Hallo Community,
ich rechne gerade einen Mitarbeiter mit KUG, der freiwillig versichert ist. Folgendes Hinweisprotokoll habe ich bekommen:
Rundschreiben GKV ist der AG Zuschuss nach dem sv-pflichtigen Entgelt zu berechnen. Kann ich das jetzt so übernehmen ?
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
es handelt sich bei der Meldung um einen Hinweis.
Der Arbeitgeberzuschuss muss während der Abrechnung von Kurzarbeitergeld aus dem tatsächlichen sv-pflichtigen Entgelt errechnet werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Merten,
wir hatten die Kurzarbeit nur im Monat April. Ich rechne jetzt zum 15-ten den Mai ab und bei einem freiwillig versicherten Mitarbeiter wird der AG-Zuschuß weiterhin auf das SV-pflichtige Entgelt (unter BBG)begrenzt . Wir wollen ihm aber die Hälfte des Beitrags (wie vor KuG) zahlen. Ist das machbar? Kann ich es in Lodas einstellen.
Im GK Schreiben habe ich gelesen, dass die Berechnung bis Ende des Jahres so blebt. Für den MA ist das aber ein Netto-Verlust von ca. 200,- €.
VG
RaLu
Hallo RaLu,
die Antwort auf Ihre Fragen haben Sie bereits hier Kug Freiwillig Versicherte KV/ PV Beiträge erhalten.