Hallo also ich empfehle einfach mal stumpf zu googlen. Sorry, aber das Thema ist ja nicht erst seit gestern aufm Tisch. Ansonsten z.b. auch hier von der DATEV entsprechendes Infomaterial mit schönen Übersichten Ihr Unterstützungspaket E-Rechnung (datev.de) 1. Ja es gibt unterschiedliche Belegarten, wie genannt. Nicht jeder Beleg wird eine E-Rechnung!!!! Nur eben bestimmte Rechnungen bei B2B in Deutschland. Kleinbetragsrechnungen, Fahrtickets etc sind ausgenommen! 2. Die meisten E-Rechnungen in Deutschland werden als zugferd 2 ausgegeben, somit hängt da auch ein leserliches pdf bei. Für xml Rechnungen braucht man eine Software a la DMS, DUO , E-Plattform (um die DATEV Möglichkeiten zu nennen, natürlich gibt es wesentlich mehr und jede Software, die bisher Rechnungen verarbeiten konnte, wird in der Regel auch E-Rechnungen "sichtbar" machen können. Ihr korrigiert Eingangsrechnungen? Interessant!!!! Falls was nicht stimmt wird doch auch heute schon der Rechnungssteller um eine Korrektur gebeten! Beim Erstellen von E-Rechnungen, gibt es keine Korrektur Möglichkeit. Also Storno und neu! E-Rechnungen werden über "Portale" via E-Mail Versand... 3. ja, innerhalb Datev wird es wohl kaum einen merkbaren Unterschied geben. Der Dokumentenkorb kann auch E-Rechnungen lesen 4. Nicht die E-Mail sondern der xml Datensatz ist aufbewahrungspflichtig!!! Also cloud oder DMS als digitalen Speicherort wählen. 5. Wenn der Strom länger als 1-2 Tage weg ist, werden wir wohl kaum noch arbeiten (Krieg, Weltuntergang, ????).... Wie arbeitet ihr heute wenn kein Strom da ist? 6. Ja, jeder Rechnungssteller entscheidet selbst welches Format er wählt. Beides ist in Datev wie bisher verarbeitbar. Zusammenfassend: Grundsätzlich hilft Informiertheit um gegen Ängste vorzugehen! Ein Aufschieben auf den letzten Drücker ist eigentlich nie hilfreich. Wer z.B. mit Datev arbeitet um nur Belege zu verwerten macht eigentlich weiter wie bisher, achtet nur eben drauf die xml Datei sicher zu speichern. Wer selbst Rechnungen schreibt, benutzt in der Regel eh schon eine Software (ansonsten sollte dies grundsätzlich mal überdacht werden) und muss im schlimmsten Fall ein oder 2 haken setzten, um nun E-Rechnungen ausgeben zu können. P.S. E-Rechnungen können nur erzeugt und geschickt werden, wenn eine E-Mailadresse des Empfängers vorliegt! Also keine Panik und einfach mal etwas Zeit in Informationslektüre oder Videos investieren! Viel Erfolg!!!!
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