Guten Tag Zusammen,
heute kam das Schreiben von der Agentur für Arbeit, dass wir uns für die Prüfung vorbereiten müssen.
Ich habe mit der AP telefoniert, sie sagte, wenn die KA abläuft, nur dann kommt der Prüfer.
Ich bin seit 2 Jahren in der PA und es ist meine erste Kurzarbeit.
Können Sie mir, vor allem diejenige, die solche Prüfung schon hatten, paar Tipps geben?
Was muss ich beachten? Wie streng wird geprüft? Wir haben alles richtig durchgeführt ( hoffe ich mindestens),
aber Angst habe ich trotzdem. -( Es ist meine erste Prüfung überhaupt.
Danke sehr!🤝
Hallo,
eine Prüfung bzgl. Kurzarbeit hatte ich auch noch nicht, aber das sind, wie alle anderen Prüfer, auch nur Menschen. Bereiten Sie einfach schon mal alle geforderten Unterlagen für die Abschlussprüfung vor und lassen es einfach auf sich zu kommen. 🙂
J_B
Die Schreiben die versendet werden sind ja alles Standard Schreiben und für die Firmen alle gleich. Da kommt eine Masse auf uns Abrechner zu.
Z.B: Für jeden Beziehrer von KUG Lohnkonto Arbeitszeitnachweise (haben keine 😞 nur eine selber gestrickte Exel Tabelle) Auszahlungsnachweise Entgeltabrechnungen.
und und und...
Meine Überlegung ist, möchten die Herren und Damen von der Agentur für Arbeit dies alles in Papierform? Und wenn nein, kann Datev nicht ein Paket vorbereiten zur KUG Prüfung, wie bei den SV Und Lohnsteuerprüfungen?
https://www.datev-community.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/51
LG Britt
Guten Morgen,
da gibts ein Paket oder meinen Sie die BP online?
LG
@sv_z1 Solange Sie nach besten Wissen und Gewissen gehandelt haben, brauchen Sie keine Angst haben.
Die Prüfer sind auch nur Menschen und mit den meisten lässt sich gut reden.
Bitte bedenken Sie auch, das es KUG im aktuellen Umfang so noch nicht gegeben hat. Selbst in der Bankenkrise und zu Zeiten des Oderhochwassers nicht.
Ich vermute also, das sich auf Grund der Masse der zu prüfenden Fälle es wie in der steuerlichen BP auch das Bundesamt für Arbeit und Soziales mangels Prüfer Schwerpunkte setzen wird und den Rest stichprobenartig prüfen wird.
Da ist in der Regel nichts dabei was man nicht eh berichtigen kann. Und den Großteil der Dokumentation ergibt sich schon auf Grund der regulären Lohnabrechnungen und den entsprechenden Auswertungen (Lohnjournal, Auswertungen KUG 101 und 102, etc.)
Da ,soweit mir bekannt ist, die AfA noch keine Schnittstelle wie die Rentenversicherung besitzt dürfte es noch in Papierform / PDF-Form laufen.
Andererseits: Vielleicht werden ja die Prüfungsaufgaben der RV übertragen oder da wie bei der KSA da angegliedert. Die Reaktion der Prüfer der RV dürften entsprechend ausfallen.
Hallo jafrasch,
hoffen wir mal, daß die nicht alles nochmal in Papierform haben möchten. Die passenden Unterlagen monatlich liegen soweit bereit aber Lohnkonto Gehaltsabrechnungen... pro Mitarbeiter das gibt hier dann noch ein gedrucke bzw. eine Menge Arbeit. Besonders wenn man nicht nur 1 Firma abrechnet sondern mehrere..
Lg Britt
Hallo,
bei uns ist heute eine Prüfungsankündigung eingegangen. Ich füge sie als Anlage bei. Es handelt sich im die Prüfung eines 24-Monatszeitraumes für rund 300 Mitarbeiter.
Ist bei Ihnen schon die Prüfung durch?
Viele Grüße und einen schönen Abend.
Hallo @lohnexperte ,
wir hatten die Abschlussprüfung für unsere 2 Betriebe (ca 140 MA) vor vier Wochen, allerdings vor Ort (RLP) durch ein Prüfteam von zwei Prüfer*innen. "Glatt" durchgelaufen ohne Beanstandungen. Wie meinte der eine Prüfer lächelnd: "Sie müssen nichts zurück zahlen, Sie bekommen aber auch nichts mehr."
Die Prüfungsankündigung kam nach vorheriger Terminabsprache per e-Mail und sah ähnlich aus. Ich sollte eine Stichprobe vorbereiten, wobei bereits angekündigt wurde, dass die Stichprobe ausgeweitet werden müsse, sollten Fehler festgestellt werden.
Ich hatte alles "wunschgemäß" vorbereitet gehabt. Die Prüfer kamen um 8.30 und waren um 13.00 fertig.
Die Prüfer sind auch nur Menschen...
Gruß, vw
Hallo vw,
ich habe wirklich gar keine Angst vor der Prüfung. Ich weiß, was ich kann und wie ich gearbeitet habe. Allerdings sehe ich in Frage i) auf Seite 8 weder Veranlassung noch Motivation oder eine rechtliche Grundlage, in der geforderten Form und Detailtiefe zuzuarbeiten ...
Viele Grüße und einen schönen Abend.
Hallo @lohnexperte ,
sorry, aber da hatte ich kein Problem mit. Wer will was von wem?
Auch ich hatte MA, die während KUG in Quarantäne waren. Bis auf einen Fall (irgendwie "vergessen") hatte ich die Entschädigung nach IfSG über das Landesamt geltend gemacht und erhalten und aus dem KUG heraus gerechnet. War aber auch kein Problem.
Hintergrund der Frage ist dass falls die Quarantäne über KUG abgerechnet wurde, die Agentur für Arbeit sich sich den Betrag beim zuständigen Amt entsprechend zurück holen kann (wie in meinem Fall, so hatte es mir einer der Prüfer erklärt).
Gruß, vw