Vielen Dank für die Antwort. Da der Einladungslink zum Mandantenportal bzw. zum digitalen Unterschreiben im SPAM Ordner landet, ist das für uns einfach keine Option. Wieso zeigt denn das ESt-Programm das Freizeichnungsdokument VOR Übermittlung an das Finanzamt eben genau nicht mit "Entwurf" in Kopf- und Fußzeile an. Grundsteuer-Digital hingegen schon? Wird das Freizeichnungsdokument erst nach Übermittlung offiziell, bzw. verliert den Status "Entwurf"? Was wäre dann der Sinn eines offiziell gültigen Freizeichnungsdokuments, wenn die Übermittlung bereits erfolgte? Ich finde es nur schade, dass man das von DATEV gewohnte Spiel aus Mandantensicht immer verlassen muss anstatt das, was funktioniert, einfach beizubehalten. Damit meine ich neben meinen anderen Kritikpunkten in meinem Beitrag, das Freizeichnungsdokument ohne "Entwurf" überall draufzuschreiben und mit einer richtigen Anschrift des Mitwirkenden.
... Mehr anzeigen