Liebe Community-Mitglieder,
das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung stellt uns alle vor große Aufgaben, das zeigen auch die Diskussionen hier mit den zahlreichen Themen und Fragestellungen. Hinter der konkreten Umsetzung des Konjunkturpakets stehen noch viele Fragezeichen, auch weil es sich bislang nur um einen Gesetzentwurf handelt, der noch sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passieren muss. Die finale Gesetzesfassung wird voraussichtlich Ende Juni und damit wenige Tage vor Inkrafttreten stehen. Wir bei DATEV arbeiten derzeit mit Hochdruck an Angeboten, um Sie bestmöglich bei den Auswirkungen des Konjunkturpakets zu unterstützen.
Aus den ersten Reaktionen ist zu schließen, dass vor allem zwei der insgesamt 57 Maßnahmen hohe Priorität für den Beratungsalltag haben - die Senkung der Mehrwertsteuer und das Überbrückungsgeld.
Wir arbeiten, trotz der noch vorhandenen Unsicherheit, wie die gesetzlichen Änderungen letztlich genau formuliert sein werden, bereits an einer Implementierung in den Programmlösungen und sind dabei, auch bei Beratung und Schulung mit vielen bewährten Maßnahmen wie Beratungsangeboten und Lernvideos zeitnah das Thema für die Beratungspraxis aufzubereiten. Konkret haben wir derzeit folgende Punkte auf der Agenda:
Wir können allerdings all unsere Vorbereitungen derzeit nur auf Basis des bereits veröffentlichten Eckpunktepapiers der Bundesregierung treffen. Ein möglicher Zeitplan sieht momentan vor, dass Gesetzesentwürfe am 17. Juni 2020 in den Bundestag eingebracht und voraussichtlich am 26. Juni 2020 in einer Sondersitzung des Bundesrats abschließend behandelt werden können, um am 1. Juli 2020 in Kraft zu treten. Hierbei handelt es sich bislang allerdings nur um Planungen.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen noch keine Detailinformationen etwa zur Handhabung und Umsetzung von MwSt-Konten und Rechnungsschreibung geben können. Wir nehmen aber all Ihre Fragen und Sorgen auf und werden Sie in jedem Fall gut unterstützen.
Zu den weiteren Entwicklungen und vor allem der Umsetzung in unseren Programmen halten wir Sie auf datev.de/corona auf dem Laufenden. Dort bündeln wir die Informationen und Angebote und stellen für Sie stets die aktuellsten Informationen bereit. Auch hier in der Community informieren wie Sie, sobald wir nähere Informationen für Sie haben.
Viele Grüße
Nico Cornelissen
Sie haben sicher Recht, wenn noch keine Umsetzungsdetails in der Software bekannt gegeben werden können. Aber zumindest sollte mal der Weg bzw. die Möglichkeiten dargestellt werden.
Gibt es nun neue Steuerschlüssel und die Konten, wie 1998 oder bleiben die Steuerschlüssel und Erlöskonten und werden nur zeitraumsbezogen intelligent angewendet. Beides hat sicher ihren Charme, aber auch Tücken.
Neue Steuerschlüssel und Konten sind sicher aufwändiger und erklärungsbedürftiger in der Umsetzung, aber eben für meinen Geschmack sicherer. Man stelle sich die BP in 5 Jahren vor und dann gemischt bebuchte Umsatzkonten und auch noch mit dem gleichen Steuerschlüsseln. Das Risikomanagement der Finanzbehörden für diese Zeiträume der BP's geht den Bach runter.
Aber zumindest sollte mal dargelegt werden, welche Lösungen präferiert werden, damit die Informationen ausgelöst werden können, auf die sicher viele warten.
Hallo Vermittler,
ich kann Ihr Interesse an der laufenden Entwicklung sehr gut verstehen.
Mir geht es nicht anders, aber dennoch sollte man auch der DATEV einen Zeitraum zugestehen, sich Konzepte zu überlegen, abzuwägen, welche Lösungen sinnvoll, praktischer und gut umsetzbar sind OHNE jeden Schritt den Mitgliedern im Forum mitzuteilen, um wieder zahlreiche "Bundestrainer" zu moderieren.
