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Ungeimpfte testen sich gegenseitig

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letzte Antwort am 24.12.2021 13:13:40 von guenther
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boomboom
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Hallo,

 

Ungeimpfte testen sich gegenseitig um 3g am Arbeitsplatz zu erfüllen.. hat da jemand eine Meinung zu?

Sie haben irgendeinen 2-stündigen Lehrgang besucht und irgendein schönes Zertifikat erhalten. Haben nun den Status "Geschultes Personal?!.....

 

Ich persönlich finde das ja absolut absurd... aber rechtlich o.k.?

 

ennoh
Aufsteiger
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Das machen bei uns die Impfverweigerer auch so. Und ich finde es schrecklich!

Und dann auch noch erst NACH Betreten der Firma.

 

Aber wenn der Chef das so mitmacht ...

martinkolberg
Meister
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Dieser Lehrgang ist dafür gedacht, damit man Mitarbeiter korrekt testen kann. 
Bis auf Montag- Morgen reicht das sogar für die S- Bahn.

Ich würde diese Gelegenheit nutzen, um regelmäßig auch die Geimpften testen zu lassen.
Es ist leider Tatsache, daß Geimpfte das Virus genauso verbreiten können, wie Ungeimpfte.

Man stelle sich vor, das Virus breitet sich unter den Geimpften aus, und dann ist irgendwann ein getesteter Ungeimpfter positiv.

Nachdenken, was das für Auswirkungen auf das Klima untereinander hat.

Besser alle testen, und damit die Ungeimpften von dem Vorwurf entlasten.

boomboom
Meister
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@martinkolberg 

 

es geht ja erstmal darum, dass sich ungeimpfte gegenseitig testen wollen. die vorstellung finde ich absurd.

dann geht es darum, dass es ja mittlerweile diverse anbieter gibt, die diese kurse anbieten. Von Dekra bis test expresso.

dann noch darum, dass das thema relativ komplex ist.. ich glaube nicht, dass man die tests einfach auf dem firmenparkplatz, ohne schutzkleidung, machen kann und sollte. einfach schon aus hygenischen gründen.  usw usw..

 

„tatsache“ .. wie man es nimmt. soll aber gerade nicht das thema sein.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin, 

 

das BMAS weist darauf hin, dass die Testung 

 

  • in Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen und dokumentiert werden (siehe Nr. 1.1.19).
  • oder durch den Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen, erfolgen und dokumentiert werden,
  • oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht worden sein.

 

Und ich bezweifle, dass derartige Schulungen von § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung gedeckt sein werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

in Tz 1.1.10. steht ganz allgemein: "Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Überprüfung der 3G-Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten. Er kann unter Beachtung der Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz die Kontrolle auch an geeignete Beschäftigte oder Dritte delegieren." Das müssen keine geschulten Personen sein. Die von den Vorrednern angeführten Testseminare sind nur dann relevant, wenn der Arbeitgeber selbst testet, er quasi als eine Art eigene innerbetriebliche Teststation fungiert. In den bisher schon möglichen Betriebstestungen hat das Bayerische StMWi auch in der Testbescheinigung den SELBST-Test unter Aufsicht vorgesehen. Soll heißen: testet der Arbeitnehmer sich selbst - unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm bestimmten "geeigneten" Person -  so reicht das, denn die Packungsbeilage und Anleitung eines Schnelltests versteht nun jeder. Also kann ein durchschnittlich begabter Mensch auch einen Schnelltest überwachen.     

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Hörterer,

 

das ist durchaus richtig.

 

Dann ist aber auch der Arbeitgeber in der Verantwortung, dass diese Tests korrekt durchgeführt werden. Und ob das unbedingt gewollt ist, muss letztlich jeder Arbeitgeber selbst entscheiden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Nachtrag: Und ob z.B. ein Teststäbchen bei einem Selbsttest ordnungsgemäß genutzt wird und ausreichend "Testmaterial" gesammelt wird, würde ich nicht entscheiden wollen.

karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

da haben Sie Recht. Das ist sicher ein weites Feld.

 

Viele Grüße

Karl Hörterer

boomboom
Meister
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Danke für die Antworten.

