Hallo zusammen,
wir vergeben unseren MA selbst gebastete Gutscheine, die dann bei der Tankstelle abgegeben werden.
Die Tankstelle schickt uns 1x pro Monat eine Rechnung mit den tatsächlichen "getankten" Beträgen.
Die sind meistens leicht unter 44,-€. Ist es richtig, dass ich im Lohnkonto als Sachbezug die "verschenkte" 44,- € ausweise oder muss ich immer die Rechnung abwarten und eine Rückrechnung vornehmen.
Was muss ich ausweisen: den Betrag, was man ausgeben darf oder den was man ausgegeben hat?
Grüße
Ralu
Hallo,
rechtlich können wir Sie zu dem Thema leider nicht beraten. Beispiele für die Abrechnung von Warengutscheinen finden Sie im Dokument " Rabatte anwenden (Belegschaftsrabatt / Personalrabatt) und Warengutscheine einlösen in LODAS ".
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
meiner Ansicht nach, ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Betrag auf der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf die EUR 44,00 und könnte ja auch die vollen EUR 44,00 aufbrauchen. Das er dieses freiwillig nicht tut, spielt keine Rolle. Der Zufluss und die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt im Moment der Hingabe des Gutscheins, also bevor Sie überhaupt wissen, dass der Arbeitnehmer für weniger als EUR 44,00 tankt.
Viele Grüße
T. Reich