Hallo @lohnexperte , sorry, aber da hatte ich kein Problem mit. Wer will was von wem? Auch ich hatte MA, die während KUG in Quarantäne waren. Bis auf einen Fall (irgendwie "vergessen") hatte ich die Entschädigung nach IfSG über das Landesamt geltend gemacht und erhalten und aus dem KUG heraus gerechnet. War aber auch kein Problem. Hintergrund der Frage ist dass falls die Quarantäne über KUG abgerechnet wurde, die Agentur für Arbeit sich sich den Betrag beim zuständigen Amt entsprechend zurück holen kann (wie in meinem Fall, so hatte es mir einer der Prüfer erklärt). Gruß, vw
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