Ich war im Januar auf einem Seminar des IFU-Institutes, welches sehr informativ und mit tollen Arbeitsunterlagen ausgestattet war. Hier ging man auch etwas "in die Breite". D.h. das Thema war nicht nur auf die Verfahren "Belegablage" beschränkt, sondern hier wurden auch Verfahrensdokumentationen z.B. zur Kassenführung, Warenwirtschaftssystem, Fakturierung angeschnitten. Der Dozent war ein Betriebsprüfer aus NRW. Er berichtete, dass gerade im letzten Jahr viele Prüfer auf dieses Thema geschult wurden und von der OFD (verpflichtend) angewiesen wurden, bei Betriebsprüfungen danach zu fragen. Inhaltlich findet wohl noch keine Tiefenprüfung statt, aber das Nicht-Vorhandensein stellt einen Mangel der Buchführung dar. Gleichzustellen mit fehlenden Programmierprotokollen einer Kasse z.B. Insofern wird es da in Zukunft möglicherweise unschöne Überraschungen geben. Die Mandanten auf das Thema zu sensibilisieren - neben all den anderen Themen, die ja auch noch da sind (DS-GVO, Digitalisierung allgemein) ist eine Aufgabe....! Der wir uns ja genauso stellen müssen.
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