 

Neben den Hygienebestimmungen usw. sind nur ein paar Tests für Eigenanwendung zugelassen:

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:TESTS-ZUR-EIGENANWENDUNG-DURCH-LAIEN:15950964557382:::::&tz=1:00

 

Letztlich geht es ja auch nicht nur darum, ob man ein negatives Testergebnis hat... sondern ob der ohnehin schon ungenaue Test zumindest richtig ausgeführt wurde. 

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siro
Fachmann
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Warum lese ich 'Ungetestete impfen sich gegenseitig' ?? 🤔

 

Habe wohl merkwürdige Assoziationen 😀

 

Wäre aber auch eine schöne Alternative 😁

 

#ITeinfachmachen mit Datev Solution Partner
jjunker
Experte
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Druck machen.

 

Keine freiwilligen Zulagen mehr, insofern nicht vertraglich geregelt kein Weihnachtsgeld weil das in Impfprämie umgenannt wird,....,.... 

 

Es gibt so viele Möglichkeiten subtil im Rahmen des betrieblichen Hygienekonzepts Druck zu machen.

 

Ungeimpfte (Verweigerer) dürfen nur die WC Anlagen im Keller und die Teeküche im dritten Stock nutzen. Der Aufzug als geschlossener enger Raum ist natürlich auch 2G Bereich. Weihnachtsfeier 2G + getestet, Neujahrsempfang 2G+, Sommerfest 2G+, Im Rheinland Fashing 2G+,....

 

Auf gut Deutsch das Leben zur Hölle machen. Diese Leute zeigen keine Solidarität, dann verdienen Sie auch keine.

 

Und ja dann muss ich als Chef hinnehmen, dass Leute gehen und weniger Geschäft gemacht wird...

Kann man auch gleich nutzen die Mandantenbestände zu bereinigen...

 

Grund für meine Haltung:

a friend of mine didn't make it because of those people. RIP Stefan

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
f_mayer
Fachmann
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@jjunker Mein Beileid zu Ihrem Verlust und meine Unterstützung zu Ihrer Haltung.

boomboom
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"Um dem Grundsatz der Datenminimierung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DS-GVO zu genügen, reicht es aus, am jeweiligen Kontrolltag den Vor- und Zunamen der Beschäftigten auf einer Liste „abzuhaken“, wenn der jeweilige Nachweis durch den Beschäftigten erbracht worden ist."

 

Also der Nachweis selbst darf nicht dokumentiert (gescannt oder kopiert) werden?

Oder wie ist das zu interpretieren?

 

Das ist doch alles absurd...

Uwe_Lutz
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@boomboom  schrieb:

 

 

Das ist doch alles absurd...


Ja 😷

dtx
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@boomboom  schrieb:

Hallo,

 

Ungeimpfte testen sich gegenseitig um 3g am Arbeitsplatz zu erfüllen.. hat da jemand eine Meinung zu?

Sie haben irgendeinen 2-stündigen Lehrgang besucht und irgendein schönes Zertifikat erhalten. Haben nun den Status "Geschultes Personal?!.....

 

Ich persönlich finde das ja absolut absurd... aber rechtlich o.k.?

 


Ist das diese GmbH, der das Gewerbeamt auf den Fersen sein wollte und derentwegen die Johanniter ihren Online-Kurzkurs von der Seite genommen haben? Der Name ist mir - aus Gründen - soeben entfallen ...

 

dancingh
Einsteiger
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Das ist völlig an mir vorbei gegangen.... 🙈

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dtx
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swenzel
Einsteiger
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Ich verstehe die Frage nicht. Die Ungeimpften müssen den Geimpften ja nicht nachweisen, dass sie getestet sind.

 

Wenn der Arbeitgeber selbst oder ein geeigneter Beschäftigter oder ein Dritter die Testung kontrolliert, spielt es doch gar keine Rolle, ob der Kontrolleur geimpft oder ungeimpft sind.

karlhörterer
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Komplett verwirrt hat mich folgende Passage aus den FAQ des BMAS zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung. Da geht man wohl davon aus, dass die Beschäftigten sich zu Hause selbst testen und bei Eintritt in den Arbeitsbereich lediglich angibt, getestet zu sein: 

 

"2.2.7 Wo und wann sollten die Testangebote des Arbeitgebers durchgeführt werden?
Ort und Zeit der Testung sind den Betrieben freigestellt. Alle Testangebote sollten möglichst vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit ermöglicht und wahrgenommen werden. Werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, bietet es sich an, dass diese von den Beschäftigten jeweils schon in der Wohnung vor dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden, zumal eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers weiterhin nicht vorgegeben ist."

