Wir hatten in einem anderen Beitrag einmal ausführlich diskutiert, dass eine Weiterberechnung von Auslagen, Kosten etc., wie für Unternehmen online, Auftragswesen next oder auch Fortbildungen berufsrechtlich äußerst bedenklich ist, da mit der Vorgehensweise der Sachverhalt der Gewerblichkeit erfüllt wird und damit die Freiberuflichkeit des Steuerberaters gefährdet wird. Insofern wurde das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft empfohlen, in welchem diese Kosten direkt von DATEV dem Mandanten berechnet werden. Ich persönlich möchte es nicht so abbilden, dass mein Mandant von Dritten Rechnungen für die Tätigkeit der Steuerkanzlei erhält; ich würde das so im Übrigen auch nicht wollen. Insofern bin ich vor zwei Jahren dazu übergegangen, die laufenden Lizenzkosten für UO etc. in die monatliche FiBu-Pauschale einzupreisen. Fortbildung oder anderes, was ggf. weiterberechnet wird, fällt kaum ins Gewicht und ist m.E. vertretbar. Vor Jahren hatte ich die meisten Mandate mal ins "MigMag" umgestellt, aber später dann ausnahmslos wieder alle in den Leistungsbezug Kanzlei zurücküberführt.
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