Hallo zusammen,
wir hatten die Kurzarbeit nur in einem Monat . Ich rechne jetzt einen freiwillig versicherten Mitarbeiter, dessen Entgelt unter BBG liegt. Lodas berechnet den Zuschuß jetzt von dem tatsächlichen Entgelt und keine 50% des gesamten Beitrages werden ausgezahlt. Laut dem Hinweis soll es aufgrund der Kurzarbeit bis Ende des Jahres so bleiben. Damit hat der MA einen großen Nettoverlust. Ist es möglich, dies in Lodas zu verhindern. Der Arbeitgeber möchte nicht, dass der MA jetzt schlechter gestellt wird als vor der Kurzarbeit. Ich habe gedacht, ich gebe bis Ende des Jahres die 50%-tige Zuschüße manuell vor. Ist es machbar bzw. o.k.??
Viele Grüße
RaLu
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wer unter der KV-BBG liegt, kann keiner PKV angehören. Ansonsten steht für solche Fälle die steuer- und sv-freie Corona-Beihilfe bis max. 1.500 EUR je AN in 2020 zur Verfügung.
Er erreicht durch nachträgliche Umsatzbeteiligungen die BBG und damit wird er als freiwillig abgerechet.
Kann ich bzw. darf ich bestimmen und immer manuell den Zuschuß auf 50 % des KK-Beitrages anpassen.
Lg
Nein, das sollten Sie eigentlich nicht machen. Geldzuwendungen sind entweder Vorschuss oder Nettolohnzuwendungen. Ausnahme s. oben.
Hallo RaLu,
schauen Sie doch einmal hier vorbei.
Die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer können Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) unter Punkt 3.2.2 nachvollziehen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG