Moin @Judy89 Ich bekomme nur Strpie-csv Dateien. Die können vom Mandaten in derem Stripe-Account heruntergeladen werden. Mit Rechnungen hat das im Grunde nichts zu tun. Ich habe auch noch nichts davon gehört oder gelesen, dass es Rechnungen mit Ausweis der (monatlichen) Gebühren gäbe. @Bastian_Weinländer Wunderbar, dass Datev da weiter macht. Zumal wenn 500 oder 1000 Buchungssätze nur 10 Euro kosten sollen. Es gibt leider zu viele Anbieter die alle ihr eigenes Format pflegen. D.h. Lösen kann Datev das Problem nicht. Aber immerhin, wenn Datev die meist genutzten Zahlungsanbieter zu einem guten Preis in Rewe einspielen kann, ist das ein Vorteil gegenüber all den anderen Anbietern für Konvertierung und Import der Daten. (Mal ehrlich, was die Verlangen ist für deren Aufwand m.E. unverschämt) Zurück zu @Judy89 : Selbst wenn es X-Rechnungen geben wird, wenn es erforderlich ist, die einzelnen Ereignisse zu übernehmen (also Einzelüberweisung für Einzelüberweisung) bleiben die CSV-Dateien die einzige ausführliche Informationsquelle. Ich habe mir da auch einige Gedanken drum gemacht, ob diese CSV-Dateien nicht unbedingt gezogen und aufbewahrt werden müssen. Immerhin sind sie das Gegenstück des Zahlungsdienstleisters zu Kassenbuchungen. Und sie enthalten die Gebühren. Insofern bilden Sie den Nachweis für korrekte Kassenbuchungen und daraus anfallende Kosten. Vielleicht sehe das auch falsch. Ich bin Admin und denke sehr prozessorientiert. 😉 Entsprechend finde ich die Festschreibung (z.B. im Datev-Format) als lächerlich. 😉 Aber CSV-Dateien sind halt nur Text-Dateien, die mit jedem Editor verändert werden können. Die Spalte Festschreibung von 1 auf 0 zu setzen ist einfach (auch ohne Excel). Ich will damit sagen, GoBD hin und her, so wie ich die GoBD verstehen, darf es eigentlich keine CSV-Dateien mehr geben. Zumindest nicht ohne zugehörigen Hashwert. Wie der aber beweisbar original gespeichert werden soll, weiß ich auch nicht. Windows-Zeitstempel von Dateien sind veränderbar, ohne dass es nachweisbar wäre. Sorry, bin da etwas ins grübeln oder vielleicht auch philosophieren gekommen. QJ PS: Der Export für die steuerliche Außenprüfung hält die Daten auch in CSV- also Textdateien vor. Manipulationen dieser Dateien sind möglich. Ob sie unbemerkt bleiben, ist eine 2. Sache. Verschleiern ist halt schwierig - es sei denn man kennt die Idea-Makros der Betriebsprüfer ... Schluss, ich habe nicht begonnen mich zu verrennen!
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