Bürokratischer Schwachsinn jedem ein Vorschlag zu machen. Dafür gibt es die Antragsveranlagung und die Pflichtveranlagung - wer muss der muss, wer darf der darf.
So ein "Bescheid-Vorschlag" hätten die mal besser bei der Grundsteuerreform gemacht (den Ämtern lagen ja alle Daten vor) anstelle eine ganze Nation verrückt zu machen.
mfg
Ich gehe mal davon aus, dass die Idee Zuspruch und Ablehnung erfährt.
Ich finde die Idee sehr gut 👍
Mal abwarten, wie die tatsächliche Umsetzung aussehen wird.
Ich mache hier im Büro ca. 100 "sinnlose Steuererklärungen" (also solche, die sich auf das Abrufen der VaSt-Daten beschränken, weil sonst außer Versicherungen, die sich nicht auswirken, nichts da ist) pro Jahr.
Die Arbeitnehmer sind in der Regel nicht abgabepflichtig. Die kommen aber trotzdem, weil "man ja eine Steuererklärung machen muss". Mein gut gemeinter Rat, dass meine Gebühren höher als die Steuererstattung sind, verhallt meist ungehört...
Die Rentner müssen abgeben und beschweren sich dann noch bei mir (und nicht bei den zuständigen Politikern) über die Steuernachzahlung.
Bei beiden Gruppen würde ich liebend gerne auf den Umsatz und die damit verbundene Arbeit (fachlich und seelsorgerisch) verzichten.
BTW: Einen ähnlichen Versuch gab es doch für Rentner schon mal in Mecklenburg-Vorpommern, oder?
Schöne Grüße
G.
Hier noch ein anderer Beitrag:
Wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung macht – so soll es funktionieren
Hier noch ein anderer Beitrag:
Wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung macht – so soll es funktionieren
Ist leider hinter einer Paywall...
@gnoll schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass die Idee Zuspruch und Ablehnung erfährt.
Ich mache hier im Büro ca. 100 "sinnlose Steuererklärungen" (also solche, die sich auf das Abrufen der VaSt-Daten beschränken, weil sonst außer Versicherungen, die sich nicht auswirken, nichts da ist) pro Jahr.
Die Arbeitnehmer sind in der Regel nicht abgabepflichtig. Die kommen aber trotzdem, weil "man ja eine Steuererklärung machen muss". Mein gut gemeinter Rat, dass meine Gebühren höher als die Steuererstattung sind, verhallt meist ungehört...
Bei beiden Gruppen würde ich liebend gerne auf den Umsatz und die damit verbundene Arbeit (fachlich und seelsorgerisch) verzichten.
Was hindert Sie daran zu verzichten. Sie müssen niemand annehmen.
Bei meinen Mandanten verhallt dies nicht ungehört. Einige Fälle habe ich zum Lohnsteuerhilfeverein geschickt und anderen erklärt es lohnt sich nicht ich bin teurer als die Erstattung. Damit habe ich solche Mandate nicht mehr.
Ich hab den Artikel zwar nicht gelesen, aber das wusste ich aus anderer Quelle schon.
Wie gesagt mir doktern zuviele herum ohne an die Ursachen zu gehen.
@bodensee schrieb:
Was hindert Sie daran zu verzichten. Sie müssen niemand annehmen.
Bei meinen Mandanten verhallt dies nicht ungehört. Einige Fälle habe ich zum Lohnsteuerhilfeverein geschickt und anderen erklärt es lohnt sich nicht ich bin teurer als die Erstattung. Damit habe ich solche Mandate nicht mehr.
Es vergeht kaum eine Woche, dass jemand nach einem "Lohnsteuerjahresausgleich" fragt und ich finde, es gehört auch zur fairen Beratung, dass man eventuell auf einen Steuerberater verzichten kann.
Ich rede hier gerne mal zehn Minuten mit den Leuten, frage ein wenig in den Fall nach und schicke sie direkt zum Finanzamt, man möge an der Infothek Ihre Steuererklärung nach Aktenlage veranlagen, weil kein Kollege Kapazitäten frei hat; inklusive mir. -> Nulltarif.
Im ersten Jahr mit der kompletten Anlage rechnet es sich nicht und im zweiten Jahr kommt der Mandant auf Grund der Rechnung ggf. nicht mehr... fühlt sich dann vereinzelt auch irgendwie falsch an, wenn das Aufwands-Honorar-Verhältnis betrachtet wird.
@Interceptor schrieb:
Deshalb soll es ein Bescheid-Vorschlag geben, dem man dann vermutlich zustimmen kann/muss oder auch nicht.
Da ist halt die Frage, wie es umgesetzt wird. Muss ich den Vorschlag zumindest noch bestätigen, wenn ich keine Änderungen vornehmen möchte, oder wird schon Schweigen als Zustimmung gewertet und ich muss aktiv ablehnen? Letzteres ist ja leider vielfach der Standardfall in elektronischen Verfahren geworden, so dass künftig eine Handlung meinerseits erforderlich wäre, wo das bislang nicht der Fall war.
@rschoepe schrieb:
@Interceptor schrieb:
Deshalb soll es ein Bescheid-Vorschlag geben, dem man dann vermutlich zustimmen kann/muss oder auch nicht.Da ist halt die Frage, wie es umgesetzt wird. Muss ich den Vorschlag zumindest noch bestätigen, wenn ich keine Änderungen vornehmen möchte, oder wird schon Schweigen als Zustimmung gewertet und ich muss aktiv ablehnen? Letzteres ist ja leider vielfach der Standardfall in elektronischen Verfahren geworden, so dass künftig eine Handlung meinerseits erforderlich wäre, wo das bislang nicht der Fall war.
"Er soll wie ein Steuerbescheid aufgebaut sein. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Angaben ergänzen."
Insofern "schweigende Zustimmung" mit "Opt-In"; anders wäre ja ziemlich sinnlos...
Man denkt halt nicht dran . . . Danke.
Wenn man nach dem ersten Artikel geht, soll es ja nur Steuerbürger betreffen, die hätten abgeben müssen, die Frist aber verstreichen lassen haben. Zumindest jetzt im ersten Testschritt - ob das so bleibt, abwarten.
Und hinsichtlich der Zustimmung: Im Weltartikel steht es ja direkt drin: Wenn man zustimmt, muss man nichts machen und dann kommt nach vier Wochen der Bescheid. Ergo - wer nicht will, muss das aktiv ablehnen. Und ich denke, wenn sich das Verfahren so etabliert, wird das auch so bleiben.
@deusex schrieb:
"Er soll wie ein Steuerbescheid aufgebaut sein. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Angaben ergänzen."Insofern "schweigende Zustimmung" mit "Opt-In"; anders wäre ja ziemlich sinnlos...
Eher Opt-out, oder nicht? Andererseits, wenn es dabei bleibt:
Ausgewählt wurden gezielt solche Arbeitnehmer, die eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, etwa weil sie mehrere Arbeitgeber haben oder Kurzarbeitergeld bekommen.
Was hindert Sie daran zu verzichten. Sie müssen niemand annehmen.
Es handelt sich dabei in der Regel um langjährig bestehende Mandate, bei denen sich lediglich die Umstände etwas geändert haben. Und da sagt mir mein Helfersyndrom: Die kannst Du nicht einfach so wieder wegschicken.
Einige hatten auf mich gehört und haben keine Steuererklärung mehr erstellt - und dann kam das Jahr, wo sie Kurzarbeitergeld o. ä. bezogen haben, die Erinnerung vom Finanzamt kam, beim Steuerbescheid ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde und ich der Buhmann war, weil ich doch mal gesagt hatte, dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss (meine Erklärungen dazu waren natürlich nicht mehr so in Erinnerung)...
