Ganz sicher wäre ich mir nicht, aber wenn ich einen Umsatzausfall über 1- 8 Monate gehabt hätte dann hätte ich ja vermutlich auch Ü3 beantragt. Da dem nicht so ist gab es keinen Umsatzausfall über 50% so die Logik des Programms was ich nachvollziehen kann und damit auch den FAQ entspricht.
Falls jemand freiwillig trotz Umsatzeinbruchs > 50% keinen Ü3 Antrag gestellt hat, hat er wohl auch die Zusatzförderung EK zuschuss in derÜ3 + verloren.
Insofern kann ich das durchaus logisch nachvollziehen.
ich schließe mich der Interpretation von bodensee-experte an. der Mandant hat sozusagen seine Chance auf den EK-Zuschuss bei der Ü3+ Hilfe verwirkt, wenn er nicht bereits während der Ü3 - Zeit diesen Anspruch gehabt hat und diesen auch geltend gemacht hat....
Korrekt. Der EK-Zuschuss stellt auf einen zeitraumbezogenen Rückgang ab.
Wenn man in diesem Zeitraum keinen Rückgang gemeldet hat, bekommt man auch den Zuschuss nicht.
Besten Dank für die Antworten.
Der Mandant hatte im Vorgehendenzeitraum die Neustarthilfe beantragt. Ging halt ohne den Prüfenden Dritten...
Dann hat er halt Pech gehabt und bekommt nur für die letzten 2 Monate den vollen EK Zuschuss.
Besten Dank und schönes Wochenende zusammen.
Kam grade rein. Vielleicht interessant für den Ein oder Anderen (Anlage).
Ein Unternehmensverbund bei getrennt lebenden Ehepartner ist wohl wieder "Neues im Zirkus Corona".
Danke. Auf jeden Fall interessant. Bzgl. Unternehmensverbund bei getrennt lebenden Partnern sage ich besser nix.
Was für mich ein wenig diffus rüberkommt, ist die Sache mit dem Anhörungsverfahren.
Klingt ja erstmal gefährlich. Was aus der Antwort nicht klar hervorgeht, ist, ob in der Zeit 16.10. bis 30.11. noch Schlussabrechnungen eingereicht werden können. Sollte ja so sein, wird jedoch in der Markierung nicht explizit erwähnt.
Kurze Info:
Nach bestimmt 2 Monaten in denen ich nichts von der L-Bank BaWü gehört habe, habe ich habe soeben meinen 2. Bescheid für das SAR Paket 2 bekommen.
Keine Abweichung und ein mittleres 4-Stelliges Guthaben wird wohl ausbezahlt.
Das nur zur Info wie der Bearbeitungsstand bei der L-Bank sein könnte.
Derzeit trudeln Schlussbescheide der NBank ein. Heute nun ein Bescheid mit "Teilablehnung": Die gesamten Kosten für die Digitalisierung wurden (m.M. nach zu Unrecht) gestrichen, fast 20.000 Euro.
Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch binnen eines Monats.
Meine Frage dazu:
Wenn ich mich recht erinnere, dürfen wir als prüfende Dritte das Widerspruchsverfahren nicht begleiten. Oder war das nur eine Empfehlung irgendeiner Kammer?
Darf denn der Mandant selbst das Widerspruchsverfahren führen? Die Vertretung durch prüfende Dritte galt ja wohl ausdrücklich nur für das Antragsverfahren...
Wer hat hierzu einschlägige Informationen?
Doch, wir sind mittlerweile auch bei Verwaltungsgerichten vertretungsbefugt. Ob man das machen möchte, muss jeder für sich entscheiden.
Ich würde den Mandanten zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht schicken.
Die Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO erweitert die Vertretungsbefugnis bei den Verwaltungsgerichten, die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand, explizit auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, der sich neben den Berufsverbänden der Steuerberater:innen für diese Anpassung ausgesprochen hatte, betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der Hilfsprogramme auszugehen sei. Daher sprechen laut den Verbänden Gründe der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.
@AKW schrieb:ein mittleres 4-Stelliges Guthaben wird wohl ausbezahlt.
Da ich mit den Schlussabrechnungen nichts zu tun habe: gibt es da auch Zinsen drauf?
@rschoepe schrieb:
Da ich mit den Schlussabrechnungen nichts zu tun habe: gibt es da auch Zinsen drauf?
