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Erinnerung an bestehende IAB

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letzte Antwort am 27.02.2025 16:16:10 von Brigitte_Schneider
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f_mayer
Meister
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

gibt es eigentlich in den Programmen eine Hilfe, mit denen man die gebildeten Investitionsabzugsbeträge auf dem Radar behält, dass man auch an deren Auflösung denkt? Falls das in den Hilfedokumenten schon steht bitte ich um Verzeihung, ich habe muss es wohl überlesen haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

salzinger
Aufsteiger
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Den IAB kann man in KR unter Anlag erfassen, WG zur Auflösung zuordnen, Buchungen erzeugen …

Dazu gibt es auch eine Auswertung.

 

Noch nicht entdeckt oder haben Sie sich etwas anderes vorgestellt?

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guenther
Erfahrener
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Ich denke eher, es geht um eine mandantenübergreifende Übersicht der IAB, die gibt es leider nicht, die hätte ich auch gern. 

mfg Thomas Günther
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich nehme an, es geht hier durchaus um eine Erinnerung bei der Bearbeitung des einzelnen Mandanten in Kanzlei-Rechnungswesen.

 

Es gibt zwar die Auswertungen in Kanzlei-Rechnungswesen. Diese muss ich aber aktiv aufrufen.

 

Wenn ich den Jahresabschluss bearbeite, muss ich selbst daran denken, dass ggf. ein IAB aus den Vorjahren besteht und diesen ggf. auflösen.

 

Gerade bei Mandanten, bei denen man dieses Mittel zur Gewinnverlagerung nicht häufig anwendet, könnte eine Erinnerung im Rahmen der Abschlussbearbeitung hilfreich sein.

f_mayer
Meister
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Herr Lutz hat es erfasst (wobei eine mandantenübergreifende Auswertung auch praktisch wäre), es geht darum, möglichst aktiv an einen bestehenden IAB erinnert zu werden.

 

Falls es hierzu nichts gibt würden mir spontan zwei Möglichkeiten einfallen:

 

Fibu-Konto:

Es wird ein Vortrag auf ein statistisches Konto im 9000er Bereich vorgenommen. Idealerweise müsste der Betrag auch noch zwingend umgebucht werden, sei es weiterer Vortrag, Verwendung oder rückwirkende Auflösung, ansonsten würde die Auswertung über unzulässige Konten klagen und den Betrag unter Sonstige Aktiva/Passiva ausweisen.

 

ANLAG:

Die IABs werden innerhalb der Anlagenbuchführung wie ein Inventar verwaltet (die statistischen Konten werden bei Buchungen erzeugen angesprochen). Im neuen Jahr werden die bestehenden IABs vorgetragen, wiederum aber verlangt das Programm zwingend, dass man diese bearbeitet und innerhalb dieses fiktiven Inventars neue Bewegungen anlegt (sei es weiterer Vortrag, Verbrauch oder rückwirkende Auflösung), wobei der Gesamtbetrag der Bewegungen natürlich dem Vortrag entsprechen muss. Macht man das nicht bekommt man eine Fehlermeldung und die Ausgabe eines Anlagenspiegels wird verweigert, wie bei Differenzen zwischen Anlagen- und Finanzbuchführung, bei EÜR könnte die Übergabe in AVEÜR blockiert werden.

 

Nur ein Gedanke, ich kenne die Programme nicht gut genug um sagen zu können ob das praktikabel oder auch nur sinnvoll ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

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Usus
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Eventuell wäre es denkbar, wenn hier bei den Hinweisen und Fehlern welche unterhalb der Übersicht "Jahresabschluss entwickeln" ein entsprechender Hinweis "IAB vorhanden, bitte prüfen" auftaucht.

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


in den DATEV-Programmen gibt es keine Erinnerungsfunktion für noch nicht aufgelöste Investitionsabzugsbeträge.
Ich nehme Ihre Anregungen auf und gebe zur Prüfung an unsere Entwicklung weiter.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
JW2015
Beginner
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Hallo Frau Schneider,

 

auch wir haben das Problem hier und da, dass der IAB vergessen wird. Gibt es schon eine Erinnerungsfunktion?

** Alle Angaben ohne Gewähr **
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NinaJ
Fortgeschrittener
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Mir ist noch keine Erinnerungsfunktion für den IAB begegnet, glaube nicht, dass es umgesetzt wurde. Würde aber schon Sinn machen.

 

Danke, dass auf das Thema aufmerksam gemacht wurde. 

 

Ich würde mir jetzt eine Aufgabe anlegen, vielleicht Anfang des Jahres, in dem der IAB auslaufen würde. Dann kann man den Mandanten nochmal freundlich erinnern.

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f_mayer
Meister
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Laut Dokument 1035517 kann man IABs auch über die Anlagenbuchführung verwalten, hat das schonmal jemand gemacht?

 

Persönlich würde ich mir wünschen, dass das Programm einen dazu zwingt sich mit bestehenden IABs auseinanderzusetzen. In der Anlagenbuchführung könnte das so aussehen, dass man einen Vortragswert hat und das Programm zwingend erwartet, dass Bewegungen (Weiterführung ins nächste Jahr, Verbrauch, Rückgängigmachung) vorgenommen werden, die in Summe denselben Betrag ergeben. Sonst Fehler, Anlagenbuchführung stimmt nicht.

NinaJ
Fortgeschrittener
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Ja, also über den Menüpunkt IAB.

 

NinaJ_0-1740138435199.png

 

 

Damit werden alle Buchungen automatisch erstellt, das finde ich sehr schön.