Mir brennt es auch auf den Nägeln, aber was soll es uns bringen, wenn wir jetzt mit halbfertigen oder unzutreffenden Informationen versorgt werden; wir haben doch gerade auch so genug zu tun.
In bin zuversichtlich, dass wir in KW26 verwertbare Informationen erhalten, was vollkommen ausreichend ist.
Sehr geehrter Herr Cornelissen,
was uns im Tagesgeschäft helfen würde, wäre wenn die Pläne zur Umsetzung unmittelbar nach Erstellung kommuniziert werden.
Insbesondere die überarbeiteten Kontenrahmen werden derzeit bei den Beratern fortwährend angefragt, da diese in den Vorsystemen hinterlegt werden müssen.
Hier sollte ein Schwerpunkt gelegt werden.
Der Rückzug der DATEV auf das Argument noch sind das Planungen der Bundesregierung hilft nicht weiter, wenn diese Planungen mit einer Wahrscheinlichkeit nahe 100% auch umgesetzt werden sollen.
Viele Grüße und viel Kraft für die Extraschichten und viel Erfolg beim finden guter Lösungen!
Ralph Geiler
Bei der MwSt wäre ich dankbar, wenn auch Ideen zur Diskussion gereicht werden.
Hier sind unabhängig vom Steuerwahnsinn Mandanten dabei Exporte für ihre Systeme einzurichten.
Was soll man tun, außer die üblichen Konten zu nennen?
Hier wäre der Wunsch, wenn programmintern die Steuerschlüssel unterjährig geändert werden.
Wir haben die Personenkonten, so daß auf ein- und dasselbe Konto verschiedene Personen gebucht werden können.
Eigentlich könnte diese Funktion einfach für die UST übernommen werden, so daß auf #8400 dann per Auswertung nach den Steuersätzen selektiert werden kann, analog zu den Gesellschafterkonten, wo nach Gesellschafter gefiltert werden kann.
Damit wären wir bereit, wenn für nächstes Jahr eine schrittweise Erhöhung der MwSt beschlossen wird.
(Also jeden Monat um 1/2 Prozent anheben bis wir zum Jahresende bei 22% angekommen sind.)
Wenn ich mir so die Vorschläge und Lösungen anderer Anbieter ansehe, dann gäbe es die Möglichkeit, im Vorfeld den Import zu analysieren und dem Bediener ein alternatives Konto auswählen zu lassen.
Haken dabei. Der gesamte Import muss den steuerreduzierten Zeitraum betreffen. Gemischte Importe gehen nicht. Auch muss der Import dokumentiert werden, das Importdatei und Buchungen abweichen.
Aber bei dieser Lösung müssen wenigsten die Quellen der CRM, ERP oder Fakturasysteme nicht komplett angepasst werden .
Update 16.06.2020
Hallo Community,
gerne möchte ich Ihnen ein kurzes Update zu den aktuellen Entwicklungen geben. Bitte beachten Sie, dass die Informationen unter Vorbehalt gelten.
Die Bundesregierung hat am Freitag, 12.06.2020, die Gesetzgebungsverfahren zum „Programm Überbrückungshilfe“ und zum „2. Corona-Steuerhilfegesetz“ gestartet. Beide Themen sehen eine Umsetzung zum 1.7.2020 vor. Die offiziellen Regierungsentwürfe bzw. begleitenden Eckpunktepapiere enthalten erstmals konkrete Informationen zu deren inhaltlichen Ausgestaltung und werden bereits von uns analysiert.
Bei der Konzeption einer Anwenderunterstützung versuchen wir die Herausforderungen des geplanten Konjunkturpakets so zu lösen, dass die Auswirkungen möglichst minimal sind. Mit einem Programmupdate, das voraussichtlich Ende Juni – nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs – zur Verfügung stehen soll, sollen Buchungen mit den verminderten Steuersätzen 16% und 5% möglich sein. Informationen zu welchen Terminen neue und aktualisierte DATEV-Programme erscheinen und wie sie installiert werden, finden Sie auf www.datev.de/softwareauslieferung.