🤣
Neee... aber fairerweise wird eine Rückzahlung auch nicht verzinst.
Guten Morgen zusammen,
Sieht noch jemand Schwarz im Portal?
Jawohl! Hier genauso. Portal ist down.
Danke fürs gegenprüfen.
Die riechen, dass die heute ne 200er Belegflut bekommen 😉
Wer fragt, der bekommt 😉
sehe zwar nicht schwarz, aber nach dem Login
diese SEite funktioniert gerade nicht .....
scheint wieder zu funktionieren...
Seh leider nimmer noch schwarz 😞
Hoffentlich gehts heut Mittag wieder.
bei mir läufts.....mal cookies löschen ???
Langsam Fall ich echt vom Glauben ab.... Schaut sich das eigentlich noch irgendjemand an oder macht man die letzten Rückfragen einfach mal Copy+paste...
Rückfrage der L-Bank zu einer Gmbh!!!!
Echt.. das macht doch so keinen Spass. Liebe L-Bank, wenn Ihr eure Quote erfüllen müsst, dann macht das nicht durch **bleep** Rückfragen die keinen Sinn ergeben.
So Luft ist raus, danke fürs zuhören...
Grüße
AKW
...der ganz "normale" Wahnsinn halt.
In meinem Fall mit den 14 Rückfragen (seit 20.8.2024) habe ich zur 7. oder 8. Rückfrage geantwortet, ob wir uns mit den Rückfragen jetzt in eine Endlosschleife begeben wollen.
Effekt: keiner; wird sind in einer Endlosschleife.
Vorteil ist, dass ich nur die passende alte Antwort raussuchen muss, copy and paste und ab dafür......
Einzige Konstante ist, dass die BWS mir gebetsmühlenartig schreibt, ich möge doch den Antrag in Höhe xxx zurück ziehen; und ich genauso gebetsmühlenartig antworte, dass ich das nicht tun werde.....
Zur 25. Rückfrage melde ich mich hier wieder..........und dann zur 50.
keep calm......
Also ich habe in einem Fall der Aufforderung zur Rücknahme (mit deutlich weniger Rückfragen) einmal (!) geschrieben, dass mein Mandant als Auftraggeber gerne einen klagefähigen Bescheid haben möchte. Den habe ich dann auch prompt erhalten. Vielleicht hilft das bei Ihnen auch?
ähh, ja natürlich, habe ich geschätzt bereits 8 mal geschrieben, ebenfalls geschätzte 4 mal davon, dass ich das deshalb nicht mache, weil ich damit die Rechtsbehelfsfähigkeit verwirke und mich ggfls. gegenüber meinem Auftraggeber (Antragssteller) haftbar mache.......da steckt der Sachbearbeiter aber wohl extrem fest in einem Teflonanzug......perlt halt zu 100 % ab.
Ich habe ohnehin den Eindruck, dass es in diesem einen (von ca. 100) Fall nur noch darum geht, den Fachkundigen (also mich) durch immerwährende Rückfragen mürbe zu machen.
Mal sehen, wer länger durchhält: Die Behörde, die irgendwann einmal die Abteilung SAR dicht machen möchte oder ich, der irgendwann einmal in Rente gehen möchte.......
Ich wollte Ihnen auch nicht zu nahe treten, ich dachte nur ich erwähne es mal, weil man ja manchmal vor lauter Baum den Wald nicht sieht. 😉 Und da die Corona-Bäume ja besonders schön grün sind, wie wir alle wissen.... 😂
au sorry, war gar nicht so gemeint, ich bin doch dankbar für jeden Leidensgenossen, der sich beteiligt.
Danke dafür.
Warten wir mal ab, wie es so weiter geht......
allseits gutes Gelingen......
@steme schrieb:
Ich wollte Ihnen auch nicht zu nahe treten, ich dachte nur ich erwähne es mal, weil man ja manchmal vor lauter Baum den Wald nicht sieht.
Und da die Corona-Bäume ja besonders schön grün sind, wie wir alle wissen....
So wars bei mir auch... die GmbH ist eine Ein-Mann-GmbH und insofern muss wie bei der GbR einer im Haupterwerb tätig sein. Deswegen der ESt-Bescheid 😉
Insofern, Sorry L-Bank 😉