 

Es werden ja auch die entsprechenden Konten angesprochen, daher ist der IAB an sich ja auch gut über die SuSa zu erkennen (die man sich ja vielleicht regelmäßig anschaut).

cro
Experte
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Nachricht 12 von 20
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@f_mayer  schrieb:

Laut Dokument 1035517 kann man IABs auch über die Anlagenbuchführung verwalten, hat das schonmal jemand gemacht?

 

 


Das ist eine tolle Lösung seitens DATEV (incl. gesetzlicher Anpassungen). Auch die Auflösung und Zuordnung zu diversen Anschaffungen ist echt sehr einfach. 

 

cro_0-1740138397335.png

 

Z.B. für 2017 hätte ich etliche Post'its und Handnotitzen (sorrry evtl. Excel, etc.) verbraucht.

 

Fundort: Karewe > Erfassen > Anlagevermögen > IAB...

 

Die Auswertung wird vom Mandanten leicht verstanden und macht sich übrigens auch im Abschluss/Biber sehr gut.

cwes
Meister
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@NinaJ  schrieb:

Mir ist noch keine Erinnerungsfunktion für den IAB begegnet,


Das steht doch in der Procheck-Abschlusscheckliste:

 

Screenshot 2025-02-21 124516.png

einmalnoch
Experte
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@f_mayer 

 

Und dann gibt es noch die Aufgaben. Einrichten und zum entsprechenden Jahr erinnern lassen - wenn das Programm bis dahin nicht von DATEV abgekündigt wurde.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
NinaJ
Fortgeschrittener
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@cwes  schrieb:

@NinaJ  schrieb:

Mir ist noch keine Erinnerungsfunktion für den IAB begegnet,


Das steht doch in der Procheck-Abschlusscheckliste:

 

Screenshot 2025-02-21 124516.png


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oh das kenne ich noch nicht. Wie komme ich denn da hin? Gibt es das von DATEV oder muss das selbst eingerichtet werden?

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jjunker
Allwissender
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Oh das kenne ich noch nicht. Wie komme ich denn da hin? Gibt es das von DATEV oder muss das selbst eingerichtet werden?

Ernstgemeint oder Fangfrage?

 

Im ersten Fall, dass wird @cwes selber gestrickt haben?

im zweiten Fall: Gratulation den den feinen Sinn bezüglich Spott.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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jjunker
Allwissender
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Nur um das nochmal ins richtige Bild zu setzen. DATEV liefert uns keine Checkliste auf welcher der IAB berücksichtigt wird.

 

Wir machen jetzt alle einen GORßEN Schritt nach hinten und betrachten das Bild nochmal als Ganzes.

 

Wir freuen uns gerade über eine manuelle Checkliste. 🙈🙉🙊

 

--> Das ver.....te Programm weiß, dass ein IAB gebildet wurde- --> Ergo sollte es den auch automatisch zur Berücksichtigung bereitstellen.

 

Ich fasse mir gerade an meinen Kopf und denke cool @cwes hat eine Checkliste.

Dabei kuriert diese auch nur die mangelhafte Weitsicht der Programmierer/Produktverantwortlichen.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
Usus
Fortgeschrittener
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ProCheck - nimmt nicht jeder

Aufgaben - nimmt nicht jeder

"Jahresabschluss entwickeln" in Kanzlei-Rechnungswesen - sollte eigentlich jeder nehmen.

Daher mein Favorit, nach wie vor - ein Hinweis unter "Hinweis". Die fehlerhafte Anlagenbuchführungsabstimmung zeigt es doch auch an🙄

Nur leider bisher noch nicht umgesetzt.

Deshalb, immer schön die Gedanken zusammennehmen, auch wenn es manchmal schwer fällt.

Gelöschter Nutzer
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@cro  schrieb:
Die Auswertung wird vom Mandanten leicht verstanden und macht sich übrigens auch im Abschluss/Biber sehr gut.

ja, das stimmt.

Was noch fehlt, ist eine Spalte, in der ich sehen kann, wieviel von dem IAB in Folgejahren übertragen worden ist. Das ist aber m.E. aktuell nicht gut erfassbar, weil das Folgejahr dafür angelegt sein muss. Bei Abschlussgesprächen wäre das aber interessant. Hilfreich wäre es auch, wenn bei Neuanlage eines Inventars ein Hinweis darauf erfolgen würde, dass noch ein IAB offen ist und dann eine Übertragung direkt mit erfasst werden könnte. Es ist leider schon einmal passiert, dass ein IAB versehentlich nicht übertragen wurde und dann im Folgejahr aufgelöst werden musste 😞

 

Bei der Gelegenheit: Ist es richtig, dass ein am 31.12.23 nicht aufgelöster IAB aus 2020 dazu führt, dass 2023 kein neuer IAB gebildet werden darf, wenn die IAB 2020-2022 schon 200.000 EUR betragen haben und die Rückgängigmachung des IAB aus 2020 nicht bis zum 31.12.2023 beantragt worden ist, sondern erst jetzt in 2025?

ich bin mir da nicht sicher und das Programm sagt nein

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 20
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Hallo zusammen, 

 

es gibt noch keine Erinnerungsfunktion im Programm.


Wir haben den Wunsch dazu im Blick, allerdings liegen die Prioritäten in unserer Entwicklung derzeit beim Produkt- und Protfoliowechsel, hin zu Cloud-Anwendungen.


Wir werden prüfen ob diese Funktion in der Cloud-Lösung eingebaut werden kann.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 27.02.2025 16:16:10 von Brigitte_Schneider
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