Zudem sind mit dem Eckpunktepapier vom 12.06.2020 weitere Details zu den Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen bekannt geworden. Auch wenn die Regelungen noch nicht verabschiedet sind: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollen bei der Vergabe eine wichtige Rolle spielen. Grundzüge der geplanten Regelungen sowie vertiefende Links finden Sie in dem Beitrag „Neues zu den Überbrückungshilfen für KMU und Selbstständige“.
Im Laufe der Woche stellen wir Ihnen detaillierte Informationen zu den geplanten Maßnahmen in unseren Programmlösungen bereit, die einen ersten Eindruck davon geben sollen, in welche Richtung unsere Planungen gehen.
Zudem erhalten Sie laufende Informationen auf datev.de/corona und in der Community, sobald es Neuigkeiten gibt.
Ich wünsche Ihnen einen ruhigen Abend. 🙂
Viele Grüße
Nico Cornelissen
Guten Morgen Herr Cornelissen,
gerade bin auf der Seite Unterstützung zum Konjunkturpaket (https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zur-corona-krise/corona-restart/unterstuetzung-zum-konjunkturpaket/) gelandet..
Bei beiden Links kommt der Hinweis, das zu dem Artikel 78501 und 78502 keine Treffer gefunden werden.
Bin ich zu früh?
Grüße
Kristina Roch
Guten Morgen @k_roch ,
danke für den Hinweis. Die Seminare sollten eigentlich seit heute früh im Shop stehen.
Ich prüfe die Hintergründe und melde mich.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Hallo Community,
die Gesetzentwürfe dazu sind teilweise veröffentlicht und werden am 19.6. im Bundestag behandelt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf
Guten Morgen Community,
ich habe eine aktuelle „Wasserstandsmeldung“ zur Umsetzung der Änderungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen für Sie:
Wie bereits in meinem letzten Beitrag erwähnt, soll mit einem Programmupdate, dass voraussichtlich Ende Juni – nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs – zur Verfügung stehen soll, Buchungen mit den verminderten Steuersätzen 16% und 5% möglich sein. Dabei sollen Sie die meisten Standard-Konten und Standard-Steuerschlüssel weiter wie gewohnt verwenden können. Diese ermitteln anhand des Leistungsdatums den korrekten Steuersatz. Bei Buchungen ohne Leistungsdatum bestimmt das Belegdatum den Steuersatz.
Alle ausführlichen Informationen und weitere Schritte finden Sie im Dokument
Aktuell wird das Dokumente fortlaufend überarbeitet. Es lohnt sich also, immer wieder mal in das Dokument reinzuschauen.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen noch nicht alle Detailinformationen zu allen Fragen rund um das Konjunkturpaket geben können und einige Informationen unter Vorbehalt stehen.)
Sehr geehrter Herr Cornelissen,
vielen Dank für die "Wasserstandsmeldung"
Wenn die Steuerberechnung anhand des Datums erfolgt wie werden dann die Ausnahmen behandelt ?
- Tabakwaren weiterhin 19%
- Zeitschriften/Bücher weiterhin 7% (dafür habe ich allerdings keinen Beleg)
- Pfandrückgaben bis 30.09.= 19%, dann 16%
- Gutschein-Einlösung bis 31.08=19% dann 16%
Vorstehendes kann dann nicht allein anhand SteuerSL und Datum ermittelt werden
Guten Tag @Nico_Cornelissen ,
nur als kurze Info: bei den Dialogseminaren taucht weiterhin die Anzeige 'keine Treffer' auf.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
leider stehen die Seminare noch nicht bereit. Ich stehe bereits mit den Kollegen und Kolleginnen in Kontakt.
Nach aktuellem Stand ist das Problem gegen 13:30/ 14:00 Uhr behoben.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Guten Tag Herr Cornelissen, sind die neuen Standardkonten für SKR 03 und 04 für Erlöse zu 5% USt bereits bekannt?
@Kontex schrieb:
- Tabakwaren weiterhin 19%
Gilt das nicht nur als "fiktiver Preis" für die Berechnung der Tabaksteuer? Im Verkauf wird dies m.E. auch mit 16% berechnet.