 

Das wiederum ist m.E. ein Widerspruch zu - ebenfalls in den FAQ - zu § 28b Infektionsschutzgesetz:

 

1.1.12 Was ist bezüglich der mitzuführenden 3G-Nachweise im Rahmen des §28b Abs. 1 IfSG zu beachten?

 

  1. Testnachweis

Ein Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind, und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind. Die zu Grunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Sie muss entweder

 

  • in Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen und dokumentiert werden (siehe Nr. 1.1.19).
  • oder durch den Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen, erfolgen und dokumentiert werden,
  • oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht worden sein.

 

Bei der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung will man einen Test zu Hause genügen lassen, um dann nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes "vor Ort" (nochmal?) unter Aufsicht etc. zu testen?

 

 

Karl Hörterer

dtx
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@karlhörterer  schrieb:

 

...

Bei der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung will man einen Test zu Hause genügen lassen, um dann nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes "vor Ort" (nochmal?) unter Aufsicht etc. zu testen?

 

 

Karl Hörterer


So sieht das aus, wenn verschiedene Leute ein und dasselbe regeln wollen, ohne sich dafür zu interessieren, was der andere macht oder gemacht hat - könnte man meinen.

 

Die Frage ist nun, ob man in Heils Haus Handlungsbedarf erkennt und demnächst mit einer Änderung um die Ecke kommt oder darauf vertraut, daß die Leute im Zweifel von zwei konkurrierenden Vorschriften die schärfere befolgen werden.

 

 

 

 

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Steuererklärer
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Wenn ich diesen Thread durchlese, weiß ich schlagartig, warum unsere Intensivstationen so aussehen, wie sie aussehen, und wieso inzwischen Südamerika über uns den Kopf schüttelt.

 

Werden diese ungeimpften Getesteten beim täglichen Testen eigentlich darüber aufgeklärt, daß sie am Beatmungsgerät genauso schlechte Chancen haben wie die ungeimpften Ungetesteten? Wer sollte sie darüber aufklären? Die ungeimpften Tester?

 

 

jjunker
Experte
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Man sollte einfach sagen Ungeimpfte (Impfverweigerer) kriegen Beatmungsgeräte nicht. Der RTW fährt sie nicht ins Krankenhaus.... Wie schnell die impfquote steigen würde. 😎

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
boomboom
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eigentlich sollte man die alle in die intensivstation zerren und mit den angehörigen reden lassen, die das miterlebt haben.

 

aufgeklärt sind sie die ja unter umständen. aber telegram, ärzterguppierungen auf zypern, der wünschelrutenwedler der sein voodoo zeug verkaufen will und natürlich gerade seine chance sieht usw. sind natürlich vertrauenserweckender als die bösen regierungen.

 

krank werden die ja auch nicht.. da wird haufenweise zeug geschluckt, biocitronen ausgelutscht und abends am lagerfeuer getanzt. das kriegen die nicht..

und wenn doch, ist es was u.u. was anderes als corona und dann lutschen sie halt 2 biocitronen und packen sich einfach wadenwickel um die arme..

 

katastrophe.. immerhin zieht der politische druck etwas an, nur leider zu spät..

dtx
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@jjunker  schrieb:

Man sollte einfach sagen Ungeimpfte (Impfverweigerer) kriegen Beatmungsgeräte nicht. Der RTW fährt sie nicht ins Krankenhaus.... Wie schnell die Impfquote steigen würde. 😎

 


Was ist dann mit den "verrückten Extremsportlern"? Läßt man die auch in der Gletscherspalte hängen oder unter dem Schneebrett liegen?

 

Sorry, aber so läuft das hierzulande nicht. Man könnte bei grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Erkrankungen über Selbstbehalte nachdenken, die sich dann aber bitteschön auch beitreiben lassen. Wenn jetzt jemand hofft, daß Sie nicht rauchen ...

 

Was die Umgebung der Covid!0ten anbelangt, da gäbe es Fundstellen im StGB, wenn für die Länderfinanzminister  Justiz und Polizei nicht immer wieder das fünfte Rad am Wagen wären.

 

 

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guenther
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Ich wünsche auch allen frohe Weihnachten 🙂

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 24.12.2021 13:13:40 von guenther
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