Es hat also vielfältige Gründe, einen Auftrag nicht abzulehnen. Neue Mandate nehme ich schon seit über 3 Jahren keine mehr an.
Schöne Grüße
G.
Na ja, wohl doch eher eine Option-In" zur Vervollständigung des überlassenen "vorausgefüllten Steuererklärungsbescheid".
Wenn man damit zufrieden ist, was man bekommt, tut man nichts weiter und die Festsetzung erfolgt mit Ablauf der Frist.
Eine "Option-Out" wäre dann eher, dass man aktiv ablehnen müsste, was ja nicht der Fall sein soll.
Im Eingangsbeitrag hatte ich betont, dass dies in der Tat nur Arbeitnehmer-Steuerpflichtige beträfe.
@deusex schrieb:
Wenn man damit zufrieden ist, was man bekommt, tut man nichts weiter und die Festsetzung erfolgt mit Ablauf der Frist.
Woraus sich das ergeben könnte erschließt sich nicht. Es sind, zumindest in der Testphase, AN Fälle ausgewählt, die, in der Regel, zu Nachzahlungen führen. Mehrfachbeschäftigung und Lohnersatzleistngen sind doch zu einem hohen Prozentsatz keine Erstattungsfälle.
Wenn das klappt wird die Geschichte vermutlich rasend schnell auf Rentnerfälle ausgeweitet.
Wenn es sich um ältere Bäume handelt, versetzt man diese ungern, aber weist trotzdem drauf hin und überdies ist zumeist ein Kind oder Enkel "greifbar", der auch Digitales für Mama und Papa unterstützen kann.
Selbstverständlich schickt man langjährige Mandate nicht weg, wenn das Mandat geschrumpft ist; auch das ist ja fern von Fairness. Das macht man selbstverständnlich nicht.
Um die ging es jetzt auch weniger, sondern vielmehr um neue Arbeitnehmer-Mandate.
Ein Verweis auf eine 30€-Software für einfache Steuerfälle ist ebenso eine günstige Alternative.
Ich hatte mit der Empfehlung "Info-Thek Finanzamt" oder auch "Steuersoftware" schon reichlich positives Feedback, dass der Steuerberater (scheinbar) "selbstlos" auf Honorare verzichtet.
@einmalnoch schrieb:Woraus sich das ergeben könnte erschließt sich nicht.
Es ergibt sich aus der Formulierung in den Beiträgen recht eindeutig; alles andere wäre auch sinnbefreit.
Es soll ein Steuerbescheid-Vorschlag ergehen und wer Änderungen und Ergänzungen will, meldet diese und wenn nicht . . .
Nochmals kurz gegoogelt:
Auszug aus: finanzen.hessen.de
Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen. Sofern den Bürgerinnen und Bürgern weitere Aufwendungen entstanden sind, können sie diese innerhalb der Frist geltend machen. Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin eine Steuererklärung abgeben.
Wenn das klappt wird die Geschichte vermutlich rasend schnell auf Rentnerfälle ausgeweitet.
Davon darf man ausgehen, dass dieser "Service" auch Rentner erreicht, aber was spricht dagegen, ob dies so erfolgt oder x-mal die Erklärung von den Rentner angefordert wird mit Festsetzung von Nebenleistungen . . .
Anlage
@deusex schrieb:Eine "Option-Out" wäre dann eher, dass man aktiv ablehnen müsste, was ja nicht der Fall sein soll.
Im Eingangsbeitrag hatte ich betont, dass dies in der Tat nur Arbeitnehmer-Steuerpflichtige beträfe.
Ich war da gedanklich schon weiter und bei denjenigen, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Und für die wäre es dann ein Opt-out, wenn sie den Vorschlag komplett ablehnen (und auch im "vereinfachten Verfahren" keine Erklärung abgeben) wollen, wo es bislang Opt-in war.
Klar, das werden dann nur Leute machen, die nachzahlen müssten, weil unterjährig aus irgendwelchen Gründen zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde. Aber dennoch.