Hier steht alles drin: Sammelzahlungen auflösen: Überblick Wenn in einem Zahlungsauftrag mehrere Rechnungen zum gleichen Geschäftspartner angewiesen werden und der Verwendungszweck nicht ausreicht, um alle Rechnungsnummern darzustellen, hilft in der Regel nur ein Avis. Alternativ ist es im Bankingprogramm ggf. möglich, eine Funktion "Zahlungsträgeraufteilung bei Verwendungszwecküberlauf" einzustellen (der DATEV Zahlungsverkehr kann das beispielsweise). Dann benötigt man keinen Avis.
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