Hallo Frau Conrad-Allard, wie von meinen Vorpostern bereits beschrieben (vielen Dank!), hier die Zusammenfassung der Eingaben, die kontrolliert werden müssen: Prüfen Sie, ob im Kalender durchgängig – inkl. den Wochenenden – der Zeitraum von 28.05.2018 bis 08.07.2018 mit dem Ausfallschlüssel K gebucht wurde und keine zwei Krankheitszeiträume angelegt wurden. Wurde ab dem 09.07.2018 im Kalender K6 gebucht, so ist unter Abrechnung l DÜ Entgeltersatzleistungen... der Monat der Anforderung 07/2018. Bei Erfassung dieses Monats wird eine EEL-Meldung erstellt. Laut der Verfahrensbeschreibung für EEL-Meldungen werden nur alle drei Zeiträume ausgewiesen, wenn das Entgelt regelmäßig abweicht (Ausnahme bei Stundenlohnemfpängern) oder weder Stundenlohn noch Monatslohn vereinbart sind. Somit sind die letzten drei Monate nur bei Gehaltsempfängern auszuweisen, wenn diese ein variables Gehalt erhalten haben. Viele Grüße aus Nürnberg, Daniela Eichler Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen