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Grundsteuerreform Mandantenkommunikation

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letzte Antwort am 28.09.2022 14:46:28 von lukasklein
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lukasklein
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

auch wir kommen langsam dazu die ersten Erklärungen an die Mandaten zwecks Freigabe zu schicken und kämpfen ein bisschen mit Grundsteuer-Digital.

 

Den angebotenen Weg über das Freigabe-Portal halte ich grundsätzlich für eine gute Wahl. Allerdings scheitert es daran, dass die automatisch von Grundsteuer-Digital versendeten Mails bei unseren Tests mehrheitlich im SPAM-Ordner landen. Eine Nutzung kommt in dieser Form natürlich nicht in Betracht.

 

Das Freizeichnungsdokument trägt überall den Stempel "Entwurf". Wieso das so ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann dort jemand helfen und mir sagen, ob ich irgendwo einen Haken nicht gesetzt habe. Am Ende des Dokuments erscheint unser Kanzleiname "KANZLEINAME RECHTSFORM" im Layout Rechtsform Kanzleiname, also falsch herum. Ich denke, dass in den Kanzleistammdaten das Feld für Firma aus einem Vor- und Nachnamefeld zusammengesetzt wird. Leider wird dieses zusammengesetzte Feld in dem Freizeichnungsdokument falschherum, im Freigabedokument jedoch richtig herum ausgegeben. Das sieht nicht ganz so nett aus.

 

Die Vollständigkeitserklärung ist trotz Ihrer Anpassungsfähigkeit nicht gut gelayoutet. Das Logo erscheint stets linksbündig und wird merkwürdig skaliert und im rechten Teil der Kopfzeile ist nur in Fettschrift unser Ort und darunter in normaler Schrift der Straßenname + PLZ zu sehen. Ein klassischer Kopfteil bestehend aus Kanzlei- und Adressdaten ist somit nur zur hälfte vorhanden. Die Unterschriftszeile sieht nach meinem Empfinden so aus, als wäre dort eine andere Schriftart verwendet worden. 

 

Alles in Allem verbleiben nicht viele Möglichkeiten dem Mandanten gegenüber eine professionelle Kommunikation in dieser Angelegenheit zu gewährleisten. Wir haben uns dazu entschieden ein Anschreiben über die Vorlagenverwaltung zu generieren, das Freizeichnungsdokument mitzuschicken und den Text der Vollständigkeitserklärung als Folgeseite der Berechnung der Steuermesszahl anzuhängen. Diese Übersicht (Berechnung Messzahl) ist nämlich optisch okay. Die Kombination Steuerberechnung + Text aus der Vollständigkeitserklärung (oder gar eine selbst erstellte) ist in meinen Augen gar nicht verkehrt.

 

Nun die Frage in die Runde: Wie handhaben Sie die Kommunikation bei Fertigstellung der Erklärung mit dem Mandanten? Verwenden wir das Programm falsch und lassen sich so einige meiner beschriebenen Probleme lösen?

 

Den ersten Teil meines Beitrags werde ich auch im Grundsteuer-Digital Forum posten, sodass die Kollegen dort Gelegenheit erhalten mitzulesen und ggf. auf die programmspezifischen Aspekte zu antworten. 

 

VG

L. Klein

steuerbär
Fortgeschrittener
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Bisher haben wir den Entwurf der Grundsteuererklärung gemeinsam mit der Berechnung und einem Protokoll zur Freigabe per E-Mail an den Mandanten gesendet. Bei Mandanten, bei denen der Versand per E-Mail nicht möglich war, haben wir die Erklärung per Post zugesandt.

 

Die neue Möglichkeit, den Entwurf und die Freigabe (Unterschrift/Signatur) nun per E-Mail aus dem Portal zuzusenden, fände ich jetzt grundsätzlich eine schicke Lösung.

 

Mir stellt sich nur die Frage, wo und wie ich sehen kann, dass der Mandant unterschrieben hat?

 

In zwei Fällen haben wir es getestet (und ich hoffe, dass die Mandanten alles richtig gemacht haben), aber ich habe weder eine Information bekommen, noch hat sich der Status geändert und die Unterschrift ist für mich auch nicht ersichtlich.

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lky108
Beginner
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Sobald die Freigabe über das Portal erfolgt ist, erhalten die Erklärungen den Statuts "ELSTER-Übermittlung" (Übersicht Feststellungserklärungen). Unter "Dokumente" sind bei der jeweiligen Erklärung dann die unterschriebenen Dokumente abgelegt. 

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lukasklein
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Vielen Dank für die Antwort. Da der Einladungslink zum Mandantenportal bzw. zum digitalen Unterschreiben im SPAM Ordner landet, ist das für uns einfach keine Option.

 

Wieso zeigt denn das ESt-Programm das Freizeichnungsdokument VOR Übermittlung an das Finanzamt eben genau nicht mit "Entwurf" in Kopf- und Fußzeile an. Grundsteuer-Digital hingegen schon?

Wird das Freizeichnungsdokument erst nach Übermittlung offiziell, bzw. verliert den Status "Entwurf"? Was wäre dann der Sinn eines offiziell gültigen Freizeichnungsdokuments, wenn die Übermittlung bereits erfolgte? Ich finde es nur schade, dass man das von DATEV gewohnte Spiel aus Mandantensicht immer verlassen muss anstatt das, was funktioniert, einfach beizubehalten. Damit meine ich neben meinen anderen Kritikpunkten in meinem Beitrag, das Freizeichnungsdokument ohne "Entwurf" überall draufzuschreiben und mit einer richtigen Anschrift des Mitwirkenden.

 

 

 

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letzte Antwort am 28.09.2022 14:46:28 von lukasklein
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