Ganz sicher wäre ich mir nicht, aber wenn ich einen Umsatzausfall über 1- 8 Monate gehabt hätte dann hätte ich ja vermutlich auch Ü3 beantragt. Da dem nicht so ist gab es keinen Umsatzausfall über 50% so die Logik des Programms was ich nachvollziehen kann und damit auch den FAQ entspricht.
Falls jemand freiwillig trotz Umsatzeinbruchs > 50% keinen Ü3 Antrag gestellt hat, hat er wohl auch die Zusatzförderung EK zuschuss in derÜ3 + verloren.
Insofern kann ich das durchaus logisch nachvollziehen.
ich schließe mich der Interpretation von bodensee-experte an. der Mandant hat sozusagen seine Chance auf den EK-Zuschuss bei der Ü3+ Hilfe verwirkt, wenn er nicht bereits während der Ü3 - Zeit diesen Anspruch gehabt hat und diesen auch geltend gemacht hat....
Korrekt. Der EK-Zuschuss stellt auf einen zeitraumbezogenen Rückgang ab.
Wenn man in diesem Zeitraum keinen Rückgang gemeldet hat, bekommt man auch den Zuschuss nicht.
Besten Dank für die Antworten.
Der Mandant hatte im Vorgehendenzeitraum die Neustarthilfe beantragt. Ging halt ohne den Prüfenden Dritten...
Dann hat er halt Pech gehabt und bekommt nur für die letzten 2 Monate den vollen EK Zuschuss.
Besten Dank und schönes Wochenende zusammen.
Kam grade rein. Vielleicht interessant für den Ein oder Anderen (Anlage).
Ein Unternehmensverbund bei getrennt lebenden Ehepartner ist wohl wieder "Neues im Zirkus Corona".
Danke. Auf jeden Fall interessant. Bzgl. Unternehmensverbund bei getrennt lebenden Partnern sage ich besser nix.
Was für mich ein wenig diffus rüberkommt, ist die Sache mit dem Anhörungsverfahren.
Klingt ja erstmal gefährlich. Was aus der Antwort nicht klar hervorgeht, ist, ob in der Zeit 16.10. bis 30.11. noch Schlussabrechnungen eingereicht werden können. Sollte ja so sein, wird jedoch in der Markierung nicht explizit erwähnt.
Kurze Info:
Nach bestimmt 2 Monaten in denen ich nichts von der L-Bank BaWü gehört habe, habe ich habe soeben meinen 2. Bescheid für das SAR Paket 2 bekommen.
Keine Abweichung und ein mittleres 4-Stelliges Guthaben wird wohl ausbezahlt.
Das nur zur Info wie der Bearbeitungsstand bei der L-Bank sein könnte.
Derzeit trudeln Schlussbescheide der NBank ein. Heute nun ein Bescheid mit "Teilablehnung": Die gesamten Kosten für die Digitalisierung wurden (m.M. nach zu Unrecht) gestrichen, fast 20.000 Euro.
Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch binnen eines Monats.
Meine Frage dazu:
Wenn ich mich recht erinnere, dürfen wir als prüfende Dritte das Widerspruchsverfahren nicht begleiten. Oder war das nur eine Empfehlung irgendeiner Kammer?
Darf denn der Mandant selbst das Widerspruchsverfahren führen? Die Vertretung durch prüfende Dritte galt ja wohl ausdrücklich nur für das Antragsverfahren...
Wer hat hierzu einschlägige Informationen?
Doch, wir sind mittlerweile auch bei Verwaltungsgerichten vertretungsbefugt. Ob man das machen möchte, muss jeder für sich entscheiden.
Ich würde den Mandanten zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht schicken.
Die Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO erweitert die Vertretungsbefugnis bei den Verwaltungsgerichten, die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand, explizit auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, der sich neben den Berufsverbänden der Steuerberater:innen für diese Anpassung ausgesprochen hatte, betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der Hilfsprogramme auszugehen sei. Daher sprechen laut den Verbänden Gründe der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.
@AKW schrieb:ein mittleres 4-Stelliges Guthaben wird wohl ausbezahlt.
Da ich mit den Schlussabrechnungen nichts zu tun habe: gibt es da auch Zinsen drauf?
@rschoepe schrieb:
Da ich mit den Schlussabrechnungen nichts zu tun habe: gibt es da auch Zinsen drauf?
🤣
Neee... aber fairerweise wird eine Rückzahlung auch nicht verzinst.