@xyzmic schrieb: @Ute_Höpfner schrieb: Hallo xyzmic, wie bereits richtig geantwortet wurde, ist es nicht möglich, die verknüpften digitalen Belege mit der Steuererklärung automatisch elektronisch an das Finanzamt zu senden. Die Belegnachreichung kann zeitlich auch mit dem Datum übermittelt werden, zu dem die Steuererklärung an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Mit freundlichem Gruß Ute Höpfner DATEV eG Hallo Frau Höpfner, genau das war doch mein zweiter Gedanke, wie stelle ich hier bei der digitalen Belegeübermittlung das spätere Absendedatum ein, damit dies zeitgleich nach Mandantenfreigabe der jeweiligen Steuererklärung z.B. am 18.07.2023 automatisch von DATEV an das FA übermittelt wird, ohne dass ich nochmals das ESt öffnen und die digitalen Belege manuell an das FA senden muss? Bitte hier um eine kurze Anleitung/Erklärung wo ich das Datum einstellen kann, vielen Dank.😇 Habe bei meinen verschiedenen Studienkollegen (duales Studium in der Steuerverwaltung BW) und selbst dazu bei zwei Finanzämtern zusätzlich angerufen und alle habe die Belegpflicht bestätigt bei erstmaligen Sachverhalten, wie bereits mehrfach ausführlich beschrieben wurde. Einstimmige Meinung aus den Finanzämtern für BW: Die digitalen Belege direkt übermitteln (vor Übersendung der Steuererklärung, somit entfällt auch die Wiedervorlage in Outlook und das umständliche spätere öffnen der Belegnachreichung etc.), sie werden beim FA gespeichert und direkt in der eAkte gespeichert, somit fällt im Folgejahr die Beleganforderung komplett weg (außer es ergeben sich große Änderungen). Digitale Belege, die das FA nicht für notwendig hält werden total unkompliziert gelöscht. Somit wird dem FA das Arbeiten total erleichtert auch im Homeoffice, Papierbelege sind eine Zumutung für alle. Viele Grüße und schönen Abend zusammen
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