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Entgeltbescheinigung Lohn&Gehalt

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letzte Antwort am 21.08.2018 08:35:37 von Daniela_Eichler
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jca
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Hallo allerseits,

ich habe ein Problem... Die Mitarbeiterin eines Mandanten ist seit dem 28.05.2018 arbeitsunfähig. Am 08.07.2018 endet die LoFo.

Nun habe ich versucht über DÜ Entgeltersatzleistungen eine Entgeltbescheinigung erstellen zu lassen, da die KK ja eine elektronische Übermittlung wünscht.

Dann kommt, egal welchen Monat ich eingebe der Hinweis "Im Rahmen der Datenübermittlung Entgeltersatzleistungen (EEL-Verfahren) konnten für den Monat der Anforderung (08/2018) keine Meldungen erzeugt werden. Prüfen Sie Ihre Eingaben."

Wer kann mir weiterhelfen, wo mein Fehler liegt?!

Vorab besten Dank!

Viele Grüße

Julia Conrad-Allard

t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Conrad-Allard,

wenn Sie die Bescheinigung auf Mitarbeiterebene unter Abrechnung - DÜ-Entgeltersatzleistungen anstoßen, dann öffnet sich das Anforderungsfeld. Dort können Sie den Monat der Anforderung ändern. Geben Sie hier 07/2018 ein. Dann müssten die Bescheinigung erstellt werden.

Viele Grüße

T. Reich

P.S. Wenn Sie eine fälschungssichere Lohnabrechnung wollen, dann nutzen Sie das falsche Lohnprogramm. Sie sollten dann Lodas nutzen.

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haskanli
Einsteiger
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Hallo Frau Conrad-Allard,

haben Sie im Kalender für den Zeitraum ab dem 09.07. "K6" geschlüsselt?

08/2018 ist als Monat der Anforderung falsch. Geben Sie 07/2018 ein, weil ab diesem Monat die Krankenkasse Krankengeld zahlen soll.

Gruß

Boris Haskanli

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julec-a
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Hallo Herr Haskanli,

vielen Dank für Ihre Antwort. Die Krankenkasse hat geschrieben, dass der maßgebliche Monat der April sei - den kann ich jedoch nicht "anfordern"... Was mache ich falsch?

Viele Grüße

Julia Conrad-Allard

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Kleiner Seitenhieb nebenbei

haskanli
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Hallo Frau Conrad-Allard,

in der Entgeltbescheinigung wird das Entgelt des letzten Monats vor der Erkrankung angegeben, in Ihrem Fall also April (der „maßgebliche“ Monat), sowie u. A. das Ende der Lohnfortzahlung, in Ihrem Fall der 08.07.2018 (beim Erzeugen der Entgeltbescheinigung in Lohn und Gehalt ist das der „Monat der Anforderung“, nämlich Juli 2018).

Den April als „maßgeblichen Monat“ ermittelt Lohn und Gehalt automatisch durch Ihre Kalenderbuchungen. Sie müssen also vom 28. Mai bis 08. Juli durchgehend im Kalender z.B.  „K“ geschlüsselt haben (und dann ab dem 09. Juli "K6")

Überprüfen Sie das bitte mal.

Grüße

Boris Haskanli

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julec-a
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Hallo Herr Haskanli,

genau so habe ich es erfasst. 28.05 bis 08.07. "K" und ab dem 09.07. "K6"...

Es wird nur das Arbeitsentgelt vom 01.06.2018 - 30.06.2018 aufgeführt. Die Dame von der Krankenkasse wollte auf Ihrem Vordruck jedoch die letzten 3 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit jeweils mit Brutto / Netto und den jeweiligen Stunden bescheinigt haben...(Jan bis März und den April extra).

Wie erhalte ich aus Datev eine solche Bescheinigung?

Die KK hat auch extra nochmal darauf hingewiesen, dass dies letztmalig per Papier-Entgeltbescheinigung so geht...

Viele Grüße

JCA

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haskanli
Einsteiger
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Also, dass bei Ihnen der Juni und nicht der April ausgewiesen wird, könnte daran liegen, dass Sie zwar vielleicht durchgehend "k" geschlüsselt, aber im Juli einen neuen Krankheitszeitraum angelegt haben. Wenn Sie das (versehentlich) gemacht haben, ist für Lohn und Gehalt der letzte Monat vor der Erkrankung der Juni. Überschreiben Sie die "K"-Buchungen komplett mit einem neuen Krankheitszeitraum 28.05. bis 08.07.

Wie Sie allerdings die Monate Januar bis März in die Bescheinigung bekommen, weiß ich spontan nicht, da normalerweise nur der letzte Entgeltzeitraum angegeben werden muss und das von DATEV auch so umgesetzt wird.

Um Ihr Problem mit der Krankenkasse wegen evtl. Papierbescheinigungen kurzfristig zu lösen, empfehle ich Ihnen "sv-net".

Grüße

Boris Haskanli

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

handelt es sich um einen Gehalts- oder Stundenlohnempfänger?

Bei einem Gehaltsempfänger wird immer nur der vorherige Monat übermittelt, außer es gab in den letzten drei Monaten Änderungen.

Hier könnten Sie nur eingreifen, in dem Sie in den Fehlzeiten das Arbeitsentgelt pro Monat eintippen.

Bei einem Stundenlohnempfänger müssten die letzten drei Monate bescheinigt werden. Ist die Entlohnungsform unter Tätigkeit richtig geschlüsselt worden?

Viele Grüße

Eva

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Conrad-Allard,

wie von meinen Vorpostern bereits beschrieben (vielen Dank!), hier die Zusammenfassung der Eingaben, die kontrolliert werden müssen:

  1. Prüfen Sie, ob im Kalender durchgängig – inkl. den Wochenenden – der Zeitraum von 28.05.2018 bis 08.07.2018 mit dem Ausfallschlüssel K gebucht wurde und keine zwei Krankheitszeiträume angelegt wurden.
  2. Wurde ab dem 09.07.2018 im Kalender K6 gebucht, so ist unter Abrechnung l DÜ Entgeltersatzleistungen... der Monat der Anforderung 07/2018. Bei Erfassung dieses Monats wird eine EEL-Meldung erstellt.
  3. Laut der Verfahrensbeschreibung für EEL-Meldungen werden nur alle drei Zeiträume ausgewiesen, wenn das Entgelt regelmäßig abweicht (Ausnahme bei Stundenlohnemfpängern) oder weder Stundenlohn noch Monatslohn vereinbart sind. Somit sind die letzten drei Monate nur bei Gehaltsempfängern auszuweisen, wenn diese ein variables Gehalt erhalten haben.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 21.08.2018 08:35:37 von Daniela_Eichler
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