Hallo @Neu_hier , danke für das Lob. Auf die Punkte möchte ich gerne eingehen. 1) Schwerbehinderung Wird im Formular des AG abgefragt und kann beantwortet werden mit: a) unbekannt b) ja Die Hilfestellung für den AG im Seitenbereich bei dem Fragezeichen erklärt, warum wir das wie oben dargestellt abfragen: Sollte eine Behinderung ausnahmsweise der vertragsgemäßen Tätigkeit entgegenstehen, dürfen Arbeitgeber ausnahmsweise nach einer bestehenden Behinderung fragen. In allen anderen Fällen ist dies bei Neueinstellung unzulässig. Solltest Du von einer Behinderung wissen, wähle hier bitte: JA, solltest Du keine Kenntnis haben, wähle bitte: unbekannt. Wir raten Dir, neueingestellte Arbeitnehmer jedenfalls nach Bestand des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten zu fragen, ob eine Schwerbehinderteneigenschaft besteht. Ab diesem Zeitpunkt wird sich Dein neuer Angestellter nicht mehr auf den Standpunkt stellen können, zur Beantwortung dieser Frage nicht verpflichtet zu sein. Sollte sich dann herausstellen, dass eine Schwerbehinderteneigenschaft besteht, sprich bitte deinen steuerlichen Berater an, ob dies Vorteile für dich als Arbeitgeber bezüglich zu leistender Ausgleichsabgaben entsprechend § 77 SGB hat. Folglich darf Dein neuer Mitarbeiter nach einer Behinderung nur gefragt werden, wenn diese seiner Tätigkeit bei dir im Unternehmen entgegenstehen würde. Den AN fragen wir das nicht, weil es rechtlich schlicht verboten ist, das in einem Fragebogen zu tun. So die Hintergründe. Wenn Sie hier eine Vorgehensweise für uns hätten, die rechtlich in Ordnung ist, dann ist unser Team immer sehr sehr dankbar für solches Feedback. Wir bauen das dann ins Tool ein. 2) Was die weiteren Info ´s angeht, so können wir diese entweder abdrucken oder nicht. Es gab vermehrt Kunden, die unzufrieden damit waren, dass gedruckt war: "Der MA erhält keine Gehaltserhöhung nach der Probezeit". Daher haben wir diese Wahlinformationen aus dem PDF heraus genommen. Teilen diese allerdings der Kanzlei mit, damit DIE KANZLEI ALLE ANGABEN hat, die auch benötigt werden. Genauso verhält es sich mit dem Feld: Informationen für deine Steuerkanzlei Diese Info gibt der AG an die Kanzlei weiter. Sie ist im Zweifel nicht für den AN bestimmt. Daher landen auch diese in unserem so genannten Import-Checkup. Melden Sie sich gerne, wenn weitere Fragen auftreten. Beste Grüße, Emmy Krämer
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