Also aus den FAQ heißt es: 12.5 Erhalten angestellte Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, die nach §76a Abs. 1,Nr. 2 lit. i) StBerG vertretungs- und sendeberechtigt werden sollen, auch ein persönliches beSt? Nein. Sie bekommen nur einen Registrierungsbrief mit dem sie ein Nutzerkonto aktivieren kön-nen. Darüber haben sie dann Zugriff auf das Gesellschaftspostfach. 12.7 Gibt es eine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Berechtigungen um Nach- richten zu versenden? Nein. Alle Personen, die gesetzliche Vertreter sind oder angestellte Vertreter gemäß § 76a Ab- satz 1 Nummer 2 Buchstabe i StBerG sind, erhalten die Berechtigung zum Versand. Diese Zahl ist nicht limitiert. Ich verstehe das so, dass der angestellte Snydikus-Rechtsanwalt zwar kein Best Postfach bekommt, über sein Nutzungspostfach dennoch Nachrichten versenden kann. Also kann er auch Klageschriften etc einreichen. Sehe ich das richtig?
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