Guten Morgen, meiner Ansicht nach, ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Betrag auf der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf die EUR 44,00 und könnte ja auch die vollen EUR 44,00 aufbrauchen. Das er dieses freiwillig nicht tut, spielt keine Rolle. Der Zufluss und die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt im Moment der Hingabe des Gutscheins, also bevor Sie überhaupt wissen, dass der Arbeitnehmer für weniger als EUR 44,00 tankt. Viele Grüße T. Reich
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