Wenn Sie im Rahmen von Jahresabschluss ein Konto erstmalig einrichten, ist die Jahresübernahme bereits erfolgt. Daher wird die OPOS-Kontenfunktion nicht ins höhere Jahr automatisch übernommen. Die Umgehung die OPOS-Funktion auch gleich im höheren Jahr zu aktivieren, damit diese künftig fortgeschrieben wird, ist Ihnen bereits bekannt. Genau das ist mein Problem. Wenn ich ein Konto im Folgejahr nicht bebucht habe, dann läßt sich hier nichts einrichten. Folglich muß das jedes Jahr erneut eingerichtet werden. • Soll die OPOS-Funktion gleich behandelt werden, wie andere Stammdaten oder soll die Änderung nur die OPOS-Funktion betreffen? • Wenn in einem der Vorjahre bereits eine Funktion vorhanden ist, soll sie überschrieben werden? Mir ist es noch kein einziges mal passiert, daß ich die OPOS- Funktion nicht auch in allen Folgejahren habe anlegen wollen. Wenn ich im Jahr 2010 (ja 2010!!!) bei einem seit Jahren vermurxten RAP- Konto die OPOS- Funktion einrichte, dann wäre eigentlich der Wunsch, daß ich dann gleich nach 2019 springe um dort alle Jahre auszuziffern, daß dann nach 2020 nur die offenen Posten übernommen werden, die dann auch der Buchhaltung angezeigt werden. Daher rührt der Wunsch, im Kanzlei- Kontenrahmen diese Einstellung global vorzunehmen.
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