Hallo,
ich muss die SV-Beiträge korrigieren. Die DAK hat per 01.02.20 die Betriebsnummer geändert und nimmt mit der alten Nummer keine Nachweise an. Wie kann ich es zurückrechnen? Egal ob ich die alte KK-Nummer lasse oder für die neue die Gültigkeit vorziehe, habe ich bei der DAK ein Guthaben mit der alten Nummer. Darüber hinaus muss die Jahresmeldung auch storniert werden.
Wie kann ich am besten das Problem lösen? Bis Januar mit der alten Nummer rückrechnen und über S-Net noch melden oder die Gültigkeit der neuen Nummer vorziehen??
Viele Grüße
Raddatz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie Sie bereits schreiben, hat die DAK zum 01.02.20 eine neue Betriebsnummer, insofern dürfte sich das Problem mit den SV-Meldungen erübrigen. Bis einschl. 01/20 gilt die alte BN noch und übergangsweise noch einen Monat länger.
Gehen Sie zurück auf Monat 02/20 und legen Sie die neue DAK an. In den PSD schlüsseln Sie alle MA um auf die neue DAK. Da ich mir nie sicher bin, wie weit die Umlage korrigiert wird (früher waren das nur 2 Monate rw) stoße ich immer über Nachberechnung mit BS 96 alle Mitarbeiter an die zum Zeitpunkt des Wechsels in der KK waren (also auch ausgeschiedene). So können Sie sicher sein, dass auch die Umlage rw korrigiert wird. Die DAK würde ich rein vorsorglich anrufen und mitteilen, dass ein Minusbeitragsnachweis mit der alten BN und ein hoher Plus-BN mit der neuen BN kommt. Somit läuft dann alles.
Hallo,
es geht hier nur um einen Mitarbeiter, bei dem die FWV rückwirkend zum 01/2019 wegfehlt.
Die Krankenkasse habe ich bereits mit der neuen Nummer da. Die restlichen Mitarbeiter fasse ich nicht an.
Die DAK habe ich angerufen. Die Antwort- die alte Nummer existiert nicht ich sol alles mit der neuen Nummer melden . Es bleibt wahrscheinlich nur SV Net, oder?
VG
RaLu
Hallo,
das ist mir neu, dass eine Rückrechnung nicht auf eine alte BN erstellt werden kann/darf. ich selber habe in der Vergangenheit auch immer bei Korrekturen die alte Krankenkasse gelassen bis zu dem Zeitpunkt wo die Fusion war. Im Dok. 1001173 steht bei 2.2 u.a.:
"Die vorherige Krankenkasse sollte nur direkt gelöscht werden, wenn Nachberechnungen in den Zeiträumen vor der Fusion ausgeschlossen werden können. Für den Zeitraum vor der Fusion sind die Beiträge noch an die vorherige Krankenkasse zu übermitteln und abzuführen."
Ich würde in den PSD die Krankenkasse nicht anfassen, da die alte DAK ja bis 01/20 gültig war, sondern lediglich von FWV auf PV schlüsseln. Schauen Sie sich die Dokumente 1001173 mal an und 1012106 und chaten Sie vielleicht kurz mit der Datev.
Hallo,
durch die Nachberechnung auf das Vorjahr wird im aktuellen Monat der Beitragsnachweis für die Krankenkasse mit der ungültigen Betriebsnummer bereitgestellt. Der Datensatz wird jedoch an die neue Betriebsnummer der Nachfolgekrankenkasse übermittelt.
Diese Information finden Sie auch im Dokument 1001173.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG