Hallo, also Haufe sagt hierzu folgendes: Bei Arbeitsverhältnissen, die ohne Abruf der ELStAM pauschal versteuert werden, muss der Arbeitnehmer erklären, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt. Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass auch ein Minijobber hier sein erstes Dienstverhältnis hat, vor allem wenn bei dem anderen Arbeitgeber keine BAV fließen. Außerdem müsste dann auch der BAV Vertrag anders lauten, da hier ja die Versteuerung nach §3 Nr. 63 EStG bisher immer drin stand.
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