Guten Morgen Frau Bräunling, ja, die Möglichkeit besteht. Bei uns hatte die Krankenkasse nach Austritt des Mitarbeiters im März die EEL- Meldung angefordert. Dabei wir sind dabei wie folgt vorgegangen und bei uns hat es funktioniert: - Im Mitarbeiter haben wir den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuell abzurechnenden geändert. - Dann haben wir im Mitarbeiter unter Bewegungsdaten -> Krankheitszeiten -> Krankheit nach Austritt erfassen Beginn und Ende der Krankheit eingegeben und eine Probeabrechnung mit Nachberechnung des letzten Monats der Beschäftigung (bei uns war es der März) gemacht. - Wenn Sie die Lohnabrechnung (auch mit Nachberechnung) machen, erstellt er die EEL- Meldung, die dann im Mandanten unter Daten senden gesendet werden kann. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter! Viele Grüße S. Anders
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