Hallo zusammen,
die Probleme mit den Links dauern leider an. Ich melde mich sobald diese funktionieren.
Darüber hinaus ein Dankeschön für die Fragen/Beiträge hier in der Community. Wir wollen vermeiden, dass wir hier in der Community den Überblick verlieren, so dass man nicht mehr weiß, auf was man schon geantwortet hat oder auch nicht. Daher nehme ich Ihre Fragen und Beiträge mit, damit wir daraus FAQs auf datev.de und in der Community bereitstellen können.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Tabakwaren 19% ist in nachfolgenden Dokument in Artikel 4 nachzulesen.
Auf Nachfrage hat Minister Scholz das Gerücht in der Presse-Konferenz am 12.06.2020 ausdrücklich bestätigt ("auf Wunsch der Tabak-Industrie")
Die Ausführung zu "Gutscheinen" und "Pfand" sind in nachfolgend Dokument unter
- 3.4.2
- 3.4.3
nachzulesen
Da stehen auch noch viele andere nette Sache z.B. das Waren-Rückgaben zu 19% zu erstatten sind und Ersatzlieferungen dann 16%. Wird lustig mit den ganzen Spass-Umtauschern
Für meine Behauptung Zeitschriften/Bücher = 7 habe ich noch keinen Beleg gefunden, aber letztlich ist ja ähnlich wie bei Zigaretten im Automaten das sich die aufgedruckten Preise nicht ändern lassen.
Wie also das mit *Datum*-abhängigen UStSL funktionieren soll ist mir deshalb unklar.
Ja, in dem Entwurf des Steueränderungsgesetztes (erster Link) wird in Artikel 3 die Änderung des Umsatzsteuergesetzes behandelt. Dort erfolgt die Reduzierung von 19 auf 16%. Von Besonderheiten für Tabakwaren kann ich nichts finden.
In Artikel 4 wird das Tabaksteuergesetz geändert. Dort wird für die Berechnung der Tabaksteuer unterstellt, dass weiterhin 19% Umsatzsteuer anfallen - aber eben nur fiktiv für die Tabaksteuer.
So ist dies dann auch in den Erläuterungen des Gesetzes beschrieben. Auf Seite 29 der von Ihnen verlinkten Datei heißt es:
Um dies auszuschließen, gelangt auch im zweiten Halbjahr 2020 ausschließlich im Tabaksteuerrecht für Zwecke der Berechnung der Mindeststeuer für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos und Feinschnitt der bisherige Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zur Anwendung.
Und ob Herr Scholz etwas in einer Pressekonferenz sagt, interessiert mich in dem Zusammenhang nur sehr maginal.
Die aufgedruckten Preise werden vermutlich bleiben - den Mehrerlös erzielen vermutlich die Tabakwarenhersteller...
Für Gutscheine und Pfand muss man sich tatsächlich angucken, wie dies gelöst werden kann.
Tja - mehr Argumente hab ich nicht.
Ist auch nicht so das ich unbedingt Recht haben will - im Gegenteil macht nur zusätzliche Arbeit.
Vielleicht kann noch jemand zu dem Thema etwas beitragen
Weshalb ich überhaupt auf das Thema aufmerksam geworden bin:
Da war der Artikel im Handelblatt vom 08.06.2020.
Hier das entsprechende Zitat von MdB Otto Fricke FDP:
<Zitat>
"Unveränderte Mehrwertsteuer auf Tabakprodukte
Die Mehrwertsteuer sinkt zudem nicht für alle Produkte. „Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die Regelung zur Tabaksteuer schmunzeln“, sagt FDP-Haushälter Otto Fricke.
So soll auf Tabakprodukte weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Eine Umstellung sei für Tabakprodukte zu aufwendig, womöglich müssten sogar Waren zurückgerufen werden, heißt es im Gesetz. Für alkoholische Produkte wie Bier, Wein oder Schnaps sinkt dagegen der Satz auf 16 Prozent.
</Zitat>
Hier habe darauf Herrn Otto Fricke angeschrieben und auf die Problematik *viele* USt-Sätze hingewiesen. Ich habe darauf hin Antwort seines Referenten bekommen, in dem mir das nochmal bestätigt wurde, und das seine Fraktion sich dafür einsetzen werden dass das nicht passiert.
nächsten Tag war dann die PK mit Minister Scholz
Alle nur Unsinn erzählt ???
Hallo zusammen,
die Verlinkungen auf die Seminare im DATEV-Shop funktionieren nun:
Besten Gruß
Nico Cornelissen
@Kontex schrieb:Weshalb ich überhaupt auf das Thema aufmerksam geworden bin:
Da war der Artikel im Handelblatt vom 08.06.2020.
Hier das entsprechende Zitat von MdB Otto Fricke FDP:
<Zitat>
"Unveränderte Mehrwertsteuer auf Tabakprodukte
Die Mehrwertsteuer sinkt zudem nicht für alle Produkte. „Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die Regelung zur Tabaksteuer schmunzeln“, sagt FDP-Haushälter Otto Fricke.
So soll auf Tabakprodukte weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Eine Umstellung sei für Tabakprodukte zu aufwendig, womöglich müssten sogar Waren zurückgerufen werden, heißt es im Gesetz. Für alkoholische Produkte wie Bier, Wein oder Schnaps sinkt dagegen der Satz auf 16 Prozent.</Zitat>
Hier habe darauf Herrn Otto Fricke angeschrieben und auf die Problematik *viele* USt-Sätze hingewiesen. Ich habe darauf hin Antwort seines Referenten bekommen, in dem mir das nochmal bestätigt wurde, und das seine Fraktion sich dafür einsetzen werden dass das nicht passiert.
nächsten Tag war dann die PK mit Minister Scholz
Alle nur Unsinn erzählt ???
Entsprechende Aussagen hatte ich in der Presse auch gelesen. Die Aussagen widersprechen aber auf jedem Fall dem Gesetzesentwurf. Und an den würde ich mich erst einmal halten...
Nach meinen Infos soll es eine Bundesratssondersitzung Ende Juni geben.
Habe auf der Homepage des Bundesrates hierzu nichts gefunden. Wissen sie genaueres ?
Hat sich erledigt,. habe es gerade gelesen am 29.6. Bundesratsondersitzung.
Da steht aber ausdrücklich "ausschließlich im Tabaksteuerrecht"; also nicht bei der USt.
Für Zeitschriften / Büchern kann sicherlich der pauschale Abzug von 2% von der Rechnungssumme genutzt werden.
Bei den Baumärkten wird dann der Teufel los sein, wenn die Leute alle ihre im Juni gekauften Artikel mit 19% zurückgeben und mit 16% wieder kaufen. Wenn die Mitarbeiter im Baumarkt sauer werden, werden die - Geiz ist geil - "Kunden" dann auch noch verlangen, nicht ihren Artikel wieder mitzunehmen, sondern einen original verpackten aus dem Regal zu nehmen. Der Baumarkt muss den 19% igen wegwerfen. Beim Kaufhof etc. wird die Umtauschorgie dann auch passieren.
Also kann man den Mandanten nur raten, die 2% selbst zu vereinnahmen und auf die Weitergabe der USt Senkung an die Kunden zu verzichten.
Die entscheidende 2. und 3. Lesung im Bundestag und die 2. Beratung im Bundesrat sind aktuell für den 29. Juni 2020 vorgesehen, damit das Gesetz am 1. Juli in Kraft treten kann.
Hallo Community,
wir haben neue Informationen für Sie:
Voraussichtlich am 30.06.2020 ab 18.30 Uhr stehen die ersten angepassten Programmversionen zur Verfügung.
Weiter steht auf datev.de/corona ein Ausschnitt des Regional-Info-Tag online vom 17.06.2020 für Sie bereit. In diesem führt Stefan Meisel, Leiter DATEV-Außendienst, durch die Maßnahmen der DATEV. Der Ausschnitt ist hier aufrufbar.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Hier gibt eine Erläuterung bzgl. preisgebundene Artikel i. V. m. Pauschalrabatt:
Ich habe soeben von MdB Otto Fricke die Bestätigung erhalten das der im Handelsblatt zitierte Text so nicht dem Sachverhalt entspricht.
-> Fakt "Zeitungs-ENTE"